Dirk Maxeiner / 29.03.2020 / 06:12 / Foto: Syed Abdul Khaliq / 71 / Seite ausdrucken

Der Sonntagsfahrer: GEZ-Fasten – jetzt krisenbedingt

Sonntagsausflüge sind derzeit verboten, ich vermute dahinter eine perfide Strategie, diese Kolumne auszutrocknen. Als Fortbewegungsmittel bin ich einstweilen auf meinen Hometrainer im Keller angewiesen, ich trete prinzipiell gerne auf der Stelle. Wer lieber im Kreis fährt, dem empfehle ich die Brummbrumm-Simulation „Formel 1“ auf Playstation 4, soviel rasenden Stillstand gibt’s sonst nur im Kanzleramt.

Ansonsten hoffe ich auf den ersten Ausgang irgendwann im April, in meinem Alter wird das vermutlich nur noch mit einer Fußfessel gestattet sein, zwecks Bestimmung meines Aufenthaltsortes, damit ich den Broder nicht heimlich im Görli treffe und wir dort die Weltverschwörung planen. Der Broder kriegt übrigens gleich zwei Fußfesseln, für jeden Fuß eine, sicher ist sicher. Möglicherweise führt mich aber auch ein Praktikant von Correctiv Gassi, damit ich niemanden mit unerwünschten Gedanken infiziere. Aber das ist immerhin noch besser, als mit der MS-Artania vor Australien dahinzudümpeln, was mir auch ohne Corona eine traumatische Vorstellung bereitet. 

Im Übrigen soll eine gepflegte Isolation, ersatzweise 50 Jahre Kommunismus, der Kreativität durchaus auf die Sprünge helfen. Meinte sinngemäß Stanislav Lem, der berühmte polnische Science Fiction-Autor. Lem lebte in einem grauen Haus in der Krakauer Vorortsiedlung Kliny. Abgeschottet und ohne Zugang zu westlichen Medien, sah er Dinge wie die Nano- und Gentechnologie, das Internet oder auch den bargeldlosen Zahlungsverkehr voraus. Nebst damit verbundenen Pleiten: „Unerhört schnelle Systeme begehen unerhört schnell Fehler“. Lem beklagte die modernen „Informationsnomaden“, die nur „zusammenhangslos von Stimulus zu Stimulus hüpfen“. Die allgemeine Steigerung der technischen Leistung gehe „paradoxerweise mit einem Verfall der Fantasie und Intelligenz der Menschen einher.“ Trotzdem bewahrte er seinen Humor: „Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, dass es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren“. 

Wohnungen und Geschäftsräume faktisch konfisziert

Das gleiche gilt aktuell für die gegenwärtigen Ausgehverbote und das neue „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, dem größten sozialistischen Freilandversuch seit dem Fall der Mauer. Nach den Inhabern von Lebensversicherungen und Sparguthaben werden damit jetzt – wie schon lange zu erwarten war – die Häuslebauer rasiert. Wer seine Altersversorgung auf den Miet-Einnahmen aus einer Eigentumswohnung oder einem Häuschen aufgebaut hat, schaut jetzt in die tiefste Röhre seit dem Bau der Berliner U-Bahn. Mieter, die krisenbedingt in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen keine Miete mehr bezahlen – und das ohne großen Nachweis. Gekündigt werden kann das Mietverhältnis auch nicht. Unser Staat hat solcherart Wohnungen und Geschäftsräume faktisch konfisziert. Er entzieht Gewerbetreibenden und Freiberuflern durch seine Maßnahmen die Existenzgrundlage und wälzt die finanziellen Folgen auf die Vermieter ab. Mit zu den ersten, die die Zahlungen eingestellt haben, waren übrigens große Konzerne wie Adidas und C&A.

