Vergangene Woche endete der Prozess gegen einen Arzt, der falsche Impfbescheinigungen ausstellte, mit einem harten Urteil. Jetzt wird einem Richter der Prozess gemacht, der Schulkinder vor Corona-Maßnahmen schützen wollte. Statuiert die Justiz hier Exempel, um Kritiker abzuschrecken?
Der Recklinghausener Arzt Dr. Heinrich Habig hat Mut bewiesen: In einer Zeit, in der Millionen unter den Coronamaßnahmen und Impfnötigung litten und „Ungeimpfte“ ihrer Grundrechte beraubt wurden, ließ er sich von seinem Gewissen leiten. Eingedenk des hippokratischen Eides und des Nürnberger Kodex, der als Lehre aus der Nazi-Zeit Zwangsmedikationen verbietet, half er Menschen, die sich aus guten Gründen nicht die experimentellen Corona-„Impfstoffe“ injizieren lassen wollten, indem er ihnen Impfbescheinigungen ausstellte. Hunderte insgesamt.
Nun ist die Fälschung von Gesundheitszeugnissen zwar mit Recht strafbar, doch berief sich Habig auf einen gerechtfertigten Notstand nach § 34 StGB. Wie Boris Reitschuster berichtete, half der Arzt Menschen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befanden und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden war:
„So stellte er etwa eine Impfbescheinigung aus für eine frischgebackene Mutter, die Besorgungen außerhalb der Klinik erledigen musste und nur gegen Vorlage einer Impfbescheinigung zurück zu ihrem Neugeborenen durfte. Oder für einen 18-Jährigen, der sich nicht impfen lassen wollte, da sein gleichaltriger Freund nur einen Tag nach seiner Impfung gestorben war.“
Habig selbst sagt dazu:
„Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.“
Doch das Gewissen des Arztes spielte für Richterin Breywisch-Lepping offenbar keine große Rolle. War Habig schon in der einjährigen Untersuchungshaft wie ein Schwerverbrecher behandelt worden – er durfte seine kleinen Enkel nur ein einziges Mal sehen –, ließ sie ihn im Bochumer Gerichtssaal in Hand- und Fußfesseln vorführen. Und sie verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Dies wohlgemerkt, obwohl er durch sein Handeln niemanden geschädigt hat. Eher im Gegenteil, wie man angesichts der vielen Fälle schwerer Nebenwirkungen sagen muss, an denen Geimpfte seit der Verabreichung der mRNA-Gentherapie leiden, von den Todesfällen ganz zu schweigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte Habig mit den falschen Impfbescheinigungen nicht wenige seiner Patienten vor gesundheitlichen Schäden bewahrt haben. Ebenso wie die Kinder, die ohnehin nie von Corona betroffen waren, und denen er statt des Impfstoffs eine Kochsalzlösung gespritzt haben soll, wofür sie noch heute dankbar sein können.
Allein: Der Verdacht drängt sich auf, dass durch die rein formaljuristische Behandlung des Falles ein abschreckendes Urteil beabsichtigt war. Prof. Stefan Homburg schreibt dazu:
„Die Bedeutung des politischen Prozesses liegt darin, dass er den Boden für die nächste Fake-Pandemie bereitet: Kein Arzt wird mehr wagen, die Verabreichung experimenteller mRNA zu unterlaufen. Und Impfzwang kommt eventuell von der WHO (,Pandemievertrag‘).“
Und so kommt es, dass ein Arzt, der niemandem ein Leid zugefügt hat, für fast drei Jahre im Gefängnis sitzen soll, während ein Karl Lauterbach, der Millionen zur Corona-„Impfung“ nötigte, wie zum Hohn unbehelligt im Amt des Gesundheitsministers verweilt und mittlerweile ein neues Steckenpferd reitet: die Abwendung des drohenden „Hitzetodes“.
Die Gerichte segneten die Entscheidungen der Politik ab
Nun steht auch der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar vor Gericht, der im April 2021 den Leitungen und Lehrern der Schulen von zwei Weimarer Kindern sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen untersagt hatte, für die beiden Kinder und alle weiteren an den beiden Schulen unterrichteten Schüler das Tragen von Masken, Mindestabstände und die Teilnahme an Corona-Schnelltests anzuordnen. Außerdem hatte er verfügt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei. Dettmar, der seit Januar vom Dienst suspendiert ist und dem der Staat das Gehalt um 25 Prozent kürzte, ist der Rechtsbeugung angeklagt. Das heißt: Es geht für ihn um seine Existenz, denn im Fall einer Verurteilung (es drohen zwischen einem und fünf Jahren Haft) dürfte er nie wieder als Richter tätig sein, seine Pensionsansprüche würde er ebenfalls komplett verlieren.
