Peter Grimm / 24.07.2018 / 11:00 / Foto: Tiffany Bailey / 38 / Seite ausdrucken

Der Moscheebesuch gehört zur Schulpflicht

Der Fall wurde an dieser Stelle schon einmal im Oktober 2016 aufgegriffen. Das ist lange genug her, um es sinnvoll erscheinen zu lassen, die alten eigenen Zeilen zu zitieren, bevor von der aktuellen Fortsetzung erzählt wird:

Gehört jetzt nicht nur der Islam zu Deutschland, sondern auch der Moschee-Besuch zur deutschen Schulpflicht? Die folgende Geschichte hätte man noch vor nicht allzu langer Zeit als krude Phantasie eines Islamfeindes abgetan, der damit nur Ängste vor einer Islamisierung schüren will, obwohl es die doch – wie offizielle Stellen seit Jahren versichern – gar nicht gibt. In diesen Tagen aber hören wir nun, dass ein deutscher Staatsanwalt gegen Eltern ermittelt, weil die sich weigerten, ihren 13-jährigen Sohn mit der Schulklasse in eine Moschee zu schicken.

In Rendsburg steht mit der Centrum-Moschee das nach eigenen Angaben größte muslimische Gebetshaus Norddeutschlands. Für eine Erdkunde-Lehrerin einer Rendsburger Schule war diese große Moschee immerhin so wichtig, dass sie den obligatorischen Besuch des islamischen Gotteshauses mit in ihr Unterrichtsprogramm aufnahm. Niemand unter den Lehrern, in der Schulleitung oder bei der Schulaufsicht nahm Anstoß daran, denn im Ministerium sind solche Besuche erwünscht. Nur ein 13-jähriger Junge wollte nicht mit in die Moschee gehen. Seine Eltern – beide Atheisten – bestärkten ihn in seiner Weigerung.

Nun hätte man dies behördlicherseits einfach akzeptieren können, schließlich nehmen Schulen in umgekehrter Richtung auch Rücksicht auf islamische Speisevorschriften. Manche gehen sogar so weit, dass sie auch Nicht-Muslimen jegliches Schweinefleisch vorenthalten. Während des Ramadan werden Lehrer in deutschen Schulen mittlerweile zu besonderer Sensibilität gegenüber muslimischen Schülern verpflichtet und dass es Mädchen aus islamischen Familien wie allen anderen zuzumuten wäre, sich geneinsam mit Jungs in der gleichen Schwimm- oder Turnhalle aufzuhalten, gilt mancherorts schon als rechtspopulistische Forderung und nicht mehr als Selbstverständlichkeit. Die Idee, muslimische Kinder im Schulunterricht zum Kirchenbesuch zu verpflichten, würde heutzutage wohl kaum ein deutscher Lehrer öffentlich vortragen. Aber einen Moschee-Besuch soll ein Schüler in Deutschland nicht verweigern dürfen?

Nein, darf er nicht. Zumindest nicht in Rendsburg. Die Eltern des Jungen sollten 300 Euro Bußgeld zahlen, schließlich hätte ihr Sohn die Schule geschwänzt, als er nicht in die Moschee ging und gegen Schulschwänzer geht das Land Schleswig-Holstein energisch vor. Die Eltern allerdings zeigten sich uneinsichtig und widersprachen dem Bußgeldbescheid. Sie hätten ihren Sohn nur vor islamistischer Indoktrination bewahren wollen. Die könne ja wohl keinesfalls Teil der Schulpflicht sein. Also zahlten sie nicht und der verweigerte Moschee-Besuch wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Itzehoe.

Juristisch ist nun zu klären, ob der Moschee-Besuch eine Informationsveranstaltung der Schule war, die kein Bestandteil der Schulpflicht ist, so wie die Besuche der Bundeswehr zur Nachwuchswerbung an deutschen Lehreinrichtungen. Oder war es ein verpflichtender Teil des Unterrichts, wie die Schule behauptet. Das Amtsgericht Meldorf muss diese Frage nun klären, Staatsanwalt Peter Müller-Rakow hat seine Ermittlungsergebnisse dorthin übermittelt.

„Eine Indoktrination hat nicht vorgelegen“

Das ist nun geklärt, obwohl das Meldorfer Amtsgericht den Fall zunächst gar nicht entscheiden wollte. Die damals zuständige Richterin hatte verfassungsrechtliche Bedenken, dass Dithmarschen stellvertretend für Rendsburg-Eckernförde Bußgelder eintreiben darf. Das für Dithmarschen zuständige Meldorfer Amtsgericht sei damit die falsche Adresse. Das Oberlandesgericht entschied allerdings, dass das Meldorfer Gericht ein Urteil sprechen müsse. Das hat es im Juli 2018 getan. Der Justillon berichtet:

„Das Amtsgericht Meldorf (Schleswig-Holstein) hat mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 25 Owi 408/16) entschieden, dass die Eltern eines schulpflichtigen Kindes 50 Euro Bußgeld zahlen müssen, weil sie dem Kind den Besuch einer Moschee im Rahmen des Schulunterrichtes untersagt haben. […]

In dem Urteil vom 04.07.2018 ist die zuständige Richterin des Amtsgerichts Meldorf der Ansicht, dass es sich bei dem kurzen Besuch der Moschee entgegen der Ansicht der Eltern nicht um Religionsunterricht handelte, die religiösen Bezüge alleine reichten nicht aus, um den Sohn vom Unterricht fernzuhalten. Eine Indoktrination und Werbung für den Islam habe nicht vorgelegen. Im Ergebnis liegt ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor, der mit einem Bußgeld von 25 Euro je Elternteil zu ahnden war (§ 144 SchulG Schleswig-Holstein), weil dem Sohn der Besuch der Moschee zumutbar gewesen sei.“

Immerhin sind es nun nur 50 Euro anstatt 300 Euro Strafe, weil das Nicht-Erscheinen in der Moschee als „unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“ gilt. Die Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, hatte sich schon 2016 darauf berufen, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche damals.

