Dirk Maxeiner / 01.08.2021 / 06:15 / Foto: Imago / 109 / Seite ausdrucken

Der Sonntagsfahrer: Wo ist Karlsruhe?

Wer ein kurzes Wort für „Bundesverfassungsgericht" sucht, sagt oft einfach „Karlsruhe". Wer „nach Karlsruhe geht", fährt ganz schweres juristisches Geschütz auf, gleichsam die dicke Bertha, die die Verhältnisse endgültig und final klärt.

Das höchste deutsche Gericht residiert im Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, rund 115 Meter über dem Meeresspiegel, ganz korrekt gesagt 115 m ü. NN (Normalnull). Das Hauptgebäude entstand in den 1960er-Jahren und wird nach seinem Berliner Architekten „Baumgartenbau" genannt. „Mit der offenen Bauweise wollte er demokratische Transparenz ausdrücken", heißt es auf der Website des Gerichts. 

Ich bin neulich extra nach Karlsruhe gefahren, um durchzublicken im Baumgartenbau und vielleicht eine rote Robe zu erspähen. Hat aber nicht geklappt, vielleicht war ich zu früh oder zu spät. Der Laden kam mir vor wie ein Aquarium in der Mittagsruhe.

Während die Grundrechte der Bürger schneller abgeräumt werden, als Lewis Hamilton eine Runde um den Nürburgring drehen kann, sind Präsident Stephan Harbarth und die Seinen auf Tauchstation. So schrieb ich hier unlängst: „In Karlsruhe kann er sich nicht aufhalten, denn dort müssten ihm die Stapel auffallen, die sich inzwischen aus Verfassungsbeschwerden und sonstigen Begehren zur Causa Corona auftürmen. Wenn es so weitergeht, werden sie bald fossilieren und dem Matterhorn Konkurrenz machen." Und es geht so weiter. Inzwischen werden Demonstrationen nach Gutdünken verboten, aktuell soll deutschen Staatsbürgern sogar die Einreise in ihr Land ohne Coronatest verweigert werden.  

Hat Käptn Harbarth vor Schreck bei der Bundeswehr eine U-Boot-Klasse 212 ausgeliehen und lauscht am Boden des Spreekanals mit seinem Sonar den Signalen aus dem Berliner Kanzleramt? Oder hat er sich in Karlsruhe unter seinem Schreibtisch in Sicherheit gebracht, die Aktentasche auf dem Kopf aus Angst vor herabfallenden Gegenständen oder Muttis Zorn? Wann kommen die roten Roben wieder unterm Schreibtisch hervor? Oder sind sie da gar nicht mehr? Arbeiten sie inzwischen als Gärtner verkleidet im benachbarten Botanischen Garten oder haben Zuflucht in den Asservatenkammern des badischen Landesmuseums gefunden?

Das Verbleiben des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Corona kann sich inzwischen mit den großen Welträtseln messen, etwa dem Geheimnis des Bernsteinzimmers, der Lage des mystischen Inselreichs Atlantis jenseits der Säulen des Herakles oder Winnetous Schatz im Silbersee. Zwischendurch tauchen die roten Roben ja durchaus einmal auf wie ein Geisterschiff im Bermuda-Dreieck, etwa zu einem Abendessen bei der Kanzlerin. Wurde dort vielleicht ihr künftiges Wirken als Ghost-Squadron besprochen, als Force-Attrappe mit Kampfgeräuschen aus Lautsprechern und aufblasbaren Panzern?

Möglicherweise haben Harbarth und Gefolgschaft aber auch im Grünen Gewölbe in Dresden Zuflucht gefunden, dafür spricht zumindest ihr kürzlich gefälltes Klima-Urteil.

 

Von Dirk Maxeiner ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Portofrei zu beziehen hier.

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H. Heinz / 01.08.2021

Gemach, gemach, wenn die Bundestagswahlveranstaltung erwartungsgemäß im Sinne Herrn Harbarths und Co. ausfällt, werden die Urteile im Akkord gefällt. Bis dahin darf der Michelschlaf nicht gestört werden.

Paul Greenwood / 01.08.2021

Artikel 108 WRV (1) Nach Maßgabe eines Reichsgesetzes wird ein Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich errichtet. In Leipzig gab ein Verfassungsgericht in der Weimarer Republik, die nach 1919 zustande kam. 14 Jahren später war Alles ade. Dieses Gericht in Karlsruhe mit Klamotten durch einen Theaterdirektor aus München ausgewählt ist ein Stück Theater in sich und hütet ein ausgehöhltes Beiseite-geschaffenes Grundgesetz, das die Macht der Regierenden in keiner Art und Weise beschrankt. Es ist keine Verfassung des Volkes sondern ein Spielzeug der Politiker und nicht wetterfest. Deutschland hat die Eigenschaften eines Staates (wie die EU selbst) mit Fahne, Verfassungsgericht, Bundestag, Föderalismus - aber Alle sind Scheine ohne Inhalt.

