Peter Grimm / 24.07.2018 / 11:00 / Foto: Tiffany Bailey / 38 / Seite ausdrucken

Der Moscheebesuch gehört zur Schulpflicht

Der Fall wurde an dieser Stelle schon einmal im Oktober 2016 aufgegriffen. Das ist lange genug her, um es sinnvoll erscheinen zu lassen, die alten eigenen Zeilen zu zitieren, bevor von der aktuellen Fortsetzung erzählt wird:

Gehört jetzt nicht nur der Islam zu Deutschland, sondern auch der Moschee-Besuch zur deutschen Schulpflicht? Die folgende Geschichte hätte man noch vor nicht allzu langer Zeit als krude Phantasie eines Islamfeindes abgetan, der damit nur Ängste vor einer Islamisierung schüren will, obwohl es die doch – wie offizielle Stellen seit Jahren versichern – gar nicht gibt. In diesen Tagen aber hören wir nun, dass ein deutscher Staatsanwalt gegen Eltern ermittelt, weil die sich weigerten, ihren 13-jährigen Sohn mit der Schulklasse in eine Moschee zu schicken.

In Rendsburg steht mit der Centrum-Moschee das nach eigenen Angaben größte muslimische Gebetshaus Norddeutschlands. Für eine Erdkunde-Lehrerin einer Rendsburger Schule war diese große Moschee immerhin so wichtig, dass sie den obligatorischen Besuch des islamischen Gotteshauses mit in ihr Unterrichtsprogramm aufnahm. Niemand unter den Lehrern, in der Schulleitung oder bei der Schulaufsicht nahm Anstoß daran, denn im Ministerium sind solche Besuche erwünscht. Nur ein 13-jähriger Junge wollte nicht mit in die Moschee gehen. Seine Eltern – beide Atheisten – bestärkten ihn in seiner Weigerung.

Nun hätte man dies behördlicherseits einfach akzeptieren können, schließlich nehmen Schulen in umgekehrter Richtung auch Rücksicht auf islamische Speisevorschriften. Manche gehen sogar so weit, dass sie auch Nicht-Muslimen jegliches Schweinefleisch vorenthalten. Während des Ramadan werden Lehrer in deutschen Schulen mittlerweile zu besonderer Sensibilität gegenüber muslimischen Schülern verpflichtet und dass es Mädchen aus islamischen Familien wie allen anderen zuzumuten wäre, sich geneinsam mit Jungs in der gleichen Schwimm- oder Turnhalle aufzuhalten, gilt mancherorts schon als rechtspopulistische Forderung und nicht mehr als Selbstverständlichkeit. Die Idee, muslimische Kinder im Schulunterricht zum Kirchenbesuch zu verpflichten, würde heutzutage wohl kaum ein deutscher Lehrer öffentlich vortragen. Aber einen Moschee-Besuch soll ein Schüler in Deutschland nicht verweigern dürfen?

Nein, darf er nicht. Zumindest nicht in Rendsburg. Die Eltern des Jungen sollten 300 Euro Bußgeld zahlen, schließlich hätte ihr Sohn die Schule geschwänzt, als er nicht in die Moschee ging und gegen Schulschwänzer geht das Land Schleswig-Holstein energisch vor. Die Eltern allerdings zeigten sich uneinsichtig und widersprachen dem Bußgeldbescheid. Sie hätten ihren Sohn nur vor islamistischer Indoktrination bewahren wollen. Die könne ja wohl keinesfalls Teil der Schulpflicht sein. Also zahlten sie nicht und der verweigerte Moschee-Besuch wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Itzehoe.

Juristisch ist nun zu klären, ob der Moschee-Besuch eine Informationsveranstaltung der Schule war, die kein Bestandteil der Schulpflicht ist, so wie die Besuche der Bundeswehr zur Nachwuchswerbung an deutschen Lehreinrichtungen. Oder war es ein verpflichtender Teil des Unterrichts, wie die Schule behauptet. Das Amtsgericht Meldorf muss diese Frage nun klären, Staatsanwalt Peter Müller-Rakow hat seine Ermittlungsergebnisse dorthin übermittelt.

