Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.02.2021 / 06:05 / Foto: Redlinux / 113 / Seite ausdrucken

Ein dpa-Zensor scheitert an der Wirklichkeit

Der PCR-„Faktencheck“ der dpa in der Gegenprobe

Am 20. Januar 2021 hatte die Weltgesundheitsorganisation alle Anwender von PCR-Tests ermahnt, nicht alleine in einem nur positiven PCR-Testergebnis bereits den erbrachten Nachweis für eine Infektion der getesteten Person mit dem Krankheitserreger namens SARS-CoV-2 zu sehen (WHO Information Notice for IVD Users 2020/05). Ich habe diese ebenso erfreuliche wie überfällige labormedizinische und immunologische Klarstellung der WHO zwei Tage später zum Anlass genommen, ihre zentralen Aussagen für die Pandemielage in Deutschland zu erörtern und rechtliche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Knapp zwei Wochen später, am 3. Februar 2021, erschien daraufhin unangekündigt ein „factchecking“-Text der Deutschen Presseagentur (dpa), in dem mir von einem journalistischen Anonymus vorgehalten wird, ich hätte in meiner Darstellung zur Sache gewisse Tatsachen unrichtig wiedergeben. Da die gesamte Bearbeitung der Sache unter dem ehrenvollen Namen der dpa bei näherer Betrachtung ein intellektuelles Desaster ist, will ich nachstehend ein paar klarstellende Bemerkungen dazu machen.

Faktenchecken setzt bekanntermaßen im Kern drei Arbeitsschritte voraus: Man erfasst im ersten Schritt die Tatsachenbehauptungen eines Bezugstextes. Diese Behauptungen werden dann in einem zweiten Schritt mit der Realität abgeglichen. Zuletzt werden die Ergebnisse des Abgleiches in einem dritten Arbeitsschritt dargelegt. Bedauerlicherweise scheint jedoch schon mit der primären Texterfassungskompetenz bei der dpa inzwischen wohl etwas Ähnliches geschehen zu sein wie mit der Teerschicht auf deutschen Kreisstraßen. Zudem scheint der namenlos gebliebene „Checker“ der Agentur bei seiner Arbeit in den kognitiven Status vor der Subjekt-Objekt-Spaltung regrediert zu sein.

„Fakt“ war nämlich nicht nur ein Waschmittel aus dem Hause Henkel, sondern „Fakt“ ist in heutigem Sprachgebrauch jedenfalls dies: Man kann einem Bezugstext nur dann begründet den Vorwurf machen, seine Inhalte kollidierten mit der Wirklichkeit, wenn seine monierten Aussagen sich auch tatsächlich in dem Text selber finden. Legt man hingegen vermeintlich unzutreffende Bemerkungen erst in die eigene Nacherzählung des Bezugstextes hinein, dann findet der inhaltliche Konflikt zwischen Erzähltem und Erzählung nur im Kopf der Prüfperson statt. Verwirrte, die unter ähnlichen Scheindifferenzen litten, lasen zu ihrer Genesung oftmals Odo Marquard: „Hermeneutik ist die Kunst, aus einem Text herauszukriegen, was nicht drinsteht“.

Das Gegenprobeergebnis zu dieser Coronazensur

Zur Sache: Nach detailverliebtester und selbstkritischster Untersuchung kann ich voller Freude das Gegenprobeergebnis zu dieser Coronazensur verkünden: In meinem von der dpa geröntgten Bezugstext vom 22. Januar 2021 findet sich nicht eine einzige Aussage, die der Berichtigung oder der Korrektur oder der Klarstellung bedürfte. Alle meine Aussagen sind vielmehr – wie sogleich im Einzelnen beschrieben – richtig. Vorab allerdings imponiert, dass die nun gezeigte sprachpolizeiliche Akribie des checkenden Presseagenten ihrerseits gleich zweifach robust fehlgeht.

Der Prüfer schreibt am 3. Februar 2021 zum einen: „Im Infektionsschutzgesetz wiederum werden PCR-Tests nicht als ein Kriterium für das Feststellen einer Notlage genannt.“ Abgesehen davon, dass ich niemanden kenne, der so etwas je behauptet hätte, stelle ich fest: Würde der Korrektor das deutsche Infektionsschutzgesetz gelesen haben, müsste er bemerkt haben, dass dieses Gesetz eine „Notlage“ gar nicht kennt. Die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ kommt nämlich ersichtlich ganz ohne jede „Not“ aus. Jener Schnitzer des Prüfers erinnert an den hübschen Juristenaphorismus: Der Laie schaut selten ins Gesetz. Und wenn, dann meistens falsch.

