Vergangene Woche endete der Prozess gegen einen Arzt, der falsche Impfbescheinigungen ausstellte, mit einem harten Urteil. Jetzt wird einem Richter der Prozess gemacht, der Schulkinder vor Corona-Maßnahmen schützen wollte. Statuiert die Justiz hier Exempel, um Kritiker abzuschrecken?
Der Recklinghausener Arzt Dr. Heinrich Habig hat Mut bewiesen: In einer Zeit, in der Millionen unter den Coronamaßnahmen und Impfnötigung litten und „Ungeimpfte“ ihrer Grundrechte beraubt wurden, ließ er sich von seinem Gewissen leiten. Eingedenk des hippokratischen Eides und des Nürnberger Kodex, der als Lehre aus der Nazi-Zeit Zwangsmedikationen verbietet, half er Menschen, die sich aus guten Gründen nicht die experimentellen Corona-„Impfstoffe“ injizieren lassen wollten, indem er ihnen Impfbescheinigungen ausstellte. Hunderte insgesamt.
Nun ist die Fälschung von Gesundheitszeugnissen zwar mit Recht strafbar, doch berief sich Habig auf einen gerechtfertigten Notstand nach § 34 StGB. Wie Boris Reitschuster berichtete, half der Arzt Menschen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befanden und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden war:
„So stellte er etwa eine Impfbescheinigung aus für eine frischgebackene Mutter, die Besorgungen außerhalb der Klinik erledigen musste und nur gegen Vorlage einer Impfbescheinigung zurück zu ihrem Neugeborenen durfte. Oder für einen 18-Jährigen, der sich nicht impfen lassen wollte, da sein gleichaltriger Freund nur einen Tag nach seiner Impfung gestorben war.“
Habig selbst sagt dazu:
„Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.“
Doch das Gewissen des Arztes spielte für Richterin Breywisch-Lepping offenbar keine große Rolle. War Habig schon in der einjährigen Untersuchungshaft wie ein Schwerverbrecher behandelt worden – er durfte seine kleinen Enkel nur ein einziges Mal sehen –, ließ sie ihn im Bochumer Gerichtssaal in Hand- und Fußfesseln vorführen. Und sie verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Dies wohlgemerkt, obwohl er durch sein Handeln niemanden geschädigt hat. Eher im Gegenteil, wie man angesichts der vielen Fälle schwerer Nebenwirkungen sagen muss, an denen Geimpfte seit der Verabreichung der mRNA-Gentherapie leiden, von den Todesfällen ganz zu schweigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte Habig mit den falschen Impfbescheinigungen nicht wenige seiner Patienten vor gesundheitlichen Schäden bewahrt haben. Ebenso wie die Kinder, die ohnehin nie von Corona betroffen waren, und denen er statt des Impfstoffs eine Kochsalzlösung gespritzt haben soll, wofür sie noch heute dankbar sein können.
Allein: Der Verdacht drängt sich auf, dass durch die rein formaljuristische Behandlung des Falles ein abschreckendes Urteil beabsichtigt war. Prof. Stefan Homburg schreibt dazu:
„Die Bedeutung des politischen Prozesses liegt darin, dass er den Boden für die nächste Fake-Pandemie bereitet: Kein Arzt wird mehr wagen, die Verabreichung experimenteller mRNA zu unterlaufen. Und Impfzwang kommt eventuell von der WHO (,Pandemievertrag‘).“
Und so kommt es, dass ein Arzt, der niemandem ein Leid zugefügt hat, für fast drei Jahre im Gefängnis sitzen soll, während ein Karl Lauterbach, der Millionen zur Corona-„Impfung“ nötigte, wie zum Hohn unbehelligt im Amt des Gesundheitsministers verweilt und mittlerweile ein neues Steckenpferd reitet: die Abwendung des drohenden „Hitzetodes“.
Die Gerichte segneten die Entscheidungen der Politik ab
Nun steht auch der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar vor Gericht, der im April 2021 den Leitungen und Lehrern der Schulen von zwei Weimarer Kindern sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen untersagt hatte, für die beiden Kinder und alle weiteren an den beiden Schulen unterrichteten Schüler das Tragen von Masken, Mindestabstände und die Teilnahme an Corona-Schnelltests anzuordnen. Außerdem hatte er verfügt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei. Dettmar, der seit Januar vom Dienst suspendiert ist und dem der Staat das Gehalt um 25 Prozent kürzte, ist der Rechtsbeugung angeklagt. Das heißt: Es geht für ihn um seine Existenz, denn im Fall einer Verurteilung (es drohen zwischen einem und fünf Jahren Haft) dürfte er nie wieder als Richter tätig sein, seine Pensionsansprüche würde er ebenfalls komplett verlieren.
Eine Analyse der angreifbaren 62-seitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt durch drei Juristen vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) veröffentlichte Achgut im April, Sie finden die beiden Teile hier und hier.