Das Ganze entwickelt sich jetzt wie im wilden Westen: Wer zuerst schießt, hat gewonnen – und zwar solange, bis alle tot sind. Denn Verträge „mit Dauerschuldverhältnissen“ und auch Verbraucherdarlehensverträge gelten ab sofort nicht mehr: Der gelackmeierte Vermieter setzt coronakrisenbedingt die Ratenzahlungen an die Bank aus, aber beispielsweise auch die für sein Auto. Der Autohändler zahlt seine Rechnungen auch nicht mehr, kein Strom, kein Wasser, keine Miete, kein Telefon und so weiter und so fort – bis – wie gesagt – alle pleite sind. Ganz am Schluss macht dann der Staat die Grätsche, weil keiner mehr Steuern zahlt.

Wer glaubt, dass dem Alltag im Angesicht dieser begnadeten politischen Entscheidungen die Komik ausgeht, der irrt zum Glück. Einen erstklassigen Sinn für Ironie bewies gestern beispielsweise „bild.de“. Unter der Rubrik "Miete & Co" wird auf bild.de ein Beitrag angekündigt mit dem Titel "Was Sie jetzt nicht zahlen müssen – und was später". Gleichzeitig wird dem Leser verraten, was er sofort bezahlen muss: Den Bild-Artikel. Er steht hinter der Bezahlschranke. 

Das veranschaulicht sehr schön, was in den nächsten Wochen passieren wird: Niemand, der noch alle Tassen im Schrank hat, wird noch eine Leistung ohne Vorauskasse erbringen. Doch wer wird sich trauen, voraus zu bezahlen, wenn der Lieferant oder Handwerker sich zwischendrin unter Hinweis auf die Coronagesetze verabschieden kann? Statt „Formel 1“ auf Playstation 4  spielen wir nun alle gemeinsam „Wie man ein Land schnellstmöglich gegen die Wand fährt“, bedauerlicherweise nicht als Simulation und ohne Fangzäune.

Stichwort „Grundversorgung“ 

Und jetzt kommen wir zum kreativen Teil der Veranstaltung. Im Gesetz (Drucksache 19/18110) werden Regelungen eingeführt, welche Schuldnern, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, „die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass hieran für sie nachteilige rechtliche Folgen geknüpft werden“. Und weiter wird erklärt: „Damit wird für Verbraucher und Kleinstunternehmen gewährleistet, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung (Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser) nicht abgeschnitten werden, weil sie ihren Zahlungspflichten krisenbedingt nicht nachkommen können“. 

Grundversorgung, Grundversorgung...? – Da war doch was. Deshalb gehen wir zur Abwechslung mal auf die Seite der ARD mit dem Stichwort „Grundversorgung“. Dort heißt es erläuternd: „1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem ‚Niedersachsenurteil‘ geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik.“

Wer seinen Zahlungspflichten krisenbedingt nicht nachkommen kann, muss die zwangsweise Grundversorgung durch Claus Kleber und Caren Miosga zwar weiterhin ertragen. Andererseits – siehe oben – muss den Betroffenen coronabedingt die Möglichkeit eingeräumt werden, „die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass hieran für sie nachteilige rechtliche Folgen geknüpft werden“. Alle weiteren Schlüsse überlasse ich dem geschätzten Leser und ende mit einem Zitat des Romanciers John Steinbeck: „Das ist das große Rätsel des menschlichen Geistes: Der induktive Sprung. Alles fügt sich ineinander, Belanglosigkeiten rücken in einen Zusammenhang, aus Dissonanz wird Harmonie, und was vorher Unsinn erschien, wird von Sinn überwölbt“. 

 

Von Dirk Maxeiner ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Portofrei zu beziehen hier.

