Grundgesetz, das war nur ein schöner Traum. Das wissen wir doch schon länger, jeder zweite Beitrag hier bei Achgut macht dies mehr oder weniger offen zum Thema. Dies auch nur zu erwähnen wird bald als Hassverbrechen eingestuft, und entsprechend bestraft werden. Wir haben halt nicht die Mentalität, unsere Grundrechte zu schützen. Sie waren nie wirklich Bestandteil dieser Gesellschaft. Winken wir ihnen wehmütig nach während sie vollends zerbröseln.
Herr Schmidt, es ist schon erstaunlich, wenn Jemand die „Gefahr im Verzug“ nicht kennt. Wir sind jetzt eingesperrt, nicht erst in drei Monaten!
Herr Kaufmann, welche geltende Rechtsvorschrift?
Tja, der “Vogelschiß” war ein großer Scheiß. Schön, daß man jetzt miterleben kann, wie die Scheiße immer mehr wird. (Hat die hamsternde Volksseele da vielleicht so eine Ahnung gehabt?)
Die Dame vergleicht die Isolierung alter und kranker Menschen zum Infektionsschutz mit “der ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und anderer Bevölkerungsgruppen im Dritten Reich”. Ist da rational wirklich noch alles im grünen Bereich?
Ich bin Behindert und Beschäftigter in einer Behindertenwerkstatt und selbst ich erkenne klar und deutlich, was für eine Schweinerei des schäbige Verhalten hier die Polizei und die Staatsanwaltschaft gegenüber dieser mutigen Rechtsanwältin zeigt. Aus dem einst Rechtstaatlichen und Demokratischen Deutschland ist leider eine Gesinnungsdiktatur geworden. Dieses sagte ja auch schon bereits Vera Lengsfeld und da hat sie absolut Recht. Wenn Deutschland übrigens tatsächlich ein Rechtsstaat wäre, dann gäbe es in Deutschland eine Justiz, die NICHT weisungsgebunden wäre !!! Auch dass habe ich unlängst erkannt.
Mein Staatsrechtprofessor meinte schon vor vielen Jahren, dass Artikel 20 (4) ein reiner Alibi-Artikel ohne Wirkungskraft ist. Herr Schmidts Hinweis ist vollkommen richtig: der Zusatz “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist” macht die Widerstandsaufforderung zu einer Lachnummer, da immer zunächst der Rechtsweg zu beschreiten ist. Ein jahrelanger Klageweg ermöglicht jedoch den Verfassungsfeinden, Tatsachen zu schaffen und Freiheiten auch dauerhaft zu beschneiden. Gleiches gilt, wenn die Justiz (wie im 3. Reich oder der DDR) treu an der Seite der staatlichen Verbrecher bleibt. Da bei uns die höchsten Richter von der Politik ernannt werden, muss man leider von einer solchen Treue ausgehen. Liebes Achse-Team und liebe Mit-Kommentatoren: es gibt meiner Meinung nach nur einen guten Verfassungshüter und das ist eine bewaffnete Bevölkerung! Nur wenn Angriffe auf Rechtsstaat, Freiheit und Demokratie für politische Machtinhaber mit Lebensgefahr verbunden ist, wird sich jeder Politiker solche Massnahmen zweimal überlegen. Und jetzt denkt mal darüber nach, warum Deutschland eines der schärfsten Waffengesetze weltweit hat…
Wenn ich es nicht wüsste, hätte ich solches Vorgehen bei der Stasi verortet.
Entsetzt bin ich. Die demokratisch gewählte Regierung ergreift nun mal endlich zum Schutze ihrer Bürger (was 2015 keineswegs der Fall war) Maßnahmen, die ein Massenelend und Tausende von Toten verhindern sollen. Hierbei stützen sich die Entscheidungsträger auf ihre Berater, denen man wisenschaftliches Renomme nur mit Böswilligeit absprechen kann (Drosten, Kekule etc. und bei Trump, ja der Gottseibeiuns, Fauci). Jedenfalls würde ich mich eher bei einem der genannten beraten lassen als von den Foristen hier. Für einen Normalsterblichen- und ich glaube fast auch für die Politiker und Spezialisten , ist die Bedrohlichkeit der Lage kaum durchschaubar, also haltet im Sinne einer größeren Schadens eure inkompetenten Kommentare zurück. Die Einschränkung der persönlichen Feiheit ist vorübergehend und für einen begrenzten Zeitraum für jeden im Privaten tolerabel. Die wirtschaftliche Härte für eine Menge Bürger ist sehr wohl diskutabel. Daß hier in dem Forum eine verantwortungslose Rechtsanwältin als Gralshüterin der Rechtsstaatlichkeit hochgejazzt wird, scheint mir ähnlich hysterisch wie die Klima- und Diesel- und ——Diskussion. Wenn Sie mir und meinen Mitarbeitern - außer einigen guten Worten - am Dienstag suffiziente Schutzkleidung vorbeibrächten, würde ich Sie als Diskussionspartner vielleicht ernst nehmen können.
Niemand braucht einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung folgen. Sie wird ja wissen was Sie jetzt lediglich beauftragen sollte.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.