Dettmar hatte seine Anordnung nicht aus einem Bauchgefühl heraus getroffen, sondern zuvor drei Gutachten eingeholt. Die widersprachen dem Narrativ der Regierung und der ihr zuarbeitenden Wissenschaftler, doch wissen wir längst, dass sie schon damals richtig lagen: Kinder waren so gut wie nicht von Corona bedroht, und für die Sinnhaftigkeit des Maskentragens gibt es bis heute keine Evidenz. Darüber hinaus hat selbst Karl Lauterbach längst eingeräumt, dass Schul- und Kita-Schließungen „im Rückblick unnötig“ gewesen seien.
Auch für Familienrichter Dettmar, dem das Kindeswohl zu sehr am Herzen lag, könnte die Sache böse ausgehen, denn wie unter anderem diese Auflistung von 750 gerichtlichen Entscheidungen während der „Corona-Krise“ zeigt, blieben die allermeisten Eilanträge gegen die erlassenen freiheitsbeschränkenden Ordnungsmaßnahmen erfolglos, und zwar bis heute: „Schätzungen gehen dahin, dass etwa 90 Prozent aller Verfahren zugunsten der öffentlichen Hand ausgegangen sind.“
Wem wirklich der Prozess gemacht werden müsste
Bei der deutschen Justiz waren die Grundrechte in den vergangenen Jahren nicht in den besten Händen. Selbst Lockdowns wurden mit gerichtlichem Segen durchgewinkt, und wenn mal der bayerische Verwaltungsgerichtshof und in der Revision das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass etwa Ausgangssperren in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie – das bloße Verweilen an der frischen Luft ohne „triftigen Grund“ war nicht erlaubt – unverhältnismäßig waren, dann war das eine seltene Ausnahme.
Bis heute musste niemand, der die vollkommen unverhältnismäßigen und grundrechtsfeindlichen Corona-„Schutzmaßnahmen“ verhängte oder exekutierte, vor einem Gericht dafür geradestehen. Nicht die Pharmafirmen, die Studien fälschten und einen unzureichend geprüften „Impfstoff“ auf den Markt warfen, nicht die Zulassungsstellen, die ihre eigenen Standards über Bord kippten, nicht die Politiker, die Millionen zur Genspritze nötigten und ohne jede Evidenz schwer grundrechtseinschränkende Maßnahmen verhängten, nicht die Leiter der Behörden wie RKI und PEI, die ihren Amtspflichten nicht nachkamen, nicht die Ärzte, die sie ohne die nötige Aufklärung den Patienten injizierten, auch mehrmals, und auch, wenn bereits zuvor Nebenwirkungen aufgetreten waren, nicht das Personal in Pflegeeinrichtungen, das seine Schützlinge isolierte und kurzerhand zur „Impfung“ karrte.
So viele haben sich schuldig gemacht – die Justiz eingeschlossen –, dass die Verbrechen der Corona-Jahre bis auf Weiteres wohl ungesühnt bleiben werden. Nicht, dass wir das in Deutschland zum ersten Mal erleben würden. Schlimm genug. Aber dass ausgerechnet jene, die sich dem Unrecht der „Pandemie“-Zeit widersetzt haben, noch heute unnachgiebig vor den Kadi geschleift werden, setzt der Schande noch die Krone auf. Boris Reitschuster hat das Urteil im Fall Habig ein „Skandal-Urteil“ genannt. Für Richter Dettmar bleibt zu hoffen, dass ihm ein solches erspart bleibt. Und dass eines Tages vielleicht doch diejenigen vor Gericht stehen werden, die wirklich schwere Schuld auf sich geladen haben. Denn, wie es in Gunter Franks Buch „Das Staatsverbrechen“ heißt: „Die Corona-Krise endet erst dann, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen.“
Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.
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Die Richterin des Arztes ist schon abgeschreckt infolge der Drangsalierung ihres Kollegen und vollendet ihren Beruf nun als armseliger Büttel von Verbrechern. Aber auch der Justizbeamte hat mit dem Anlegen der Ketten seinen Ruf weggeschmissen und den Blick in den Spiegel verloren. Beide haben so viel für so wenig aufgegeben. Die Gewaltenteilung basiert auf der Idee eines Schönwetterstattes, so daß der erste kleine Windstoß sie ins Wanken bringt. Wenn nämlich Gesetze des Parlamentes und darauffolgende Anordnungen der Regierung sowie deren Ausführung durch die Ämter verbrecherisch sind, steckt die Justiz in einem Dilemma. Sie muß nach Gesetzeslage entscheiden, will sie nicht Rechtsbeugung betreiben, womit sie sich allerdings im Falle verbrecherischer Vorgaben quasi als Hehler selbst zum Täter macht. Ein Richter muß also Gesetze und Anordnungen stets prüfen, ob sie noch zu einem Urteil gereichen. In diesem Fall und schon gar zu diesem Zeitpunkt konnten sie das für alle erkennbar nicht mehr leisten, womit der Prozess seine Grundlage verloren hat und abgebrochen werden mußte. Je höher das Amt, desto größer die Pflicht, den Scharzen Peter nicht mehr weiterzugeben. Wie sagte eine Überlebende des Holocaust in etwa so treffend: Ich liebe meine Familie, Freunde und Bekannten, aber fürchte die Menschen. Sie sind ein grausames Tier.
