Natürlich waren Massenimpfungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Ausschlusses (noch) nicht angeordnet, aber man hatte schon mal vorgesorgt. Was wußte die Chefetage des ADAC, was die anderen nicht wußten?
“Impfschäden” dürfte nahtlos in Bürgerkriegsereigniss übergehen. Oder die GVO werden aus Wut über die Erkenntsniss aus Dummheit, Unterwürfigkeit und Naivität ihre Gesundheit ruiniert zu haben so bissig, dass es doch noch zu Szenen kommt die einer Zombie Apokalyse am nöchsten kommen. Die Impflinge können jetzt schon ganz schön ungemütlich werden wenn man sich anschickt einen Zweifel zu sähen. Das Erwachen aus einem Hypnoseähnlichen Schlaf kann schwere Schmerzen und Bewusstseinsstörungen hervorrufen, wenn das wärend der Fahrt passiert, und einen Unfall verusacht, zahlt der ADAC dann?
Ich habe auf meinem Blog schon vor etlicher Zeit auf das Problem der subjektiven Gefahrerhöhung hingewiesen. Ich habe auch auf die Gefahrerhöhung in der Luftfahrt hingewiesen. Wenn der erste geimpfte Pilot die Backen dick macht, wird das Denken einsetzen, vorher nicht. Ach ja, Kampfpiloten mit Impfung würde ich ein G - Limit verpassen, nicht daß der Impfschaden einen Millionen Euro teuren Jet vom Himmel holt. Wenn das Organrisiko größer ist als das Gefechtsrisiko, dann braucht man keine Machtfragen mehr stellen, ist auch praktischer Pazifismus. Die Tragweite des Handelns ist für ein kleines Ich immer das größte Problem in der Lebensaufstellung. Ich hätte ja nichts dagegen, wenn man nicht immer mehr gegen diese Kinder anschreien müsste, als man sich um die Sache kümmern kann.
Bereits der Pkt. 3 wird entsprechend bei einem Streitfall so ausgelegt werden können,, auch wen kein Staatlicher Impfzwang verordnet wird und das Spritzen. Abonnement “freiwillig” genommen wird. Die Juristen können durchaus auf die Pflicht zur Selbstinformation auch bei Arzneimitteln hinweisen : - Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
Ist doch klar, wenn ein “Irgendwas-Versicherer” (KFZ oder Leben oder ... ) das Verhalten seines Versicherten so einschätzt, dass es über die normale Risikoanalyse hinaus risikobehaftet ist, dann muss er entweder a) das Risiko ausschließen, b) den Versicherten ausschließen oder c) die Prämien für die Versichertengemeinschaft erhöhen. Was sagt uns das? Die Versicherungen haben diese Massenimpfungen auf jeden Fall als ein zusätzliches Risiko eingestuft. Weil man das Risiko in seinem Gesamtumfang nicht einschätzen kann - schließt man es in der “Normalpolice” aus. Jetzt wäre noch interessant zu wissen, um wieviel teurer wird denn die Police wenn das Risiko eingeschlossen wird? Ich denke das dürfte so ähnlich ablaufen wie wenn man im Hochwassergefährdungsgebiet Hochwasserschäden versichern wollte? schönen Sonntag allerseits
Diskriminiernde Versicherungsbedingungen. Gegen einen Glauben gerichtet. Das letzte Wort hat der EuGH. Am Ende wird man den ADAC-Mitgliedsausweis als Impfpass verwenden können, den nur ein Geimpfter erhält. Da spielt es dann eine Rolle, daß man bei uns die zwangsfreie Impfpflicht einführt, allerdings noch an einem überzeugenden Wording feilen läßt,, sich demnächst impfen lassen zu müssen, obwohl sich der Virus bekanntlich inzwischen aus der Impfwirksamkeit herausmutiert hat. Macht nichts. Trotzdem Impfpflicht. Solange wie möglich gehen die immer weiter. Vermutlich wird man demnächst nicht mehr in den Arm, sondern direkt in den Kopf gespritzt. Geht auch schneller.
Zur Spitzfindigkeit von Herrn Maxeiner: Er schreibt: “Ich entnehme dieser Einschränkung zunächst einmal, dass die Gelben Engel „angeordnete Massenimpfungen“ als „Unfall“ werten”, ein Schelm, der Böses dabei denkt. Die Frage ist tatsächlich, wer als stinknormaler Versicherungsnehmer (VN) diese Vertragsbedingungen nur einigermaßen verstehen soll? Sie scheint bei einigen Ausschlußbedingungen die Sache zunächst einigermaßen einleuchtend. Es wird immer auf ein Unfallereignis i. V. m. irgend etwas abgestellt (Unfall ≈ plötzliches nichtvorhersehbares Ereignis, das zu Körperschaden (z. B. Bein ab) führen kann). Im Kontext dieser Aufstellung schiene es logischer zu formulieren ‘- Unfälle infolge einer Teilnahme an angeordneten Massenimpfungen’; der Unfall wäre dann ein Impf- sprich Körper- oder sonstiger Gesundheitsschaden. (Oder wenigstens analog zum letzten Anstrich: Unfälle durch angeordnete Massenimpfungen.) - Jetzt kommt es aber ganz DICKE: Sind denn die jetzigen Injektionssuspensions-Verabreichungen tatsächlich ANGEORDNET? Für ein Teil Betroffener ab Mitte März schon, ABER, sind dies nun MASSENIMPFUNGEN? Ferner, was ist bei Teilnahme an NICHTANGEORDNETEN Massenimpfungen? - Bleibt für den VN zu hoffen, daß wenigstens die UV bei sonstigen Impfunfällen greift, aber Achtung, der Gesundheitsschaden darf nicht vorsätzlich verursacht eintreten.
Das habe ich schon gelesen, war aber vorsichtig. Hätte ja evt. auch ein fake sein können. Habe die Mitteilung schon fleißig geteilt. Danke!
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