Peter Grimm / 10.04.2020 / 14:00 / Foto: Beate Bahner / 90 / Seite ausdrucken

Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab

Vom Fall Beate Bahner – also jener Anwältin, die gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhoben und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt – gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, war ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar. Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:

„Sehr geehrte Frau Bahner

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

(Name), KHK“

Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? Augenscheinlich, aber immerhin nicht dauerhaft. Einen Tag nach der Abschaltung war die Seite heute Mittag wieder erreichbar, inklusive der Erklärung, wegen der der Staatsschutz gegen Beate Bahner ermittelt. Für Mittwochmittag ist Bahner zur Beschuldigten-Vernehmung vorgeladen worden.

Foto: Beate Bahner

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E. Albert / 10.04.2020

Im ersten Absatz ihres Eilantrags heißt es: “[...] Es wird festgestellt,  dass die Corona-Verordnungen aller Bundeslän-der dazu geeignet sind,  den Bestand der Bundesrepublik Deutsch-land,  insbesondere die Rechtsstaatlichkeit,  Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden. [...]” - Nun, wenn ich mir das hier so ansehe, hat Frau Bahner absolut recht! - Werden Achgut und alle nicht genehmen Medien demnächst ebenfalls “eben mal so” abgeschaltet?! Ohne richterlichen Beschluss, nur, weil Inhalte irgendjemandem nicht passen?! Wo sind wir hier mittlerweile?!

Thorsten Pallmauer / 10.04.2020

China rückt näher. Wobei, in einem Land, in dem jeder abgeschaltet wird, der zu einer legalen und bürgerrechtlich überragenden Handlung auffordert, wäre der Vergleich mit den Kommunisten in Peking noch ein Kompliment.

Hans Reinhardt / 10.04.2020

Unser Staatschutz begreift sich wohl als legitimer Nachfolger der Gestapo. Jetzt wissen wir wenigstens, wie froh wir sein können, dass er von der Spitze an abwärts mit Merkels Kastraten besetzt ist. Anstatt gefährlich ist er einfach nur lächerlich. Die Ledermäntel sind durch vegane und CO2-freie Überzieher ersetzt worden und ausser zu Telefonstreichen sind die zu nichts fähig.

beat schaller / 10.04.2020

Ajatollaaa! das wird ja richtig interessant.  Sehr geehrte Frau Bahner, da haben Sie wohl einen blank liegenden Nerv getroffen.  Kann ja sein, dass das Eine oder Andere nicht passen soll, aber das ist ja der Grund für jegliche Klärung, dass eben geklärt wird! Aber einfach abgeschaltet? Das kennen wir doch auch von ein Paar Virologen oder Hals- und Nasenärzten?  Von anderen Menschen, die eine gute Ausbildung mit Studium und Abschluss haben und einen eindrücklichen Lebenslauf, unter anderem gar im politisch beratenden Gremien tätig waren, die in selber Art und Weise ausgeknipst wurden. Da bin ich aber sehr gespannt und hoffe weiterhin, dass Frau Bahner grosse Unterstützung von Berufskollegen bekommt und auch aus der Bevölkerung. Dieser Staat hat Angst und er macht auch Angst. b.schaller

R. Lichti / 10.04.2020

Kann jetzt schon der Aufruf zur Anmeldung von Demonstrationen eine Straftat sein? Werden die angemeldeten Demonstrationen nicht verboten, ist doch alles o.k. (auch wenn ich persönlich nicht zu so einer Demo gehen würde), werden sie aber untersagt mit Hinweis auf die aktuelle Situation, handelt die Behörde doch auch o.k. Eine Strafbarkeit ist doch in meinen Augen erst gegeben, wenn die Behörde wider geltende Gesetze oder Gerichtsurteile die Veranstaltung verbietet oder nicht verbietet. Dann läge aber die Strafbarkeit bei der Behörde. Oder aber eine Veranstaltung wird durchgeführt obwohl sie rechtmäßig untersagt wurde. Dann haben die Veranstalter und die Teilnehmer genau dieser Kundgebung ein Problem. Nach meinem Rechtsverständnis hat in der aktuellen Situation der KHK ein strafrechtliches Problem oder die Staatsanwaltschaft, die ihn zum Abschalten des Internetauftritts aufgefordert hat. Meiner Meinung zeigen genau diese Abläufe, auf wie dünnem Eis die massiven Grundrechtseinschränkungen stehen.  Bei der Gelegenheit: Wie sehen eigentlich die Ermittlungsergebnisse des Staatsschutzes bei Aufrufen zu unangemeldeten Zusammenrottungen, Plünderungen, Sabotageakten usw. aus? Ist da schon was rausgekommen oder gibt es da einen “Nichtverfolgungserlass” des Innenministeriums (es möchte ja niemand nach der Machtergreifung auf der “Liste der reichen Leute zur Erschießung/nützlichen Arbeit” stehen)? Wurden da irgendwelche Internetauftritte abgeschaltet?

Bernhard Freiling / 10.04.2020

Auch wodarg.com ist das in den letzten Tagen passiert. Das Imperium schlägt zu. Dabei wird der kürzest mögliche Weg eingeschlagen. NGO, Antifa und KHK entscheiden künftig über das Strafmaß und vollstrecken auch sofort. Gerichte sind nur noch überflüssiger Ballast. ++ Höchste Zeit für achgut, TE und wie die “New- Underground-Medien” alle heissen mögen, darüber nachzudenken, ob sie aus dem Exil heraus ihrer Tätigkeit nachgehen sollten. Sie sind zur Abschaltung hochwahrscheinlich schon vorgemerkt. Vielleicht kann auch mit einem Web-Hosting außerhalb der EU vorgebeugt werden. ++ Die Merkel-Regierungen machen mir Angst. Je länger andauernd umso mehr. Zunächst kaprizierten die sich darauf, “unseren” Wohlstand zu untergraben. Das wurde zum Selbstläufer. Seit ungefähr 2 Jahren scheint mir das Schwergewicht auf der Einschränkung der Meinungs- und aller sonstigen Freiheiten zu liegen. ++ Jeder Merkel-Orakelspruch der Vergangenheit scheint ein anderes Gewicht zu erhalten. Sinngemäß: “Wir können nicht davon ausgehen, daß Demokratie und Wohlstand für alle Zeit anhalten werden”. “Es kann sein, daß sich zukünftig nicht mehr Jeder ein Auto wird leisten können”. “Unser Wohlstand wird sich ändern, aber so, daß wir das nicht als Verlust erleben werden”. “Auf uns kommt eine große Transformation zu”. (Hatte sie zu diesem Zeitpunkt, in Davos, schon mit der WHO gekungelt?) ++ Nicht gänzlich auszuschließen, daß ich gerade dabei bin völlig abzudrehen. ;-)

C. Honigmann / 10.04.2020

Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? In Takatukaland ist alles möglich….

Richard Loewe / 10.04.2020

Musste man nach einem Beamten suchen oder hat der von Amts wegen zustaendige “ja nur seinen Job gemacht”? Warum ein A9er und kein B3 oder zumindest ein A16er? Weil man gerne die Kleinen dann in den Wind haengt. Diese Affaire ist fuer mich eine der schlimmsten Zeichen, dass etwas sehr faul ist im Staate Deutschland.

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