Zum anderen zitiert der Kontrollbeauftragte unkommentiert eine schreibende Sprecherin (sic!) der WHO, die der dpa auf Anfrage mitgeteilt habe: „Wir möchten bekräftigen, dass wir ordnungsgemäß verwendete PCR-Tests für ein hochverläßliches Instrument zur Diagnose von Covid-19 halten“. Dass die sprechende Schreiberin der WHO dabei wohl selbst nicht gemerkt hat, terminologisch hoch unverlässlich mit einer Art Kanon nach Spazierstöcken geschossen zu haben, soll hier nicht weiter interessieren. Wo sich aber ein Checker anschickt, einen Bezugstext amtlich auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, da sollte der gehörig ausgewählte und üblich verlässliche Textkritiker auch wissen, was der Unterschied zwischen CoV-2 und Covid-19 ist.

Anders gesagt: Selbst wenn man die sachlich verfälschende, verallgemeinernde Aussage wagen wollte, alleine ein PCR-Test könne schon eine Infektion nachweisen, so hätte man sich damit doch noch immer nicht ansatzweise so weit aus dem Fenster gelehnt wie die jetzt zitierte WHO-Dame. Denn ein wirklich sensibler Sachbearbeiter unter dem Dach der dpa hätte wohl an das Zitat der Dame einen Hinweis wie diesen angehängt: „Das ‚d‘ in dem Begriff ‚Covid‘ steht für ‚disease‘. Mit ‚disease‘ wird eine ‚Krankheit‘ bezeichnet‘. Eine ‚Infektion‘ geht nicht zwangsläufig mit einer ‚Krankheit‘ einher. Die Aussage der WHO-Vertreterin ist also sachlich unrichtig und könnte irreführen.“ Die bloße Formulierung des Faktenkontrolleurs, bei der UN-Organisation betrachte man den PCR-Test als „hochverläßliches Instrument zur Covid-Diagnose“, lässt eine dpa-seriös gebotene Distanzierung von diesem medizinterminologischen Fehltritt schmerzlich vermissen.

Checkagent auf Geisterjagd

Ob die dpa-Checker sich im Nachgang diesbezüglich noch selbst korrigieren werden, bleibt abzuwarten. Immerhin lernen sie spätestens jetzt: CoV-2 ist ein Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Covid-19 dagegen ist der Name einer Krankheit. Ein Krankheitserreger ist etwas anderes als eine Krankheit. Zu Risiken und Nebenwirkungen beachten Sie also bitte auch hier die Gebrauchsanweisung und fragen Sie einen Tierarzt oder Regierungsberater.

Abseits dessen macht eine kurze Synopse der rückblickenden Faktenprüfung vom 3. Februar 2021 klar: Die tatsächlichen Aussagen meines Textes vom 22. Januar 2021 stehen nahtlos in Einklang mit allen sachlich zutreffenden Feststellungen der dpa. Wer den Text gelesen hat und sich nicht darauf beschränkt, in die Überschrift Fehlverständnisse hineinzuinterpretieren, der muss sich fragen, welche Legitimation es hier überhaupt geben konnte, reinen Herzens einen Faktencheck durchzuführen. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass der Checkagent auf eine Geisterjagd eigener Art gegangen ist. Im Einzelnen:

Die dpa formuliert: „Ihre eigene Ausrufung einer internationalen Notlage hat die WHO bislang nicht zurückgenommen (Stand: 2.2.2021).“

Gegenprobe: Das ist richtig! Etwas anderes hat der Bezugstext auch nie behauptet. Wer den Beitrag gelesen hat, sieht: Das Stück beschäftigt sich weder mit einer „internationalen Notlage“, noch gar mit deren „Ausrufung“ durch die WHO. Stattdessen geht es um die Rechtslage in Deutschland:„Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen. Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen.

Der Faktenwärter der dpa formuliert bezeichnenderweise selbst, die WHO rate im Einklang mit dieser Darstellung, „dass neue Tests durchgeführt werden sollten, wenn ein erstes Ergebnis nicht zum klinischen Bild, also zu den Symptomen des Patienten passt. Generell müssten bei einer Diagnose auch immer andere Faktoren wie etwa Symptome berücksichtigt werden.

