Rainer Grell / 01.10.2018 / 12:00 / Foto: Pixabay / 22 / Seite ausdrucken

Der Rechtsbruch hat viele Gesichter (1): Das Grundgesetz

Fangen wir ganz oben an, bei der Verfassung. Das Grundgesetz (GG) war als „Provisorium“ gedacht, weil nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches nicht das gesamte deutsche Volk, der eigentliche Verfassungsgeber, in der Lage war, eine Verfassung zu beschließen: Die Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone waren gehindert, an einem solchen Prozess teilzunehmen. Den unter alliierter Kontrolle stehenden westdeutschen Staaten fehlte die für einen solchen Vorgang erforderliche Souveränität: Der Parlamentarische Rat hatte die Vorgaben der drei Besatzungsmächte zu beachten, deren Militärgouverneure das GG auch genehmigen mussten (was mit Schreiben vom 12. Mai 1949 an den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Dr. Konrad Adenauer, unter einigen Vorbehalten geschah). Deshalb hieß es in der Ursprungsfassung der Präambel ausdrücklich, dass das GG beschlossen wurde, „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“ (Hervorhebung vom Verfasser).

Der Artikel 146

Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 waren der provisorische Charakter des GG hinfällig und der Weg für die Verabschiedung einer Verfassung frei. Für diesen Fall bestimmte Artikel 146 GG in der ursprünglichen Fassung:

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Durch den Einigungsvertrag wurde daraus:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Wie kam es zu dieser Änderung? Der völkerrechtliche „Vertrag zwischen der Bundesrepu­blik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag –“ vom 31. August 1990, in Kraft getreten am 29. September 1990 (BGBl. 1990 II, S. 1360), enthält gleich in Artikel 1 Absatz 1 die merkwürdige Formulierung vom „Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990" (Hervorhebung vom Verfasser). Noch merkwürdiger ist, dass dieser Artikel 23 durch Artikel 4 Nr. 2 des kurz zuvor in Kraft getretenen Einigungsvertrages aufgehoben worden war. Ein Beitritt also aufgrund einer nicht mehr existierenden Vorschrift? Diese lautete in ihrer ursprünglichen Fassung:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“ Aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wurde 1952 der „Südweststaat“ Baden-Württemberg, und 1956 kam das Saarland hinzu (nach Artikel 1 Absatz 1 des Saarvertrages wurde der Beitritt zum 1. Januar 1957 wirksam). Jetzt waren’s ihrer elf; nach der Wiedervereinigung „die alten Bundesländer“. Normalerweise arbeiten Juristen in derartigen Situationen mit dem Konstrukt der „logischen Sekunde“, d.h. einer faktischen Gleichzeitigkeit, das aber bei einem Zeitraum von drei oder vier Tagen (vom 29. September bis 3. Oktober) schlechterdings nicht in Stellung gebracht werden kann.

Nun kann man sicher die Auffassung vertreten, dass der Zeitdruck nach dem Fall der Mauer einfach zu groß war, um eine Verfassung für „Gesamtdeutschland“ auszuarbeiten und das deutsche Volk in freier Entscheidung darüber beschließen zu lassen. Worüber man meines Erachtens dagegen nicht streiten kann, ist, warum dies nicht anschließend in aller Ruhe geschehen ist. Man muss darin nicht unbedingt einen Verfassungsbruch sehen, aber eine Missachtung der Volkssouveränität (Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG) ist es allemal. Wer sich näher über das Thema informieren möchte, dem sei die Abhandlung des GG-Kommentators Horst Dreier, „Das Grundgesetz - eine Verfassung auf Abruf?“ zur Lektüre empfohlen.

Der Artikel 29

Dass Regierung und Parlament das GG auch sonst nicht immer so ernst nehmen, wie es gemeint ist und wie sie bei jeder Gelegenheit gerne betonen, zeigt außerdem die Geschichte des Artikels 29 zur Länderneugliederung. Ich habe an anderer Stelle ausführlich geschildert, wie aus dieser ursprünglichen „Muss-Bestimmung“ (mit einer drei-Jahres-Umsetzungsfrist) zunächst eine „Kann-Vorschrift“ wurde, bis diese dann schließlich eine Form erhielt, die mit der Ursprungsfassung nur noch entfernte Ähnlichkeit hat.