Jetzt sollte die AFD doch min 25% Punkte dazu gewinnen. Wenn ich das lese: „ …die Fälschung von Gesundheitszeugnissen zwar mit Recht strafbar…“ frage ich mich was an dem Tatbestand Rechtens sein soll? Die Nebenwirkungsfreie Impfung, die Lügen & Co dann sind ein Kavaliersdelikt ? Das ist mal wieder kaum zu toppen. Das sind auf jeden Fall KEINE Richter die das Recht achten, genau so wenig wie die Polit & Lobby Genossen. Frage mich wieder mal wann der Couch Michel vom Sofa hoch kommt und diesen Typen mal zeigt wo die hin gehören. Ich befürchte das es hier nicht mehr lange gut geht. Das gleiche Spiel gab es schon mal hier im geilsten D aller Zeit.
Für Richter Dettmar bleibt zu hoffen, dass ihm ein Urteil erspart bleibt. Und daran zu hoffen, dass eines Tages vielleicht doch diejenigen vor Gericht stehen werden, die wirklich schwere Schuld auf sich geladen haben, ist dumm.
Die Behandlung in der U-Haft und das Vorführen in Hand- und Fußfesseln zielte auf maximale Demütigung ab. Das geht über den Umstand der richterlichen Befangenheit weit hinaus. Dass ein solcher Umgang mit einem bisher unbescholtenen Bürger, der noch dazu Niemandem Schaden zugefügt hat, in Deutschland durch eine angeblich unabhängige Justiz möglich ist, erfüllt mich mit tiefer Sorge.
„Noch immer fällt es vielen Richtern leicht, sich hinter einer rein mechanischen, scheinbar unpolitischen juristischen Methodik zu verstecken und die Verantwortung für das Resultat der eigenen Entscheidungen zu leugnen. Man schreibe die Gesetze ja nicht selbst; man wende sie nur an.“
Diese Worte schrieb Christoph Safferling am 20. Dezember 2017 in der ZEIT über den Nürnberger „Blutrichter-Prozess“ gegen 14 Nazi-Richter. Nachhaltige Moralisierer finden zwar den Vergleich mit der Zeit des 3. Reiches nicht gerechtfertigt, aber die Worte von Safferling treffen trotzdem punktgenau auf diese Frau Breywisch-Lepping zu. Mein Respekt für derartige Gerichtspersonen hält sich in äußerst engen Grenzen.
Einen glaubhaften Rechtsstaat haben wir erst dann wieder, wenn Richter sich an Lord Hewart (1924) orientieren: „It is not merely of some importance but is of fundamental importance that justice should not only be done, but should manifestly and undoubtedly be seen to be done“.
Wer hat da auch etwas anderes erwartet. Die wenigen Ausnahmen bestätigen doch nur die historische Erkenntnis, dass staatliche Gerichtsbarkeit (Justiz) – egal in welchem System – grundsätzlich ein Werkzeug der herrschende Klasse zum Machterhalt ist --> vulgo: „Klassenjustiz“ (Marx). Erwarten Sie deshalb keine Entscheidungen gegen Regierungshandeln, wenn es darauf ankommt.
Hier kommt ein Deutschland hoch, daß nach seiner Abschaffung schreit, wie in Johanna – Haarer – Kind hilflos nach der Mutter, die nie kommen wird. Ob rote Hilde oder Freisler, die deutsche Justiz kennt kein Recht, wohl aber eine Räson und diese stinkt nach Preußen, wie der alte Fritz nach seinen erotischen Entartungen (dieser pädophile Flötist, man hätte ihn zu Tschaikowsky stecken sollen, „der hatte immer einen kleinen Jungen dabei (O- Ton einer russischen Pianistin“)). Auf den Staat, also die aufgeblasene lieblose Mutterbrumme gebracht kuschen die Deutschen wie die Köter und ihre Köter, die Richter wurden, hängen und köpfen und schinden wie ein Rudel Wölfe. Das hat sich durch die Burschenschaften geschafft, von der Paukerei einer Mensur bis zum Rudelficken in den Kommunen, diesen Besamungs- Burschenschaften mit der Mensur im Bett (der Tripper war der Schmiß der 68er). Und das zieht sich halt durch das Kotelett seit spätestens 1871. Wenn der Staat ruft, dann knallen die Hacken und das Bienenvolk des Palastes schreitet willig und farblos. Ja glaubt hier einer, daß Schiller etwa nicht zeitlos wäre ?! Das Ganze ist eine Widerlichkeit zwischen Gefälligkeitsbeischlaf und dem Rädern von Menschen. Die Deutschen sind Mittelalter, daß haben sie zwischen 1933 und 1945 bewiesen, so rückständig zu sein, nicht mehr an gesellschaftlicher Ordnung herstellen zu können als ein vorsintflutliches Pogrom, und das mit „Recht und Rassen – Gesetz“. Dieses Volk tut nur modern mit seinen Maschinen, die soziale Instanz ist paläontologisch.