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Ulrich Jäger / 29.03.2020

Bei Mietverhältnissen im Bereich des stationären Handels, und das ist wohl bei Adidas, Deichmann, ... der Fall ist doch wohl Umsatzmiete der Standard. Hier ist (vereinfacht gesagt) auf eine Grundmiete ein Zuschlag fällig, dessen Höhe durch den im Mietobjekt erwirtschafteten Umsatz definiert wird. Das heißt: kein Umsatz - kein Zuschlag auf die Grundmiete. Damit sind doch Umsatzflauten im System bereits “eingepreist”. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass Unternehmen wie die oben genannten sich bei der Gestaltung dieser Vertragsklauseln von irgendwelchen “gierigen” Vermietern, deren ganzes Tun auf den 2. Porsche ausgerichtet ist, über den Tisch ziehen lassen. Jetzt, nachdem das Kind im Brunnen liegt, faselt die Justizministerin: „Wenn jetzt finanzstarke Unternehmen einfach ihre Mieten nicht mehr zahlen, ist dies unanständig und nicht akzeptabel.“. Da fragt sich doch der erstaunte Laie, ob in der Politik und in den für dieses Gesetz verantwortlichen Ministerien Fachleute oder Moraltheologen schaffen. Wobei davon auszugehen ist, dass jede Änderung an diesem Gesetz, wenn es denn überhaupt zu so etwas kommt, das Ganze nur noch schlimmer machen wird.

Andreas Rühl / 29.03.2020

@ Kollege Czap: Ja, in Verzug geraten die Mieter, aber der soll - so verstehe ich es - im Schonzeitraum keine Kündigungsrelevanz haben. Was danach ist, wissen die Götter. Nebenbei mal angemerkt: Bei den gewerblichen Mietverhältnissen ist es wohl so, dass die h.M. derzeit davon ausgeht, dass Corona und Betriebsverbote keinerlei Auswirkungen auf die Miete haben. Dahinter steht eine Entscheidung des BGH, die im Ergebnis besagt, dass das Mietrecht abschließende Regelungen enthält für die Störung der Geschäftsgrundlage. Im Normalfall ist das auch so. Aber jetzt? Da habe ich meine Zweifel. Frage: Wenn ein Vermieter HEUTE ein Geschäftslokal an einen Klamottenhändler oder Frisör vermieten will, wieviel Miete kann er fordern? Ebend. Das ist der Punkt, über den noch keiner richtig nachgedacht hat. Es wird auf eine Risikoverteilung hinauslaufen, die in der Mitte liegen wird. Vertragsergänzende Auslegung ist das Stichwort, damit macht der 12. Senat ja ohnehin alles platt, was ihm nicht gefällt. Und in der Wohnraummiete werden die Auswirkungen sehr gering bleiben, auch ohne Gesetz wäre das so. Die Angst war wohl die, dass Vermieter versuchen, “Billigmieter” oder Querulanten mithilfe von “Corona” loszuwerden. Das ist aber Unfug. Jeder Vermieter, der klar bei Verstand ist, weiß doch, dass die Anforderungen an das Verschulden des Mieters in einer derartigen Situation erheblich herabgesetzt sind. Bei einer Krise dieses Ausmaßes gilt eben der alte Spruch, vom Geld, das man zu haben hat, schlicht nicht. Das begreifen sogar Richter.

Peter Wachter / 29.03.2020

Hallo Herr @Ulrich Jäger, ich habs hier schon geschrieben, sie haben es jetzt hier erwähnt und gerade sprach auf Phoenix im Presseclub ein Journalist etwas vom Lastenausgleichgesetz, dann ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit !?

Heribert Glumener / 29.03.2020

Miete entfällt nicht, Zahlung wird nur ausgesetzt und soll später nachgeholt werden. Theoretisch. Aber praktisch? Tipp: bei dreisten Mietern einfach die Buden an Großfamilien verkaufen (die haben Geld, meistens auch enormen Eigenbedarf, und die suchen für Problemklärungen am liebsten den persönlichen Kontakt - das wird dann fein, Multikulti hat auch gute Seiten!).

