Ich pflege ein inniges Verhältnis zu Engeln aller Art; seit meinem Austritt aus der evangelischen Kirche hat sich das Verhältnis leider etwas abgekühlt und ich beschränke mich auf weltliche Vertreter dieses Berufstandes. Vor allem bei den „Gelben Engeln" des ADAC bin ich als Oldtimer-Besitzer häufiger Gast, versagt doch das alte Blech immer mal wieder den Dienst. Die Münchner Zentrale muss mir dann einen Götterboten schicken, um die Benzinpumpe oder die Lichtmaschine zur Wiederaufnahme ihres Dienstes zu bewegen. Der ADAC ist ein Versicherungs- und Reisekonzern, der es geschafft hat, sich ein selbstloses Image zu bewahren, allerdings haben die Gelben Engel schon den einen oder anderen Kratzer abbekommen. Das altruistische Blattgold blättert, aber ich halte dem Verein aus ganz pragmatischen Gründen die Treue, der liebe Gott schickt Dir nämlich keinen Abschleppwagen. Außerdem habe ich während des Rücktransports meiner havarierten Altfahrzeuge immer sehr angeregte Gespräche mit dem Autobahn-Rettungspersonal, das schon als Stoff für so manchen Sonntagsfahrer diente.
Dennoch darf man dem ADAC ein feines Gespür für Geschäfte attestieren und ein noch feineres für Risiken und Nebenwirkungen, die man vertraglich ausschließen sollte, damit die Selbstlosigkeit nicht unmittelbar in die Pleite führt. Ein hübsches Beispiel dafür lieferte mir Achgut-Leser T. W., der sich das Kleingedruckte der ADAC-Unfallversicherung etwas genauer angeschaut hat. Unter der Überschrift „Was gilt als Unfall bei der Unfallversicherung? Und was nicht?" lohnt der Blick besonders auf die Fälle, die nicht versicherungsfähig sind:
Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen:
- Wenn Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum einen Unfall erleiden
- Wenn Sie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Alkoholkonsum (mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille) einen Unfall erleiden.
- Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
- Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.
- Unfälle bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings.
- Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Besonders gefällt mir Punkt 4, „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen". Ich entnehme dieser Einschränkung zunächst einmal, dass die Gelben Engel „angeordnete Massenimpfungen" als „Unfall" werten, allerdings nicht im Sinne ihrer Versicherungsbedingungen. Das ist kein Wunder, weil ja Karl Lauterbach am Steuer sitzt. Dieser Umstand ist offenbar vergleichbar mit „Bewusstseinstörungen infolge von Drogenkonsum", „Alkoholkonsum", „Vorsatz", „Autorennen" sowie „Kriegsereignissen". Ich finde, das ist die beste Beschreibung der regierungsamtlichen Gesundheitspolitik seit Erfindung des sozialverträglichen Frühablebens.
Die „Massenimpfung" fällt in der Aufzählung der automobilen Risiko-Sportarten auf wie eine Dampfwalze in einem Formel 1-Feld oder ein Zebra in der Schafherde und es drängt sich die Frage auf, welche Vorhersehung die gelben Götterboten dermaßen erschreckt hat. Sie bemühen sogar den toxischen Begriff „Impfschäden" für die amtlicherseits „nebenwirkungsfreie Impfung", obwohl der inzwischen voll ergrünte und e-mobilisierte Autoclub bisher nicht gerade durch politisches Renegatentum aufgefallen ist.
Vielleicht war es ja nur eine freudsche Fehlleistung und sie haben "Massenimpfung" mit "Massenpimpfung" verwechselt? "Pimp my Ride" war eine Fernsehsendung auf MTV bei der es darum ging alte Schrottautos in Hingucker zu verwandeln, etwa durch den Einbau eines Whirlpools, womit man nach den Bedingungen der ADAC-Unfallversicherung ebenfalls gegen die Richtlinien verstoßen dürfte. Baden gehen während der Fahrt ist ansonsten nur auf Fahrzeugen der Marke Costa Concordia versichert – sogar massenhaft.
Den Reisenden in deutschen Landen bleibt indes nur noch die Option zwischen zwei Transportformen: Entweder geboostert Bahnfahren oder ungeimpft ins Auto steigen. Massengeimpfte Automobilisten befinden sich hingegen risikomäßig irgendwo zwischen der Parabolica-Kurve in Monza und einem Urlaub im Donezk-Becken.
Von Dirk Maxeiner ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Portofrei zu beziehen hier.

In Frankreich, nach dem Tod eines geimpften Großvaters, mit einer Lebensversicherung von mehreren Millionen Euro zu Gunsten seiner Kinder und Enkel, muss die Versicherung nicht zahlen. Vom Gericht damit begründet, daß die Todesfolge im Nachgang einer Impfung mit einem nur bedingt zugelassenen, experimentellen Medikament, rechtlich als Selbstmord zu werten sei. Das Gericht verneinte auch den Anspruch auf die Rückerstattung gezahlter Prämien, von Versicherten, deren Versicherung im Zuge der Impfung nun hinfällig ist. – - – Diese Entscheidung dürfte unter den Versicherern global in Planck-Zeit angekommen sein. Adresszeile: En France, décès après la vaccination d’un grand-père très fortuné, ancien chef d’entreprise parisien de Versailles, avec assurance vie de plusieurs millions d’euro pour le bénéfice de ses enfants et petits-enfants, l’assurance ne rembourse pas et ne paye pas la prime de plusieurs millions d’euro.
Ich fasse diesen Artikel ein bisschen anders auf. Ich gehe davon aus, dass der ADAC Kenntnis hat über die Nebenwirkungen der Genscheisse. Somit kann der Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, wenn ein Unfall aufgrund eines Herzinfarktes passiert, der als Nebenwirkung der Massenimpfung während der Autofahrt auftreten kann. Und da es bis anno keine Massenimpfungen gab, ist auch diese kostensenkende Klausel den Pandemisten zuzuschreiben. Bitte beachten, weder für den Unfall, noch für den Herzinfarkt ist ein Coronavirus nötig.
Man könnte allen Gottlosen etwas anderes versichern, wenn sie frügen………;-)
Das Gefahrenpotenzial ist schon mal erkannt…….
Das ist für die Versicherungen ein Freibrief. Bei Unfällen wird also zuerst von den gelben Engeln das gelbe Heftchen konsultiert. Die überwältigende Mehrheit der Unfälle wird dann als Impfschaden deklariert und die Versicherung macht sich aus dem Staub. Dass sich Totenschein (darf je kein Impfschaden sein!) und Versicherung widersprechen, wird vom Bundesverfassungsgericht als von den Versicherten hinzunehmende Diskrepanz des normalen Lebens deklariert.
@Lutz Gütter
„Natürlich waren Massenimpfungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Ausschlusses (noch) nicht angeordnet,“
Doch. Die Klausel stammt von 7/21.
@Hermann Sattler, so vor 2 Jahren rief ich meine Unfall- und Lebensversicherer an und fragte ob ich auch im Todesfall durch „EinMannMesserstecher“ versichert wäre, er bejaht dies, wies mich darauf aber hin, bei Suizid wäre dies nicht so, könnte ich aber sogar upgraden, würde nur mehr kosten. Meine Antwort war, mir macht das Leben so viel Spass (das war vor Corona) und als alter, weißer, böser und deutscher Rentner möchte ich die Deutsche Rentenversicherung möglichst lange ärgern, deshalb werde ich mich auch niemals impfen lassen !