Dirk Maxeiner / 23.01.2022 / 06:15 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 91 / Seite ausdrucken

Der Sonntagsfahrer: Impfwarnung der Gelben Engel

Ich pflege ein inniges Verhältnis zu Engeln aller Art; seit meinem Austritt aus der evangelischen Kirche hat sich das Verhältnis leider etwas abgekühlt und ich beschränke mich auf weltliche Vertreter dieses Berufstandes. Vor allem bei den „Gelben Engeln" des ADAC bin ich als Oldtimer-Besitzer häufiger Gast, versagt doch das alte Blech immer mal wieder den Dienst. Die Münchner Zentrale muss mir dann einen Götterboten schicken, um die Benzinpumpe oder die Lichtmaschine zur Wiederaufnahme ihres Dienstes zu bewegen. Der ADAC ist ein Versicherungs- und Reisekonzern, der es geschafft hat, sich ein selbstloses Image zu bewahren, allerdings haben die Gelben Engel schon den einen oder anderen Kratzer abbekommen. Das altruistische Blattgold blättert, aber ich halte dem Verein aus ganz pragmatischen Gründen die Treue, der liebe Gott schickt Dir nämlich keinen Abschleppwagen. Außerdem habe ich während des Rücktransports meiner havarierten Altfahrzeuge immer sehr angeregte Gespräche mit dem Autobahn-Rettungspersonal, das schon als Stoff für so manchen Sonntagsfahrer diente.

Dennoch darf man dem ADAC ein feines Gespür für Geschäfte attestieren und ein noch feineres für Risiken und Nebenwirkungen, die man vertraglich ausschließen sollte, damit die Selbstlosigkeit nicht unmittelbar in die Pleite führt. Ein hübsches Beispiel dafür lieferte mir Achgut-Leser T. W., der sich das Kleingedruckte der ADAC-Unfallversicherung etwas genauer angeschaut hat. Unter der Überschrift „Was gilt als Unfall bei der Unfallversicherung? Und was nicht?" lohnt der Blick besonders auf die Fälle, die nicht versicherungsfähig sind:

Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen:

  • Wenn Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum einen Unfall erleiden
  • Wenn Sie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Alkoholkonsum (mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille) einen Unfall erleiden.
  • Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
  • Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.
  • Unfälle bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings.
  • Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse

Besonders gefällt mir Punkt 4, „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen". Ich entnehme dieser Einschränkung zunächst einmal, dass die Gelben Engel „angeordnete Massenimpfungen" als „Unfall" werten, allerdings nicht im Sinne ihrer Versicherungsbedingungen. Das ist kein Wunder, weil ja Karl Lauterbach am Steuer sitzt. Dieser Umstand ist offenbar vergleichbar mit „Bewusstseinstörungen infolge von Drogenkonsum", „Alkoholkonsum", „Vorsatz", „Autorennen" sowie „Kriegsereignissen". Ich finde, das ist die beste Beschreibung der regierungsamtlichen Gesundheitspolitik seit Erfindung des sozialverträglichen Frühablebens.

Die „Massenimpfung" fällt in der Aufzählung der automobilen Risiko-Sportarten auf wie eine Dampfwalze in einem Formel 1-Feld oder ein Zebra in der Schafherde und es drängt sich die Frage auf, welche Vorhersehung die gelben Götterboten dermaßen erschreckt hat. Sie bemühen sogar den toxischen Begriff „Impfschäden" für die amtlicherseits „nebenwirkungsfreie Impfung", obwohl der inzwischen voll ergrünte und e-mobilisierte Autoclub bisher nicht gerade durch politisches Renegatentum aufgefallen ist.

Vielleicht war es ja nur eine freudsche Fehlleistung und sie haben "Massenimpfung" mit "Massenpimpfung" verwechselt? "Pimp my Ride" war eine Fernsehsendung auf MTV bei der es darum ging alte Schrottautos in Hingucker zu verwandeln, etwa durch den Einbau eines Whirlpools, womit man nach den Bedingungen der ADAC-Unfallversicherung ebenfalls gegen die Richtlinien verstoßen dürfte. Baden gehen während der Fahrt ist ansonsten nur auf  Fahrzeugen der Marke Costa Concordia versichert – sogar massenhaft.

Den Reisenden in deutschen Landen bleibt indes nur noch die Option zwischen zwei Transportformen: Entweder geboostert Bahnfahren oder ungeimpft ins Auto steigen. Massengeimpfte Automobilisten befinden sich hingegen risikomäßig irgendwo zwischen der Parabolica-Kurve in Monza und einem Urlaub im Donezk-Becken. 

 

Von Dirk Maxeiner ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Portofrei zu beziehen hier.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Gudrun Meyer / 23.01.2022

