Von Rocco Burggraf.
Die von der SPD als Verfassungsrichterin auserkorene Frauke Brosius-Gersdorf manövriert sich in der Plagiatsaffäre immer weiter ins Abseits, merkt es aber nicht. Und so liefert sie noch einen Grund, sie nicht zu wählen.
Es war irgendwann Ende 1989, als ich im Lesesaal der Universitätsbibliothek vor einem Stapel Bücher saß. Ich war ein eilends gecasteter einfacher wissenschaftlicher Mitarbeiter. Der Lehrstuhlinhaber hatte mir ein reichlich abstraktes Thema für meine Dissertation aufgegeben. Die mir angesichts des darbenden sozialistischen Baugeschehens dringend empfohlene akademische Laufbahn sollte sich – so hieß es – hierdurch leidlich beschleunigen lassen. Ich saß also da und verspürte eine veritable Null-Bock-Stimmung. Draußen waren wilde Zeiten losgebrochen, (an denen ich nach Leibeskräften mitgearbeitet hatte) und überdies – die wenigen promovierten Architekten waren mir bei den zahlreich stattfindenden Wettbewerben noch nie als besonders erfolgreich aufgefallen.
Bei den Doktoren meiner Branche jedenfalls handelte es sich nach meiner Überzeugung zu 90 Prozent um kalkulierende Karrieristen, die später zumeist dadurch auffielen, dass sie penetrant auf der Anrede „Herr Doktor“ bestanden und geschmacklosen Visitenkartenkarton mit protzigen Typografien kombinierten. Der Rest rekrutierte sich vermutlich aus wetterfühligen Überzeugungsdenkern mit beeindruckend kleinen Lesebrillen, die von sich wussten, dass sie in der Praxis – also in der freien Wildbahn beim konkreten Planen und Bauen – ohnehin keinen Blumentopf gewinnen würden.
Promotionstheater ist oft nur absurde Schaumschlägerei
Ich hatte also begonnen, mir halbwegs zum Thema passende Textstellen aus der Fachliteratur abzuschreiben, längere Passagen hätte man sich später mit vorsintflutlichem Gerät gegen Gebühr an der Rezeption kopieren lassen können. Nach drei, vier Stunden des mehr oder weniger unproduktiven Herumsitzens und Herausschreibens war in mir der beglückende Entschluss gereift, kein Doktor zu werden und auch die Universität zu verlassen. In der Luft lagen andere, konkrete, weitaus beglückendere Aufgaben. Und noch etwas anderes hatte sich während meines missglückten wissenschaftlichen Anlaufs festgebrannt. Ich habe bis heute wenig Anlass, anzunehmen, dass Doktorarbeiten mehrheitlich etwas anderes sind als ziemlich nutzlose, willkürlich zusammengeschraubte mehr oder weniger geschickt modifizierte Text- und Grafikbausteine aus fremden Federn, die vermutlich ihrerseits zuvor irgendwo abgeschrieben wurden. Man sollte mal eine Dissertation darüber verfassen, wie hoch der prozentuale Anteil der zu Titeln verwandelten Plagiate in der deutschen Wissenschaftslandschaft ist.
Hier und da gelingt es wahrscheinlich, mit diesen Kombinationen eine halbwegs erhellende neue Hypothese zu illustrieren. Letztlich ist das Promotionstheater aber sehr oft nichts anderes als absurde Schaumschlägerei. Bei den Verteidigungen wird von allen Anwesenden, Prüfern, Kollegen, Gästen ernsthaft in die Gegend geblickt, artig gratuliert und ein Foto gemacht. Die entstandenen Werke verstauben nachher fast immer in irgendwelchen Regalen. Es geht um die Visitenkarte. Relevante Forschung findet zumeist anderswo statt. Das alles reiht sich heute ein in entglittene Wissenschaftssimulationen, die erst hinterfragt werden, wenn mal wieder zigtausende Euro für stolz präsentierte Aufreger wie intersektionale "Pfützenforschung" verbrannt wurden.
Nun, niemand konnte in den Neunzigern etwas von der Möglichkeit ahnen, dass sich ein reichliches Vierteljahrhundert später jemand mit den damals üblichen potemkinschen Geistes-Ergüssen beschäftigen und mit digitaler Forensik besonders kleptomanische Hochstapler lustvoll an den Pranger stellen würde. Es war halt wie bei der Tour de France, man konnte sich sicher sein, dass am Aufdecken der allgemein üblichen Schummeleien kein Schwein jemals Interesse zeigen würde. Falls sich jetzt Protest regt – ja, mein Pauschalurteil mag in einigen Branchen nicht zutreffen. Ich bitte vorsorglich um Vergebung. Jedenfalls fiel mir mein gescheiterter Anlauf auf die höheren universitären Weihen angesichts der Posse um Frauke Brosius-Gersdorf wieder ein, die ja nun in die zweite Runde zu gehen scheint.
