Ansgar Neuhof / 01.07.2025 / 06:00 / Foto: Montage achgut.com / 75 / Seite ausdrucken

Der Kriminalfall Northvolt: Hat sich Habeck schon einen Bademantel zugelegt? 

Der Vorwurf der Untreue gegenüber den Verantwortlichen in Sachen Northvolt lässt sich gut begründen. Unser Autor, Rechtsanwalt und Steuerberater, hat im Januar bei der Berliner Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Wie lange will man sich der erdrückenden Beweislage noch verweigern?

Seit 07.01.2025 liegt der Staatsanwaltschaft Berlin in Sachen Northvolt meine Strafanzeige wegen Untreue vor (Aktenzeichen 244 Js 461/25), unter anderem gegen Ex-Bundeswirtschaftsminister Habeck, Ex-Bundesfinanzminister und KfW-Aufsichtsrat Kukies und die Vorstandmitglieder der KfW-Bank. Seitdem mauert die Staatsanwaltschaft, obwohl die Hinweise für eine mögliche Strafbarkeit von Tag zu Tag erdrückender werden.

600 Millionen Euro Schaden zuzüglich verlorener Zinsen sind dem Steuerzahler entstanden, weil die genannten Personen über die staatseigene Bank KfW einen Kredit an (das mittlerweile insolvente) Unternehmen Northvolt in Form einer Wandelanleihe gegeben haben. Insgesamt ist der Schaden sogar doppelt so hoch (siehe Achgut-Investigativ: Insolvenz- und Kriminalfall Northvolt (1); dieser weitere Schaden steht aber nicht im Zusammenhang mit der Wandelanleihe. 

Der Kreditvergabe an Northvolt lag insbesondere eine Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vom 15.06.2023 zugrunde. Sie beweist: Die Kreditvergabe war keine politische Fehlentscheidung, die vorkommen kann, weil Prognosen nun einmal unsicher sind, sondern eine Entscheidung, die man wohl nur als kriminell werten kann. 

Zwischenzeitlich hatte bereits der Bundesrechnungshof einen Bericht zur Northvolt-Kreditvergabe erstellt. Demnach hätte das Bundeswirtschaftsministerium die PwC-Stellungnahme „nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage betrachten dürfen. Es hätte den Informationslücken und Risiken weiter nachgehen müssen“ (siehe z.B. hier).

Die Formulierung „nicht hinreichende Entscheidungsgrundlage“ birgt bereits den strafrechtlichen Sprengstoff. Denn Untreue im Sinne des § 266 StGB liegt insbesondere dann vor, wenn Entscheidungsträger im Rahmen des ihnen zukommenden Entscheidungsspielraums nicht auf Basis einer sorgfältig ermittelten Entscheidungsgrundlage gehandelt haben. Und genau das ist hier geschehen. 

Kein Gutachten – keine hinreichende Entscheidungsgrundlage

Die PwC-Stellungnahme ist, wie der Bundesrechnungshof zu Recht feststellt, tatsächlich keine hinreichende Entscheidungsgrundlage. Im Gegenteil: Sie ist übervoll mit Bemerkungen, die zwingend eine Kreditvergabe ausschließen. Entgegen der Diktion in den Medien ist die PwC-Stellungnahme übrigens kein Gutachten. Diese Bezeichnung ist grob irreführend und wird auch von PwC selbst nicht verwendet. Denn den PwC-Wirtschaftsprüfern fehlte so ziemlich alles, was für ein Gutachten erforderlich gewesen wäre.

Northvolt lieferte keine vollständigen Unternehmenszahlen und machte den Wirtschaftsprüfern nicht die für eine Kreditentscheidung üblichen und erforderlichen Angaben. Mangels zureichender Angaben konnten die Wirtschaftsprüfer die Northvolt-Zahlen nicht überprüfen, schätzten sich die fehlenden Zahlen zusammen und legten Annahmen nach eigenem Gutdünken zugrunde. Kann man mal spaßeshalber machen, aber nicht, wenn es um 600 Millionen Euro Steuergeld geht. Die Stellungnahme ist im Ergebnis einfach nur unseriöser Nonsens. 

