In welcher Demokratie ist es denkbar, dass sich eine Organisation der Presse Sorgen macht, der Staat könnte Journalisten zu viele Informationen in die Hand geben?
„Mit Sorge nimmt der Deutsche Presserat die Anweisung des bayerischen Innenministeriums zur Kenntnis, wonach die Polizei vom 1. Oktober 2025 an die Nationalität von Tatverdächtigen und Opfern in ihrer Pressearbeit „grundsätzlich aktiv“ nennen soll. Diese Änderung markiert einen deutlichen Kurswechsel gegenüber der bisherigen, am Pressekodex orientierten Praxis.“
So beginnt eine Ende letzter Woche auf der Webseite des Presserats veröffentlichte Erklärung. Das hat schon einen realsatirischen Unterhaltungswert, wenn sich die Presse beim Staat über zu viele Informationen beschwert und deshalb besorgt ist. Der Presserat ist bekanntlich ein Verein, der vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und dem Medienverband der freien Presse getragen wird. Er versteht sich als „Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland“ und „überprüft die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind“. Den Pressekodex hat der Presserat selbst erarbeitet und beschlossen.
Eine „Freiwillige Selbstkontrolle“ der Presse kann durchaus sinnvoll sein, wenn es darum geht, bestimmte journalistische Qualitätsstandards nicht zu unterschreiten. Gleichzeitig birgt sie natürlich immer die Gefahr, zu einer Instanz freiwilliger Selbstzensur zu werden. „Bestrafen“ kann sie Verstöße gegen ihren Pressekodex deshalb lediglich mit Rügen. Die können zwar dem Ansehen der Gerügten schaden, aber darüber hinaus haben sie keine juristischen Konsequenzen.
Bei allem Verständnis für eine solche Institution zur Selbstkontrolle ist es dennoch mehr als merkwürdig, als Pressevertreter darüber besorgt zu sein, dass staatliche Behörden Journalisten zu viele Informationen liefern. Also auch solche, die manch sensiblen Redakteuren so gar nicht ins Weltbild passen. Jetzt müssen die armen Kollegen selbst entscheiden, ob sie sich im Umgang mit den Fakten stärker von ihrer Weltanschauung oder ihrem beruflichen Auftrag leiten lassen.
Richtlinie 12.1
Im Sorgen-Deutsch des Presserats klingt das so:
„‚Eine routinemäßige Nennung der Nationalität birgt die Gefahr, Vorurteile gegen ganze Gruppen wegen des vermuteten oder erwiesenen Fehlverhaltens Einzelner zu entwickeln oder zu verstärken‘“, betont Manfred Protze, Sprecher des Deutschen Presserats. Die neue Linie der bayerischen Polizei ändert nichts an der Verantwortung der Redaktionen. ‚Redaktionen müssen weiterhin sorgfältig abwägen, ob es für die Nennung der Nationalität im konkreten Fall ein begründetes überwiegendes öffentliches Interesse gibt.‘
Der Presserat erinnert in diesem Zusammenhang an die publizistischen Grundsätze des Pressekodex, insbesondere an Ziffer 12 und die zugehörige Richtlinie 12.1, die für die journalistische Berichterstattung über Straftaten gelten.“
Selbstverständlich müssen Hilfe suchende Kollegen nicht selbst in den Pressekodex schauen, sondern bekommen den Wortlaut von Richtlinie 12.1 gleich mitgeliefert:
„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täterinnen und Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Damit haben die Kodex-Autoren übrigens auch klargestellt, dass es bei Angehörigen von Mehrheiten völlig egal ist, ob die Berichterstattung zu einer „diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. Wahrscheinlich gingen die Autoren davon aus, dass Mehrheiten nicht diskriminiert werden könnten. Aber jede Bevorzugung einer Minderheit ist automatisch eine Zurücksetzung der Mehrheit.