Ziel der Neugliederung sollte sein, Länder zu schaffen, „die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.“ Wer sich „Länder“ wie Berlin und Bremen (kleiner als Stuttgart) sowie das Saarland (kleiner als Köln) anschaut, die nur an der Herz-Lungen-Maschine des Länderfinanzausgleichs (von dem die Väter und Mütter des GG noch nichts wussten) überleben können – wegen der Einzelheiten verweise ich auf das „Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG)“ vom 20. Dezember 2001 –, erkennt sofort die Bedeutungslosigkeit dieses GG-Artikels gegenüber der Urfassung.

Nach Artikel 29 Absatz 8 GG können auch die Länder eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfasste Gebiet oder für Teilgebiete durch Staatsvertrag regeln. Berlin und Brandenburg haben von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht, wobei sie sich auf die Sonderregelung des Artikels 118a GG stützen konnten, der eine Zustimmung des Bundestages entbehrlich macht, wurden aber bei den erforderlichen Volksentscheiden von der Bevölkerung in Brandenburg im Stich gelassen: JA-Stimmen Berlin 53,4 Prozent, JA-Stimmen Brandenburg 36,57 Prozent.

Wird fortgesetzt. Im nächsten Teil morgen geht es u.a. um den Solidaritätszuschlag.

 

 

Teil 2: Der Solidaritätszuschlag

Teil 3: Der Atomausstieg

Teil 4: Rettung und Rente

Teil 5: Die „Flüchtlingskrise”

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

armin wacker / 01.10.2018

@Martin Landner. Sie haben vollkommen recht. Bei uns in Deutschland stehen noch die wenigsten auf dem Boden des Grundgesetzes. Allein schon deren Aussagen überführen sie und sie müssten vom Verfassungsschutz überprüft werden.

Karla Kuhn / 01.10.2018

“Nun kann man sicher die Auffassung vertreten, dass der Zeitdruck nach dem Fall der Mauer einfach zu groß war, um eine Verfassung für „Gesamtdeutschland“ auszuarbeiten und das deutsche Volk in freier Entscheidung darüber beschließen zu lassen. Worüber man meines Erachtens dagegen nicht streiten kann, ist, warum dies nicht anschließend in aller Ruhe geschehen ist. Man muss darin nicht unbedingt einen Verfassungsbruch sehen, aber eine Missachtung der Volkssouveränität (Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG) ist es allemal. Wer sich näher über das Thema informieren möchte, dem sei die Abhandlung des GG-Kommentators Horst Dreier, „Das Grundgesetz - eine Verfassung auf Abruf?“ zur Lektüre empfohlen.”  ..... aber ein Mißachtung der Volkssouveränität…..  da scheint sich ja bis heute nichts geändert zu haben. “Die Lösung liegt darin, das Freiheitsbedürfnis der Bürger mit einem Surrogat zu ‚stillen‘, es mit einer Ersatzdroge zu befriedigen, nämlich der Illusion von Demokratie.”  GENAU. Die ILLUSION. Rainer Mausfeld beschreibt es sehr gut in seinem Beitrag “Die Angst der Machteliten vor dem Volk”  Er beschreibt es als “Elitendemokratie”  Alleine der Satz von einigen Politikern und Journalisten, Maaßen habe es GEWAGT !! der Kanzlerin zu widersprechen, erhärtet doch diesen Ausdruck.  Für mich als Laie ist das Thema eine schwere Koste, ich werde mich trotzdem damit befassen, weil es u. a. auch MICH als Souverän betrifft und ich nicht mit verbunden Augen und zugestopften Ohren durchs Leben gehen will.

Lutz Muelbredt / 01.10.2018

Die Abrißbirne richtet ihr Tun auch gegen vermeintlich selbstverständliche Dinge wie z.B. gewohnte Begrifflichkeiten wie dem “Bürger”. Beim genauen Hinhören selbst bei lokalen Themen in dritten Programmen kennt man diese Spezies nicht mehr. Es geht nur noch schlicht um “Menschen”, also Homo Sapiens. Ein Rückschritt, meine ich, denn Träger von Rechten und Pflichten ist der ja nicht oder wissen die das nicht?