Hat man womöglich einen satten Selbstzünder produziert?
Mit diesem etwas langatmigen Exkurs wollte ich erst mal nichts anderes sagen, als dass man durchaus geneigt sein könnte, der nun bundesweit ins Gerede geratenen Rechtsexpertin mit dem Doppelnamen eine gewisse Milde entgegenzubringen. Frau Brosius-Gersdorf wurde von der SPD als besonders systemkompatibel entdeckt und auf die hochhängenden Trauben einer Bundesverfassungsrichterin angesetzt. Sie hatte das Pech, dass ihre zahlreichen linksaktivistischen Wortmeldungen nicht nur Sympathien auf der einen, sondern auch Argwohn auf der anderen Seite erregten. Sie wäre schon da klug beraten gewesen, sich angesichts ihres aufgeflogenen Falsifikats leise aus dem Rennen zu nehmen und auf eine nächste Karrierechance zu warten.
Sie zog es aber wider besseren Wissens vor, ihrer ersten eine weitere Täuschung folgen zu lassen. Zur Abwehr der lediglich medial angedeuteten Plagiatsvorwürfe ließ sie ein Gutachten von einem Anwaltsbüro anfertigen, das seinerseits die Sachlage nicht zu erfassen in der Lage war, sich spitzfindig allein auf den Begriff Plagiat kaprizierte und danach weigerte, die eigene Herleitung auch nur zu veröffentlichen. Nachtigall, Nachtigall... Man wird doch da nicht ahnen, dass man womöglich einen satten Selbstzünder produziert hat. Der zu bewertende Sachverhalt besteht ja nicht im Vorgang des Plagiierens, sondern darin, dass nachgewiesene, öffentlich nachprüfbare, dutzendfach duplizierte, nicht gekennzeichnete Textpassagen und Zitate zwingend gegen die jeder Dissertation zugrundeliegende Urheberrechtserklärung verstoßen. Es gibt keine Entschuldigung für die inzwischen über neunzig, bis zu Rechtschreib- und Grammatikfehlern reichenden Dopplungen.
Ob nun Frau Brosius-Gersdorf von Ihrem Mann abgeschrieben, also wissentliche Plagiate gefertigt hat oder Herr Gersdorf ganze Passagen – wenn nicht gleich die gesamte Arbeit – für seine Frau als Ghostwriter verfasst hat, ist für den Tatbestand eines Urheberrechtsverstoßes und der falschen Urheberschaftserklärung vollkommen irrelevant.
Linker politischer Handstreich mit lautem Knall aufgeflogen
Dass eine angehende Verfassungsrichterin diese im Grunde simple Sachlage nicht erkennt, sondern sich stattdessen mit Androhung rechtlicher Schritte, angekündigten Klagen gegen die Überbringer der Botschaft und auffällig hysterischen Fürsprechern wie Britta Haßelmann und Lars Klingbeil immer weiter ins Abseits manövriert, zeigt, was von Anfang an jedem aufmerksamen Beobachter klar war: Hier ist mit lautem Knall ein in mehrfacher Hinscht linker politischer Handstreich aufgeflogen, der fachlich völlig unfähige, charakterlich problematische Leute an die zentralen, hier sogar letztinstanzlichen Schalthebel der Macht befördern sollte. Wäre auch dies noch gelungen, kann man sich ausmalen, wie der Umgang mit kritischen Geistern, den Bürgerrechten und der Freiheit in diesem Land künftig ausgesehen hätte.
Die Causa Ballweg, mit 279 Tagen Einzelhaft und dank des öffentlich rechtlichen Scharfmachers Böhmermann auch existenzieller Verwüstung des Privatlebens, für ein am Ende festgestelltes Umsatzsteuervergehen von 19 Euro, hat in alarmierender Weise gezeigt, zu welchen Mitteln politisch instrumentalisierte deutsche Strafverfolgungsbehörden schon jetzt greifen, um missliebige Personen regelrecht auszuschalten. Nicht jeder hat die finanziellen Mittel und die erforderliche Reichweite, um sich gegen derlei totalitäre Methoden am Ende erfolgreich zu Wehr zu setzen.
Dipl.-Ing. arch Rocco Burggraf, Jahrgang 1963, ist freier Architekt und Stadtplaner. Er lebt und arbeitet in Dresden. Diesen Beitrag veröffentlichte er zuerst auf seinem Facebook-Account.
Was mich wirklich interessieren würde, ist, ob im Falle der Absprechung des Doktortitels auch die Professur entfallen würde. Und wenn man ohne Doktor sich nicht hätte, auf den Professoren Posten bewerben dürfen, steht dem zweitplatzierten Bewerber für die Professur dann eine Entschädigung zu? Zumindest ab dem Zeitpunkt, als die Plagiatsvorwürfe untermauert wurden? Und in dem Zusammenhang wüsste ich gerne, was aus den Vorwürfen in Bezug auf Herrn Drosten und seiner Doktorarbeit geworden ist.