@Hartmut Laun: Leider haben Sie recht, und leider wird es schlimmer statt besser. Vor einem Jahr waren alle Menschen, die ich kannte, noch normal. Jetzt fragen sie einander und andere nach Impfungen und Impfterminen ab, eine Frage, die vor Corona schlicht unbekannt war. Wer noch nicht geboosterpiekst ist, aber immerhin einen Impftermin vorweisen kann, scheint übrigens ungefährlich zu sein. Infektiös sind nur die Impfverweigerer. Die bekannt geringe Gefährlichkeit von Omikron führt offenbar nicht zum Rückgang der Angst vor dem Virus, dafür wirkt die die Panikmache der ÖR und der ihnen nahestehenden Presse zu stark. Merkwürdigerweise bemerken viele nicht den Unterschied zu jeder Zeit vor Corona, als man Impfgegner für irrational hielt (die Ablehnung jeder bewährten, gut verträglichen Impfung gegen gefährliche Infektionen war ja auch irrational), ohne gegen sie zu hetzen, ohne sie für gemeinschaftsfeindlich, verantwortungslos und bei einer Teilnahme an Spaziergängen auch für rächz zu erklären. Der Bruch zwischen der Gelassenheit gegenüber Impfgegnern früher und Zweiflern an einer experimentellen Gentherapie heute ist kaum überschätzbar, bleibt aber für viele Menschen etwas, woran sie sich nicht erinnern. Allerdings und zum Glück ist das nicht die ganze Realität. Auch an den Spaziergängen nehmen immer mehr Geimpfte teil. Denen ist klar, dass eine totalitäre Obrigkeit weit gefährlicher als eine grippe-ähnliche Infektion ist. Auch eine allgemeine, freiwillige Zwangsimpfung (das sage nicht ich, das sagt die Covid-Heulboje Lautermüll) wird die Spaziergänge nicht beenden, sondern eher zu wirklichen Aufständen führen. Übrigens: was will selbst die dreisteste LV noch sagen, wenn Menschen nach Zwangsimpfungen an denselben sterben? Der Impfzwang liegt nicht im Interesse der Lebensversicherungen und auch nicht der AOK und BEK. Wann merken die das?

Michael Schauberger / 23.01.2022

Aber die “Impfungen” gegen SARS-CoV-2 sind doch gar nicht “angeordnet”. Sie sind, frei nach Klabauterbach, freiwillig unter Druck, demnächst mit Zwang, durchgeführt. Das ist, mit Verlaub, doch etwas ganz anderes als eine Anordnung… ;-)

Ilona Grimm / 23.01.2022

@H. Milde: Zu dem Fall in Frankreich kann ich Ihnen zwei Quellen nennen, allerdings kein Aktenzeichen o.ä.: ♦Twitter: Patrick Levache 2. Jan.2022 um 16:43 „En France, décès après la vaccination d’un grand-père très fortuné, ancien chef d’entreprise parisien de Versailles, avec assurance vie de plusieurs millions d’euro pour le bénéfice de ses enfants et petits-enfants, l’assurance ne rembourse pas et ne paye pas la prime de plusieurs millions d’euro, le tribunal admet la qualification de l’assureur considérant, juridiquement, l’adhésion à l’expérimentation de phase trois, dont l’innocuité prouvé est inexistante, sera au vu des effets secondaires annoncés dont le décès, comme un prise de risque mortelle volontaire non couvert par le contrat et juridiquement admis comme un suicide.[...]“  Man findet den kompletten Text beim „Sucheln“. ♦Und voilà die andere Quelle: journalistenwatch.com „Französische Lebensversicherung Experimentelle [...]“ vom 15.01.2022.

Dr. Francois Bellefontaine / 23.01.2022

Das wird ja immer lächerlicher. Wo ist der stichhaltige Beweis, dass Alkoholkonsum ein kein Unfall ist und warum haben der ADAC und die AfD die Buchstaben A und D gemeinsam? Das kann doch kein Zufall sein.

Hermann Sattler / 23.01.2022

Das Bedingungswerk des A-Clubs korelliert mit einem Urteil eines französischen Gerichts zu Gunsten einer Versicherung, die die Todesfall-VERSICHERUNGS- Leistung verweigerte, weil der Versicherte mit einem nur vorläufig? zugelassenen Serum? Massen-geimpft? war. Dies entsprach lt. Urteil einem vorsätzlich selbst herbeigeführten Suizid, und wurde auch so gewertet. Ein Schuft, wer böses dabei denkt. Unter diesem Gesichtspunkt wäre interessant, als 3x und voll Geboosterter, der dies auch angibt, eine Lebensversicherung/Sterbe-Risiko über z.B. 250.000 Euro zu beantragen.

Stefan Ahrens / 23.01.2022

Die Wahrheit ist offenbar gasförmig: schwer zu sehen, aber sie durchdringt am Ende alles! Die angeordnete Massenimpfung wäre nicht nur ein Unfall, sondern in der Tat ein Super-GAU: politisch, gesundheitlich, humanitär und ökonomisch! Wie kann man das nicht sehen, obwohl es überall (hier: ADAC) zu finden ist?

Biggi Jaspert-Gärtner / 23.01.2022

Ach, noch ein schöner Nachtrag, gestern auf der Demo gegen die Impfplicht gab es ein sehr schönes Plakat, welches wie folgt lautete “Wenn Deine Impfung Dich nicht schützt, warum soll meine Impfung Dich schützen?”

Biggi Jaspert-Gärtner / 23.01.2022

Sehr geehrter Herr Maxeiner, danke für diese weitere Bestätigung. Gerade heute fand ich von einem Bekannten gesendet, ein Bild der ADAC Unfallversicherug und dem Ausschluss bei Massenimpfungen.  Ich wollte es gerade verifizieren, da las ich Ihren Artikel. Ich denke ich werde meine Unfallversicherung bei einem anderen Versicherungskonzern überprüfen und auch meine ADAC -Auslanskrankenversicherung. Ich kann mir vorstellen, dass der ADAC selbstlos wie er ist, auch dort die entsprechende Klausel eingebaut hat. Ein französicher Lebensversicherer hat ja unlängst die Impfung eines Verstorbenen als Selbstmord gewertet und die Auszählung der Prämie an die Hinterbliebenen verweigert. Dies wurde durch ein Gericht bestätigt.

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