Von Adrian Müller.
Im Ganz Nahen Osten auf der Sonnenallee zeigen sich Muslime von einer Seite, über die mit Bezug auf ihre Kultur nicht geredet werden soll. So wollen es die Regierungs-Experten für Muslimfeindlichkeit. Eine Analyse ihres Berichts zeigt, dass hier nicht weniger als eine Kulturrevolution in Angriff genommen wird. Es gibt keine Probleme, und wer doch welche benennt, ist ein Muslimfeind!
Der Bericht Muslimfeindlichkeit des „Unabhängigen Expertenrats“ Muslimfeindlichkeit (UEM) wurde nach mehr als zweijähriger Arbeitsphase Ende Juni offiziell vorgestellt. Über die Entstehungsgeschichte des von der Bundesregierung beauftragten UEM hatte ich bereits 2021 auf der Achse berichtet. Nancy Faeser würdigt diesen Bericht offiziell mit dem Logo ihres Ministeriums und mit positiver Zustimmung im persönlichen Vorwort: Es läge an jedem Einzelnen, hinzusehen und zu „handeln“. Man müsse entschlossen gegen „Muslimfeindlichkeit“ vorgehen und sich ernsthaft mit den Empfehlungen des vorliegenden Berichtes auseinanderzusetzen. Bei der Vorstellung des Berichts ließ die Innenministerin sich durch die Staatssekretärin Juliane Seifert vertreten.
Nun wird jegliche Form von Integrationsleistung als Form von Muslimfeindlichkeit und damit als rassistischer Ausschluss abgelehnt. In der liberalen Demokratie sei „eine Integration nur in wenigen Bereichen zwingend erforderlich“. Immerhin befürworten die Experten noch, dass sich auch Muslime an die „politischen Grundwerte der Verfassungs- bzw. Rechtsstaatstreue“ halten sollen, wobei jegliche Kritik an rechtswidrigem Verhalten als rassistisch bezeichnet wird. „Alle anderen Forderungen an Muslime“ würden „den Raum der Entfaltung von religiösen Minderheiten“ begrenzen und dem religionsfreundlichen Rahmen einer liberalen Demokratie durch „quasi-fundamentalistische Nationenbegriffe“ entgegenlaufen. Daraus folgt der offizielle Aufruf zur identitären Segregation von Muslimen zum Rest der Gesellschaft im Namen des „Empowerments“ und der „Teilhabe“.
Die Fähigkeit und vielleicht bald auch die Möglichkeit, die islamisch geprägte Realität in ihrer politischen Inkorrektheit zu artikulieren, soll den Menschen genommen werden. Es ist eine Form von wissenschaftlich betriebenem „Gaslighting“ gegen die deutsche Bevölkerung. Zustimmung zu pauschal gestellten Fragen, z.B. ob der Islam bedrohlich sei oder ob islamische Gemeinden beobachtet werden sollen, werden als muslimfeindlich bewertet. In der Analyse der geschickt formulierten Befragungen (S. 42–65) erkennt man, worum es dieser „Wissenschaft“ geht: Jeder Bürger soll der Illusion einer grünen islamisch-harmonischen Multikulti-Utopie zustimmen („Diskursroutinen grundlegend ändern“). Dieses manipulative Verhalten wird auch gegen Einzelpersonen betrieben: Die erfahrene Kämpferin gegen Islamismus, die Journalistin Sigrid Herrmann, wird als Hochstaplerin angeführt, sie sei nur eine Biologin ohne fachliche Expertise, deren Forschung bruchstückhaft, haltlos und kontextlos sei. Nun will sie mit rechtlichen Schritten gegen diese Unterstellungen vorgehen. Die tolerante, aber nicht wirklichkeitsfremde Bevölkerung kann sich gegen diese staatlich betriebenen Unterstellungen der „Feindlichkeit“ nicht wehren. Nicht zuletzt wird auch die Achse des Guten als islamfeindlich diffamiert.
Zweck der Förderung war es laut BMI-Pressestelle, „aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und Ausgrenzung zu erarbeiten.“ Laut BMI soll „die weitere Befassung mit dem Abschlussbericht des UEM im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz vorgenommen werden. Die Gefahr ist real, dass zumindest Teile dieser pro-islamischen Kulturrevolution Schritt für Schritt von der Regierung umgesetzt werden. Hierzu sei eine Fachkonferenz im Herbst dieses Jahres geplant. Um das gesamte Ausmaß zu verstehen, lohnt es sich, den Bericht als Ganzes selbst zu analysieren; aus Gründen der Übersichtlichkeit kann nur auf die wichtigsten Aspekte eingegangen werden.