Die Gegenprobe dazu erweist auch hier: Exakt dies besagt die Zusammenfassung des Bezugstextes – wenn auch deutlich schöner formuliert: „Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden.“

Die dpa formuliert dann weiter: „Eine rechtliche Auswirkung der Notiz auf die Bewertung der epidemischen Lage in Deutschland gibt es nicht.

Gegenprobe: Auch das ist richtig! Etwas anderes hat der Bezugstext nie behauptet. Gerade weil es die gebotene infektionsschutzrechtliche Auswirkung der Notiz bislang noch immer nicht gibt,  wird im geprüften Text stattdessen gefordert, dass der Bundestag zusammentrete und – endlich – die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ in Deutschland beende.

Keine Dynamik, die Grundrechtsverkürzungen legitimiert

Besonders missglückt ist der dpa dann dies: „In Paragraf 5 [des Infektionsschutzgesetzes] wird seit der Änderung vom 18. November 2020 angeführt, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite auch vorliegen kann, wenn ‚eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet‘. Wie diese Krankheitsausbreitung konkret verzeichnet wird, regelt das Gesetz nicht.“

Die Gegenprobe zeigt: Auch das ist richtig! Etwas anderes hat der geprüfte Text folglich nie dargelegt. Dort hieß es: „Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar. Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen.“

Interessanterweise bestätigt die dpa dies nun sogar selbst, indem sie – unter Verweisung auf die Sachkompetenz des Robert-Koch-Instituts als ihres Gewährsmannes – formuliert: „Wie das RKI schreibt, spielen Ansteckungen durch Personen, die nie Symptome zeigen, vermutlich nur eine untergeordnete Rolle.“

Der Asymptomatische ist genau deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine infektionsschutzrechtlich relevante Größe als Ansteckungsgefahr für Andere, weil er für die Ansteckung Anderer „nur eine untergeordnete Rolle“ spielt. Was nur eine „untergeordnete Rolle“ spielt, kann nach allen Regeln der Sprachlogik schlechterdings nicht „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder“ verursachen. Nicht nur Lateinschüler sollten wissen: Die neuerdings so beliebte Rede von „exponentiellen“ Dynamiken beschreibt nach ihrer Wortbedeutung eine herausgehobene Dynamik. Wie aber könnte etwas Herausgehobenes zugleich etwas Untergeordnetes sein? Mehr noch: Was „relevant“ ist, ist in die Höhe gehoben. Untergeordnetes ist aber nicht herausgehoben, sondern im Gegenteil unwichtig, irrelevant, vernachlässigbar. Es zeigt keine Dynamik, die Grundrechtsverkürzungen legitimiert.

Unterscheidung zwischen Kontaminationen und Infektionen

Geradezu wild gerät dann die Formulierung der dpa: „Eine auf ‚Achgut.com‘ angedeutete Unterscheidung zwischen ‚Kontamination‘ und ‚Infektion‘ mit Sars-CoV-2 nimmt das RKI hingegen nicht vor.

Die Gegenprobe dazu zeigt: Das ist (fast) richtig! Allerdings deutet der Bezugstext die Unterscheidung zwischen Kontaminationen und Infektionen nicht nur an. Er hält dem RKI im Gegenteil mit guten Gründen vor, diese Unterscheidung nicht zu treffen. Gerade weil das RKI eine solche Unterscheidung zwischen dem durch einen positiven PCR-Test nur begründeten Verdacht auf eine Kontamination und einer tatsächlichen Infektion mit CoV-2 nicht macht, kommt es seit Monaten überhaupt erst zu der fatalen kommunikativen Verwirrung um sogenannte „Fallzahlen“ und „Inzidenzen“.

