Peter Grimm / 10.04.2020 / 14:00 / Foto: Beate Bahner / 90 / Seite ausdrucken

Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab

Vom Fall Beate Bahner – also jener Anwältin, die gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhoben und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt – gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, war ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar. Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:

„Sehr geehrte Frau Bahner

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

(Name), KHK“

Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? Augenscheinlich, aber immerhin nicht dauerhaft. Einen Tag nach der Abschaltung war die Seite heute Mittag wieder erreichbar, inklusive der Erklärung, wegen der der Staatsschutz gegen Beate Bahner ermittelt. Für Mittwochmittag ist Bahner zur Beschuldigten-Vernehmung vorgeladen worden.

Foto: Beate Bahner

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A. Kaltenhauser / 10.04.2020

Da sowohl Greenpeace ein Demonstrationsrecht trotz Corona öffentlich einfordert, als auch die Linke kundtut, nicht auf ihren 1. Mai-(Vernichtungs-)Zug verzichten zu wollen, fragt man sich schon, ob auch hier der Verfassungschmutz ermittelt. Und bei den Behörden, die oft zu blöde und/oder unwillens sind, Internetkriminalität effektiv zu verfolgen wundert es mich schon, dass die es hinbekommen eine Webseite für einen Tag zu sperren. Wahrscheinlich hat die Antifa mit KnowHow ausgeholfen ...

J. Moennig / 10.04.2020

Frau Bahner hat nicht ohne Grund Verfassungsklage eingereicht. Es ist zu befürchten, daß nach Corona so einige Grundrechtsverletzungen klammheimlich bestehen bleiben. Ist ja für die Ausübung und den Erhalt der Macht nicht schlecht. Alles kann nach Belieben interpretiert werden und Kritiker noch leichter mundtot gemacht werden. Der nächste Schritt zum Sieg, durch ein Virus.

Ralf Pöhling / 10.04.2020

Mich würde brennend interessieren, ob hier selbstständig Ermittlungen eingeleitet worden sind, jemand eine Anzeige gestellt hat oder eventuell sogar eine Weisung von Regierungsebene vorliegt. Je nachdem, fällt die Einschätzung dieses Vorgangs dann etwas anders aus. Wer in Baden-Württemberg an der Macht ist, ist bekannt.

Zeller Hermann / 10.04.2020

Sie haben vollkommen Recht. Als jur. Laie rede ich mir schon seit Jahren den Mund fusselig.  Rechtspflege, Recht ohne Ansehen der Person, Grundrechte als Schutz vor der Übermacht des Staates. Wir hatten einen guten Geschichtslehrer, guten Sozialkundeunterricht, Staatsbürgerkunde. Daher teile ich ihre Rechtsauffassung.

Eugen Dorst / 10.04.2020

Bürger, die entschlossen sind, ihre Rechte wahrzunehmen, stehen offenbar jetzt schon unter fortwährender “vorbeugender” Polizeibeobachtung. So etwas ist in Diktaturen üblich - so weit es dort noch Bürgerrechte gibt. Wo sind wir da jetzt hingeraten?

Richard Kaufmann / 10.04.2020

Die Beschuldigung ist gerechtfertig, da gegen geltende Vorschriften verstoßen wird. Allerdings hat der Kommentator Rolf Lindner Recht, denn weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft hätte gegen eine muslimische Beate ermittelt. Und so geht Gerechtigkeit gar nicht. Eine Schande für dieses Land, in dem man weder gut noch gerne lebt.

Jürgen Kunze / 10.04.2020

Ich halte zwar nichts von der AfD, aber provokativ möchte ich fragen, ob diese Partei unsere Demokratie und unsere Volkswirtschaft derart demoliert hätte, wenn sie an der Macht gewesen wäre. Natürlich muss der Staat durchgreifen dürfen, wenn Viren wie Ebola oder Sars 1 wüten. Die auf dieser Seite bereits diskutierte Verhältnismäßigkeit der bisherigen Mittel bei dem aktuellen Virus sehe ich sehr kritisch. Es gäbe noch viel zu diskutieren. Das RKI hat aber die Politik fest im Griff. Zur Schweinegrippesaison war es ihm nicht gelungen, eine ähnliche Hysterie zu verursachen. Jetzt hats geklappt. -  Dass das Institut nicht zeitgetaktet systematische Stichprobenuntersuchungen durchführte, macht mich fassungslos. Diese ergäben nämlich gute Anhaltspunkte für die Ausbreitung des Virus. Stattdessen werden Zufallsdaten gesammelt, um daraus astrologische Berechnungen durchzuführen. Und auf diesen Aussagen fußt das ganze Maßnahmenpaket der Regierung, das keine Logik erkennen lässt. Zu kritisieren ist die pauschale Quarantäne von Leuten, die unter Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie getestet werden. So wie es derzeit gehandhabt wird,  ist es wirklich Freiheitsberaubung, zumal Virusträger vermutlich schon in großer Zahl umherlaufen.

Arnold Balzer / 10.04.2020

Wenn zwei das Gleiche tun, so ist es nicht dasselbe! Wo kämen wir hin, wenn in DE nicht mit zweierlei Maß gemessen würde, wo dies politisch geboten ist? Wenn eine rechtschaffene und mutige Rechtsanwältin sich auf ihre Grundrechte beruft und dazu aufruft, bundesweit für Ostersonntag Demos gegen den regierungsamtlichen Verfassungsbruch anzumelden, dann ist das staatsanwaltlich zu ahnden und gegen die Anwältin zu ermitteln. In Berlin dagegen, wo gefühlt in jedem Jahr an mehr Tagen Demos stattfinden als dass es demofreie Tge gäbe, ist das natürlich gaaanz anders zu bewerten. Für den 17.04. ist die Räumung einer sog. Kiezkneipe namens Syndikat festgesetzt. Seit Tagen trommeln die linken SA-Horden gegen die Räumung und drohen dem Bezirk Neukölln und dem Senat, auch ohne Anmeldung am Tag der Räumung auf der Straße zu demonstrieren und solange zu mobilisieren, bis der Räumungsbeschluss zurückgenommen wird. Eine für diesen Sonnabend für 300 Teilnehmer angemeldete Demo unter dem Schlachtruf „Syndikat bleibt! – Kiezkultur (sic!) erhalten“ wurde sowohl von der Versammmlungsbehörde als auch vom Gesundheitsamt mit Hinweis auf die Kontaktsperre untersagt. Wie immer, haben die linken Gesetzesbrecher mächtige Mitstreiter in Parlament und Senat: Niklas Schrader (Linksfraktion) erwartet, der Senat möge die Regelung überdenken; der ständig medienpräsente Aktivist für Inneres von den Grünen fordert, den Infektionsschutz mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen. Wie immer, formieren sich schon im Vorfeld des 1. Mai die Fronten. Die Krawallstrategen legten bereits fest, der Staat habe nichts zu sagen: „Nicht die Polizei, nicht der Senat von Berlin und auch nicht die Bundesregierung entscheidet, ob der 1. Mai in Berlin stattfindet, sondern wir selbst.” Aber vielleicht wird in weiser Voraussicht die Ausgangssperre bis dahin eh aufgehoben, denn den Linken gegenüber wird immer nach Wegen der Deeskalation gesucht - und mit den ramadanfeiernden morgenländischen Fa

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