Dies beginnt mit der Definition von Muslimfeindlichkeit (synonym zum Antimuslimischen Rassismus) worden (S. 24): „Muslimfeindlichkeit (auch: Antimuslimischer Rassismus) bezeichnet die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Muslimen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit‘ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.“
Persilschein für Muslime
Diese Definition ist in mehrfacher Hinsicht falsch: Zum einen wird jedwede negative Zuschreibung von Muslimen als pauschal “muslimfeindlich“ konstruiert. Dies setzt voraus, es gäbe keine Gefahr durch feindlich gesinnte Islamisten. Dadurch werden Muslime zu idealen Menschen, die alle nur positive bzw. harmlose Eigenschaften besitzen. Alle negativen Eigenschaften sind dann nur „fremde“ Zuschreibungen, die dazu dienen sollen, „Feindlichkeit“ zu konstruieren. Sowohl der Islam als auch alle Muslime bekommen damit einen Persilschein. Zum anderen wird behauptet, dass, wer in negativer Form über (bestimmte) Muslime oder einen bestimmten Inhalt des Islam berichtet, vermeintliche gesellschaftliche Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozesse bis hin zu Gewaltanwendungen legitimieren würde. Auch wenn die Definition das noch nicht explizit beinhaltet, wird im gesamten Bericht die Kritik an der islamischen Religion gleichgesetzt mit einer Feindseligkeit gegenüber Muslimen. Wie eine nicht pauschale Kritik am islamischen Fundamentalismus aussehen könnte, wird nirgends konkretisiert. Muslimfeindlichkeit beschreibt daher keine unberechtigte Schlechterstellung oder Ablehnung von Muslimen, sondern besteht schon in einer negativen Sicht auf den Islam oder auf radikale Muslime. Im Bericht wird dies so formuliert:
„Pluralismus, Perspektiven und Vielfältigkeit“ seien wichtige Leitgedanken bei der Bekämpfung von „Muslimfeindlichkeit“. Dies bedeutet konkret, dass „Gatekeeper in den Institutionen und die Institutionen“ als Ganzes in der Pflicht sind, denn nur sie haben den Überblick und den Einfluss, Diskursroutinen grundlegend zu ändern (S. 40). Dazu listet der Bericht über 80 Empfehlungen für alle Bereiche auf: Mit dem Vorwand der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit sollen der Medienbereich, der Bildungsbereich, die Politik, die Kultur, die Sicherheitsbehörden und die Wissenschaft grundlegend verändert werden. In dieser unvollständigen Auflistung sind die geforderten Maßnahmen im jeweiligen Zusammenhang aufgeführt:
- Den Ausbau des eigenen Einflusses: Ernennung eines Bundesbeauftragten für die Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit. Der Sachverständigenrat Muslimfeindlichkeit und der Bundesbeauftragte unabhängig und regelmäßig die Öffentlichkeit darüber informieren.
- Sonderrechte für Muslime im Staat: Eine Strategie der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und Förderung von „gleichberechtigter Teilhabe und Repräsentation von Personen mit muslimischen Identitätsbezügen“ in allen staatlichen Einrichtungen und Handlungsstrukturen (Behörden, Parteien, politischen Institutionen, Justiz). Der Staat sollte eine Vorbildfunktion einnehmen und dieser mit bindenden Zielvorgaben, Öffentlichkeitsarbeit und gezielten Kampagnen und Karrierefördermaßnahmen gerecht werden.
- Verpflichtende (Um-)Schulungen für die breite Bevölkerung: die Etablierung von rassismuskritischen, diversitäts- und religionssensiblen Fort- und Weiterbildungen für verschiedene Berufsgruppen und in allen staatlichen Einrichtungen (z.B. in Schulen, Kitas, Sicherheitsbehörden, kommunalen Verwaltungen, Medienhäusern, Kultureinrichtungen, in der Justiz und im Justizvollzug sowie im Gesundheitssystem), um insbesondere für Muslimfeindlichkeit und institutionelle Formen von Rassismus zu sensibilisieren. Die Auseinandersetzung mit Muslimfeindlichkeit und anderen Diskriminierungsformen sollte als Querschnittsaufgabe für die Gesamtbevölkerung gelten, indem Volkshochschulen, kirchliche Zentren und Bibliotheken entsprechende Angebote bereitstellen.
