Ich pflege ein inniges Verhältnis zu Engeln aller Art; seit meinem Austritt aus der evangelischen Kirche hat sich das Verhältnis leider etwas abgekühlt und ich beschränke mich auf weltliche Vertreter dieses Berufstandes. Vor allem bei den „Gelben Engeln" des ADAC bin ich als Oldtimer-Besitzer häufiger Gast, versagt doch das alte Blech immer mal wieder den Dienst. Die Münchner Zentrale muss mir dann einen Götterboten schicken, um die Benzinpumpe oder die Lichtmaschine zur Wiederaufnahme ihres Dienstes zu bewegen. Der ADAC ist ein Versicherungs- und Reisekonzern, der es geschafft hat, sich ein selbstloses Image zu bewahren, allerdings haben die Gelben Engel schon den einen oder anderen Kratzer abbekommen. Das altruistische Blattgold blättert, aber ich halte dem Verein aus ganz pragmatischen Gründen die Treue, der liebe Gott schickt Dir nämlich keinen Abschleppwagen. Außerdem habe ich während des Rücktransports meiner havarierten Altfahrzeuge immer sehr angeregte Gespräche mit dem Autobahn-Rettungspersonal, das schon als Stoff für so manchen Sonntagsfahrer diente.
Dennoch darf man dem ADAC ein feines Gespür für Geschäfte attestieren und ein noch feineres für Risiken und Nebenwirkungen, die man vertraglich ausschließen sollte, damit die Selbstlosigkeit nicht unmittelbar in die Pleite führt. Ein hübsches Beispiel dafür lieferte mir Achgut-Leser T. W., der sich das Kleingedruckte der ADAC-Unfallversicherung etwas genauer angeschaut hat. Unter der Überschrift „Was gilt als Unfall bei der Unfallversicherung? Und was nicht?" lohnt der Blick besonders auf die Fälle, die nicht versicherungsfähig sind:
Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen:
- Wenn Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum einen Unfall erleiden
- Wenn Sie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Alkoholkonsum (mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille) einen Unfall erleiden.
- Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
- Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.
- Unfälle bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings.
- Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Besonders gefällt mir Punkt 4, „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen". Ich entnehme dieser Einschränkung zunächst einmal, dass die Gelben Engel „angeordnete Massenimpfungen" als „Unfall" werten, allerdings nicht im Sinne ihrer Versicherungsbedingungen. Das ist kein Wunder, weil ja Karl Lauterbach am Steuer sitzt. Dieser Umstand ist offenbar vergleichbar mit „Bewusstseinstörungen infolge von Drogenkonsum", „Alkoholkonsum", „Vorsatz", „Autorennen" sowie „Kriegsereignissen". Ich finde, das ist die beste Beschreibung der regierungsamtlichen Gesundheitspolitik seit Erfindung des sozialverträglichen Frühablebens.
Die „Massenimpfung" fällt in der Aufzählung der automobilen Risiko-Sportarten auf wie eine Dampfwalze in einem Formel 1-Feld oder ein Zebra in der Schafherde und es drängt sich die Frage auf, welche Vorhersehung die gelben Götterboten dermaßen erschreckt hat. Sie bemühen sogar den toxischen Begriff „Impfschäden" für die amtlicherseits „nebenwirkungsfreie Impfung", obwohl der inzwischen voll ergrünte und e-mobilisierte Autoclub bisher nicht gerade durch politisches Renegatentum aufgefallen ist.
Vielleicht war es ja nur eine freudsche Fehlleistung und sie haben "Massenimpfung" mit "Massenpimpfung" verwechselt? "Pimp my Ride" war eine Fernsehsendung auf MTV bei der es darum ging alte Schrottautos in Hingucker zu verwandeln, etwa durch den Einbau eines Whirlpools, womit man nach den Bedingungen der ADAC-Unfallversicherung ebenfalls gegen die Richtlinien verstoßen dürfte. Baden gehen während der Fahrt ist ansonsten nur auf Fahrzeugen der Marke Costa Concordia versichert – sogar massenhaft.
