Bei Mietverhältnissen im Bereich des stationären Handels, und das ist wohl bei Adidas, Deichmann, ... der Fall ist doch wohl Umsatzmiete der Standard. Hier ist (vereinfacht gesagt) auf eine Grundmiete ein Zuschlag fällig, dessen Höhe durch den im Mietobjekt erwirtschafteten Umsatz definiert wird. Das heißt: kein Umsatz - kein Zuschlag auf die Grundmiete. Damit sind doch Umsatzflauten im System bereits “eingepreist”. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass Unternehmen wie die oben genannten sich bei der Gestaltung dieser Vertragsklauseln von irgendwelchen “gierigen” Vermietern, deren ganzes Tun auf den 2. Porsche ausgerichtet ist, über den Tisch ziehen lassen. Jetzt, nachdem das Kind im Brunnen liegt, faselt die Justizministerin: „Wenn jetzt finanzstarke Unternehmen einfach ihre Mieten nicht mehr zahlen, ist dies unanständig und nicht akzeptabel.“. Da fragt sich doch der erstaunte Laie, ob in der Politik und in den für dieses Gesetz verantwortlichen Ministerien Fachleute oder Moraltheologen schaffen. Wobei davon auszugehen ist, dass jede Änderung an diesem Gesetz, wenn es denn überhaupt zu so etwas kommt, das Ganze nur noch schlimmer machen wird.
@ Kollege Czap: Ja, in Verzug geraten die Mieter, aber der soll - so verstehe ich es - im Schonzeitraum keine Kündigungsrelevanz haben. Was danach ist, wissen die Götter. Nebenbei mal angemerkt: Bei den gewerblichen Mietverhältnissen ist es wohl so, dass die h.M. derzeit davon ausgeht, dass Corona und Betriebsverbote keinerlei Auswirkungen auf die Miete haben. Dahinter steht eine Entscheidung des BGH, die im Ergebnis besagt, dass das Mietrecht abschließende Regelungen enthält für die Störung der Geschäftsgrundlage. Im Normalfall ist das auch so. Aber jetzt? Da habe ich meine Zweifel. Frage: Wenn ein Vermieter HEUTE ein Geschäftslokal an einen Klamottenhändler oder Frisör vermieten will, wieviel Miete kann er fordern? Ebend. Das ist der Punkt, über den noch keiner richtig nachgedacht hat. Es wird auf eine Risikoverteilung hinauslaufen, die in der Mitte liegen wird. Vertragsergänzende Auslegung ist das Stichwort, damit macht der 12. Senat ja ohnehin alles platt, was ihm nicht gefällt. Und in der Wohnraummiete werden die Auswirkungen sehr gering bleiben, auch ohne Gesetz wäre das so. Die Angst war wohl die, dass Vermieter versuchen, “Billigmieter” oder Querulanten mithilfe von “Corona” loszuwerden. Das ist aber Unfug. Jeder Vermieter, der klar bei Verstand ist, weiß doch, dass die Anforderungen an das Verschulden des Mieters in einer derartigen Situation erheblich herabgesetzt sind. Bei einer Krise dieses Ausmaßes gilt eben der alte Spruch, vom Geld, das man zu haben hat, schlicht nicht. Das begreifen sogar Richter.
Hallo Herr @Ulrich Jäger, ich habs hier schon geschrieben, sie haben es jetzt hier erwähnt und gerade sprach auf Phoenix im Presseclub ein Journalist etwas vom Lastenausgleichgesetz, dann ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit !?
Miete entfällt nicht, Zahlung wird nur ausgesetzt und soll später nachgeholt werden. Theoretisch. Aber praktisch? Tipp: bei dreisten Mietern einfach die Buden an Großfamilien verkaufen (die haben Geld, meistens auch enormen Eigenbedarf, und die suchen für Problemklärungen am liebsten den persönlichen Kontakt - das wird dann fein, Multikulti hat auch gute Seiten!).
