Ich pflege ein inniges Verhältnis zu Engeln aller Art; seit meinem Austritt aus der evangelischen Kirche hat sich das Verhältnis leider etwas abgekühlt und ich beschränke mich auf weltliche Vertreter dieses Berufstandes. Vor allem bei den „Gelben Engeln" des ADAC bin ich als Oldtimer-Besitzer häufiger Gast, versagt doch das alte Blech immer mal wieder den Dienst. Die Münchner Zentrale muss mir dann einen Götterboten schicken, um die Benzinpumpe oder die Lichtmaschine zur Wiederaufnahme ihres Dienstes zu bewegen. Der ADAC ist ein Versicherungs- und Reisekonzern, der es geschafft hat, sich ein selbstloses Image zu bewahren, allerdings haben die Gelben Engel schon den einen oder anderen Kratzer abbekommen. Das altruistische Blattgold blättert, aber ich halte dem Verein aus ganz pragmatischen Gründen die Treue, der liebe Gott schickt Dir nämlich keinen Abschleppwagen. Außerdem habe ich während des Rücktransports meiner havarierten Altfahrzeuge immer sehr angeregte Gespräche mit dem Autobahn-Rettungspersonal, das schon als Stoff für so manchen Sonntagsfahrer diente.
Dennoch darf man dem ADAC ein feines Gespür für Geschäfte attestieren und ein noch feineres für Risiken und Nebenwirkungen, die man vertraglich ausschließen sollte, damit die Selbstlosigkeit nicht unmittelbar in die Pleite führt. Ein hübsches Beispiel dafür lieferte mir Achgut-Leser T. W., der sich das Kleingedruckte der ADAC-Unfallversicherung etwas genauer angeschaut hat. Unter der Überschrift „Was gilt als Unfall bei der Unfallversicherung? Und was nicht?" lohnt der Blick besonders auf die Fälle, die nicht versicherungsfähig sind:
Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen:
- Wenn Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum einen Unfall erleiden
- Wenn Sie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Alkoholkonsum (mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille) einen Unfall erleiden.
- Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
- Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.
- Unfälle bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings.
- Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Besonders gefällt mir Punkt 4, „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen". Ich entnehme dieser Einschränkung zunächst einmal, dass die Gelben Engel „angeordnete Massenimpfungen" als „Unfall" werten, allerdings nicht im Sinne ihrer Versicherungsbedingungen. Das ist kein Wunder, weil ja Karl Lauterbach am Steuer sitzt. Dieser Umstand ist offenbar vergleichbar mit „Bewusstseinstörungen infolge von Drogenkonsum", „Alkoholkonsum", „Vorsatz", „Autorennen" sowie „Kriegsereignissen". Ich finde, das ist die beste Beschreibung der regierungsamtlichen Gesundheitspolitik seit Erfindung des sozialverträglichen Frühablebens.
Die „Massenimpfung" fällt in der Aufzählung der automobilen Risiko-Sportarten auf wie eine Dampfwalze in einem Formel 1-Feld oder ein Zebra in der Schafherde und es drängt sich die Frage auf, welche Vorhersehung die gelben Götterboten dermaßen erschreckt hat. Sie bemühen sogar den toxischen Begriff „Impfschäden" für die amtlicherseits „nebenwirkungsfreie Impfung", obwohl der inzwischen voll ergrünte und e-mobilisierte Autoclub bisher nicht gerade durch politisches Renegatentum aufgefallen ist.
Vielleicht war es ja nur eine freudsche Fehlleistung und sie haben "Massenimpfung" mit "Massenpimpfung" verwechselt? "Pimp my Ride" war eine Fernsehsendung auf MTV bei der es darum ging alte Schrottautos in Hingucker zu verwandeln, etwa durch den Einbau eines Whirlpools, womit man nach den Bedingungen der ADAC-Unfallversicherung ebenfalls gegen die Richtlinien verstoßen dürfte. Baden gehen während der Fahrt ist ansonsten nur auf Fahrzeugen der Marke Costa Concordia versichert – sogar massenhaft.
Den Reisenden in deutschen Landen bleibt indes nur noch die Option zwischen zwei Transportformen: Entweder geboostert Bahnfahren oder ungeimpft ins Auto steigen. Massengeimpfte Automobilisten befinden sich hingegen risikomäßig irgendwo zwischen der Parabolica-Kurve in Monza und einem Urlaub im Donezk-Becken.
Von Dirk Maxeiner ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Portofrei zu beziehen hier.

Zahlt die Lebensversicherung eigentlich, wenn man sich mit Comirnaty selbst vergiftet? Darf man bezweifeln…
..die erste Frage bei Gericht:
Wer ist unmittelbarer Verursacher des Schadens?
Der Genspritzensetzer!
Und der ist dran. Sonst keiner.
Kausalität gegeben.
Dazu das öfftl. Wissen zu den experimentellen Flüssigkeiten.
Das Nichtwissen der Gespritzten, an einem Experiment teilzunehmen.
Unterschrift, sofern überhaupt vorhanden, nichtig da sittenwidrig.
Das wird ein Spass!
Neo-SED-Schwesig hat falsche Zahlen zu Corinna verbreitet. „War ja nicht mit Absicht.“ Welcher Mann kennt das nicht, wenn Frau beim Lügen erwischt wird. Oder eben: „War nur gut gemeint.“ Wer es dann noch nicht einsieht, dass alles richtig gemacht wurde. Man kann noch weinen. Ich übrigens auch. Was für bösartige, inkompetente Politikdarsteller wir haben.
@Dorothea Wener: Von welchen Gerichten, von welcher Justiz sprechen Sie?
Lebensversicherungen u.a. Sind doch Wirtschaftsunternehmen mit Profitstreben. Was werden die also tun, um weiter zu verdienen? Da gibt es ja viele Möglichkeiten und der Aktuar und die Vorstände werden auch eine Lösung finden, wenn ein Gesetz sie zur Änderung der Bedingungen zwingen sollte. Da es immer ein einträgliches Geschäft war Versicherungen zu verkaufen, finden sich hier viele Möglichkeiten. Anpassung der Prämie bis hin zu einem vom Steuerzahler bezahlten Hilfsfond für etwaige Restrisiken, oder eine Verringerung der garantierten Leistungen, oder eine „europäische“ Lösung. Die Anpassungen werden kommen, das ist sicher, die KVen haben ja schon im letzten Jahr damit begonnen, nicht nur die Privaten. Es wird schon, habt Geduld. HA
Es sind doch nicht nur irgendwelche Versicherer, sondern auch diverse
Krankenkassen,z.b.die Techniker Krankenkasse, die nicht für Impfschaeden
aufkommen(falls nachweisbar….)
@Franck Royale
„Die Stellungnahme dazu vom ADAC (‚Dieser Ausschluss ist bereits seit dem Jahr 2007 Teil der Versicherungsbedingungen und steht nicht mit Covid-19 in Zusammenhang’) […]„
Die Stellungnahme ist interessant. Zum einen, weil dieser Ausschluss in Dtl. zu dieser Zeit keinerlei Sinn ergab und zum anderen, weil der explizite Hinweis darauf auf der zugehörigen Website erst seit Juli 2020 zu finden ist. Das jedenfalls zeigt eine kurze Recherche im Webarchiv (WayBackMachine, siehe ADAC-Seite --> Produkte--> unfallversicherung --> ueberblick).