Ideologisierung schon in KiTas
- Mehr aktivistische Forschung: Es bedarf eines umfassenden sowie regelmäßigen Monitorings von muslimfeindlichen Einstellungen in der Bevölkerung sowie ihrer Facetten und Hintergründe. Dazu wird empfohlen, bestehende Forschung zu stärken, weiterzuentwickeln und Muslimfeindlichkeit als mehrdimensionales Phänomen angemessen zu „operationalisieren“. Durch den Aufbau und die Institutionalisierung von „Kooperationsbeziehungen“ zwischen Forschung und Zivilgesellschaft sowie der Politik kann zudem die Übersetzung der Erkenntnisse in „gesellschaftspolitische Maßnahmen“ sichergestellt werden.
- Aufbau eines parastaatlichen Meldesystems: Die Erfassung von Vorfällen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ermögliche eine präzisere Einschätzung gesellschaftlicher Spannungen sowie antimuslimischer Gefahrensituationen. Dies soll die Grundlage für Präventions- und Interventionsmaßnahmen bilden. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Exekutivorganen (Polizeibehörden, Justiz) und NGOs sowie anderen Initiativen bei der Erfassung antimuslimischer Straftaten soll zu einer Verbesserung der Datenlage beitragen. Ausbau von „Empowerment-Maßnahmen“ für Betroffene von muslimfeindlicher Diskriminierung.
- Pro-islamische Überarbeitung aller Lehrpläne: Fächerübergreifende Überarbeitung der Lehrpläne und der Schulbücher, um darin enthaltene muslimfeindliche Inhalte zu streichen und eine kritische Auseinandersetzung mit muslimfeindlichen Positionen und Narrativen zu gewährleisten. Um dem mehrheitlich von negativen Stereotypen beeinflussten Bild von Islam und Muslimen entgegenzuwirken, bedarf es positiver Gegenbilder in der Bildungsarbeit (angefangen in den KiTas).
- Pro-islamische Politische Bildung: Ausbau der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit als eigenständigen Themenbereich der politischen Bildung über das Bundesministerium für Familie BMFSFJ) und die Bundeszentrale für politische Bildung. Neue Qualitätsstandards in der politischen Bildung, angelehnt an „rassismuskritische und intersektionale Ansätze“ mit der Gesamtgesellschaft als Zielgruppe. Intersektionales Zusammendenken von Muslimfeindlichkeit mit anderen Formen der Diskriminierung.
- Staatliches Hofieren der Islamverbände: Die gleichberechtigte Teilhabe muslimischer Akteure und Organisationen an staatlichen Förderungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, insbesondere im kulturellen und sozialen Bereich (z.B. Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Pflege, Trägerschaft von Bildungseinrichtungen, Studienwerke, Akademien). Nachhaltige Anstrengungen zum Zweck der gleichberechtigten Teilhabe muslimischer Akteure bei der staatlichen Förderung im kulturellen und sozialen Bereich auf allen Ebenen (z.B. Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Pflege). In diesen Bereichen ist eine verlässliche Finanzierung hauptamtlicher Akteure und nachhaltig wirkender Strukturen erforderlich. Dies soll durch Einbeziehung in bestehende Strukturen gefördert werden, aber auch durch den Abschluss nachhaltig wirkender Verträge mit geeigneten islamischen Akteuren.
Hofieren der Islamverbände
- Pro-islamische Medienumgestaltung: eine Diversifizierung der in vielen Medien noch immer einseitigen Berichterstattung über den Islam und Muslimen inklusive einer stärkeren Berücksichtigung lebensweltlicher Themen. Dafür ist insbesondere eine thematische Sensibilisierung für das Thema Muslimfeindlichkeit auf Leitungsebene der Medienhäuser erforderlich. Notwendig ist auch eine journalistische Regulierung, u.a. durch Erwähnung von Muslimfeindlichkeit im Pressekodex des Deutschen Presserats (§ 12) und verbesserte muslimische Repräsentanz in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu bedarf es einer „grundlegenden Reform der Produktionsstrukturen im Journalismus“, auf Leitungsebene der Medien und in der professionellen Selbstkontrolle (inkl. Mediengewerkschaften und -verbänden), um Medienschaffende und -organisationen gegenüber Muslimfeindlichkeit nachhaltig zu sensibilisieren (z.B. mit Quotenregelung). Außerdem wird eine nachhaltige, finanzielle Staatsförderung von „zivilgesellschaftlichen Akteuren“ bei der „Medienkompetenzschulung“ von Polizei, Behörden und Bürgern gefordert.
