Diese Endzeitsekte hätte nicht so dick rumtönen sollen, das sie ihren Schwerpunkt im Herbst nach Bayern verlegen wollen…da hat der Söder sich gedacht, fehlt noch, das diese Bekloppten mir den Wahlkampf versauen. Und das mit ’ den Reichen an den Kragen gehen wollen ’ war auch nicht der Brüller. Ideologie und Fanatismus vernebelt eben das Gehirn, sofern vorhanden. In Bayern ticken die Uhren eben noch etwas anders als im woke- versifften Berlin.
Wo bleibt die strafrechtliche Verfolgung der in- und ausländischen Finanzierer? Das Straftaten bezahlt werden ist 100% klar gewesen, wann nimmt der Reststaat die Auftraggeber ins Visier?
Der gebildete und zivilisierte Mitteleuropäer mit Daseinsmittelpunkt hierzulande hat ganz sicherlich nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Geschäftsmodell der Klimadepressiven Gewalt gegen Mitbürger zwecks Erpressung bzw. Nötigung des Staates und seiner Regierung ist. Was die immer wieder auftauchenden Narrative “friedlich” und “gewaltfrei” in Zusammenhang damit angeht, hat sich sowohl der BGH als auch das BVerfG diesbezüglich schon einschlägig und unmissverständlich geäußert. Der BGH hat mit seiner sogenannten „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“, nach der die Teilnehmer einer Sitzblockade „Gewalt“ im Sinne des § 240 Absatz 1 StGB anwenden, sobald hinter dem ersten Fahrzeug mindestens ein weiteres Auto an der Weiterfahrt gehindert wird, den entsprechenden Maßstab gesetzt. Nach dieser Sichtweise bilden die Fahrzeuge in der ersten Reihe eine physische Barriere für die Fahrzeuge ab der zweiten Reihe, die aufgrund ihres physischen Zwangs den Gewaltbegriff des § 240 StGB erfülle (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 – Az.: 1 StR 126/95). Das Bundesverfassungsgericht hat die „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ ausdrücklich als verfassungsmäßig anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 – Az.: 1 BvR 388/05). Darüber hinaus liegt nach dem Bundesverfassungsgericht auch grundsätzlich eine Nötigung unter Anwendung von „Gewalt“ vor, wenn die Teilnehmer einer Sitzblockade Maßnahmen ergreifen, die über ihre reine Anwesenheit hinausgehen, zum Beispiel durch Anketten, Einhaken oder aktiven Widerstand gegen ein Wegtragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 – Az.: 1 BvR 1190/90). Die Rechtslage ist also an sich ganz klar. Und insoweit auch der juristische Handlungsbedarf. Die politische Bewertung dagegen nicht, sonst wäre man ja auch nicht in Deutschland. Auch, dass das Zentrum des extremistischen Aktionismus Berlin ist, kommt nicht von ungefähr. Wo sonst, wenn nicht da.
Die RAF 1.0 glaubte ihrerzeit, sie könne durch Bomben und Morde eine revolutionäre Stimmung im Land hervorrufen, was letztendlich zu einer gravierenden gesellschaftlichen Änderung führen würde. Ihr “Pech” war, dass damals in den Regierungen in Bund und Ländern entschiedene Gegner des Terrors saßen, die sich nicht als parlamentarischer Arm der Terroristen betätigten, sondern als Verteidiger des Rechtsstaates, die ihre Mittel einsetzten, um die Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten. Das ist heute anders. Jetzt wird ein wenig Aktionismus gemimt, um darauf Verweisen zu können, man sei keineswegs auf dem linken Auge blind. Schon in Kürze wird es auf den Straßen wieder Terror as usual geben, dem wie zuvor maximal viertelherzig begegnet wird. Um eine seriöse Bekämpfung des Linksradikalismus glaubhaft für sich verbuchen zu können, bedarf (besser: bedürfte) es deutlich mehr als der einmaligen Aufmischung von ein paar Verdächtigen. Und gravierender Umbesetzung in etlichen Ministerien und Senaten.
Sehr geehrter Herr Nicolay, wie kommen Sie darauf, dass die “grüne Revolution” etwas mit ökologischer Vernunft zu tun haben könnte?
Diesem Staat vetraue ich trotzdem nicht. Was in den letzten 3 Jahren passiert ist, hat mir für immer die Augen geöffnet - vollends!
Ach ‘ne , hat da mal der richtige Politiker stundenlang im Stau gestanden, dass plötzlich mal etwas passiert? Oder eher Muffengang , dass die Bevölkerung das Klimatheater nicht mehr mitmacht und endlich auf die Barrikaden geht? Schon seltsam, dass Coronaleugner und Reichsbürger Ruck zuck in Gewahrsam sind und die “Aktivisten “der ersten Klebestunde so eine Art von Narrenfreiheit haben und nach einer Razzia immer noch frei herumlaufen .
Klarer Fall für Haldenwang und seine Schlapphüte. Hatte der doch erst vor ein paar Wochen diese Kriminellen als die besten Freunde und Verteidiger der Demokratie bezeichnet, die mit ihren Nötigungen und Geiselnahmen an der Verbesserung dieser mitarbeiten und damit nur ihre Sorgen um die FDGO beweisen, was sie demnach von den “Nazis” und “Rechtsradikalen”, die er beobachtet, natürlich fundamental unterscheidet. Und jetzt das: Verfolgung der besorgten Edeldemokraten! Von wem nur? Es sind ja entsprechend den Meldungen offensichtlich nicht die, die er beobachtet, oder doch? Mielke ließ ja auch vorsichtshalber Honecker überwachen. Wer soll denn da noch durchsehen? Dabei liebt der Haldenwang doch alle Menschen, bis auf die Unmenschen. Die Tennung zwischen beiden gibt er vor.
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