Dirk Maxeiner / 22.12.2024 / 06:15 / Foto: GillyBerlin / 102 / Seite ausdrucken

Der Sonntagsfahrer: Sie kommen und holen dein Auto

Ein in Kürze bevorstehendes Urteil des EU-Gerichtshofes bedroht 200 Millionen moderne Autos in Europa (vor allem Diesel), die vor 2017 zugelasssen worden sind. Deren Besitzer haben keinen blassen Schimmer davon, dass sie womöglich bald zu Fuß gehen. 

Bei meiner letzten Bahnfahrt Ende der Woche von Berlin nach Augsburg erwies mir die Bahn die Gnade einer pünktlichen Ankunft. In der Vergangenheit rief ich bei Sabine immer an, wenn der Zug mal Verspätung hatte – heute rufe ich an, wenn er fahrplanmäßig ankommt. Merke: Pünktlichkeit ist das neue zu früh. 

Die Besorgung des Weihnachtsbaums erfolgte wie immer auf den letzten Drücker, wobei mein alter Volvo 740 Kombi sich stets als treuer Freund erweist. Ein Zweimeter-Gardebaum passt da locker rein. Wenn man die Spitze zwischen den Vordersitzen durchschiebt, dürfen es auch 2.50 Meter sein. Nicht der Volvo limitiert die Größe unseres Baumes, sondern die Deckenhöhe im Wohnzimmer, respektive unser natürlichem Verschleiß unterliegender Weihnachtsschmuck.

Ich beschied mich mit einem Gewächs von 1,25 Meter, sehr altersgerecht ohne zwei aufeinander gestapelte Küchenstühle dekorierbar. 25 Euro bei Norma. Es werden familiär gewisse Ansprüche an die Ästhetik der Tanne gestellt, was in den vergangenen Jahren mitunter zu scharfem Tadel führte und mit Aussagen verbunden war wie: "Der ist ja noch schiefer als dein Grinsen". So wurde ich erst beim dritten Händler fündig und sinnierte darüber, was für ein wunderbares Geschenk des Himmels so ein alter Volvo doch ist. Jeder, der einmal versucht hat, mit der Straßenbahn oder dem Bus einen Weihnachtsbaum zu kaufen, wird mir beipflichten.

Selbstverständlich kommt die banale Frage auf: Warum wollen unsere herrschenden Vielflieger und Staatslimousinenhintensitzer die großartigen Errungenschaften des Automobils für die Menschen immer weiter einschränken, seine Eigenschaften verschlechtern, oder es am liebsten ganz verbieten? Ich möchte daher hier noch einmal kurz Gas geben und leicht schlingernd die mit Graupel bedeckte Straße der Erkenntnis hinuntersausen. Denn der nächste Versuch, den Bürgern das Auto von hinten durch die kalte Garage auszutreiben, ist in vollem Gange. Das hat aber keiner der Betroffenen so richtig auf der Öldruckanzeige, vielleicht liegt es am Katastrophen-Overkill, den dieses Land gerade durchmacht.

Spielzeugauto mit Schleifchen unter dem Weihnachtsbaum

Es gibt da einen Gerichtstermnin von dem die meisten noch nie etwas gehört haben, der allerdings nicht zu gehobener Weihnachtsstimmung beiträgt. Die Sache hat viel mit einem recht bekannten und hier öfters zitierten Bonmot des ehemaligen EU-Chefs Jean-Claude Juncker zu tun. Am 19. Dezember 2019, fast genau vor 5 Jahren – je später der Glühwein, desto ehrlicher der Jean-Claude – ließ er wissen: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

Vom Gender-Irrsinn bis zur Verschrottung der Meinungsfreiheit, vom Ruin der Landwirtschaft bis zum Verbrennerverbot ist es jeweils das gleiche Drehbuch. Nicht nur bei uns, sondern auch andernorts. So haben die Wiener Taxifahrer gerade begriffen, was jahrelang vorbereitet wurde: Ab 1. Januar werden in Wien nur noch elektrische Taxis neu zugelassen. Verbrenner sind als Taxi verboten. Nach dem Motto "nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde" schien diese Idee weiter entfernt als die Erde vom Mond, nun ist sie da, der Katzenjammer groß und die Pleite nah ("Diese Bestimmungen bedrohen unsere Existenzen").