- Zensur und Überwachung der Sozialen Medien: Ein konsequenteres Vorgehen gegen muslimfeindliche Straftaten im Netz (z.B. Hatespeech), u.a. durch eine Anpassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und den Ausbau der Strafverfolgung. Plattformbetreiber sollen nichtstrafrechtlich-relevante muslimfeindliche Inhalte im Netz zu kennzeichnen.
- Pro-islamische Öffnungsprozesse in der Kulturwelt: Nachhaltige Förderung von Film- und Theaterproduktionen und Museen, welche die Vielfalt muslimischer Lebenswelten thematisieren und sichtbar machen. Grundlegende Forschungen zu den Ursachen und Bedingungen von Diskriminierungen von Muslimen sowie „Diversitätsstrategien“ für muslimische Personen auf Führungsebene in den Museen, in der Filmwelt und der Theaterwelt.
- Quotenregeln („Diversitätsstrategien“), gesetzliche Vetorechte für Verbände und neues, „altruistisches“ Klagerecht: die Verbesserung und Erweiterung des Antidiskriminierungsrechts auf Bundes- und Landesebene und seiner Umsetzung, wie z.B. angemessene (proaktive) Vorkehrungen gegen Diskriminierung, die Dokumentation von Rechtsfolgen von Gesetzen im Hinblick auf ihre diskriminierende Wirkung und ein Verbandsklagerecht. (vgl. hierzu auch die Forderungen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „AGG Reform – Jetzt!“).
Verantwortungsvoll über Muslime sprechen
- Umstrukturierung der Exekutive: Ausbau einer systematischen Dokumentation von muslimfeindlichen Einstellungen und Praktiken bei Polizei-, Sicherheits- und anderen Behörden. Verpflichtende rassismuskritische, diversitäts- und religionssensiblen Fort- und Weiterbildungen für Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften. Es braucht eine hinreichende „Sensibilisierung von Polizei und Justiz für antimuslimische Straftaten“.
- Die Diskreditierung der Islamismus-Bekämpfung: Die Verzahnung von (außer-)schulischer Bildung mit sicherheitspolitischen Interessen in der Präventionsarbeit gegen Extremismus und Radikalisierung erzeuge eine stigmatisierende Wirkung für Muslime. Landesprogramme gegen Islamismus sollte nicht nur Muslime als einzig gefährdete Gruppen fokussieren. Entsprechende Förderprogramme zu Empowerment von Muslimen sollten klar als gegen antimuslimischen Rassismus gerichtet benannt und nicht der Extremismusprävention zugeordnet werden. VS-Berichte zum Islamismus sollen die Integrationsleistung von legalistischen Islamisten (v. IGMG, DMG) würdigen und ihre Einschätzungen zu Sicherheitsbeurteilung transparenter machen. Fragen zu Prävention und Bekämpfung von Islamismus sollen unabhängig von staatlichen Kooperationen in eigenständige Sicherheitsdialoge ausgelagert werden. Forschung, Personal und Lehre an den Universitäten soll auf Muslimfeindlichkeit untersucht werden.
- Pro-islamischer Aktivismus in den Parteien: Alle Parteien, sollen Strategien zur Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit entwickeln, sie zum Gegenstand von Parlamentsdebatten und Gesetzesvorlagen machen und sich für mehr Repräsentanz von muslimischen Politikern engagieren. Die Politik sollte ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, verantwortungsvoll über Muslime sprechen und sich weiterhin von der AfD abgrenzen (sogenannte symbolische Politik).