Mehrheit und Minderheit
Doch ehe wir weiter in diesem Gedankengang herumirren, lässt sich noch etwas anderes anmerken: Wonach bestimmt sich Mehrheit und Minderheit eigentlich? Nein, hier soll es nicht darum gehen, inwieweit in Fragen der Herkunft die Ethnie oder nur die Staatsangehörigkeit eine Rolle spielen darf. Aber wenn beispielsweise ein sogenannter Bio-Deutscher in der Neuköllner Sonnenallee polizeilich so sehr auffällt, dass er in einer Polizei-Pressemeldung auftaucht, ist er dann Angehöriger einer Mehrheit oder einer Minderheit? Bezogen auf Deutschland gehört er zur Mehrheit, aber bezogen auf das Viertel, in dem er sich gerade bewegte, zur Minderheit. Wie wirkt sich das auf seinen Pressekodex-Schutz aus? Und wie sieht es aus, wenn ein Täter zu einer ethnischen Minderheit, aber einer religiösen bzw. weltanschaulichen Mehrheit gehört?
Das klingt Ihnen zu kleinkrämerisch? Ist es möglicherweise auch. Vielleicht lässt sich am besten sehen, wie der Presserat den Pressekodex auslegt, wenn man sich eine der in diesem Themenbereich zuletzt ausgesprochenen Rügen anschaut, von denen der Presserat Ende September berichtet hat:
„HIV-infizierter Angeklagter wurde identifizierbar
BILD.DE erhielt eine Rüge wegen eines Prozessberichts über einen Mann, der im Streit einem Jugendlichen in die Brust gebissen hatte. Unter der Überschrift „HIV-infizierter Syrer verbeißt sich in Schüler (17)” zeigte die Redaktion ein lediglich mit Augenbalken versehenes Foto des Angeklagten. Nach Ansicht des Presserats war die identifizierbare Darstellung nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt und verstieß insbesondere in Verbindung mit der Information über die HIV-Infektion gegen dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8, Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Auch an der Nennung der Nationalität des Angeklagten bestand gemäß Ziffer 12, Richtlinie 12.1 kein begründetes öffentliches Interesse, da hier keine in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat vorlag.“
Nebenbei bemerkt: Entweder der Presserat oder ich muss die eigenen Maßstäbe ein wenig neu justieren, denn ich finde es bislang - ehrlich gesagt - nicht gewöhnlich, jemandem im Streit in die Brust zu beißen. Aber vielleicht ist dieser Fall auch zu speziell. Nehmen wir noch eine andere Rüge:
„Wer kann Deutscher sein?
SÜDKURIER und AUGSBURGER ALLGEMEINE wurden jeweils wegen identischer Artikel gerügt, die in beiden Zeitungen unter der Überschrift „Männer machen Angst“ und auf AUGSBURGER-ALLGEMEINE.DE unter der Überschrift „Neue Augsburger Studie zeigt: Frauen haben massive Angst vor Männern” erschienen. Sie berichteten über eine Umfrage des Augsburger Instituts für Generationenforschung. Im Text hieß es: „Auffällig ist, dass sich junge deutsche Männer im Vergleich deutlich mehr vor arabischen und schwarzen fürchten als vor deutschen oder asiatischen Geschlechtsgenossen.“ Der Presserat wertete dies als Verstoß gegen Ziffer 12 (Diskriminierung) des Pressekodex, da die Aussage impliziere, Menschen mit schwarzer Hautfarbe sowie arabischem oder asiatischem Aussehen könnten keine Deutschen sein.“
Da ist der Presserat also schon recht genau. Mal sehen, wie viele Kollegen in NRW und Bayern, also den Ländern, deren Polizeibehörden Herkunft bzw. Nationalität von Tatverdächtigen jetzt mitteilen sollen, diese Information wegen des Pressekodexes nicht verwenden. Man darf auch gespannt sein, ob die Leserschaft darauf irgendwie reagiert.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Die ethischen Coronaregeln haben mir final gezeigt, wie die Neoendlösung aussehen wird …
Jedes Volk ist schon mit genügend Idioten, Kriminellen, Perversen, Asozialen, Gestrauchelten, Untüchtigen, Kranken und Schwachen gestraft. Eine zivilisierte Gesellschaft muss die aushalten und mit denen maximal anständig verfahren. Aber was mit solchen Maßnahmen wie dieser Presserats-Maulkorbbitte unter den Tisch gekehrt werden soll, ist die Tatsache, dass seit 2015 vorsätzlich und generalstabsmäßig das Prekariat der ganzen Welt nach Deutschland importiert wird.