Gleich im neuen Jahr kommt es auch hierzulande zu einer neuen Folge der beliebten Serie. Falls Sie beispielsweise einen Diesel besitzen der vor 2017 gebaut wurde – und das sind in Deutschland alleine 4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeuge und 3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeuge – so lassen sie sich am besten zur Erinnerung an das gute Stück ein Spielzeugmodell mit Schleifchen davon unter den Weihnachtsbaum legen – denn es besteht die Gefahr, dass sie sich vom großen Bruder bald verabschieden müssen.

Rückwirkend neue Vorschriften anwenden – wie geht das?

Vor dem obersten Europäischen Gerichtshof EuGH ist seit einer Weile ein Verfahren (Rechtssachen C-251/23 und C-308/23) anhängig. Die Sache ist ziemlich kompliziert, im Kern geht es aber um die immer wieder verschärften Abgasnormen für unsere Autos – und darum, wie diese gemessen werden. Und im Grunde auch darum, dass von den Technikern und Ingenieuren der Automobilindustrie zunehmend physikalisch Unmögliches verlangt wird. Es ist gegenwärtig technisch nicht möglich, dass ein Mensch jetzt in Berlin in den ICE einsteigt und dass derselbe Mensch eine Minute später in Peking aussteigt, denn selbst  Raketen benötigen dafür mehr als 15 Minuten. Das interessiert die EU nicht im Geringsten, sondern sie stellt gernau solche Forderungen. Das Auto wird offiziell nicht verboten, es wird lediglich unmöglich gemacht, die Vorschriften einzuhalten.

Ende November veröffentlichte der Generalanwalt Athanasios Rantos des Europäischen Gerichtshofs EuGH eine Einschätzung zu der Rechtssache, in der er darauf pocht, dass für ältere Euro 5- und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge nicht die damals gültigen Zulassungskriterien (sogenannter "NEFZ-Zyklus") für Abgastests gelten sollen, sondern man rückwirkend (!) die jüngeren Vorschriften anwenden müsse ("WLTP" genannt ). Die beinhalten unter anderem den sogenannten "RDE-Test", also Abgastests im realen Verkehr und nicht nur auf dem Prüfstand. Die Konsequenz dieser Rechtsauffassung wäre folgende: Die Zulassung für Euro 5-Dieselfahrzeuge und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge müsste entzogen werdenDie Autos hätten keine Betriebserlaubnis mehr und müssten stillgelegt werden.

"Es macht sprachlos, dass es fast keinerlei Reaktion auf seinen Antrag [der von Generalanwalt Athanasios Rantos] gab", sagte Professor Thomas Koch vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), einer der bekanntesten Experten für Verbrennungsmotoren und Abgasmessungen in Deutschland. Zusammen mit 38 weiteren Kollegen wies er bereits Anfang des Jahres in einer umfangreichen Stellungnahme der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Kraftfahrzeug- und Motorentechnik e.V auf das drohende Unheil hin und legte aktuell in diesem Gastbeitrag auf Focus noch einmal nach. 

Verkehrsminister Volker Wissing schrieb in der Zwischenzeit einen besorgten Brief an die EU-Kommission und Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton, der längst nicht mehr in Amt und ohne Würden ist, gab eine windelweiche "Entwarnung" heraus, man "habe nicht die Absicht", eine Mauer zu bauen – pardon – "rückwirkende Änderungen vorzunehmen". 

Medien ließen sich abwimmeln

Das Ganze war mit einem Hinweis verbunden, von dem niemand weiß, ob man ihn als Beruhigung oder Drohung lesen soll: „Ohne dem Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens vorzugreifen, wird die Kommission weiterhin Lösungen fördern, die saubere und gesunde Luft begünstigen und einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen fördern“. Das ist sehr schön und unverbindlich – denn die EU-Kommission muss einem Urteil des EuGH folgen, ob sie das nun gut findet oder nicht. Die gängige Journalistenzunft ließ sich dennoch abwimmeln, getreu dem Merkelschen Motto: "Glauben Sie keinen Gerüchten, sondern nur den offiziellen Mitteilungen, die wir immer auch in viele Sprachen übersetzen lassen".