Einige Beispiele aus der PwC-Stellungnahme, die das belegen:

In Nr. 181 heißt es: „Da uns keine gebündelten Hintergrundinformationen zu der Unternehmensplanung vorlagen, war es uns nicht möglich, die Positionen der Ergebnisrechnung im Detail zu plausibilisieren.“ Das heißt: Northvolt konnte beliebige Zahlen vorlegen, ohne dass die Wirtschaftsprüfer sie prüfen konnten. [Was übrigens nicht ganz richtig ist, denn PwC hätte zumindest teilweise plausibilisieren können, dazu gleich mehr.] Kein normales Unternehmen bekäme unter diesen Umständen Geld von einer Bank. 

In Nr. 432 heißt es: „Die zur Verfügung gestellte Unternehmensplanung von Northvolt verfügt über keine vollständige Kapitalflussrechnung. … Informationen zur geplanten Finanzierung liegen nur rudimentär vor und Informationen zum Schuldendienst fehlen vollständig.“ Das heißt: Nicht einmal das Minimum an Informationen seitens des Unternehmens lag den Wirtschaftsprüfern vor. Das wäre eigentlich das Todesurteil für jede Finanzierungsanfrage. 

Weiter heißt es: „Um trotzdem die zukünftigen Zahlungsströme Northvolts abschätzen zu können, werden von uns diverse vereinfachende Annahmen getroffen.“ Das heißt: Um überhaupt eine Stellungnahme erstellen zu können, haben sich die Wirtschaftsprüfer eigene, noch dazu vereinfachende Annahmen erdacht. Welche, teilen sie aber nicht mit. Auf diese Weise kann man tatsächlich auch ein Pleiteunternehmen schönrechnen. 

Auf S. 75 in Fußnote 91 heißt es: „Die von NV AB bereitgestellte Unternehmensplanung enthält keine Informationen zum Finanzergebnis.“ [Anmerkung: Das Finanzergebnis ist ein Teil des Gesamtergebnisses und umfasst insbesondere die Zinseinnahmen und hier besonders relevant: die Zinsausgaben.] Das heißt: Northvolt hat keine Planung gehabt bzw. jedenfalls nicht vorgelegt über den künftig zu leistenden Zinsdienst. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung für jede fundierte Planung, vor allem angesichts der bereits aufgenommenen Finanzierungen in Milliardenhöhe. 

Interessant auch folgende Angabe aus der PwC-Stellungnahme in Nr. 325: „Gemäß der vorläufigen Bilanz von Northvolt zum 31.12.2022 …“. Das heißt: Die PwC-Wirtschaftsprüfer arbeiteten mit veralteten Unternehmenszahlen. Denn laut dem Sustainability and Annual report 2022 von Northvolt hatte der Vorstand den Konzernabschluss 2022 bereits am 25.04.2023 freigegeben. Die endgültigen Zahlen waren also fast zwei Monate vor Abgabe der PwC-Stellungnahme vom 15.06.2025 vorhanden. Diese Diskrepanz muss auch jedem Leser der Stellungnahme auffallen. Denn im Juni liegen bei Unternehmen dieser Größenordnung üblicherweise die endgültigen Vorjahreszahlen längst vor.

Man fragt sich: Warum hat PwC nicht nachgehakt und die endgültigen Werte berücksichtigt? Zwar lässt sich nicht erkennen, inwieweit sich die vorläufigen und die endgültigen Zahlen unterscheiden. Dennoch wirft dieser unscheinbar wirkende Aspekt ein äußerst schlechtes Licht auf PwC (und alle anderen Beteiligten).  