Eine Analyse der angreifbaren 62-seitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt durch drei Juristen vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) veröffentlichte Achgut im April, Sie finden die beiden Teile hier und hier.
Dettmar hatte seine Anordnung nicht aus einem Bauchgefühl heraus getroffen, sondern zuvor drei Gutachten eingeholt. Die widersprachen dem Narrativ der Regierung und der ihr zuarbeitenden Wissenschaftler, doch wissen wir längst, dass sie schon damals richtig lagen: Kinder waren so gut wie nicht von Corona bedroht, und für die Sinnhaftigkeit des Maskentragens gibt es bis heute keine Evidenz. Darüber hinaus hat selbst Karl Lauterbach längst eingeräumt, dass Schul- und Kita-Schließungen „im Rückblick unnötig“ gewesen seien.
Auch für Familienrichter Dettmar, dem das Kindeswohl zu sehr am Herzen lag, könnte die Sache böse ausgehen, denn wie unter anderem diese Auflistung von 750 gerichtlichen Entscheidungen während der „Corona-Krise“ zeigt, blieben die allermeisten Eilanträge gegen die erlassenen freiheitsbeschränkenden Ordnungsmaßnahmen erfolglos, und zwar bis heute: „Schätzungen gehen dahin, dass etwa 90 Prozent aller Verfahren zugunsten der öffentlichen Hand ausgegangen sind.“
Wem wirklich der Prozess gemacht werden müsste
Bei der deutschen Justiz waren die Grundrechte in den vergangenen Jahren nicht in den besten Händen. Selbst Lockdowns wurden mit gerichtlichem Segen durchgewinkt, und wenn mal der bayerische Verwaltungsgerichtshof und in der Revision das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass etwa Ausgangssperren in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie – das bloße Verweilen an der frischen Luft ohne „triftigen Grund“ war nicht erlaubt – unverhältnismäßig waren, dann war das eine seltene Ausnahme.
Bis heute musste niemand, der die vollkommen unverhältnismäßigen und grundrechtsfeindlichen Corona-„Schutzmaßnahmen“ verhängte oder exekutierte, vor einem Gericht dafür geradestehen. Nicht die Pharmafirmen, die Studien fälschten und einen unzureichend geprüften „Impfstoff“ auf den Markt warfen, nicht die Zulassungsstellen, die ihre eigenen Standards über Bord kippten, nicht die Politiker, die Millionen zur Genspritze nötigten und ohne jede Evidenz schwer grundrechtseinschränkende Maßnahmen verhängten, nicht die Leiter der Behörden wie RKI und PEI, die ihren Amtspflichten nicht nachkamen, nicht die Ärzte, die sie ohne die nötige Aufklärung den Patienten injizierten, auch mehrmals, und auch, wenn bereits zuvor Nebenwirkungen aufgetreten waren, nicht das Personal in Pflegeeinrichtungen, das seine Schützlinge isolierte und kurzerhand zur „Impfung“ karrte.
So viele haben sich schuldig gemacht – die Justiz eingeschlossen –, dass die Verbrechen der Corona-Jahre bis auf Weiteres wohl ungesühnt bleiben werden. Nicht, dass wir das in Deutschland zum ersten Mal erleben würden. Schlimm genug. Aber dass ausgerechnet jene, die sich dem Unrecht der „Pandemie“-Zeit widersetzt haben, noch heute unnachgiebig vor den Kadi geschleift werden, setzt der Schande noch die Krone auf. Boris Reitschuster hat das Urteil im Fall Habig ein „Skandal-Urteil“ genannt. Für Richter Dettmar bleibt zu hoffen, dass ihm ein solches erspart bleibt. Und dass eines Tages vielleicht doch diejenigen vor Gericht stehen werden, die wirklich schwere Schuld auf sich geladen haben. Denn, wie es in Gunter Franks Buch „Das Staatsverbrechen“ heißt: „Die Corona-Krise endet erst dann, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen.“
Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.
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