In welcher Demokratie ist es denkbar, dass sich eine Organisation der Presse Sorgen macht, der Staat könnte Journalisten zu viele Informationen in die Hand geben?
„Mit Sorge nimmt der Deutsche Presserat die Anweisung des bayerischen Innenministeriums zur Kenntnis, wonach die Polizei vom 1. Oktober 2025 an die Nationalität von Tatverdächtigen und Opfern in ihrer Pressearbeit „grundsätzlich aktiv“ nennen soll. Diese Änderung markiert einen deutlichen Kurswechsel gegenüber der bisherigen, am Pressekodex orientierten Praxis.“
So beginnt eine Ende letzter Woche auf der Webseite des Presserats veröffentlichte Erklärung. Das hat schon einen realsatirischen Unterhaltungswert, wenn sich die Presse beim Staat über zu viele Informationen beschwert und deshalb besorgt ist. Der Presserat ist bekanntlich ein Verein, der vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und dem Medienverband der freien Presse getragen wird. Er versteht sich als „Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland“ und „überprüft die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind“. Den Pressekodex hat der Presserat selbst erarbeitet und beschlossen.
Eine „Freiwillige Selbstkontrolle“ der Presse kann durchaus sinnvoll sein, wenn es darum geht, bestimmte journalistische Qualitätsstandards nicht zu unterschreiten. Gleichzeitig birgt sie natürlich immer die Gefahr, zu einer Instanz freiwilliger Selbstzensur zu werden. „Bestrafen“ kann sie Verstöße gegen ihren Pressekodex deshalb lediglich mit Rügen. Die können zwar dem Ansehen der Gerügten schaden, aber darüber hinaus haben sie keine juristischen Konsequenzen.
Bei allem Verständnis für eine solche Institution zur Selbstkontrolle ist es dennoch mehr als merkwürdig, als Pressevertreter darüber besorgt zu sein, dass staatliche Behörden Journalisten zu viele Informationen liefern. Also auch solche, die manch sensiblen Redakteuren so gar nicht ins Weltbild passen. Jetzt müssen die armen Kollegen selbst entscheiden, ob sie sich im Umgang mit den Fakten stärker von ihrer Weltanschauung oder ihrem beruflichen Auftrag leiten lassen.
Richtlinie 12.1
Im Sorgen-Deutsch des Presserats klingt das so:
„‚Eine routinemäßige Nennung der Nationalität birgt die Gefahr, Vorurteile gegen ganze Gruppen wegen des vermuteten oder erwiesenen Fehlverhaltens Einzelner zu entwickeln oder zu verstärken‘“, betont Manfred Protze, Sprecher des Deutschen Presserats. Die neue Linie der bayerischen Polizei ändert nichts an der Verantwortung der Redaktionen. ‚Redaktionen müssen weiterhin sorgfältig abwägen, ob es für die Nennung der Nationalität im konkreten Fall ein begründetes überwiegendes öffentliches Interesse gibt.‘
Der Presserat erinnert in diesem Zusammenhang an die publizistischen Grundsätze des Pressekodex, insbesondere an Ziffer 12 und die zugehörige Richtlinie 12.1, die für die journalistische Berichterstattung über Straftaten gelten.“
Selbstverständlich müssen Hilfe suchende Kollegen nicht selbst in den Pressekodex schauen, sondern bekommen den Wortlaut von Richtlinie 12.1 gleich mitgeliefert:
„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täterinnen und Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Damit haben die Kodex-Autoren übrigens auch klargestellt, dass es bei Angehörigen von Mehrheiten völlig egal ist, ob die Berichterstattung zu einer „diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. Wahrscheinlich gingen die Autoren davon aus, dass Mehrheiten nicht diskriminiert werden könnten. Aber jede Bevorzugung einer Minderheit ist automatisch eine Zurücksetzung der Mehrheit.