PwC hat nicht einmal plausibilisiert, was zu plausibilisieren gewesen wäre 

Noch ein weiterer Aspekt ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben: Gemäß Nr. 5 der Stellungnahme ist „die wesentliche Grundlage der Stellungnahme die von Northvolt zur Verfügung gestellte Unternehmensplanung für den gesamten Northvolt-Konzern im Zeitraum 2023 bis 2030“. Wie bereits oben dargestellt, konnte PwC sie nicht plausibilisieren. Doch in einem Teilbereich wäre dies möglich gewesen. PwC hätte die Northvolt-Planzahlen mit den laufenden Ist-Zahlen für den Zeitraum 01.01. bis 31.05.2023 abgleichen können. Denn die Stellungnahme datiert ja vom 15.06.2023. Angesichts der mangelnden Information seitens Northvolt wäre das das Mindeste gewesen, um herauszufinden, ob die Planzahlen überhaupt realistisch sind.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte sich dabei herausgestellt, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Denn die Zahlen von 2023 waren derart desaströs, dass sicher anzunehmen ist, dass dies auch schon für den Zeitraum bis 31.05.2023 galt, mithin zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme die Planzahlen bereits überholt waren und zwingend eine Überarbeitung der Planung hätte erfolgen müssen. Wenn eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie PwC sich dieser offen auf der Hand liegenden Überprüfung verschließt, dann wohl kaum aus Unwissenheit, sondern weil dieser Abgleich das Ergebnis der Stellungnahme (dazu gleich mehr) „kaputt“ gemacht hätte. Nahegelegen hätte zudem ein Abgleich der Planzahlen früherer Jahre mit den tatsächlichen Zahlen, um herauszufinden, ob und wie sehr das Unternehmen in seinen Planungen der späteren Realität nahekommt. 

Zwischenergebnis: Die PwC-Stellungnahme erfüllt nicht die Voraussetzungen einer sorgfältig ermittelten Entscheidungsgrundlage. Denn es fehlten zahlreiche Grundlageninformationen, um überhaupt eine seriöse Stellungnahme erstellen zu können: mangelnde Hintergrundinformationen, unvollständige Kapitalflussrechnung, rudimentäre Informationen zu Finanzierung und Schuldendienst. Keine Plausibilitätsprüfung. Dass unter diesen Umständen keines der beteiligten Ministerien und auch nicht die KfW widersprach, ist in höchstem Maße skandalös und Ausdruck völliger Gleichgültigkeit gegenüber dem Steuerzahler. 

Ohne fundierte Grundlage kein sinnvolles Ergebnis

Es versteht sich von selbst, dass man in einer Stellungnahme oder in einem Gutachten kein sinnvolles Ergebnis ermitteln kann, wenn schon die Grundlagen nicht genügend sind. Dennoch waren sich die PwC-Wirtschaftsprüfer nicht zu schade, ein solches zu liefern. Dabei betrachteten sie zwei von Northvolt gelieferte Planungsszenarien. Das eine Szenario mit Produktionskapazitäten von 150 GWh, das andere mit Kapazitäten von 250 GWh.  

Für das Szenario mit der niedrigeren Produktionskapazität prüften sie, ob eine Rückzahlung in Geld möglich sei (für das andere Szenario kam eine Rückzahlung von vornherein nicht in Betracht). Zutreffend verneinten sie das. Da ein solches Ergebnis natürlich das Ende aller Kreditverhandlungen und wohl auch das Ende von Northvolt gewesen wäre, unterstellten sie, dass Northvolt die Wandelanleihe im Jahre 2028 durch eine Neufinanzierung ablösen, also den Kredit mit einem neuen Kredit zurückzahlen könne. Voraussetzung dafür sei, dass „sich der generierte Cashflow bis zum Jahr 2028 gemäß der Unternehmensplanung entwickelt“ und zudem alle Tochtergesellschaften ihre Rentabilitätsziele erreichen. Das heißt: PwC mutmaßte hier, dass alles Bestens laufen wird gemäß den nicht plausibilisierten Northvolt-Planungen und sich außerdem schon ein „Doofer“ finden würde, der Northvolt das Geld gibt, damit der Staat es zurückerhält. Diese Mutmaßungen sind in keiner Weise seriös. Denn naturgemäß sind die unternehmenseigenen Planungen oftmals geschönt, so dass es Aufgabe eines externen Prüfers ist, diese zu plausibilisieren. Genau das aber hat PwC nicht geleistet. 

Eine solche Plausibilisierung wäre um so erforderlicher gewesen, als an Stellen, die man einmal tatsächlich plausibilisieren konnte, sich herausstellte, dass Northvolt geschönte Annahmen getroffen hat. In Nr. 227 der Stellungnahme heißt es beispielsweise zu den Strompreisen (die einen nicht unerheblichen Anteil an den Ausgaben haben): „Der im Vergleich zum freien Markt niedrig angesetzte Strompreis setzt voraus, daß die öffentliche Hand eine derzeit noch nicht klar definierte öffentliche Unterstützungsleistung erbringt.“ Das heißt: Northvolt hat den Strompreis heruntergerechnet in der Hoffnung auf noch mehr Staatsgeld. PwC benennt dieses Problem zwar, zieht daraus aber keine Konsequenzen und passt insbesondere die Planzahlen nicht an. 