Deutsche passen sich leichter an

Hier wurde seinerzeit kommentiert:

„Schade, dass es keine solche ministerielle Ermunterung für muslimische Zuwanderer gibt, um sie dazu zu bewegen, die Weltanschauungen und unislamischen Sitten und Gebräuche der „Ungläubigen“ zu tolerieren und sich mit der Kultur dieses Landes zu beschäftigen. Aber auch deutsche Ministerien scheinen nach dem Motto zu verfahren: Wenn sich die Deutschen leichter und widerspruchsloser anpassen können als die anderen, dann sollen sie das auch machen und wir müssen es den Widerspenstigeren und Gewaltbereiteren nicht mühevoll abverlangen.“

Doch zurück zur Rendsburger Moschee, die der Schule und, wie wir nun wissen, auch dem Gericht als Teil des obligatorischen Schulunterrichts gilt und von der keine Gefahr der Indoktrination ausgehen soll. Wer betreibt die eigentlich? Darüber müssen sich die Lehrer und Bildungspolitiker, die ihre Schüler verpflichten, dorthin zu gehen, doch sicher zuvor informiert haben, oder? Kann man nicht verlangen, dass Richter vielleicht im Verfassungsschutzbericht nachlesen, um zu schauen, ob wirklich keine Indoktrinationsgefahr besteht? Sogar ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht. Ein wahrlich passender Ort für Schüler, um den Islam im Rahmen des deutschen Schulunterrichts kennenzulernen. Das muss unbedingt mit aller Staatsgewalt durchgesetzt werden. Schließlich wissen die meisten Deutschen über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten wirklich noch viel zu wenig.

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Leserpost

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Archi W. Bechlenberg / 24.07.2018

Ich würde, gäbe es denn diese Situation, meine Kinder in gar keine Gebetsstätte lassen, egal, welcher Kult da seine Blüten treibt. Wobei ich mir in Einzelfällen Ausnahmen vorstellen kann, wenn es sich zum Beispiel um eine aus historischen oder architektonischen Gründen bedeutende Anlage handelt und der Besuch nicht dazu dient, den Glauben zu propagieren. Aber diese Ausnahme gälte niemals, wenn es sich um eine Moschee handelt. Dagegen würde ich alle denkbaren Schritte unternehmen. Eigentlich unfassbar, wie man uns inzwischen mit dem Islam traktiert.

Alexander Mazurek / 24.07.2018

Naja, der heutige westliche, säkulare und “aufgeklärte” Leviathan und das islamische Kalifat sind fast aus einem Guss, beide verleumden sie die angeblich “finstere” Vergangenheit, beide geben Meilensteine zivilisatorischen Fortschritts der Vergangenheit als die ihren aus, beider Aufstieg hängt mit Massenmorden zusammen, siehe Banu Quraiza bzw. Vendée, beide verlangen sie Unterwerfung, unter die Scharia oder einen Rechtspositivismus. Nur, wie das bei Totalitarismen so ist, “es kann nur einen geben”. Welcher ist stärker? Ich meine, das Kalifat. Welcher ist uns denn lieber? Keiner?! Dann tun wir doch was, mindestens bei den nächsten angeblich “alternativlosen” Wahlen.

Wulfrad Schmid / 24.07.2018

Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Moscheen sind Versammlungsstätten einer radialen, menschenverachtenden Ideologie und gehören verboten/abgerissen. der Islam ist wie der Nationalsozialismus.

Karl Anders / 24.07.2018

Eine Lehrerin, der ich vor Jahren von den Schulbesuchen in Moscheen - inklusive Probebeten, Einzelfälle hoffentlich - erzählte, rief dazu ganz entzückt aus: “Ist doch toll! Toleranz! Lessing!”.

Matthias Thiermann / 24.07.2018

Um den Atheistensohn ist mir nicht bange. Der weiß, wo der Hase im Pfeffer liegt. Bei den anderen Schülern, den gleichgeschalteten Lehrern und Richtern, ist das hingegen weniger der Fall. Hier graut mir regelrecht!

Herbert Müller / 24.07.2018

Houellebecq lesen, mehr nicht!

Dr. Inge Frigge-Hagemann / 24.07.2018

Merken die entsprechenden deutschen Institutionen/Behörden nicht (oder wollen es nicht merken), dass sich die ‘Biodeutschen’ auf einer Einbahnstraße befinden? Den deutschen Kindern soll durch solche Aktionen nahe-gebracht werden, offen für fremde Kulturen zu sein - und umgekehrt??? Abgesehen davon sehe ich ebenfalls keinen Zusammenhang zwischen Erdkundeunterricht und Moscheebesuch. Und schließlich würde ich auch die 50 € aus Prinzip nicht zahlen: die Ablehnung war begründet, es war also kein Schulschwänzen - daher empfinde ich das Urteil als ungerechtfertigt.

Peter Michel / 24.07.2018

Finde die Idee mit dem Bußgeld sehr gut, könnte dann eine Einnahmequelle, vielleicht zugunsten der Schulverwaltung werden. Wir könnten in Hell-Deutschland mehr Mittel in Bildung investieren! So geht richtiges denken :-)

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