Bis heute werden als sogenannte „Corona-Fälle“ alle diejenigen gezählt, deren (wie oft auch immer gedrehter) PCR-Test ein positives Ergebnis zeigt. Diese Getesteten müssen aber – mangels spezifischer Krankheitssymptome im konkreten Falle – überhaupt nicht „Infizierte“ sein. Wer nicht infiziert ist, der kann nicht infektiös sein. Wer nicht infektiös ist, für den gibt es keinen medizinischen Grund, ihn infektionsschutzrechtlich Seuchenmaßnahmen zu unterwerfen. Und wer nicht krank ist, weil er nicht infiziert ist, der kann noch nicht einmal eine statistische maßgebliche "Inzidenz" sein: Denn in herkömmlich anerkannter Terminologie bezeichnet eine „Inzidenz“ einen Krankheitsfall. „Krank“ ist aber nicht, wer nur möglicherweise kontaminiert ist. Sollte das alles wirklich so schwierig zu verstehen sein?

Schwierigkeiten scheint dennoch das RKI mit diesen Zusammenhängen zu haben, wenn wir bei der dpa nun lesen: „Das RKI bezeichnet die PCR-Methode dabei als ‚Goldstandard‘ in der Diagnostik solcher Infektionen.“ Gesetzt den Fall, das RKI hielte die PCR-Methode tatsächlich noch immer für Gold: Wie sagt doch der Volksmund so schön? Es ist nicht alles Gold, was glänzt.

Ich bleibe also nach allem dabei: Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem nicht näher spezifizierten oder erläuterten, positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante, dynamische Infektionsgefahr ist die rechtliche Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 35 oder 20 oder 7 sogenannte „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit verantwortungslos überhöhten Ct-Werten vorliegen. Ich bleibe auch dabei: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Und jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär ohne weitere ärztliche Symptomdiagnostik in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig.

Grammatikalische Konstruktionen mit „Dass-Treppen“

Schließen wir hier nach allem mit dem Satz der factchecking dpa: „Damit ist auch die Behauptung irreführend, dass aus der WHO-Notiz hervorgehe, dass es für den staatlichen Infektionsschutz in Deutschland keine Grundlage mehr gebe und dass der Bundestag die epidemische Lage in Deutschland beenden müsse.“ Grammatikalische Konstruktionen mit „Dass-Treppen“ indizieren erfahrungsgemäß, dass über ihren Inhalt nicht hinreichend nachgedacht wurde. So liegen die Dinge erkennbar auch hier. Die WHO hat am 20. Januar 2021 bestätigt, dass ein positives PCR-Testergebnis ohne zusätzliche Berücksichtigung des konkreten klinischen Bildes von Getesteten keine verlässliche Grundlage für die Annahme ihrer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger bietet. Will man infektionsschutzrechtliche Maßnahmen des Staates also auf die jeweilige Fallzahl positiver PCR-Testungen stützen, so argumentiert man auf der Basis von Annahmen, die seuchenmedizinisch nicht belastbar sind. Beruhen staatliche Maßnahmen aber auf unzutreffenden medizinischen Tatsachengrundlagen, ist ihnen der sachliche Boden entzogen. Faktenchecker, die beruflich oft mit Tatsachen zu tun haben, sollten dies nachvollziehen können. Die Zusammenhänge festzustellen, ist bei allem also weder eine Behauptung, noch ist sie irreführend. Es handelt sich im Kern um eine juristische Schlussfolgerung: Aus dem Faktum einer unbereinigten medizinischen Fehlannahme ergibt sich ein rechtlicher Handlungsbedarf.

Wer also geglaubt hat, er könne meinen Text vom 22. Januar 2021 ausdrucken und dann durch Malen nach Zahlen einen Christian Drosten zeichnen, der auf einer Kanonenkugel über Berlin fliegt, den muss ich enttäuschen. Möglich ist stattdessen, aus der Buchstabenfolge „dpa“ ein Gesicht mit Brille zu zeichnen. Man muss nur aufpassen: Ein solches Gesicht kann plötzlich eine sehr, sehr lange Nase haben.

 

Carlos Alexander Gebauer, geb. 1964 in Düsseldorf, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist. Seit 2019 ist er stellvertretender Vorsitzender im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofes NRW. Zuletzt veröffentlichte er das Buch „Die Würde des Menschen im Gesundheitssystem“.

Anmerkung der Redaktion: Von ähnlicher Güte wie die dpa-Einlassungen ist ein „Faktencheck“ eines Vereins namens "Correctiv", der auf Facebook zu dem Beitrag von Carlos Gebauer eingesetzt wurde. Da wir unsere wertvolle Arbeitszeit nicht für die sich rasch vermehrenden Schrifttumskammern des Landes vergeuden wollen, sparen wir uns eine nähere Auseinandersetzung damit (der obige Beitrag deckt das mit ab). Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat dem Treiben von "Correctiv" übrigens erst kürzlich in Sachen eines ebenfalls zweifelhaften Faktenchecks auf Klage von Achgut.com hin Grenzen gesetzt.

