Vera Lengsfeld / 17.01.2020 / 14:00 / 29 / Seite ausdrucken

Der Petitionsausschuss blockt ab 

Diese Woche ist es ziemlich genau ein Jahr her, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gezwungen war, innerhalb weniger Wochen zwei Öffentliche Anhörung zur Frage der Masseneinwanderung in Deutschland abzuhalten. In beiden Fällen war das Quorum von 50.000 Unterschriften von Unterstützern der Petenten weit überboten worden.

Die beiden Anhörungen, zuerst die Anhörung zur „Gemeinsamen Erklärung“ für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an unseren Grenzen und die Petition von Dr. Ludwig Englmeier gegen den UN-Migrationspakt, der ursprünglich praktisch hinter dem Rücken der Öffentlichkeit für Deutschland verbindlich werden sollte, fanden ein breites Echo. Auch der Parlamentskanal hatte kaum je so hohe Einschaltquoten wie bei der Übertragung der beiden Anhörungen.

Allerdings stellte sich schon bei der Anhörung heraus, dass die Petenten stark in ihren Möglichkeiten, der Öffentlichkeit ihre Position zu erklären, beschnitten wurden. Bei den strengen Regeln hatte jede Fraktion die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die jeweils in einer Minute beantwortet werden mussten. Allerdings wurden die meisten Fragen an die Bundesregierung gerichtet, obwohl die Fraktionen jederzeit die Möglichkeit haben, die Regierung schriftlich und mündlich zu befragen. In jeder Parlamentswoche gibt es dafür eine Stunde „Regierungsbefragung“. In der Anhörung dienten also die Fragen an die Regierung auch dazu, die Redezeit für die Petenten so weit wie möglich einzuschränken.

Auch nach einem Jahr noch kein Votum

Nach der Anhörung hätten die Berichterstatter der Fraktionen die Pflicht, ihre Voten zur Petition abzugeben. Erst wenn alle Berichterstatter das getan haben, wird die Petition wieder auf die Tagesordnung gesetzt und über sie beschlossen. Im Falle der beiden Petitionen, von denen hier die Rede ist, haben die Berichterstatter auch nach einem Jahr noch kein Votum abgegeben. Wer beim Petitionsausschuss nachfragt – und das haben neben den Petenten auch viele Unterstützer getan –, bekommt die lakonische Antwort, die Voten der Berichterstatter seien noch nicht vollständig. Ohne dem könne es keine weitere Bearbeitung geben. Offensichtlich haben die Parlamentarier Angst davor, ein Votum abgeben zu müssen. Also scheint der Plan zu sein, die Sache bis zum Ende der Legislaturperiode zu verschleppen.

Ludwig Englmeier, Ulrich Vosgerau als unser juristischer Berater und ich hatten uns deshalb entschlossen, eine Petition zur Veränderung des Petitionsrechts aufzusetzen. Allerdings weigerte sich der Petitionsausschuss mit fadenscheinigen Argumenten, diese Petition auf der Bundestagsseite zu veröffentlichen. Sie kann deshalb nur hier unterstützt werden.

Kern der geforderten Veränderung des Petitionsrechts ist, dass die Parlamentarier verpflichtet werden, eine Petition innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten, so dass Verschleppungen, wie wir sie gegenwärtig erleben, nicht mehr möglich sind. In Anhörungen soll es nur noch Fragen an die Petenten geben dürfen, weil die Bundesregierung von den Fraktionen auf andern Wegen befragt werden kann.

Nachdem wir ein Jahr lang Geduld bewiesen haben, der Petitionsausschuss sich bisher aber tot stellt, sind Ludwig Englmeier, Ulrich Vosgerau und ich bereit, für die notwendige Veränderung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Es ist höchste Zeit, unseren Abgeordneten klar zu machen, dass sie Volksvertreter sind und sich um die Anliegen des Souveräns zu kümmern haben.

 

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Leserpost

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Sonja Dengler / 17.01.2020

leider ließ sich die Petition nicht per email weiterleiten - irgendetwas blockiert mal wieder.