Die Simulation der Ergebnisse

Natürlich bemerkten auch die PwC-Wirtschaftsprüfer, dass dies im Ergebnis alles etwas „dünn“ ist. Sie ließen sich daher noch etwas anderes einfallen. Sie simulierten den voraussichtlichen Unternehmenswert im Jahre 2028. Ziel war zu ermitteln, wie wahrscheinlich es sei, dass Northvolt 2028 noch existiert und damit (statt einer Rückzahlung in Geld) zumindest eine Umwandlung der Anleihe in eine Aktienbeteiligung würde erfolgen können. In 86 Prozent der durchgeführten Simulationen sollte diese Umwandlung möglich sein. Und dies bei immerhin 20.000 (!) Simulationsszenarien, die PwC rechnen ließ. Was diese 20.000 Szenarien unterscheidet, schreibt PwC nicht. Besonders gut ist das PwC-Simulationstool augenscheinlich aber nicht. Besser wäre es wohl gewesen, einige wenige, aber realistische Szenarien durchzurechnen und dabei seine „Hausaufgaben“ zu machen.

Zu diesen Hausaufgaben hätte gehört, die Northvolt-Angaben nicht einfach 1:1 zu übernehmen. In Nr. 391 heißt es: „Für die überschlägige Abschätzung des Unternehmenswerts haben wir die dargestellte Unternehmensplanung von NV AB der Jahre 2023 bis 2030 zugrunde gelegt.“ Das heißt: Auch für diese 20.000 Simulationen hat PwC einfach die Planzahlen von Northvolt übernommen. Zu diesen „Hausaufgaben“ hätte gehört, bloße Hoffnungswerte wie einen durch staatliche Hilfen reduzierten Strompreis zu korrigieren (siehe oben). Und dazu hätte gehört, nicht unzutreffende Faktoren in die Berechnung einfließen zu lassen. So hat PwC Faktoren von angeblichen Vergleichsunternehmen zugrundegelegt, die aber bereits im Markt etabliert (wie zum Beispiel Samsung oder Toshiba) und damit eben gerade nicht vergleichbar sind. Und hat damit natürlich überhöhte Unternehmenswerte errechnet. 

Fazit: PwC-Stellungnahme ohne Wert 

Die PwC-Stellungnahme ist kein Gutachten (und daher auch von PwC so nicht bezeichnet). Es eine Stellungnahme ohne jeden Wert. Jedem Leser dieser Stellungnahme, der in seinem Leben mehr als Märchenbücher gelesen hat, ist dies auch klar. Dafür muss man nicht einmal Fachmann sein. Denn die Wirtschaftsprüfer haben das durchaus offen kommuniziert. Die aus der Stellungnahme zitierten Sätze (siehe oben) zeigen auch einem Laien deutlich die sehr weitgehenden Informationsdefizite.  

Ungeachtet dessen hätten sich die Wirtschaftsprüfer der Mitwirkung an dieser Farce verweigern müssen. Man kann keine Entscheidungsgrundlage für eine Kreditvergabe erstellen, wenn weitgehende Informationsdefizite bestehen und man die vorgelegten Zahlen nicht plausibilisieren kann (und selbst das wenige unterlässt, was man insoweit tun konnte). Warum PwC dennoch mitgemacht hat, darüber lässt sich nur spekulieren. Auch ob dabei die bereits thematisierten Verbindungen zwischen PwC und am Unternehmensfortbestand interessierten Northvolt-Anteilseignern (siehe Achgut-Investigativ: Der Kriminalfall Northvolt (2)) eine Rolle gespielt haben.

Die Stellungnahme von PwC erscheint jedenfalls in einer Weise formuliert, dass man einerseits der Politik ein „Alibi“ für eine positive Kreditvergabe verschaffen wollte, ohne aber sich andererseits irgendwelche Fehler vorwerfen lassen zu müssen, die eine Schadenersatzhaftung auslösen würden. Nebenbei bemerkt: Wieder einmal haben die Wirtschaftsprüfer versagt und ihre weitgehende Überflüssigkeit bestätigt. Schafft endlich dieses Wirtschaftsprüfer-Unwesen ab! 