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Bärbel Steiner / 23.02.2021

Ich möchte nur auf das Bundesblatt vom 20,10.2020 hinweisen, unter Ziffer 48,Punkt 8,  da weiss man ,wo die Reise hingeht,es wird in diesem Jahr keine Zeit ohne Lockdown geben,auch wenn unsere Kanzlerette vielleicht so gnädig ist, Dieses oder Jenes zu öffnen….

Dr. med. Rüdiger Pötsch / 23.02.2021

Das entsetzliche Wort „Inzidenz“ bezeichnet zunächst einmal nichts anderes als „Ereignis“. In der Drostologie jedoch wird (z.B. eine „Inzidenz von 50) mit 50 Neuinfizierten auf 100000 festgesetzt: Bei falsch positiven von 50 bis 90 Prozent sind das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine 50 Neuerkrankten. Also ist es zunächst nach WHO-Definition eine seltene Erkrankung. Die WHO hat jetzt (endlich!) geäußert, dass man einen Symptomlosen nicht ohne zweiten positiven Test und ohne zusätzliche ärztliche Untersuchung als Infizierten bezeichnen (und dementsprechend behandeln) darf. Da nun mehr die Datenbasis des RKI auf dieser Grundlage nicht mehr haltbar ist und dennoch weiterhin zu den daraus begründeten grundrechtseinschränkenden Maßnahmen führt, wurde Herr Drosten in der Bundespressekonferenz nach entsprechenden Konsequenzen befragt (Reitschuster). Er äußerte unmissverständlich, dass er keinerlei Anlass zu Verfahrensänderungen sehe.  Ein klassischer Lehrsatz der Medizin lautet: „Vor die Therapie haben die Götter die Diagnose gesetzt“. Herr Drosten entwickelte allerdings die satanische Idee, die Götter hätten vor die Therapie seinen PCR-Test gesetzt! Dr. med. Rüdiger Pötsch

Jan des Bisshop / 23.02.2021

Es scheint ein Phänomen unserer Zeit zu sein, dass wir immer mehr Informationen haben, aber immer weniger wissen. Die die Möglichkeit hätten aus den Informationenen Wissen zu erzeugen, fürchten anscheinend dieses Wissen und so wird jeder der die Diskrepanz zwischen Informationen und Wissen an die Öffentlichkeit bringt von den Regierenden, denn die sind es die das Wissen verheimlichen, bekämpft. Die Regierung setzt dazu das Volksvermögen ein und beraubt so die Bürger. Dabei verkünden sie , “Niemanden wird etwas weggenommen” und Sprüche wie, es ist wichtig, dass jedem Teilhabe an dem Volksvermögen gewährt wird. Was ist das anderes als angekündigter Raub, deshalb bin ich Herrn Gebauer sehr dankbar, dass er diese Diskrepanz darstellt.

Sabine Schönfelder / 23.02.2021

So läuft das in Deutschland, werter Autor, medizinisch Geschulte, selbst medizinische Kapazitäten werden von verblödeten Studienabbrechern, von fachfremden Germanisten oder Soziologen, von Theaterwissenschaftlern oder einer veganen Hausfrau mit „grünen Ambitionen“ mit Nichtwissen peinlichster Ausführung BELEHRT. Nennt sich Faktenchecker oder Wahrheitsministerium und ist ein ganz offensichtlich faschistoides Instrument zur Meinungsunterdrückung, das helfen soll DIE WAHRHEIT ZU ERSTICKEN. Alte geimpfte Menschen sterben NACH der Impfung oder werden zu SPREADERN. Egal, Lieschen Müller von Faktenchecker weiß es besser. Sie studiert sonst die „Analyse verkümmerter Hoden bei undefinierten Transen mit extremen Gefühlswallungen“ im 43. Semester. Nebenbei verdient sie noch ein paar Kröten im ideologischen „Beraterstab“ der Bundesregierung. 200 Ärzte mußten in Italien das Recht erstreiten, damit sie MEDIKAMENTE nutzen dürfen, die nachweislich bei COVID helfen, OHNE die Risiken einer Impfung zu implizieren. Eine Impfung mit bislang Toten, vielen Nebenwirkungen und zusätzlich noch fakultativ bislang unerforschten Langzeitnebenwirkungen erhält im „rollenden“ Verfahren UNVERANTWORTLICH eine Notzulassung für eine Erkältungskrankheit, während Medikamente, die sofort hülfen, mit wenig Nebenwirkungen, gerade in den impfversessenen Ländern keine Zulassung erhalten. Die politische Agenda hinter dieser Strategie ist so unverschämt verstörend, wie offensichtlich. Es geht hier um MACHT und politischen Umsturz und in KEINSTER WEISE um unsere Gesundheit. Übrigens, Indien ließ das Medikament Ivermectin zu. Man erinnerte sich an das Impfdesaster Gates, als NACH der Impfung mindestens 800 000 Kinder an Polio erkrankten, nach Gates Impfung. Herzlichen Glückwunsch!