Es ist schwierig, sich eine klare Vorstellung über die Reichweite dieser Maßnahmen zu machen. Es scheint so, als sei auf bizarre Weise Orwells Roman „1984“ mit Houellebecqs Roman „Unterwerfung“ verschmolzen. In gewisser Weise erreichen diese Forderungen ihre volle Wirkung erst im Zusammenspiel mit den Maßnahmen in der „Integrationspolitik“, zur „Demokratieförderung“ und zur Bekämpfung von „struktureller Diskriminierung“. Tatsächlich ähneln die Forderungen stark denen des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I) und denen des Kabinettausschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Reale rechtsextreme Straftaten und Diskriminierung von Muslimen werden dabei als perfide Begründung für die eigene Agenda benutzt.
Ablösung von „Integration“ durch „Teilhabe“
Nun gilt es nicht mehr nur, die Gesellschaft unter positiven Narrativen zu Migration und Integration umzugestalten, sondern auch jegliche Ablehnung des (organisierten) Islam zu erschweren. Auf der Grundlage dieses Berichts sind alle Deutschen dem kollektiven Vorwurf ausgeliefert: Eure Sichtweise auf den Islam sei falsch. Nicht nur „postmigrantische“ Migrantenverbände sollen durch Sonderregeln ermächtigt werden, sondern auch muslimische Personen auf allen Ebenen. Insbesondere Islamverbände sollen politisch gefördert und protegiert werden, die selbst aber nur eine absolute Minderheit der Muslime als Mitglieder vertreten. Im Namen der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit erfolgt hiermit eine tatsächliche Islamisierung aller Muslime, was aber für die Experten für Muslimfeindlichkeit kein Widerspruch wäre. Wenn es der eigenen Machterweiterung dient, dann ist eine „Essenzialisierung“ und „Othering“ von Muslimen durchaus erwünscht.
Alle diese Pläne werden durch Wissenschaftler an woke-aktivistischen Universitäten in Zusammenarbeit mit Verbänden des organisierten Islam (IGMG, CLAIM, KRM, DITIB, AMF, Inssan, s. S. 391 f) vorangetrieben. Die Berichte sind durchdrängt mit Begriffen wie „Weltoffenheit, Teilhabe, Partizipation, Antirassimus, Diversität, interkulturelle Öffnung und Vielfalt“, deren woke Bedeutung dem Bürger verheimlicht wird. Auf dem Papier erstellen woke Lobbyisten immer umfangreichere Studien und Aktionspläne, um reale Konflikte im Zusammenleben bei anwachsender islamisch geprägter Zuwanderung zu lösen. Die tatsächliche Absicht aber ist es, schrittweise eine neue „postmigrantische“, pro-islam(ist)ische, neorassistische Quotengesellschaft unter ihrer eigenen Leitung zu errichten. Dazu werden auch islamistische Verbände einbezogen, die mit parastaatlichen Meldestellen, mehr medialem Einfluss und vor allem mithilfe einer woken Justizreform unangreifbar werden sollen. Kaum war der Abschlussbericht des UEM publiziert, schickte die „Antidiskriminierungsbeauftragte“ des Bundes, Ferda Ataman, radikale Vorschläge zur Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an Bundes-Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Ahmad Mansour hatte diese fatale Entwicklung treffend bereits in der deutschen „Integrationspolitik“ beschrieben: "Gerne hat man jahrelang Unterschiede und Vielfalt zelebriert und die damit verbundenen Herausforderungen ignoriert. Zur Integration gehört aber auch die Festlegung von Werten: Es braucht verpflichtende gemeinsame Grundwerte, die alle Menschen in dieser Gesellschaft teilen und als persönliche Bereicherung verinnerlichen, egal ob es um sexuelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, Ablehnung von Antisemitismus oder die Akzeptanz aller Religionen als gleichwertig geht. Es fehlt immer noch an Konsens, Entschlossenheit und Selbstbewusstsein, genau diese Werte von allen Menschen einzufordern. Stattdessen wird der Begriff „Integration“ durch „Teilhabe“ abgelöst.“
Wer sich durch die knapp 400 Seiten quält, bleibt mit einigen offenen Fragen zurück: Warum ist diesen „unabhängigen Experten“ so sehr daran gelegen, die Gefahr durch den Islamismus kleinzureden? Wie konnte pro-islamische Fake-Wissenschaft durch Ideenfälschung einen derartigen Einfluss erlangen? Und wie kann verhindert werden, dass mithilfe dieser Fake-Wissenschaft „Gatekeeper in den Institutionen und die Institutionen selbst Diskurse grundlegend ändern“?
Adrian Müller ist Student an der Universität Innsbruck.