Friedrich Richter / 29.03.2020

Da sage noch einer, die Grünen verstünden nichts von Ökonomie. Nicht von ungefähr fordert Habeck Coronabonds jetzt und nicht später, denn in zwei, drei Monaten hat Deutschland ggf. nichts mehr, was es einzahlen könnte. Nein, im Ernst: Es ist zu befürchten, dass die demnächst kommende Wirtschaftskrise alles in den Schatten stellt, was wir in den letzten 30 Jahren gesehen haben. Dabei hätte man, wenn nicht von China, so doch von Südkorea oder Taiwan lernen können, wie man so etwas professionell löst, aber Professionalität war noch nie die Stärke von linksgrünen Visionären. Vielleicht hat die ganze Sache zumindest ein Gutes: Das, was wir demnächst erleben, entspricht in seinen Auswirkungen in etwa dem, was passiert, wenn man den Klimarettern folgt. Es besteht also Grund zur Hoffnung, dass diese sicherheitshalber für ein paar Jahre nicht in Erscheinung treten.

RA Wolf-Dieter Czap / 29.03.2020

Vielleicht nochmal zur Klarstellung: Ich zitiere aus der BT-Drucksache 19/18110 Begründung und Entwurf zum Gesetz Zu § 1 Zu Absatz 1 und 2 Vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 sowie der besonderen Regelungen in den §§  2 und 3 soll Schuldnern,  die Verbraucher oder Kleinstunternehmen sind,  in Dauerschuldverhältnissen ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zustehen, wenn sie ihre vertraglichen Pflichten aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse nicht erfüllen können. Zu Absatz 4 Für das Miet-  und Pachtrecht sowie für das Darlehensrecht sollen in den §§ 2 und 3 gesonderte Regelungen eingeführt werden.  Diese Rechtsbereiche sind daher vom Anwendungsbereich des Artikel 240 §  1 Absatz 1 und 2 auszunehmen. Zu § 2 Zu Absatz 1 Die Regelung sichert Mieter von Grundstücken sowie von zu privaten oder gewerblichen Zwecken angemieteten Räumen für einen bestimmten Zeitraum (1. April bis 30. Juni 2020) der COVID-19-Pandemie ab, indem sie nicht den Verlust der Mietsache befürchten müssen, wenn sie vorübergehend die fälligen Mieten nicht fristgerecht zahlen können. Hierdurch soll verhindert werden, dass die zu erwartenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen dazu führen, dass Mieter die Wohnräume und Gewerbetreibende die angemieteten Räume und Flächen und damit die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit verlieren. !!! Mieter erhalten kein Leistungsverweigerungsrecht nach der Grundregel des § 1. Sie bleiben damit nach allgemeinen Grundsätzen zur Leistung verpflichtet und können gegebenenfalls auch in Verzug geraten. !!!

Peter Wachter / 29.03.2020

Danke Herr Maxeiner für den Hinweis auf Stanislav Lem, habe auf Youtube geschaut, da gibt es Hörbücher.

M. Schraag / 29.03.2020

Aber wie kann der säumige Schuldner nachweisen, dass er wegen den Folgen der Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus nicht mehr zahlen kann. Er ist doch höchstens zahlungsunfähig wegen den Folgen dämlicher politischer Entscheidungen, und die die diese Entscheidungen getroffen haben, mögen vielleicht behaupten, dass sie das wegen der Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus entschieden haben. Der Schuldner ist aber kerngesund. Das Gesetz müsste eher lauten “wegen den Folgen der Versäumnisse unserer Regierung”.  Eine Regierung, die beantworten muss, warum sie statt Isolation zwingend einen Mundschutz und vielleicht noch Einweghandschuhe in der Öffentlichkeit verordnet. Dann können die Menschen in den meisten Fällen auch weiterarbeiten und ihre Schulden bezahlen. Und jeder Betrieb muss natürlich sein spezifisches Risikomanagement implementieren. Wenn jeder statt Kantinenessen sein Vesperbrot von zuhause mitbringt, ist das kein großer Schaden. Stattdessen pferchen Stuttgarter Politiker neuerdings Pflegepersonal und Krankenschwestern in einen ausgedünnten ÖPNV und twittern “Zwei Meter Abstand halten oder Homeoffice”.

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