Karla Kuhn / 23.02.2021

Andreas Rühl, gut erklärt. WAS haben Sie als Rechtsanwalt dagegen unternommen ? Haben Sie sich mit gleichgesinnten Anwälten zusammengeschlossen ?Eine Klage einreichen ist leicht gesagt, OHNE Anwalt würde wohl kaum einer ohne juristischen Hintergrund, die dafür richtigen Worte finden. Aber Anwälte sind teuer. Es wäre doch daher angebracht, daß sich noch viel mehr kritische Anwälte zusammenschließen und eine kostenlose, bzw. bezahlbare Beratung anbieten würden.

Andreas Giovanni Brunner / 23.02.2021

Wie war das doch mit Christiano Ronald von Juventus Torino. Der arme Kerl wurde meines Wissens nach 16 mal getestet, davon 2x positiv. Erkrankt oder verstorben ist er bis heute nicht. Als er sich gegen diese dchwachsinnige Testpraxis in den sozialen Medien wehrte, erhielt er von einschlägigen Twittetkreisen einen Shitstorm. Sagt wohl alles zum Thema.

Karla Kuhn / 23.02.2021

Marco Stein, “Bisher läuft es doch ganz gut für die Politik. Das omnipresente Corona Geschwurbel hat die Bürger mürbe, müde und konfus gemacht.”  Ich nehme Ihren Kommentar zum Anlaß, nicht alle Menschen über einen Kamm zu scheren. MICH, auch viele Menschen in meinem Umkreis, hat diese IRRE Politik NICHT mürbe gemacht. Das Gegenteil ist der Fall, viele sind erst mal richtig munter geworden ! Menschen, von denen ich nie gedacht hätte, daß sie überhaupt einen WIDERSTANDSGEIST besitzen, überraschen mich jetzt äußerst freudig damit. Nicht immer DIE DEUTSCHEN oder DIE SCHAFE, etc., ich differenziere meistens, ich mache nämlich auch die Erfahrung wenn ich mich mit fremden Menschen unterhalte, daß viele davon auf meiner Linie liegen. Übrigens, die omnipräsente Corona Politik hängt auch vielen nur noch zum Halse raus. Das ist wie im Unrechtsstaat, wo die meisten das dämliche Gequatsche von vielen Politikern oder Propagandisten gar nicht mehr wahrgenommen haben. Den Zahlenwirrwarr habe ich mir generell nicht angetan, da er , wie gesagt auf einem Test beruht, der keine Infektionen nachweisen kann. “Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen.“  Sie haben es absolut damit auf den Punkt gebracht! ...ein pflichtgemäß handelnder… Nur setzt sich der Bundestag eben aus Politikern zusammen, von denen die meisten NICHT die Traute haben, der Person Merkel zu widersprechen. Vor allem diejenigen OHNE Ausbildung wären wahrscheinlich ihren sehr gut dotierten Posten los ! Was dann ? Hartz IV? Da schweigen viele lieber, schließlich lockt auf der anderen Seite ein finanziell sorgenfreies Leben. Was sind da schon gute 80 Millionen Menschen, die eingesperrt werden ?

Wilfried Paffendorf / 23.02.2021

Stichwort: Latein. In Deutschland ist meines Wissens nach für das Studium der Rechtswissenschaften und der Medizin kein Latinum mehr Bedingung. Für andere Studienfächer ist die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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