Da sage noch einer, die Grünen verstünden nichts von Ökonomie. Nicht von ungefähr fordert Habeck Coronabonds jetzt und nicht später, denn in zwei, drei Monaten hat Deutschland ggf. nichts mehr, was es einzahlen könnte. Nein, im Ernst: Es ist zu befürchten, dass die demnächst kommende Wirtschaftskrise alles in den Schatten stellt, was wir in den letzten 30 Jahren gesehen haben. Dabei hätte man, wenn nicht von China, so doch von Südkorea oder Taiwan lernen können, wie man so etwas professionell löst, aber Professionalität war noch nie die Stärke von linksgrünen Visionären. Vielleicht hat die ganze Sache zumindest ein Gutes: Das, was wir demnächst erleben, entspricht in seinen Auswirkungen in etwa dem, was passiert, wenn man den Klimarettern folgt. Es besteht also Grund zur Hoffnung, dass diese sicherheitshalber für ein paar Jahre nicht in Erscheinung treten.
Vielleicht nochmal zur Klarstellung: Ich zitiere aus der BT-Drucksache 19/18110 Begründung und Entwurf zum Gesetz Zu § 1 Zu Absatz 1 und 2 Vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 sowie der besonderen Regelungen in den §§ 2 und 3 soll Schuldnern, die Verbraucher oder Kleinstunternehmen sind, in Dauerschuldverhältnissen ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zustehen, wenn sie ihre vertraglichen Pflichten aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse nicht erfüllen können. Zu Absatz 4 Für das Miet- und Pachtrecht sowie für das Darlehensrecht sollen in den §§ 2 und 3 gesonderte Regelungen eingeführt werden. Diese Rechtsbereiche sind daher vom Anwendungsbereich des Artikel 240 § 1 Absatz 1 und 2 auszunehmen. Zu § 2 Zu Absatz 1 Die Regelung sichert Mieter von Grundstücken sowie von zu privaten oder gewerblichen Zwecken angemieteten Räumen für einen bestimmten Zeitraum (1. April bis 30. Juni 2020) der COVID-19-Pandemie ab, indem sie nicht den Verlust der Mietsache befürchten müssen, wenn sie vorübergehend die fälligen Mieten nicht fristgerecht zahlen können. Hierdurch soll verhindert werden, dass die zu erwartenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen dazu führen, dass Mieter die Wohnräume und Gewerbetreibende die angemieteten Räume und Flächen und damit die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit verlieren. !!! Mieter erhalten kein Leistungsverweigerungsrecht nach der Grundregel des § 1. Sie bleiben damit nach allgemeinen Grundsätzen zur Leistung verpflichtet und können gegebenenfalls auch in Verzug geraten. !!!
Danke Herr Maxeiner für den Hinweis auf Stanislav Lem, habe auf Youtube geschaut, da gibt es Hörbücher.
Aber wie kann der säumige Schuldner nachweisen, dass er wegen den Folgen der Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus nicht mehr zahlen kann. Er ist doch höchstens zahlungsunfähig wegen den Folgen dämlicher politischer Entscheidungen, und die die diese Entscheidungen getroffen haben, mögen vielleicht behaupten, dass sie das wegen der Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus entschieden haben. Der Schuldner ist aber kerngesund. Das Gesetz müsste eher lauten “wegen den Folgen der Versäumnisse unserer Regierung”. Eine Regierung, die beantworten muss, warum sie statt Isolation zwingend einen Mundschutz und vielleicht noch Einweghandschuhe in der Öffentlichkeit verordnet. Dann können die Menschen in den meisten Fällen auch weiterarbeiten und ihre Schulden bezahlen. Und jeder Betrieb muss natürlich sein spezifisches Risikomanagement implementieren. Wenn jeder statt Kantinenessen sein Vesperbrot von zuhause mitbringt, ist das kein großer Schaden. Stattdessen pferchen Stuttgarter Politiker neuerdings Pflegepersonal und Krankenschwestern in einen ausgedünnten ÖPNV und twittern “Zwei Meter Abstand halten oder Homeoffice”.
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