Dirk Maxeiner / 23.01.2022 / 06:15 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 91 / Seite ausdrucken

Der Sonntagsfahrer: Impfwarnung der Gelben Engel

Ich pflege ein inniges Verhältnis zu Engeln aller Art; seit meinem Austritt aus der evangelischen Kirche hat sich das Verhältnis leider etwas abgekühlt und ich beschränke mich auf weltliche Vertreter dieses Berufstandes. Vor allem bei den „Gelben Engeln" des ADAC bin ich als Oldtimer-Besitzer häufiger Gast, versagt doch das alte Blech immer mal wieder den Dienst. Die Münchner Zentrale muss mir dann einen Götterboten schicken, um die Benzinpumpe oder die Lichtmaschine zur Wiederaufnahme ihres Dienstes zu bewegen. Der ADAC ist ein Versicherungs- und Reisekonzern, der es geschafft hat, sich ein selbstloses Image zu bewahren, allerdings haben die Gelben Engel schon den einen oder anderen Kratzer abbekommen. Das altruistische Blattgold blättert, aber ich halte dem Verein aus ganz pragmatischen Gründen die Treue, der liebe Gott schickt Dir nämlich keinen Abschleppwagen. Außerdem habe ich während des Rücktransports meiner havarierten Altfahrzeuge immer sehr angeregte Gespräche mit dem Autobahn-Rettungspersonal, das schon als Stoff für so manchen Sonntagsfahrer diente.

Dennoch darf man dem ADAC ein feines Gespür für Geschäfte attestieren und ein noch feineres für Risiken und Nebenwirkungen, die man vertraglich ausschließen sollte, damit die Selbstlosigkeit nicht unmittelbar in die Pleite führt. Ein hübsches Beispiel dafür lieferte mir Achgut-Leser T. W., der sich das Kleingedruckte der ADAC-Unfallversicherung etwas genauer angeschaut hat. Unter der Überschrift „Was gilt als Unfall bei der Unfallversicherung? Und was nicht?" lohnt der Blick besonders auf die Fälle, die nicht versicherungsfähig sind:

Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen:

  • Wenn Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum einen Unfall erleiden
  • Wenn Sie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Alkoholkonsum (mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille) einen Unfall erleiden.
  • Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
  • Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.
  • Unfälle bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings.
  • Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse

Besonders gefällt mir Punkt 4, „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen". Ich entnehme dieser Einschränkung zunächst einmal, dass die Gelben Engel „angeordnete Massenimpfungen" als „Unfall" werten, allerdings nicht im Sinne ihrer Versicherungsbedingungen. Das ist kein Wunder, weil ja Karl Lauterbach am Steuer sitzt. Dieser Umstand ist offenbar vergleichbar mit „Bewusstseinstörungen infolge von Drogenkonsum", „Alkoholkonsum", „Vorsatz", „Autorennen" sowie „Kriegsereignissen". Ich finde, das ist die beste Beschreibung der regierungsamtlichen Gesundheitspolitik seit Erfindung des sozialverträglichen Frühablebens.

Die „Massenimpfung" fällt in der Aufzählung der automobilen Risiko-Sportarten auf wie eine Dampfwalze in einem Formel 1-Feld oder ein Zebra in der Schafherde und es drängt sich die Frage auf, welche Vorhersehung die gelben Götterboten dermaßen erschreckt hat. Sie bemühen sogar den toxischen Begriff „Impfschäden" für die amtlicherseits „nebenwirkungsfreie Impfung", obwohl der inzwischen voll ergrünte und e-mobilisierte Autoclub bisher nicht gerade durch politisches Renegatentum aufgefallen ist.

Vielleicht war es ja nur eine freudsche Fehlleistung und sie haben "Massenimpfung" mit "Massenpimpfung" verwechselt? "Pimp my Ride" war eine Fernsehsendung auf MTV bei der es darum ging alte Schrottautos in Hingucker zu verwandeln, etwa durch den Einbau eines Whirlpools, womit man nach den Bedingungen der ADAC-Unfallversicherung ebenfalls gegen die Richtlinien verstoßen dürfte. Baden gehen während der Fahrt ist ansonsten nur auf  Fahrzeugen der Marke Costa Concordia versichert – sogar massenhaft.

Den Reisenden in deutschen Landen bleibt indes nur noch die Option zwischen zwei Transportformen: Entweder geboostert Bahnfahren oder ungeimpft ins Auto steigen. Massengeimpfte Automobilisten befinden sich hingegen risikomäßig irgendwo zwischen der Parabolica-Kurve in Monza und einem Urlaub im Donezk-Becken. 