„Eine Indoktrination hat nicht vorgelegen“

Das ist nun geklärt, obwohl das Meldorfer Amtsgericht den Fall zunächst gar nicht entscheiden wollte. Die damals zuständige Richterin hatte verfassungsrechtliche Bedenken, dass Dithmarschen stellvertretend für Rendsburg-Eckernförde Bußgelder eintreiben darf. Das für Dithmarschen zuständige Meldorfer Amtsgericht sei damit die falsche Adresse. Das Oberlandesgericht entschied allerdings, dass das Meldorfer Gericht ein Urteil sprechen müsse. Das hat es im Juli 2018 getan. Der Justillon berichtet:

„Das Amtsgericht Meldorf (Schleswig-Holstein) hat mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 25 Owi 408/16) entschieden, dass die Eltern eines schulpflichtigen Kindes 50 Euro Bußgeld zahlen müssen, weil sie dem Kind den Besuch einer Moschee im Rahmen des Schulunterrichtes untersagt haben. […]

In dem Urteil vom 04.07.2018 ist die zuständige Richterin des Amtsgerichts Meldorf der Ansicht, dass es sich bei dem kurzen Besuch der Moschee entgegen der Ansicht der Eltern nicht um Religionsunterricht handelte, die religiösen Bezüge alleine reichten nicht aus, um den Sohn vom Unterricht fernzuhalten. Eine Indoktrination und Werbung für den Islam habe nicht vorgelegen. Im Ergebnis liegt ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor, der mit einem Bußgeld von 25 Euro je Elternteil zu ahnden war (§ 144 SchulG Schleswig-Holstein), weil dem Sohn der Besuch der Moschee zumutbar gewesen sei.“

Immerhin sind es nun nur 50 Euro anstatt 300 Euro Strafe, weil das Nicht-Erscheinen in der Moschee als „unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“ gilt. Die Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, hatte sich schon 2016 darauf berufen, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche damals.

Deutsche passen sich leichter an

Hier wurde seinerzeit kommentiert:

„Schade, dass es keine solche ministerielle Ermunterung für muslimische Zuwanderer gibt, um sie dazu zu bewegen, die Weltanschauungen und unislamischen Sitten und Gebräuche der „Ungläubigen“ zu tolerieren und sich mit der Kultur dieses Landes zu beschäftigen. Aber auch deutsche Ministerien scheinen nach dem Motto zu verfahren: Wenn sich die Deutschen leichter und widerspruchsloser anpassen können als die anderen, dann sollen sie das auch machen und wir müssen es den Widerspenstigeren und Gewaltbereiteren nicht mühevoll abverlangen.“

Doch zurück zur Rendsburger Moschee, die der Schule und, wie wir nun wissen, auch dem Gericht als Teil des obligatorischen Schulunterrichts gilt und von der keine Gefahr der Indoktrination ausgehen soll. Wer betreibt die eigentlich? Darüber müssen sich die Lehrer und Bildungspolitiker, die ihre Schüler verpflichten, dorthin zu gehen, doch sicher zuvor informiert haben, oder? Kann man nicht verlangen, dass Richter vielleicht im Verfassungsschutzbericht nachlesen, um zu schauen, ob wirklich keine Indoktrinationsgefahr besteht? Sogar ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht. Ein wahrlich passender Ort für Schüler, um den Islam im Rahmen des deutschen Schulunterrichts kennenzulernen. Das muss unbedingt mit aller Staatsgewalt durchgesetzt werden. Schließlich wissen die meisten Deutschen über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten wirklich noch viel zu wenig.

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Joachim Lucas / 24.07.2018

Ich würde es genauso machen wie die Eltern des Jungen; und wenn dieser Staat mich einlochen würde. Wann gilt der Satz “...wird Widerstand zur Plicht”, wenn nicht bei diesem Akt. Leute in Gotteshäuser anderer Religionen zwingen. Um nichts anderes handelt es sich hier. Natürlich kann man das wieder sprachlich so hinbiegen, wie es den Behörden passt. Was da läuft, ist das verlogenste, unterwürfigste und feigeste, was es gibt. Dieser Staat ist im Geiste verrottet, wäre ich nicht zufällig ein Bürger dieses Landes, würde ich beim Verrotten noch helfen.

Martin Stumpp / 24.07.2018

Ich frage mich, hätte man den Jungen zwingen können vor betreten der Moschee die Schuhe ausziehen? Wenn ja wie? Denn eine Moschee darf bekanntlich nicht mit Schuhen betreten werden.