Die Polizei Hamburg hat schon immer die Nationalität von Tätern bekannt gegeben. Nur die Presse (ich glaub exklusive Springer) hat das dann weggelassen. Wer also etwas über Tatverdächtige im Bundesland Hamburg erfahren will, muss „Blaulicht Report Hamburg“ klicken. Und dass die Bekanntgabe von Nationalitäten Rechtsradikale ans Ruder bringt, ist natürlich kompletter Blödsinn, wie man an den Hamburger Regierungen seit 1949 sehen kann.
„Mehrheit und Minderheit“ kann man auch mit Blick auf den jeweiligen Sachverhalt, hier also die Gruppe der Straftäter, deuten: Wenn bestimmte ethnische Gruppen in der Gruppe der Straftäter hinsichtlich bestimmter schwerer Straftaten klar in der Mehrheit sind (und das sind sie), dann ist es selbst nach dem Pressekodex dieses woken Rates (Rat = Sowjet) nicht diskriminierend, wenn die Täter nach ihrer Ethnie ausdrücklich benannt werden. Diskriminierend ist dagegen, wenn Straftäter, die zwar bevölkerungstechnisch zur Mehrheit, aber mit Blick auf die Gruppe der Straftäter in der Minderheit sind, ethnisch deutlich gemacht werden. Einwände?
„grundsätzlich aktiv“ zu nennen, das ist doch noch viel zu harmlos. Heute muss es heißen „ PROAKTIV“ !
Aktiv alleine scheint schon ein Synonym für inaktiv zu sein und bei Behörden weit verbreitet.
So ein Blödsinn! Wenn nun die Nachnamen aller Kriminellen veröffentlicht würden, und der Nachname Meyer, Müller, Schulze käme darin häufig vor: würde das dann auch Ressentiments gegen alle, die Meyer, Müller, Schulze heißen, fördern? Doch wohl kaum. Warum? Weil man akzeptiert, dass es auch unter Deutschen schwarze Schafe gibt. Mit denen muss man halt zusammenleben, denn als geborene Deutsche haben sie genau dieselben Rechte wie man selber. Und mit Bürgergeld muss man die in der Regel auch nicht bezahlen. Anders verhält es sich mit Ausländern, besonders jenen, die entweder illegal oder durch Asylbetrug zu uns gekommen sind. Die sind nicht wir, die sind die! Und es sind nicht wenige!
Die Ausländerkriminalität ist die Projektionsfläche für die Bürger, die sich durch die Massenmigration in ihrer Identität bedroht sehen, die die Landnahme Fremder zusammen mit der Verdrängung unserer eigenen Kultur nicht hinnehmen wollen. Wer das negieren will, indem er die Wahrheit verschweigen will, der betreibt üble Manipulation. Gerade im Journalismus sollte man nach Ehrlichkeit und Wahrheit streben. Aber das ist diesen linksgrün-versifften Gestalten in den Redaktionen und auch im Presserat ein Ärgernis. Nur werden die auch noch merken, dass man gegen die Wirklichkeit nicht auf Dauer anlügen kann.
Solange wie es Ostdeutsche gibt, die man beständig und flächendeckend für alle möglichen Verfehlungen in unserer Gesellschaft als Schuldige ausmachen kann, ist diese Diskussion um die Nationalitätsbestimmung und -benennung doch völlig belanglos. Es reicht wenn man schreibt, die undankbaren, rechtsextremen, coronaleugenden, putinverstehenden, dümmlichen etc. Ostdeutschen waren es. War doch bisher völlig ausreichend.