Den Reisenden in deutschen Landen bleibt indes nur noch die Option zwischen zwei Transportformen: Entweder geboostert Bahnfahren oder ungeimpft ins Auto steigen. Massengeimpfte Automobilisten befinden sich hingegen risikomäßig irgendwo zwischen der Parabolica-Kurve in Monza und einem Urlaub im Donezk-Becken.
Von Dirk Maxeiner ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Portofrei zu beziehen hier.

Wie aus: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ in bester Orwellsprache: „Als Geimpfter hasse ich die Ungeimpften wie mich selbst“ geworden ist.
Anders als ist die Hassprojektion der Geimpften auf die Ungeimpften, als ein Fehler sich impfen zu lassen nicht zu erklären.
Habe schon mal nachgeschaut, in der normalen Unfall-Versicherung (für Kinder abgeschlossen) der Debeka. Dort ist der Versicherungsschutz bei Schäden aufgrund medikamentöser Behandlung nicht gegeben. Bei der Lebensversicherung werde ich jetzt auch noch mal nachschauen.
Es bleibt noch Zeit für Verschwörungstheorien: Was wusste der ADAC im Jahr 2007, was wir nicht wussten? Die Schweinegrippe wurde erst im Sommer 2009 offiziell von der WHO zur weltweiten Seuche erklärt, Pandemrix wurde danach im Eilverfahren zugelassen. Die Passage könnte man mit dem heutigen Wissen als Ausschluss von Unfällen durch Narkolepsie in Folge einer staatlich verordneten Schweinegrippe-Impfung lesen.
Irgendwo – bei BR, TE ode hier auf der Achse?- schrieb ein Kommentar, daß es in Frankreich bereits ein bestätigendes Gerichtsurteil* gäbe, wo die LV in einem Todesfall zu Recht nicht ausgezahlt wurde, nämlich wegen Teilnahme an medizinischen Experimenten. Die C19-Experimentalsunstanzen befinden sich alle noch in Phase III, und bei Kombination verschiedener Experimentalsubstanzen bei gleicher Indikation- zB 1 &2. bt/p, 3. mit mdrna gespiket- sogar Phase II,mW. Dh. es sind neu/erweiterte Zulassungsverfahren erforderlich. Daß das natürlich „Off label use“ ist, und bei Schäden, und nicht gem BGB §630ff erfolgter Aufklärung zu 100% dem Impfer anzulasten sein wird, mit Beweislastumkehr(!), werden dann wohl Gerichte -so diese denn prinzipiell auf dem GG stehen- klären.
*Leider wurde keine Quellen, oder ein Gerichts-AZ bennant. Weiß jemand hier was?
Sehr geehrter Herr Maxeiner,
danke für diese weitere Bestätigung. Gerade heute fand ich von einem Bekannten gesendet, ein Bild der ADAC Unfallversicherug und dem Ausschluss bei Massenimpfungen. Ich wollte es gerade verifizieren, da las ich Ihren Artikel. Ich denke ich werde meine Unfallversicherung bei einem anderen Versicherungskonzern überprüfen und auch meine ADAC -Auslanskrankenversicherung. Ich kann mir vorstellen, dass der ADAC selbstlos wie er ist, auch dort die entsprechende Klausel eingebaut hat.
Ein französicher Lebensversicherer hat ja unlängst die Impfung eines Verstorbenen als Selbstmord gewertet und die Auszählung der Prämie an die Hinterbliebenen verweigert. Dies wurde durch ein Gericht bestätigt.
Ach, noch ein schöner Nachtrag, gestern auf der Demo gegen die Impfplicht gab es ein sehr schönes Plakat, welches wie folgt lautete „Wenn Deine Impfung Dich nicht schützt, warum soll meine Impfung Dich schützen?“
Die Wahrheit ist offenbar gasförmig: schwer zu sehen, aber sie durchdringt am Ende alles! Die angeordnete Massenimpfung wäre nicht nur ein Unfall, sondern in der Tat ein Super-GAU: politisch, gesundheitlich, humanitär und ökonomisch! Wie kann man das nicht sehen, obwohl es überall (hier: ADAC) zu finden ist?