Von Jacques Offenburg.
Am 23. März des Jahres 1819 suchte der Student Karl Ludwig Sand den Dichter August von Kotzebue in dessen Mannheimer Wohnung auf und tötete ihn mit mehreren Dolchstichen. Kotzebue galt als ein Sympathisant jener reaktionären Kräfte, welche die demokratischen und liberalen Bewegungen in ganz Europa zu bekämpfen suchten. Seine Ermordung, die im konservativen Bürgertum und erst recht im Adel großes Entsetzen auslöste, nahm der österreichische Staatskanzler Metternich zum Anlass, noch im selben Jahr auf einer Versammlung der deutschen Bundesfürsten in Karlsbad Beschlüsse durchzusetzen, die auf die Unterdrückung aller nationalen und liberalen Freiheitsbewegungen zielten: Auflösung der damals republikanisch-liberalen Burschenschaften, Verschärfung der Zensur, Lehrverbot für unliebsame Professoren und Ausbau des polizeilichen Überwachungsstaates.
Am schwersten aber wog die rigorose Verfolgung der sogenannten Demagogen. Hatte dieser Begriff unter Perikles noch für die Führer und Interessenvertreter des Volkes gestanden, so wurde er nunmehr im Sinne eines Volkverführers, populistischen Aufrührers und agitatorischen Hetzers gedeutet. Bekanntlich hatte Metternich diese restriktiven Maßnahmen schon seit längerem geplant, aber noch auf einen günstigen Anlass gewartet. Dieser bot sich ihm mit Sands Attentat.
Am 11. Mai 1878 gab der arbeitslose Klempnergeselle Max Hödel auf Kaiser Wilhelm I. mit dem Revolver mehrere Schüsse ab, ohne den Monarchen zu treffen. Bei Hödels Verhaftung fand die Polizei die Mitgliedskarten mehrerer Parteien, auch der sozialdemokratischen. Bismarck sah eine Gelegenheit, im Reichstag ein „Gesetz zur Abwehr sozialdemokratischer Ausschreitungen“ einzubringen. Der Antrag scheiterte jedoch. Nur drei Wochen später, am 2. Juni, verübte der promovierte Landwirt Karl Eduard Nobiling ein weiteres Attentat auf den Kaiser, das diesmal zu lebensgefährlichen Verletzungen führte. Nun konnte Bismarck die allgemeine Empörung nutzen und seine Sozialistengesetzgebung durchbringen. Die Sozialdemokraten wurden als „vaterlandslose Gesellen“ und Reichsfeinde gebrandmarkt. Arbeitervereine und Gewerkschaften wurden verboten, führende Funktionäre verhaftet. Viele Parteimitglieder wurden materiell entrechtet, am Arbeitsplatz verfolgt oder gar ausgebürgert.
Am 13. März 1881 verübte die sozialrevolutionäre Geheimorganisation Narodnaja Wolja („Volkswille“) einen Sprengstoffanschlag auf Zar Alexander II. Unmittelbar darauf kam es vor allem in Südrussland zu Judenprogromen. Diese Ausschreitungen erklärte Innenminister Nikolai Pawlowitsch Ignatiew damit, dass die vergleichsweise liberale und reformorientierte Politik des verstorbenen Zaren den Juden die Möglichkeiten gegeben habe, sich auf Kosten des Volkes zu bereichern. Verstärkt wurden diese Vorwürfe durch Pressekampagnen, an denen sich ausgerechnet auch die Organisation Narodnaja Wolja beteiligte.
In der Folge betrieb der neue Zar Alexander III. eine autokratische Politik, die auf nationale Homogenisierung, Deportation von Oppositionellen in sibirische Arbeitslager und Russifizierung der fremdsprachigen Volksgruppen (Polen, Balten, Deutsche) setzte. Um diesen Politikwechsel herbeiführen zu können, hatten die reaktionären Systemeliten die ursprünglichen Motive des Anschlags umgedeutet und dabei genau jene zu Sündenböcken gemacht (infamerweise unter Mitwirkung der eigentlichen Attentäter), die von der Politik des ermordeten Zaren am meisten profitiert hatten und für die es somit am wenigsten Grund für ein Komplott gab. Dennoch erließ Alexander III. gegen die Juden die sogenannten Maigesetze. Diese schränkten die Freizügigkeit und die Möglichkeit beruflicher Tätigkeit stark ein. Das Attentat bot also auch die hochwillkommene Gelegenheit, die in Russland seit dem 18. Jahrhundert virulente ‚Judenfrage’ zu ‚lösen’.
Kritiker als Feinde der Gesellschaft
Am 7. November 1938 suchte der polnische Jude Herschel Grynszpan die deutsche Gesandtschaft in Paris auf und erschoss den Botschaftssekretär Ernst vom Rath aus Protest gegen die widerrechtliche Deportation seiner Eltern aus Berlin sowie die allgemeine Diskriminierung der Juden in Deutschland. Diesen Vorfall instrumentalisierte Joseph Goebbels für die Rechtfertigung seiner Theorie einer jüdischen Weltverschwörung und für eine längst geplante ‚Strafaktion’ gegen die deutschen Juden, die dann zwei Tage später unter dem Namen ‚Reichskristallnacht’ stattfand – mit den bekannten weiteren Folgen.
