Lieber Herr Maxeiner, das Hauptproblem liegt darin, dass es in Deutschland an der wichtigsten Stelle keine Gewaltenteilung gibt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden von den Parteien bestellt wie die Margherita beim Pizzaservice. Da kann es gar keine Unabhängigkeit geben. Dieses Gericht ist ganz zwangsläufig der verlängerte Arm des Parteiensystems. Eine Zeitlang kann so etwas überdeckt werden durch ein paar Charakterköpfe, die es durchaus auch schon gab unter den Roben. Aber über kurz oder lang obsiegt der Wille der Parteien. Vor allem wenn sich kartellmäßige Strukturen durchgesetzt haben.
Große Zustimmung, lieber Herr Maxeiner. In diesem Zusammenhang fällt mir ein alter Spruch ein: wess’ Brot ich ess, dess’ Lied ich sing! Aber vielleicht will die alte fette Frau in Berlin auch nur vorbeugen?
Das sich das Verfassungsgerichg wegduckt ist scjon tragisch, dabei bin ich so gespannt wie sie die Regierungslinie verteidigen werden. Vor den Gerichten sind leider nicht mehr alle gleich. Man denkt zwar sofort an “Querdenker”-Demo, aber ich fand die Verbotsbegründung der anderen Demo (mit 3500 gemeldeten Teilnehmer) viel aufschlussreicher und möchte sie hier wieder geben: Quelle ist rbb24.de “In der ersten Entscheidung zu der “Für Frieden, Freiheit, Wahrheit”-Demonstration teilte das Gericht mit, es teile es die Prognose der Polizei, wonach durch die angemeldete Versammlung eine unmittelbare Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestehe. Eine solche unmittelbare Gefahr ergebe sich aus dem gesteigerten Risiko aufgrund der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante und ihrer möglichen Verbreitung durch die Versammlungsteilnehmer, so das Gericht in der Begründung der Entscheidung. Die durch die geplanten Versammlungen bereits innerhalb Berlins entstehende erhöhte Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus.” Ich wusste nicht das der/die/das “CSD” eine rein Veranstaltung für Berliner war, nur so als Maßstab.
@F. Hoffmann- Um ihre Frage zu beantworten: Treffen zwischen den Verfassungsrichtern und der Bundesregierung gibt es seit 2012. Wurden von der bösen Stiefmutter eingeführt. Holen sich dort ihre Anweisungen im Rahmen eines warmen Buffet ab, ist anzunehmen.
@ Dr Stefan Lehnhoff : Eigentlich begrüsse ich keine fremde Gewissensqual. Sollte aber ohne selbige Ihre Feder stocken, freue ich mich schon über ein klein Wenig….;-)
Nachtrag 3 - @ Ilona Grimm: Die Frage läßt sich mit Hinblick auf die weiter zurückliegende Vergangenheit vermutlich eindeutig mit ‘nein’ beantworten. Was die Gegenwart betrifft, mag es so sein, daß sie eine Reihe von Zuträgern hatte und hat, die ihr die Schwächen ihrer Vasallen und Lakaien freiwillig auf dem Silbertablett, in der Erhoffnung eines kleinen Vorteiles, serviert haben. Diese Infos für sich abzuschöpfen, dazu reicht ihre schmalspurige Intelligenz und Cleverneß allemal. Ihre Auftraggeber betreffend haben vor einigen Tagen zwei spitzfindige selten argumentierende (Mit-) Kommentatorinnen den rechten Daumen auf die sensible Stelle gelegt. Dieser Fingerzeig ist m. A, n. sehr wahrscheinlich; als Stasi würde ich diese Serviceagenturen allerdings nicht bezeichnen wollen. - Warum sollte es ‘89 sehr viel anders als ‘45 gewesen sein. Das, was die Stasi konnte, können andere eben auch. Die Stasi hat nicht jeden Feind gleich erschossen oder ins Gefängnis gebracht. Es war doch für diese ein großer Erfolg, wenn man aus einem ‘Feind’ einen ‘Freund’ machen konnte, d. h., die Leute wurden umgepolt. Daß dabei nicht jeder einzelne Versuch zu hundertprozentigen Erfolg führen muß, ist auch hinlänglich bekannt. MbG GB
Karlsruhe, das Bielefeld des Südens…........................................ Das BV( erf)G ist ein Scheinriese….................................................. Eine Fata Morgana der Demokratie
@ Steffen Hübner: Da hab ich mich vertan, aber irgendwie passt es.
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