Mehrheit und Minderheit
Doch ehe wir weiter in diesem Gedankengang herumirren, lässt sich noch etwas anderes anmerken: Wonach bestimmt sich Mehrheit und Minderheit eigentlich? Nein, hier soll es nicht darum gehen, inwieweit in Fragen der Herkunft die Ethnie oder nur die Staatsangehörigkeit eine Rolle spielen darf. Aber wenn beispielsweise ein sogenannter Bio-Deutscher in der Neuköllner Sonnenallee polizeilich so sehr auffällt, dass er in einer Polizei-Pressemeldung auftaucht, ist er dann Angehöriger einer Mehrheit oder einer Minderheit? Bezogen auf Deutschland gehört er zur Mehrheit, aber bezogen auf das Viertel, in dem er sich gerade bewegte, zur Minderheit. Wie wirkt sich das auf seinen Pressekodex-Schutz aus? Und wie sieht es aus, wenn ein Täter zu einer ethnischen Minderheit, aber einer religiösen bzw. weltanschaulichen Mehrheit gehört?
Das klingt Ihnen zu kleinkrämerisch? Ist es möglicherweise auch. Vielleicht lässt sich am besten sehen, wie der Presserat den Pressekodex auslegt, wenn man sich eine der in diesem Themenbereich zuletzt ausgesprochenen Rügen anschaut, von denen der Presserat Ende September berichtet hat:
„HIV-infizierter Angeklagter wurde identifizierbar
BILD.DE erhielt eine Rüge wegen eines Prozessberichts über einen Mann, der im Streit einem Jugendlichen in die Brust gebissen hatte. Unter der Überschrift „HIV-infizierter Syrer verbeißt sich in Schüler (17)” zeigte die Redaktion ein lediglich mit Augenbalken versehenes Foto des Angeklagten. Nach Ansicht des Presserats war die identifizierbare Darstellung nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt und verstieß insbesondere in Verbindung mit der Information über die HIV-Infektion gegen dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8, Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Auch an der Nennung der Nationalität des Angeklagten bestand gemäß Ziffer 12, Richtlinie 12.1 kein begründetes öffentliches Interesse, da hier keine in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat vorlag.“
Nebenbei bemerkt: Entweder der Presserat oder ich muss die eigenen Maßstäbe ein wenig neu justieren, denn ich finde es bislang - ehrlich gesagt - nicht gewöhnlich, jemandem im Streit in die Brust zu beißen. Aber vielleicht ist dieser Fall auch zu speziell. Nehmen wir noch eine andere Rüge:
„Wer kann Deutscher sein?
SÜDKURIER und AUGSBURGER ALLGEMEINE wurden jeweils wegen identischer Artikel gerügt, die in beiden Zeitungen unter der Überschrift „Männer machen Angst“ und auf AUGSBURGER-ALLGEMEINE.DE unter der Überschrift „Neue Augsburger Studie zeigt: Frauen haben massive Angst vor Männern” erschienen. Sie berichteten über eine Umfrage des Augsburger Instituts für Generationenforschung. Im Text hieß es: „Auffällig ist, dass sich junge deutsche Männer im Vergleich deutlich mehr vor arabischen und schwarzen fürchten als vor deutschen oder asiatischen Geschlechtsgenossen.“ Der Presserat wertete dies als Verstoß gegen Ziffer 12 (Diskriminierung) des Pressekodex, da die Aussage impliziere, Menschen mit schwarzer Hautfarbe sowie arabischem oder asiatischem Aussehen könnten keine Deutschen sein.“
Da ist der Presserat also schon recht genau. Mal sehen, wie viele Kollegen in NRW und Bayern, also den Ländern, deren Polizeibehörden Herkunft bzw. Nationalität von Tatverdächtigen jetzt mitteilen sollen, diese Information wegen des Pressekodexes nicht verwenden. Man darf auch gespannt sein, ob die Leserschaft darauf irgendwie reagiert.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

„Die routinemäßige Erwähnung der Nationalität birgt das Risiko, aufgrund des vermuteten oder nachgewiesenen Fehlverhaltens eines Einzelnen Vorurteile gegenüber ganzen Gruppen zu entwickeln oder zu verstärken.“
O.K. Nehmen wir an, heute begeht ein Angehöriger einer bestimmten Ethnie eine Straftat, und der Rest der Ethnie ist in „Ordnung“. Am nächsten Tag begeht ein anderer Angehöriger dieser Ethnie eine Straftat – und die Mehrheit ist immer noch in „Ordnung“… Und so geht es Tag für Tag weiter: Die Mehrheit dieser Ethnie ist immer noch in „Ordnug“ – bis sich eines Tages jemand sagt: Ist diese Ethnie nicht etwas Besonderes?!