Marc Blenk / 17.01.2020

Liebe Frau Lengsfeld, danke für Ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Demokratie.

Thomas Taterka / 17.01.2020

Die Abgeordneten in ihrer überwältigenden Mehrheit waren NOCH NIE Volksvertreter. Weder hier noch in den USA noch sonstirgendwo. Das ist Aberglaube, der über die Tatsachen hinwegtrösten soll. Schwache Politiker sind Narren und Idealisten, fähige sind machtinteressengelenkte rhetorikbegabte käufliche Bauchredner . Die Klugheit eines Volkes besteht darin, die Überbringer von Botschaften zurückzuweisen, wenn die Verfasser im Hintergrund zu unverschämt werden. Das ist die Grundlage des ” Gesellschaftsspiels ” in jeder Demokratie. Die Zurückweisung heißt : Denkt euch was besseres aus, für diese “Ideen ” sind wir nicht dumm genug.

Michael Lorenz / 17.01.2020

Habe mitgezeichnet und bin auch gerne bereit, den Gang vor das BVerfG mit einer Spende zu unterstützen. Wäre sehr gespannt, wie unser höchstes Gericht auf ein derartiges Verächtlichmachen eines der zentralen Rechte einer (echten) Demokratie reagiert. Das Verhalten derjenigen, die eigentlich für uns und in unserem Sinne zu arbeiten hätten, ist unerträglich.

Detlef Fiedler / 17.01.2020

Hallo liebe Frau Lengsfeld. Soeben unterzeichnet und finanziell unterstützt. So wirds gemacht! Niemals nachlassen.

Sepp Kneip / 17.01.2020

Solange es diese Mehrheiten im Bundestag gibt, wird es keine Veränderungen geben. Die Legislative hat sich der Exekutive unterworfen. Die Verhältnisse haben sich umgekehrt. Der einzige der das ändern könnte, wäre der Wähler. Aber der, gehirngewaschen wie er ist, tut es nicht. Die Aufgabe des Mainstreams ist es, Deutschland zu zerstören. Das wird jeden Tag offensichtlicher. Und die Protagonisten dieser Politk tun das immer unverhohlener, weil sie den Wähler nicht zu fürchten brauchen, da dessen Wahrnehmungsvermögen zerstört wurde. Die Abgeordneten der Altparteien suhlen sich in ihrem Sumpf und lassen sich von einer Petition nicht aus drm Dreck ziehen. Armes Deutschland!

Rainer Niersberger / 17.01.2020

Der letzte Satz ist zutreffend, entspricht aber unter der Merkelautokratie nicht der Realität. Die glühende Demokratin Merkel hat das Parlament mit ihrem Vorgehen vorsaetzlich lahmgelegt, was natuerlich nur ueber und durch eine besondere Spezies von Angeordneten des Establishments, ideologisch verbunden oder ueber die “Liste” erpresst, funktionieren konnte. Viel Erfolg bereits jetzt vor dem sogen. BVerfG, ein weiterer Helfershelfer der Autokratin auf ihrem Weg in die postdemokratische, postnationale und postrechtliche Gesellschaft von “Datenträgern”, früher Bürger genannt, oder :Wer schützt das GG vor! dem BVerfG? Sehr gut moeglich, dass es wenn ueberhaupt nur noch ueber den Art. 20 GG ginge, fuer den es aber hierzulande viel zu wenige Ueberzeugte gibt. Einen Teil der Gründe fuer diese Annahme hat die Autorin zutreffend genannt. Wir werden sehen, was das “Gericht” sagt.

Wolf Hagen / 17.01.2020

Na ja, die meisten Bundestagsabgeordneten vertreten ja das Volk… nur eben nicht das deutsche. Allerdings dürften solche langweiligen Details für die meisten, begrünten, SED-nachgefolgten, internationalsozialistischen und merkelistischen Abgeordneten eine eher untergeordnete Rolle spielen.

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