Andreas Mertens / 01.10.2018

Die Verfassung wurde also gebogen, missachtet und mehr oder minder offen gebrochen. Frage: Wen wundert es?  Das “Volk” wurde umdeklariert ...  zu Schande, Pöbel, Pack, Mischpoke, Ratten und Schlimmerem. Aus Staatbürgern wurden “Die welche schon länger hier leben”. (und unausgesprochen ... aber hoffentlich nicht mehr lange) Den Politikern und die ihnen zuarbeitenden Medien-Claqueure trieft bei jedem Wort die Verachtung für Alles was nicht mit ihnen im Gleichschritt marschiert aus dem Munde. Darum geht es nämlich. Gleichschritt, Gleichschaltung, Gleichmacherei. Augenreibend wähnt man sich auf dem Bauernhof der Tiere. Denn alle Tiere sind gleich ... nur einige sind “gleicher”. Wer dazugehört und wer nicht, das bestimmen plötzlich die “Guten”. Dafür halten sie sich so eine Art spezielle Wachhunde, welche die “Richtigen” beißen, wenn Diese etwas “Falsches” sagen oder tun.  Gesetze gelten nur für Die welche als Schande, Pöbel, Pack, Mischpoke etc. deklariert werden ...  aber nicht für den Über-Gutmensch . Das deutsche Steuerpferd darf solange am Bau “seiner” Ökowindmühle schuften bis es reif ist für den Abdecker. In unserem GG Art. 3 lautet es zwar noch immer noch: “Alle ̶t̶̶i̶̶e̶̶r̶̶e̶  Menschen sind vor dem Gesetz gleich” Aber wen interessiert denn noch das GG

Dr. Roland Mock / 01.10.2018

Ich kann mit der Kritik am Einigungsvertrag nicht viel anfangen. Formale Ungenauigkeiten sind mir angesichts der Probleme, vor denen das Land steht, egal. Und von der „Gleichheit der Lebensbedingungen“ habe ich nie etwas gehalten. Menschen und Regionen entwickeln sich nun einmal nicht „ gleich“. Müssen sie auch nicht. Es reicht, wenn sie gleiche gesetzliche Startbedingungen haben. Ich freue mich auf Teil 2 dieser Analyse. Beim Soli wird’s wirklich konkret.

Margit Broetz / 01.10.2018

Das Grundgesetz ist und war ein Glücksfall. Wir sollten es nicht in die Tonne treten, sondern seine Einhaltung fordern! Souverän sind wir nach Schäuble seither nie gewesen, und mich graust vor dem Hintergrund von Maastricht- und Lissabon-Verträgen - letzterer wurde von Franzosen, Iren, und Holländern zu Recht in Volksabstimmungen abgelehnt - was wir statt dessen bekämen, sollten wir tatsächlich eine neue Verfassung erhalten. Das wird genauso undemokratisch ablaufen wie jetzt schon die ganze EU, wahrscheinlich wieder von amerikanischen Anwaltskanzleien ausgeheckt wie der ESM, das organisierte Verbrechen. Man mache sich auch bewußt, wie zerschossen das Grundgesetz durch ständige Änderung seitens Grünen, SPD und CDU jetzt schon ist.

Robert Dunk / 01.10.2018

Das Grundgesetz wird also vom Staat nicht ernst genommen. Schön. Aber ist dies verwunderlich? Beziehungsweise, gibt es Staaten, die ihre Verfassung ernst nehmen? Wenn es um Verfassungstreue geht, denke ich als erstes an die USA, deren Streitkräfte und Politiker auf die Verfassung vereidet werden, die sie vor INNEREN und äußeren Feinden zu schützen haben. Zum Schutz der Verfassung hat die US-Bevölkerung, laut ebendieser Verfassung, das Recht KRIEGS-Waffen zu tragen, und Milizen zu bilden. Der 2nd Amendment war explizit dafür gedacht, der Bevölkerung die Möglichkeit einzuräumen, Krieg gegen jeden Tyrannen zu führen, der sich auf ihrem Boden niederlässt, was einen Krieg gegen die eigene Regierung einschließt, sollte diese zur Tyrannei werden. Es wurde mehrfach vom Supreme Court festgestellt, dass sich der 2nd Amendment auf KRIEGS-Waffen bezieht, weshalb Jagdwaffen reguliert werden dürfen, Kriegswaffen hingegen nicht. Dennoch ists verboten, auf dem US-Markt Kriegswaffen wie MGs, Handgranaten, Lenkraketen, anzubieten, während Sportwaffen stark reguliert sind. Dies ist ein klarer Verfassungsbruch im verfassungspatriotischsten Land der Welt. Vielleicht sollte man zu der Erkenntnis kommen, dass so eine Verfassung auch nur bedrucktes Papier ist. Diese gänzlich unkritische Haltung gegenüber dem Staat und der Regierung ist doch, was dafür sorgt, dass auf politischem Wege alles und jedes beschlossen werden kann. Als die Verfassung der Amis geschrieben wurde, war dies den Gründervätern klar, weshalb sie starke Vorkehrungen dagegen trafen, die es, in solch expliziter Form, nirgends sonst gibt. Dennoch hat die Faulheit und das Obrigkeitsdenken das Bevölkerung gesiegt. Angesichts dieser Tatsache verstehe ich überhaupt nicht, weshalb man die Verfassungen nicht einfach abschafft. Mehr als pseudoreligiöse Pseudolegitimität geben diese Papiere auch nicht. Vielleicht wäre die Bevölkerung ohne solche Pseudolegitimität sogar weniger fügsam.

