Rainer Grell / 12.10.2018 / 16:00 / Foto: Pixabay.de / 6 / Seite ausdrucken

Der Rechtsbruch hat viele Gesichter – die zweite Staffel (2)

Wolfgang Kaufmann schreibt:

Ich würde in dieser Reihe gerne darüber lesen, auf welcher Grundlage eine Regierung die Souveränitätsrechte des Volkes einschränken kann. Jede Delegierung „nach oben“ müsste nach meinem Empfinden vom Wahlvolk explizit zur Entscheidung vorgelegt werden, insbesondere der Verzicht auf eine eigene Geldpolitik (Euro) und der weitgehende Verzicht auf eine eigene Gesetzgebung (EU-Richtlinien, die vom Parlament abgenickt werden müssen). Zum Teil stimmen die Fristen nicht, wenn die drei Lesungen binnen zweier Tage stattfinden, zum Teil wird die Mitsprache faktisch ganz ausgehebelt, wenn Hunderte Seiten in Juristen-Englisch binnen weniger Tage durchgepeitscht werden. Oder gar die grundlegende Umwandlung des Staatsvolks durch Masseneinwanderung. – Da hätte man sich die Revolution von 1848 gleich sparen können; mehr Diktatur wäre das auch nicht gewesen

Grundsätzliches

Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG bestimmt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Bei einem 80-Millionen-Volk ist allerdings klar, dass dieser Grundsatz nicht wie einst auf der Agora oder der Pnyx von Athen praktiziert werden kann. Deshalb bestimmt Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG weiter: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Die Verfassung (und nicht die Regierung) schränkt also von vornherein „die Souveränitätsrechte des Volkes“ ein, indem es sich für eine „repräsentative Demokratie“ entscheidet. Politisch umstritten sind dabei nur die (Volks-)„Abstimmungen“.

Im Grundgesetz taucht der Begriff in diesem Sinne nicht mehr auf. Artikel 5 des Einigungsvertrages bestimmt dagegen:

„Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere [...]

-   mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.“

Rechtsanwalt Dominik Storr schreibt dazu:

„In einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen für den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen, beschloss die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 31. März 2000 einstimmig, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, da die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben seien. Wie das BVerfG bereits im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hatte, begründe Art. 146 GG kein beschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 [180]). Der Beschwerdeführer könne allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergebe sich dafür ein Anhaltspunkt, so das Bundesverfassungsgericht. Art. 146 GG habe danach nur einen rein deklaratorischen Charakter“ [zitiert nach Storr, Die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung (Artikel 146 Grundgesetz)].

Einen noch anderen Zungenschlag zum Thema „Volkssouveränität“ hat der Volljurist Dr. Wolfgang Schäuble in seiner Funktion als Bundesfinanzminister bei einem Treffen der EU-Finanzminister am 18. November 2011 in Frankfurt am Main in die Debatte eingeführt, ohne dass dies eine sonderliche Aufregung verursacht hätte:

„Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist. Spätestens in den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch in der europäischen Einigung, eine neue Form von Gouvernements zu schaffen. Wo eben es nicht eine Ebene, die für alles zuständig ist und die dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere überträgt – nach meiner festen Überzeugung für das 21. Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisender Ansatz als der Rückfall in die Regelungsmonopolstellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte. Ich möchte Ihnen ganz klar sagen, dass ich ziemlich überzeugt bin, dass wir in einer Zeit von weniger als 24 Monaten in der Lage sind und in der Lage sein werden, das europäische Regelwerk so zu verändern. Wir brauchen bloß nur das Protokoll Nr. 14, wer’s nachlesen möchte, im Lissabon-Vertrag so aufzubauen, dass wir daraus die Grundzüge einer Fiskalunion für die Eurozone schaffen. …“

Wird fortgesetzt. Im nächsten Teil geht es um Volksabstimmungen in Europa, die Positionen deutscher Parteien dazu und den deutschen Weg zum Gesetz.

Die erste Staffel dieser Serie finden Sie hier.

Foto: Pixabay.de

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Wiebke Lenz / 12.10.2018

Nun denn - wenn das Völkerrecht nicht mehr gelten soll: Wozu das politische Aufsehen auf der Krim? Oder in Spanien? Oder, oder, oder ...

Frank Holdergrün / 12.10.2018

Vielen Dank für diese perfekten Erläuterungen. Allerdings, wenn ich gezwungen werde, viel juristisch feinst Ziseliertes zu lesen, dann verliere ich die gute Laune. Politik ist ja nicht anderes als diese unverständlichen Elaborate etwas simpler zu stricken, und zwar so, dass zwar auch niemand mehr zuhört, sondern denkt, es wäre schon irgendwie ok. Recht tendiert zur Überfülle, es ist Zu-recht-biegen im Interesse von Macht und versteckter, einfacher Entscheidungen. Volkssouveränität geht nicht mit den unverständigen Deutschen, das hat ein Politiker gesagt, aber in der Schweiz sei es schon machbar. Man greift sich an den Kopf ! Gibt es neben Volljuristen auch Halbjuristen?

Gabriele Klein / 12.10.2018

Danke, das ist hochinteressant.  Nur gut, dass dieses Land NICHT souverän ist. Ihr Artikel lässt mich fragen, ob die Attraktivität eines federalistischen Europas für Deutschland vielleicht darin liegt,  über den Weg “Europa” endlich seine Souveränität wieder zu erlangen und zwar nicht nur über Deutschland sonder ganz Europa und vielleicht noch mehr?

Martin Landner / 12.10.2018

Natürlich delegiert das Volk die eigentlichen Entscheidungen an Vertreter. Aber es geht hier darum, dass diese nicht einfach die Staatsgewalt/Hoheitsrechtsrechte an andere Völker, Staaten oder Institutionen abgeben können. Es ist durchaus zulässig zu sagen: Na gut, dann setzen wir halt mal Grenzkontrollen aus oder arbeiten polizeilich mit den Franzosen zusammen. Was nicht mehr möglich ist, ist zu sagen: Sorry, aber wir haben jetzt leider Gesetze, die es *verbieten*, dass Deutschland seine eigenen Grenzen schützt.

Martin Landvoigt / 12.10.2018

Dass ist so grauenvoll, dass man sich am liebsten mit diesem Horror gar nicht mehr beschäftigen will, statt dessen in Hobbies, der privaten Familie, transzendentaler Meditation, Filme und Serien oder den Drogenrausch flüchten will. Aber davon werden die Probleme auch nicht gelöst.

Helmut Driesel / 12.10.2018

Sehr schön dazu passt eine Definition, wie sie in Wikipedia zitiert wird: “Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.” Das ist doch was zum Nachdenken. Also die Leute, die immer so friedlich demonstrieren und auch manchmal rufen “Wir sind das Volk”, die können es schon mal nicht sein. Sieht so aus, als hätte Schäuble recht, wir hatten schon ewig keinen Souverän mehr. Nur im Osten gab es ein paar unbeholfene Ansätze. Es geht ja, wenn man der amerikanisch inspirierten Unterhaltungsindustrie glauben darf, auf die apokalyptische Endzeit zu nun. Um zu den letzten Aufrechten gehören zu können, müssen Sie heute Nacht unbedingt “The Walking Dead” schauen. Seien Sie einmal souverän, die Zeit dafür wird knapp. Vielleicht schreiben die speziellen Amerikakenner hier noch schnell, was man davon halten oder sogar lernen kann. Es ist fünf vor zwölf. Und wir ängstigen uns wegen Schäuble.

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