Am 27. November 2017 verletzte der arbeitslose Werner S. den Altenaer Bürgermeister Andreas Hollstein, dem er an einem Dönerstand zufällig begegnete, mit einem Messer am Hals. Nach eigenen Angaben handelte der Täter aus Wut darüber, dass ihm die Gemeinde wegen Zahlungsunfähigkeit Wasser und Strom abgestellt hatte, während sie zugleich keine Kosten scheuen würde, illegal eingereiste Migranten zu versorgen. Die Presse versuchte, die im Affekt und unter Alkoholeinfluss begangene Tat, die zu einer 1,5 Zentimeter langen leichten Schnittwunde geführt hatte, zu einem lebensgefährlichen Attentat mit rassistischem Hintergrund umzudeuten. Jedoch blieb das negative Echo in der Öffentlichkeit, das man sich erhofft hatte, aus. Dieses ließ sich erst anderthalb Jahre später herstellen, am 2. Juni 2019.
An diesem Tag tötete nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen der mutmaßliche Rechtsextremist Stefan Ernst den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Dieser war in die Schlagzeilen geraten, weil er Kritikern der Merkelschen Migrationspolitik empfohlen hatte, das Land zu verlassen, was letztlich die (Selbst-)Ausbürgerung implizierte. Seit seinem Tod wird Lübcke in fast allen Medien als ein Verfechter der Menschenrechte gefeiert. Für seine Ermordung mitverantwortlich gemacht werden die Alternative für Deutschland, aber auch Konservative innerhalb der CDU. Sigmar Gabriel erklärte im Bundestag die Abgeordneten von der AfD sogar zu „Haupttätern“.
Als Konsequenz erwog der ehemalige Generalsekretär der CDU Peter Tauber, „Rechtsextremen“ (die er nicht näher definiert) bürgerliche Grundrechte zu entziehen, wozu die Presse-, die Lehr- und die Versammlungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Eigentum gehören.
Darüber hinaus brandmarken immer mehr Repräsentanten des politischen und medialen Establishments die Kritiker der gegenwärtigen Regierung als Feinde der Gesellschaft, als populistische Hetzer und als Demagogen, die es sozial und politisch zu ächten und mit Berufsverboten zu belegen gelte.
Wie die Geschichte lehrt: Zur Bekämpfung des politischen Gegners braucht es einen Vorwand. Und manchmal ist der beste Vorwand ein Attentat.
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Verrückt: zwanzig, hundert, ja auch tausend islamistische Attentate bleiben doch immer mediale „Einzelfälle“, während ein einzelner Mord von Rechtsextremen das in Deutschland aus offenbar rein psychologischen Gründen nicht ist und sein darf. Das mag zwar menschlich verständlich sein. Als Grundlage eines Rechtsstaats taugt diese Haltung jedoch nichts.
Übrigens, eine (Selbst-)Ausbürgerung gibt es wirklich, schau hier: Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit „beibehalten“ möchten, müssen Sie eine „Beibehaltungsgenehmigung“ beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde). Hinweis: Seit dem 28.08.2007 verlieren Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz erwerben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Sie benötigen daher keine Beibehaltungsgenehmigung. Aber Achtung: Ich habe davon Kenntnis genommen, dass falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung oder Rücknahme der Beibehaltungsgenehmigung führen können. ich Änderungen meiner persönlichen Verhältnisse (Name, Anschrift, Familienstand, etc.) und sonstiger Antragsangaben sofort mitteilen muss. für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung, ihre Ablehnung oder bei Rücknahme des Antrages eine Verwaltungsgebühr zu zahlen ist. nur eine mir persönlich oder meinem Bevollmächtigten ausgehändigte und noch gültige Beibehaltungsgenehmigung vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit schützt. Falls ich mich vorher oder nach Ablauf der Gültigkeit im Gastland einbürgern lasse, verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit
Da frage ich mich nur, warum die Opposition das angebliche Attentat von Oberleutnant Franco A. nicht ausschlachtet. Angriffsfläche gibt es genug. Und beinahe ganz vergessen, die zigfachen anderen leider “erfolgreichen” Attentate gegen die Zivilbevölkerung sowohl hier als auch europaweit. Alles ist mehr oder weniger schnell kein Thema mehr. Liegt es an der Unfähigkeit, es zu thematisieren? Oder hält man es noch für keine schwerwiegenden Anlässe?
Sie beschreiben die Normalreaktion, die Reflexion gewissermaßen. Es gibt daneben aber auch eine Brechung, die meist mehr verborgene Wirkung im Sinne des Täters, Beispiel: Fall Rabin.
Cui bono? Wem nützt es? Ein alter, aber nach wie vor wahrer Satz. - Zu Sigmar Gabriel kann ich nur sagen: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
Dank unser „hervorragender“ Geschichtsunterricht in den Schulen, weiß vom gros Bevölkerung kaum noch irgend jemand was über diese Tatsachen und nicht nur die in diesem prima Artikel. Es interessiert auch kaum. Somit hat die heutige Politikerkaste frei Spiel. Geschichte ist immer Aktion und Reaktion, so wurde uns noch in der Schule gelehrt. Um das Heute zu verstehen muss man wissen was vorher geschah. Das was seit Jahrzehnten in den Schulen abgeht, bis auf einigen Ausnahmen, hat System.
" Honi soit qui mal y pense " ( Spruch auf dem englischen Hosenbandorden )