Heinrich Niklaus / 01.10.2018

Ob es bei der grün-linken Durchsetzung aller gesellschaftlich relevanter Gruppen derzeit ratsam sein könnte, eine Verfassung zu erarbeiten, möchte ich stark bezweifeln. Der von Frau Merkel betriebene Linksruck in der Politik würde vermutlich auch sehr stark die neue Rechtsetzung beeinflussen. Gesellschaftlich würde das weiter zu einer noch stärkeren Polarisierung führen und letztlich auf eine Spaltung hinführen. Deshalb wäre mein Petitum: Lasst die Finger vom gut angelegten Grundgesetz!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Rainer Grell / 17.01.2021 / 15:00 / 41

Wann hatten die Deutschen Gelegenheit, Demokratie zu lernen?

Wann hatten wir in Deutschland eigentlich Gelegenheit, Demokratie zu lernen? Nach dem Antritt des neuen Jahrhunderts, ein Jahrzehnt nach der Französischen Revolution, riet Friedrich Schiller…/ mehr

Rainer Grell / 26.09.2020 / 06:15 / 97

Demokratie auf Tauchstation?

Die Corona-Pandemie war die Stunde der Exekutive. Niemand hat das deutlicher zum Ausdruck gebracht als die Stuttgarter CDU-Abgeordnete Karin Maag, als sie in der Bundestags-Debatte am…/ mehr

Rainer Grell / 06.09.2020 / 16:30 / 7

Homeoffice – da war doch was…

Vor 25 Jahren schrieb ich einen Artikel über „Telearbeitsplätze in der Landesverwaltung Baden-Württemberg: Bilanz eines gescheiterten Projekts“. Falls Sie mir nicht glauben: Hier ist der Beweis.…/ mehr

Rainer Grell / 04.09.2020 / 06:00 / 67

Israelfreundin Angela Merkel?

Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin so ziemlich alle Ehrungen erfahren, die jüdische Organisationen und der Staat Israel zu vergeben haben: Leo-Baeck-Preis des Zentralrats der Juden…/ mehr

Rainer Grell / 27.07.2020 / 16:00 / 17

Schleyer und der Sultan

Jetzt, wo alle am Umbenennen sind, darf ich nicht abseits stehen. Ich möchte mir nicht von meinen Kindern und Enkeln posthum vorwerfen lassen, wo war…/ mehr

Rainer Grell / 01.07.2020 / 15:00 / 3

Rostock, der Tod und die D-Mark

Die letzte Juni-Woche ruft jedes Jahr die Erinnerung an ein Erlebnis in mir wach, das in diesem Jahr 30 Jahre zurückliegt. Am Montag, den 25.…/ mehr

Rainer Grell / 10.05.2020 / 16:00 / 51

Das Corona-Papier: Hauptziel Schadensbegrenzung

Als jemand, der 35 Jahre in einem Ministerium gearbeitet hat, kann ich nur bestätigen, was Gunter Frank in seinem Beitrag "Das Corona-Papier: Wie das Innenministerium…/ mehr

Rainer Grell / 26.04.2020 / 16:00 / 44

Angelas Herrschaft in drei Akten

Deutschland vor den letzten großen Krisen: Der Putz bröckelt von den Wänden manches Schulgebäudes, dieses Finanzamtes und jener Polizeistation. Straßen werden zu Buckelpisten. Brücken und…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com