P. F. Hilker / 01.08.2021

Gemach, gemach, junger Mann. Man lässt sich Zeit. Das war seit eh und je die Politik des BVG. Ähnliche Verhaltensweisen sieht man bei der Kirche.

Ulla Schneider / 01.08.2021

Vielleicht sitzen die ja in Bielefeld und Bielefeld gibt es doch gar nicht!—Ich schätze, die roten Roben-Damen und -Herren brauchen 10 Jahre, wie mit der Doppelbesteuerung der Rente.  In dieser Angelegenheit ist auch nichts herausgekommen. -Weg damit - wäre eine große Steuerersparnis.

Silas Loy / 01.08.2021

Karlsruhe ist doch voll im Trend der derzeitigen deutschen Gerichte. Mehr können die auch nicht. Es wird gemacht, was die Exekutive vorgibt. Gerade wieder in Berlin. Das Verwaltungsgericht weist die Klage in Bezug auf ein unveräusserliches Grundrecht einfach ab -weigert sich also rundweg, überhaupt zu verhandeln- und übernimmt dabei ausdrücklich die fadenscheinige und unwissenschaftliche Argumentation der Versammlungsbehörde der Polizei, die der roten Polizeipräsidentin Slowik untersteht, die wieder der Ex-SED-jetzt-SPD-Innensenator Geisel installiert hat Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das Verwaltungsgericht und damit ist dann eben das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mal eben abgeräumt und die Regierungskritiker sind kaltgestellt. Die Argumente sind nicht nur wissenschaftlich nicht haltbar, sie werden täglich faktisch widerlegt. Zuletzt für alle sichbar beim Homosexuellenumzug, ebenfalls in Berlin. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird also auch noch verletzt. Das interessiert aber die Richter*innen nicht, alles nur Politik. Wer eine solch ehrlose, selbstherrliche und lakaienhafte Judikative hat, kann die Gewaltenteilung als nicht mehr funtkionsfähig betrachten. Man muss sich das mal im europäischen Kontext ansehen: In Grossbritannien wurde natürlich zu Hunderttausenen demonstriert, Johnson lenkte ein, in Paris ebenso, Macron gibt immer noch den überheblichen Autokraten, auch in Italien, Griechenland usw. wird demonstriert und niemand hat es gewagt, das zu verbieten. Deutschland mit seiner Tradition der schrecklichen Juristen und der politisierten Behörden im NS-Staat und in der DDR ist die absolute Ausnahme. Wie war das noch mit den “europäischen Werten”? Es ist so unglaublich beschämend.

M. Gerlach / 01.08.2021

Wann betritt denn endlich Herr Gauck die Bühne? Der Herr Gauck, der stets das höchste Gut ( und Recht) der Freiheit predigte?

Hans Styx / 01.08.2021

Das ist beileibe kein Welträtsel. Die erneute Herrschaft des Unrechts auf deutschem Boden wird wie in der Zeit des nationalsozialistischen Terrorstaates und des SED-StaSi-Mauerschützen-Unrechtsstaates von einer blind staatshörigen, unterwürfig dienenden und gewissenlosen Justiz unterstützt. Die Richter sind zu einem erheblichen Teil (nicht alle) selbst desinformiert und der Psychologie der Massen erlegen. Der Druck von oben innerhalb der Justiz ist so groß, dass von einer Unabhängigkeit nicht mehr die Rede sein kann. Wer es wagt auszuscheren, wird mit Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen überzogen. Auch hier stinkt der Fisch vom Kopfe her: Das Verfassungsgericht ist von den Parteien mit linientreuen Adlati mit teil sehr überschaubarer juristischer Qualifikation und Erfahrung bestückt. An oberster Steller befindet sich Merkels treuer Hinterbänkler. Dieses Gericht spottet inzwischen der eigenen, großartigen Historie. Es verteidigt nicht mehr die Verfassung, es verteidigt Regierung, Ideologie und Zeitgeist vor der Verfassung. Wie das RKI ein vermeintlich medizinwissenschaftlicher Alibigeber des Merkel-Regimes ist, ist das einstmals erwürdige BVerfG deren juristischer Alibigeber. Wieso kommt mir jetzt eigentlich ein Zitat Herbert Wehners in den Sinn?

hans kloss / 01.08.2021

Ich finde es lustig wenn man sich bei Impfpflicht vorstellt dass ein Polizist kommt usw. Das braucht man nicht. Ein Testzwang in der Schule 2 Mal der Woche wird bald für nicht regelmäßig geimpften 20€ - also 40€  pro Woche pro Kind kosten. Das sind im Monat 160€ und in einem Schuljahr um 1.500€ pro Kind. Das ist de facto Zwang.

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