M. Haumann / 24.07.2018

“Ökumenischer” Abiturgottesdienst in NRW 2018, ich frage nach, ob wir als Angehörige wegen Sitzplatz für die Älteren frühzeitig da sein sollten. Antwort: Nein, keine Bange, voll wird das nicht, da haben ja auch viele Muslime Abitur gemacht. Völlig selbstverständlich und akzeptiert, dass die sich nicht mit dem Betreten christlicher Kirchen “verunreinigen” müssen. Und ich Naivling war wie selbstverständlich davon ausgegangen, “Ökumene” bedeutet eine Teilnahme aller Religionen.

Bernhard Freiling / 24.07.2018

Mir fehlen die Worte - na ja, nicht ganz ;-) A) Die Eltern müssen den verkehrten Anwalt gehabt haben. B) Paßt das wie A., pardon, wie Deckel auf Topf zu dem heutigen Artikel von J. Eisleben “Warum man die Hoffnung nicht fahren lassen sollte”? Ich befürchte, ich befinde mich in Sichtweite einer Spontanradikalisierung. ;-)

Karla Kuhn / 24.07.2018

“Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche damals” Toleranz als Pflicht, toll !! Na ja, man kann es ja auch anders sehen, vielleicht wollte eine Person, daß die Schüler, die dahin gezwungen wurden (daß durch Zwang das Gegenteil erreicht wird, hat sich anscheinend in bestimmten pädagogische, Kreisen noch nicht rumgesprochen) sehen, daß bestimmte Moscheen vom Verfassungsschutz beobachtet werden und sie auf diese Weise warnen ??  Bei diesem Bericht müßten eigentlich bei ALLEN Lehrern aber auch Richtern und Staatsanwälten die Alarmglocken läuten:        ” Sogar ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht.” Der Witz ist aber, in Deutschland gehen die LINKS-GRÜNEN-SPD, auch Teile der CDU gegen ” RASSISTEN UND NAZIS” vor und gleichzeitig wird der Besuch der Centrum Moschee zur PFLICHT gemacht !! Und von Seiten des Gerichts sollen die Eltern auch noch 50, Euro zahlen. Ich würde die Sache an die ganz große Glocke hängen und würde weiterklagen. Die Eltern sollen ein Konto einrichten, mit Sicherheit gibt es genug Menschen die einen Betrag überweisen würden. Genau durch solche Ungerechtigkeiten nimmt die Politikverdrossenheit immer weiter zu. “Schließlich wissen die meisten Deutschen über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten wirklich noch viel zu wenig.”  Das Gute an der Sache ist, jetzt wird es hoffentlich über verschiedene Blogs publik gemacht

Sabine Schönfelder / 24.07.2018

Keine bis wenig Strafandrohung, wenn Muslime ihre Kinder vom deutschen Unterricht fernhalten (Panorama berichtete), aber die ganze Härte des deutschen Gesetztes, wenn man eine Moschee nicht betreten möchte. Toleranz und Glaubensfreiheit gelten immer nur für den Eingereisten, und die grün- links geprägte Judikative nimmt in solchen Fällen konsequent Fahrt auf. Man weiß ja, daß sich Muslime nichts sagen lassen und in ihren Parallelgesellschaften die Vorteile unseres Staates genießen, man weiß aber auch, daß man mit solchen Urteilen den Applaus der politischen Gutmenschfraktion auf seiner Seite hat. Das ist doch viel angenehmer!

Frank Stricker / 24.07.2018

Nicht zu fassen, Milli Görüs wurde bzw wird vom z.T. vom Verfassungsschutz beobachtet !  Schulleiterin und Richterin spielen sich die Bälle zu und verschließen die Augen vor der Realität. Die Begründung für die 50 Euro Geldstrafe ist mehr als abenteuerlich. ” Eine Werbung für den Islam habe nicht stattgefunden”. Ja , warum geht man denn in eine Moschee, ? Um ein Auto oder eine Schale Erdbeeren zu kaufen ?  Natürlich hat man versucht die Kinder in ihrem Lern u.  Denkprozeß zu beeinflussen. Und garantiert ist auch kein kritisches Wort über den Islam gesagt worden, sondern dass übliche bla bla “Islam ist Frieden”  usw. Aber vielleicht war es ja eine Waldorf Schule ,  die Poster von Claudia Roth an der Wand hängen hat   , dann könnte ich diesen Schwachsinn schon eher nachvollziehen.

Michael Guhlmann / 24.07.2018

Vielen Dank, Herr Grimm! Ein weiteres Beispiel für die Abwesenheit von Rechtsstaatlichkeit.

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