Für die verantwortlichen Politiker und KfW-Banker aber gilt: Die PwC-Stellungnahme vom 15.06.2023 ist kein Freibrief. Im Gegenteil: Sie wussten aufgrund der Stellungnahme, dass dieser nur unvollständige, unzureichende und nicht plausibilisierbare Angaben von Northvolt zugrunde lagen. Sie können sich daher nicht auf das vermeintlich positive Ergebnis der Stellungnahme berufen. Die Staatsanwaltschaft Berlin ist und bleibt aufgefordert, die strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen. 

Zumal es ja in diesem Zusammenhang noch einen weiteren Vorwurf gibt, der eine Untreue begründen kann: Nach der Kreditvergabe unterließ man die erforderliche sogenannte Kreditkontrolle. Das hatte das Bundeswirtschaftsministerium ausdrücklich eingeräumt. Die laufende Kreditkontrolle gehört zu den Grundpflichten eines Kreditgebers. Die Auszahlungen erfolgten erst im Dezember 2023 und Ende Februar 2024. Spätestens die zweite Auszahlung im Februar 2024 in Höhe von 400 Millionen Euro hätte vermieden werden können. Denn zu diesem Zeitpunkt lagen die desaströsen Unternehmenszahlen für 2023 vor. Sie hätten die Planzahlen von Northvolt und damit auch die darauf basierende PwC-Stellungnahme als abwegig „entlarvt“. Und letztlich ist ja auch nicht so wichtig, ob man gegen die Verantwortlichen wegen 400 Millionen Euro oder wegen 600 Millionen ermittelt. Hauptsache, man tut es endlich.  

 

Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.

Foto: Montage achgut.com

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Leserpost

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Wolfgang Richter / 01.07.2025

“Seitdem mauert die Staatsanwaltschaft, ....”  - Die “mauert” nicht, sondern hält sich an “Recht und Gesetz” der Buntenrepublik,nämlich “Das Weisungsrecht” das in den §§ 146, 147 GVG geregelt ist. Dort ist auch “rechtsstaatlich” geregelt, daß das mit der Anzeige nix wird, genausowenig wie zB mit der von der “Künstlertruppe” wegen Märzens “Drecksarbeit” in Bezug auf Israels Angriff auf den Iran, oder auch ganz klein meine damalige Anzeige gegen die Verantwortlichen des Bundesumweltministeriums wegen der “Spende” aus Steuergeld 2016 während des Wahlkampfes Trump-Clinton in den USA an die “Clinton-Stiftung”. “Die” haben sich vielfältig abgesichert.

Wolfgang Weber / 01.07.2025

Gernot Richters: “@Wolfgang Weber:  Warum hauen Sie denn so auf den Kommentierer drauf? Es gibt unter den juristisch unbeleckten Leuten viele, die eine Zivilklage nicht von einer Strafanzeige oder öffentlichen Klage unterscheiden.” Oh, da haben Sie aber etwas in den völlig falschen Hals bekommen. Herr Neuhof hat vorher Herrn Klar darauf aufmerksam gemacht, wie er denn auf die Frage komme, ob hier eine Klage abgewiesen worden sein könnte. Wenn Sie das von Herrn Neuhof zuvor gelesen hätten, hätten Sie Ihren Kommentar nicht geschrieben. Ich zitiere Ihnen hier hier nochmal den Anfang dessen, was ich an Herrn Neuhof schrieb. Ab den Anführungszeichen gebe ich Herrn Neuhof wieder, d.h. ich zitiere ihn. Aber das ist eigentlich auch klar. Man schreibt etwas an eine Person - in dem Fall Herrn Neuhof - und gibt mit Anführungszeichen wieder, was diese Person an eine andere Person - in dem Fall Herrn Klar - geschrieben hat. @A. Neuhof: “@Franz Klar: Wie kommen Sie auf die Frage, ob hier eine Klage abgewiesen worden sein könnte? Es steht doch gleich im ersten Satz des Artikels, daß es um eine Strafanzeige geht. Und in den letzten beiden Absätzen ist ausdrücklich bezeichnet, was angesichts der Beweislage die Staatsanwaltschaft zu tun hätte: nämlich wegen Untreue zu ermitteln ...

Werner Blumenreuter / 01.07.2025

@ Karl Heinz Münter, ja, ja, diese blöden Rankingzellen fallen so einfach, mir nichts, Dir nichts, um. Son Pech.