 

Von Dirk Maxeiner ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Portofrei zu beziehen hier.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Thomas Brox / 23.01.2022

Warum sollte eine privatwirtschaftliche Versicherung das Risiko für das systematische(!) Versagen des unfähigen Staates übernehmen? Verantwortlich für die gesamten schwachsinnigen Zwangs-Maßnahmen ist der deutsche Staatsapparat - und nicht irgendein Popanz. Und der sollte auch die Haftung übernehmen, wobei Schadensersatzzahlungen gefälligst durch Kürzung der fetten staatlichen Gehälter und Pensionen (oder durch Personalabbau) aufbringen sind, und nicht durch Steuern. ++ Offenbar werden einfachste Kausalitäten und Verantwortlichkeiten nicht mehr durchschaut. Langsam aber sicher erreichen wir mittelalterliches Niveau: Hexenhammer, Inquisition, Ablenkung durch Mumpitz, Vernebelung durch Hokuspokus, ... .

M.Reins / 23.01.2022

Ein Autofahrer ohne Versicherungsschutz handelt fahrlässig. Um der gesamtgesellschaftlichen Versicherungssolidarität und der Verunfallteninzidenz in Deutschland gerecht zu werden, muss jetzt dringend ein obligatorisches 3 monatiges Fahrverbot nach jedem “Stich” zur Pflicht werden. Freitesten nach 2 Monaten nur mit bestandener MPU! Immerhin kürzer als im Pflichtversicherungsgesetz im § 6 als Freiheitsstrafe von sechs Monaten definiert ist.

H. Adel / 23.01.2022

Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil. Es ist typisch für unsere Mentalität, E . Kästner wird gerne zitiert, wenn es um die Ausbildung von Versicherungsvertretern, etc. geht: Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht sofort auf, sondern sieht sich zuerst um, wen er dafür haftbar machen kann. Viele denken auch, alles was der Versicherer in seinen Bedingungen nicht benennt, wäre automatisch mitversichert. Die Definition, was ist ein Unfall ist doch mehr als eindeutig. ….ein Unfall ist ein unvorhersehbar, plötzlich, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches zu einer gesundheitlichen Schädigung führt….(aus dem Gedächtnis, einfach mal nachlesen). Ich find es gut, dass der ADAC und andere Versicherer direkt darauf hinweist und sich damit viele Fragen selbst beantworten. Fragt doch mal das Karlchen, aber erwartet keine gerichtsfeste Antwort. HA

Richard Reit / 23.01.2022

Seit ihrer ” grenzenlos”-Werbung ist der Verein bei mir passe.Jeder Autoversicherer bietet Kfz- Schutzbriefe an mit vergleichbaren Leistungen, nur viel billiger.

Samuel Habach / 23.01.2022

Der ADAC hat diese Änderung (Ausschluss von Impfschäden) erst am 17.8.20 eingebracht. Aber noch rechtzeitig genug vor dem Beginn der Massenimpfungem. Das Internet vergisst nichts.

Lutz Herrmann / 23.01.2022

Zahlt die Lebensversicherung eigentlich, wenn man sich mit Comirnaty selbst vergiftet? Darf man bezweifeln…

Bernhard Büter / 23.01.2022

..die erste Frage bei Gericht: Wer ist unmittelbarer Verursacher des Schadens? Der Genspritzensetzer! Und der ist dran. Sonst keiner. Kausalität gegeben. Dazu das öfftl. Wissen zu den experimentellen Flüssigkeiten. Das Nichtwissen der Gespritzten, an einem Experiment teilzunehmen. Unterschrift, sofern überhaupt vorhanden, nichtig da sittenwidrig. Das wird ein Spass!

Volker Kleinophorst / 23.01.2022

Neo-SED-Schwesig hat falsche Zahlen zu Corinna verbreitet. “War ja nicht mit Absicht.” Welcher Mann kennt das nicht, wenn Frau beim Lügen erwischt wird. Oder eben: “War nur gut gemeint.” Wer es dann noch nicht einsieht, dass alles richtig gemacht wurde. Man kann noch weinen. Ich übrigens auch. Was für bösartige, inkompetente Politikdarsteller wir haben.

T. Schneegaß / 23.01.2022

@Dorothea Wener: Von welchen Gerichten, von welcher Justiz sprechen Sie?

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