Die EU-Nebelmaschine lief jedenfalls auf vollen Touren, und so ist derzeit nur klar: In den nächsten drei bis vier Monaten wird das Urteil verkündet, ursprünglich sollte sogar schon vor der deutschen Wahl im November Bescherung sein. Dazu muss man wissen: Typischerweise folgt das Gericht den Anträgen des Generalanwaltes. Nun ruht der See so still wie in einer Vollmondnacht im Hochsommer – bis es möglicherweise zu spät ist, wie Jean-Claude es zur Methode erklärt hat.

Von der Autoindustrie ist wohl eher kein Widerspruch zu erwarten, dort ist man sich mit den Berliner Lastenradfahrern ja darüber einig, die Verbrenner möglichst schnell von der Straße zu fegen, damit man seine unverkäuflichen Elektroautos doch noch los wird. Die jüngste Hiobsmeldung stammt übrigens von der einstigen Unternehmensperle Porsche "Elektrostrategie gescheitert: Alarmstimmung bei Porsche – sind 8.000 Jobs in Gefahr"? Eher beendet Daniela Katzenberger ein Philosophiestudium, als dass der Porsche-Liebhaber so ein veganes Elektroschnitzel kauft.

Aber die EU-Kamarilla will das Verbrenner-Verbot mit allen Mitteln durchsetzen. Die Bundesregierenden wollen die "Große Transformation" autonomer Menschen in staatsabhängige Almosenempfänger. Die Autounternehmen haben ihre gesamten Zukunftsinvestitionen in eine planwirtschaftlich verordnete und entsprechend unsinnige Zwangsumstellung auf E-Autos versenkt. Und die wollen die Vorstände nicht abschreiben, weil sie sofort als Quartalsirre in die Geschichte des Automobils eingehen würden. 

Haltet den Dieb!

Einzig die widerspenstigen Autokunden legen sich durch ihr Kaufverhalten quer. Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte nun en passant Millionen Dieselfahrzeuge (aber auch viele Benziner) von den Straßen räumen – und die Transformations-Heuchler könnten sich – haltet den Dieb! – bequem aus der Affäre ziehen und auf den Europäischen Gerichtshof zeigen. Ich fürchte, dies ist eine Gelegenheit, die die Verantwortlichen nur ungern ungenutzt lassen. 

Das Wort zum Sonntag möchte ich daher Professor Thomas Koch überlassen, der in seinem Gastbeitrag auf Focus schreibt: 

"Ob dies ein politischer Schachzug zur Eliminierung von PKW und leichten Nutzfahrzeugen oder ausschließlich eine juristische Fehleinschätzung ist, müssen die EU Verantwortlichen beantworten. Wenn aber Institutionen technische Grundregeln missachten, so läuft eine Gesellschaft Gefahr, dass in Zukunft auch das Abstreiten der Existenz von Perpetuum Mobiles inklusive der Gültigkeit des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik oder die Volumenausdehnung von einfrierendem Wasser verboten werden. Jede Technologieentwicklung könnte dann de facto illegal sein... es verbleibt nur noch die Hoffnung auf die Vernunft der Richter des EuGHs."

Dirk Maxeiner ist einer der Herausgeber von Achgut.com. Von ihm ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Zu beziehen hier.

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Leserpost

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Isabella Martini / 22.12.2024

Guter Artikel. @Thomas Taterka. Wenn ich die Wahl zwischen einem autonom fahrenden Auto und einem Pferd habe, wähle ich das Pferd! Es kann schon sein, dass die Ausgereiftheit bei einem Stromer in 10 bis 20 Jahren ganz akzeptabel ist (ich denke z.B. an Smartphones der ersten Generation, die mit den heutigen Smartphones kaum noch was gemeinsam haben). Trotzdem finde ich es eine Frechheit, dass man den Bürgern gar keine Wahl lassen will. Ich schätze mein Auto und werde es fahren bis es unter meinem Hintern zusammenbricht. Comprendre EU?