Michael Woelki / 01.07.2025

Jetzt ist es nunmal passiert. Aber es ist ja nur Geld….

Andreas Rochow / 01.07.2025

Die Politiker sind “modern” geworden, wenn’s um Geld geht: Sie haben von der Modern Monetary Theory verstanden, dass, wer den Steuerbürger beherrscht, Schulden bis zum Get-No machen kann! Sie handeln schon nach genau dieser Erkenntnis: An eine Steuer- und Abgabenbelastung von unanständigen 55-60% haben sich die Bürger spielend gewöhnen lassen. Die Steuersenkungspartei FDP ist nicht mehr im Bundestag. Zu stark war die Gemeinschaft der “modernen” Abzocker, die über steigende Energiepreise jubeln und auf Kosten des Steuerzahlers ihr Vorfeld in den NGO-Untergrund schickt, um eine junge Oppositionspartei MIT ALLEN MITTELN zu verhindern! Das nennen sie “Demokratie leben!” (Befehlsform). Schlimm, dass wir dulden, dass sich auch die EU-Kommission grenzüberschreitend mit Milliarden an diesen antidemokratischen staatlichen Sauereien beteiligt und dass es bei den Demokratie-Leben!-Aktivisten zum guten Ton gehört, Geld auch von internationalen Wohltäterstiftungen aus Übersee anzunehmen! Dagegen müssten In- und Auslandsgeheimdienst tätig werden, wenn der demokratische Rechtsstaat nicht zu einer korrupten, faschistoiden Simulation verkommen soll. Bolschewisten lieben aber das Chaos und zählen die Opfer nicht, die für die “gute Sache” ihr Leben büßten. Wir wissen, dass die “gute Sache” lebenslang auf sich warten lässt!  Rechtsstaatliches Vorgehen gegen betrügerische selbsternannte Untergrund-Wohltäter sollte oberste Priorität haben. Wird das systematisch versäumt - und seit mind. 10 Jahren ist das der Fall - treten wir eine Höllenfaht an, die in Zerstörung und Chaos enden muss! Zur Ablenkung werden wir auf den Kriegspfad geschickt - von Personen, die in einem demokratischen Rechtsstaat nie etwas zu sagen haben sollten! Jeden Tag eine weitere Bestätigung für diese gar nicht so steile These. Aber wenn geheime politische Korruption und Einflussnahme durch NGOs der Normalfall sind, ist “Demokratie leben!” längst eine Großlüge und eine Dystopie.

Franz Klar / 01.07.2025

@A. Neuhof:“Und in den letzten beiden Absätzen ist ausdrücklich bezeichnet, was angesichts der Beweislage die Staatsanwaltschaft zu tun hätte: nämlich wegen Untreue zu ermitteln”. Dann ist ja mindestens die Untätigkeitsklage das Mittel der Wahl , wenn nicht gar Strafvereitelung (§ 258 StGB) dräuend im Raume steht . Da ist Handeln dringendst geboten , um der Strafrechtspflege Genüge zu tun !

B.Jacobs / 01.07.2025

Wie groß ist die Chance das Habeck seinen Bademantel verliert, lüsterne EKD Borsteinschwalben wären bestimmt begeistert eine sexy Menn zu sehen, der im Herbst dank unserer Rundfunkgebühren Talk Shows ausrichten kann. Ist je ein Politiker der Altparteien, die das Volk als störend empfinden für die Schäden an der deutschen Wirtschaft in Haftung genommen worden, im Gegenteil zu Frauke Petry die keinen Schaden angerichtet hatte. Sie berufen sich auf ihre Immunität und sind dank der Schaltstellen an der Macht, wie sagte Ska Keller so schön “Wir haben alle Schaltstellen der Macht besetzt” nahezu unantastbar und können das Volk wegen Majestätsbeleidigung verklagen. Zwischen Hetze und Volksverhetzung gibt es nun doch Unterschiede zu dem normalen Empfinden, das Habeck nie wirklich Durchblick als Wirtschaftsminister zeigte. Vielleicht ist der weiße Bademantel Ironie, das man wieder über die Bürger lacht, die deren Suppe teuer auslöffeln müssen mit diversen Schuldenbergen für eine verkorkste Energiewende. Dazu muss ein narkotisiertes Volk erst mal aufwachen um seine Politiker zur Rechenschaft ziehen zu können.

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