„da die Aussage impliziere, Menschen mit schwarzer Hautfarbe sowie arabischem oder asiatischem Aussehen könnten keine Deutschen sein“ Na das zeigt doch vor allem die Vorurteile des Presserates, oder? Über das Aussehen der Urteilenden steht da schließlich nichts. Vielleicht haben Deutsche mit schwarzer Hautfarbe sowie arabischem oder asiatischem Aussehen ja auch mehr Angst vor anderen Menschen mit einer dieser Eigenschaften als vor denen mit ohne.
Da beißen sich die Wächterrät_Innen des orthodoxen Linksgrünwokismus selbst in die (bzw. in die nicht vorhandenen) Schwänze! Die Bürger – und nicht nur die gelernten Bürger der untergegangenen DDR – verstehen mittlerweile das Lesen und Hören von Lücken- und Lügennachrichten. Sie denken sich die Nationalität oder den Mihigru ganz selbstverständlich dazu, wenn von Massenvergewaltigungen, Abmessern, Vor-Den-Zug-Stoßen, Ärzten-In-Die-Fresse-Hauen, Silvesterkrawallen, Massenschlägereien, Bandenkriminalität, Sozialbetrug, Bombenanschlägen und Ehrenmorden die Rede ist. Im Gegenteil: Es gerät fast schon außer Sichtweise, dass AUCH manchmal Deutsche solche Dinge tun.
„Die routinemäßige Erwähnung der Nationalität birgt das Risiko, aufgrund des vermuteten oder nachgewiesenen Fehlverhaltens eines Einzelnen Vorurteile gegenüber ganzen Gruppen zu entwickeln oder zu verstärken.“
O.K. Nehmen wir an, heute begeht ein Angehöriger einer bestimmten Ethnie eine Straftat, und der Rest der Ethnie ist in „Ordnung“. Am nächsten Tag begeht ein anderer Angehöriger dieser Ethnie eine Straftat – und die Mehrheit ist immer noch in „Ordnung“… Und so geht es Tag für Tag weiter: Die Mehrheit dieser Ethnie ist immer noch in „Ordnug“ – bis sich eines Tages jemand sagt: Ist diese Ethnie nicht etwas Besonderes?!
Vorurteile stellen sich meist als Erfahrung heraus. Und Diskriminierung ist völlig normal, wie beispielsweise jeder Verheiratete ganz simpel bestätigen kann: in dem Moment der Eheschliessung erfolgt die (hoffentlich längefristige) Entscheidung für einen einzigen Partner (jedweden Geschlechts). Man diskriminiert also alle anderen optionalen Partner. Das mag sich als töricht herausstellen, ist jedoch gängige Praxis und hat per se nichts Ehrenrühriges an sich. Ehrenrührig wäre es jedoch, die Verwendung besagter Begriffe zu missbrauchen, um Tatsachen zu verschleiern oder zu beschönigen. Das sollte auch ein „Presserat“ (allein der Begriff!) wissen und beachten, es sei denn er hätte andere Ziele als ihm im tatsächlich demokratischen Rahmen zugedacht sind.