Hallo, passt zwar nicht zum Thema, aber vielleicht leiten Sie es weiter. Wussten Sie, das auch achgut in öffentlichen Wlan- Netzen, z.b im Hessen Wlan mit ca. 4000 Hotspots total gesperrt wird? Es trifft noch viele andere Alternativ- Medien. Sicherlich nicht nur in Hessen wird diese staatliche und rechtswidrige Zensur betrieben. Mit freundlichen Grüßen Carsten Fischer
"Fachlich unfähig, charakterlich problematisch". Auch wenn solche Aussagen im bDaZ unter Bademantelvorbehalt stehen, lassen sich die Fakten nicht einfach ignorieren. Eine eindrucksvolle Schilderung bot ein BZ-Artikel vor 2 Tagen, der das Wirken der Frauke zu Coronazeiten beleuchtete: Ein Impfzwang sei erforderlich, um die guten Geimpften vor den bösen Ungeimpften zu schützen. Der Logikbruch müßte sich einem Kind erschließen. Wenn die Impfung hochwirksam ist, sind die Geimpften doch geschützt und ungefährdet. Sind sie ungeschützt, ist die Wirkung nicht gegeben und auch die Zwangsimpfung der Dissidenten brächte dann keinen weiteren Schutz. Man hätte diesen Frechdachsen lediglich mal gezeigt, wo der Hammer hängt, was ja wohl der eigentliche Grund der Aktion war. Als das Parlament dann den Impfzwang kippte, wurde aus Frust noch mit der Initiative nachgetreten, erkrankten Ungeimpften die Behandlungskostenerstattung durch die Krankenversicherung zu verweigern, eine absurde Ungeheuerlichkeit. Wenn man mit schlichten Schlußfolgerungen überfordert ist, ist man eben unfähig. Ist man sich des Fehlers bewußt und handelt trotzdem unsinnig (wenn auch stramm mainstreamkompatibel), ist man charakterlich problematisch und sollte keine letztinstanzlichen Urteile fällen dürfen, die nicht mehr revidierbar sind. So, doof!
Brosius-Gersdorf manövriert sich keinesfalls ins Abseits. Das Verhalten von Brosius-Gersdorf in dieser Angelegenheit ist keinesfalls zu kritisieren oder gar zu beanstanden. Brosius-Gersdorf verhält sich vielmehr systemkonform entsprechend dem gültigen Verhaltenskodex führender Persönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland und damit kadergerecht. Ihr systemkonformes und kadergerechtes Verhalten ist beeindruckend und bewundernswert und prädestiniert sie in Kombination mit ihren herausragenden juristischen Fähigkeiten geradezu für eine Berufung zur Richterin am Bundesverfassungsgericht an der Seite von Stephan Harbarth CDU. Brosius-Gersdorf lässt sich übrigens in der sogenannten Plagiatsaffäre wohl auch von dem Sohn einer ehemaligen Bundesministerin der CDU anwaltlich vertreten. Wie man eindrucksvoll und anschaulich begreifen kann und auch begreifen muß, es bewegt sich alles systemkonform und kadergerecht. Interessenten der Causa Brosius-Gersdorf können im Blog von Danish.de mehr erfahren. Dort ist auch das Schreiben der Anwälte von Brosius-Gersdorf im Plagiatsverfahren verfügbar. Dort gibt es auch weitere, amüsante Informationen.
Die inzestuöse Verquickung von Parteien und BVerfG wäre nie aufgefallen, wenn die SPD nicht die härteste Wahlschlappe ihrer Geschichte kassiert hätte, und dann trotzdem die Richtlinien von Politik und Justiz setzen wollte. In der Politik hat es geklappt, Merz ist ein SPD-Kanzler. In der Justiz hat es (noch) nicht geklappt. Die Personalie wurde halt nicht geprüft, das übernimmt hier tatsächlich mal die "Zivilgesellschaft", die normalerweise ebenfalls unter Parteienkontrolle steht, siehe Omas-Gegen-Rechts und andere NGOs. So wird die Überprüfung von Dissertationen zum letzten Mittel der Demokratie, was nur zeigt wie kaputt das System bereits ist.
Leider steht diese Frau nicht alleine in diesem Land, also kein Einzelfall, sondern ist allgemeine Gewohnheit der Eitelkeit. Die Seifenblase von den Eliten sind selbst von einem Kind wie bei 'Kaisers Kleider' zu entlarven.
Die Uni Hamburg prüft. Rote Titelmühle oder nicht, das ist hier die Frage.