Folkard Wülfers / 22.12.2024

Im Jahre 2019 brauchte ich ein Auto mit Anhängelast 3,5 Tonnen. Bei einem Händler in Hamburg wurde ich fündig: Er hatte einen 10 Jahre alten Land Rover Discovery 3 mit 6-Zylinder Dieselmotor und geringer Laufleistung in Zahlung genommen und ein Jahr erfolglos versucht, ihn zu verkaufen. Es gab in Hamburg schon Diesel-Fahrverbote, das Auto hat kein Automatikgetriebe, kein Navi (!) und keine Parksensoren, also unverkäuflich. Ich handelte den Händler gnadenlos runter und erwarb das Auto für 8.500€. Ursprünglich wollte ich das Auto nach Beendigung des Transports einer Segelyacht wieder verkaufen. Doch das Auto gefiel mir so gut, wesentlich besser als mein neuer Dienstwagen Tiguan, daß ich es behielt. 2022 wanderte ich aus Gründen nach Uruguay aus. In diesem Jahr entschloss ich mich, u. A. aus dem in dem Artikel genannten Gründen, das mittlerweile abgemeldete Auto nachzuholen. Leider musste es dazu wieder angemeldet werden und dafür brauchte ich TÜV. Trotz Abgasrückführung und Partikelfilter weigerte sich der Prüfer, die Plakette zu erteilen. Als ich ihm erklärte, daß das Auto umgehend exportiert wird, war es kein Problem mehr. Jetzt ist der Landy hier mein bewunderter Zweitwagen, neben meinem Peugeot 504 Pickup von 1988 mit Vierzylinder Dieselmotor. Der geschätzte Wert hier umgerechnet 60.000€. ¡Viva la libertad carajo!

Andrea Walter / 22.12.2024

Ohne meinen Diesel ist mein Leben nichts mehr lebenswert. Bin ich Autonarr? Nein. Fahre ich gerne Auto: Nein. Aber es gehört zu meinem Hobby: Der Diesel zieht an fast jedem Wochenende im Sommer meinen Caravan. Klar, könnte auch ein Benziner. Aber ein E-Auto? Teuer und kompliziert (es gibt Caravans mit eigenem zusätzlichen E.Antrieb. In meinen Augen extrem teurer Murks). Genauso geht es meinen Nachbarn mit ihrem großen Garten. Ihr Diesel zieht einen Anhänger mit dem sie ihre Gartenabfälle weg und Dünger & Co. hin transportieren. Meine Freundin kann ihr Pferd auch nicht im Zoe auf den Schoss nehmen.

Reiner Gerlach / 22.12.2024

Auf die meisten unserer aktuellen Probleme gibt es nur eine Antwort: DEXIT, und zwar subito!

H. Koenig / 22.12.2024

Das wäre eine Enteignung. GG Art. 14 (3): „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ Bin gespannt, wie „der Staat“ 8 Millionen Autobesitzer entschädigen wird. Bei, mal angenommen, rund 5000 Euro pro Fahrzeug kommen da 40 Milliarden Euro zusammen. Andererseits: Wen interessiert eigentlich noch das Grundgesetz?

sybille eden / 22.12.2024

Wenn sich ” 200 Millionen ” das gefallen lassen sind sie selbst Schuld. Man könnte ja Parteien wählen die das verhindern würden, tut man aber nicht.

Peter Zinga / 22.12.2024

Herr Maxeiner, BITTE, es gibt KEIN “obersten Europäischen Gerichtshof EuGH”! Das, wass Sie meinen, ist nur- und definitiv- Gerichtshoff der EU! Gottseindank, so weit sind wir noch nicht, ein Gerichtshoff von Atlantik bis Ural und von Nordkap bis Sizilien und Istanbul zuständig zu haben.

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