Gastautor / 24.12.2023 / 10:00 / Foto: Fabian Nicolay / 40 / Seite ausdrucken

Der „Kreuz-Skandal“ als Toleranz-Test

Von Okko tom Brock.

Von Okko tom Brock. Mit seinem Urteil zum bayerischen „Kreuzerlass“ stellt das  Bundesverwaltungsgericht fest: Religionsfreiheit  bedeutet keine sterile „Freiheit von Religion“, garantiert also nicht, von allen Zeugnissen und Traditionen religiöser Gemeinschaften, die in Deutschland bodenständig sind, „verschont“ zu werden. 

Als am 19. Dezember das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zum bayerischen „Kreuzerlass“ verkündete, hätte wohl kaum jemand mit einem Resultat „pro Kreuz“ gerechnet. Der „Würstchen-Populist“ Markus Söder (taz) hat sich also mal wieder durchgesetzt. Das Medienecho fiel demzufolge auch größtenteils negativ aus. Auch in den Leserzuschriften der einschlägigen Presseorgane entlud sich der geballte „Volkszorn“ auf das Kreuz. 

Doch was war genau geschehen? Vorausgegangen war, dass schon im April 2018 die bayerische Landesregierung beschlossen hatte, dass „im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes [...] als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“ ist, wie es in §28 der Geschäftsordnung für Behörden im Freistaat Bayern seither heißt. Diese Regelung ist seit Juni 2018 in Kraft und sorgte umgehend für Protest. Geklagt hatte der Bund für Geistesfreiheit, eine Weltanschauungsgemeinschaft mit rund 8.000 Mitgliedern in Bayern (Selbstauskunft). 

Bereits am 1.06.2022 wies der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die Klagen ab, ließ jedoch Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu, das nun seinerseits den Erlass für rechtmäßig erklärte. Allerdings sah das Bayerische Gericht in besagtem Erlass seinerzeit durchaus eine Verletzung des Neutralitätsgebots des Staates gegeben, stufte sie aber offenbar nicht als schwerwiegend ein und verneinte daraus ableitbare subjektiv einklagbare Rechte der Kläger von Weltanschauungsgemeinschaften. Insbesondere seien den Klägern oder anderen Weltanschauungsgemeinschaften mit der bloß passiven Verwendung von Kreuzen keine weiteren Nachteile entstanden, und so verletze sie „weder deren Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch auf Gleichbehandlung“ (VGH München, Urteil v. 01.06.2022 – 5 B 22.674). 

Keine sterile „Freiheit von Religion“

Diese Begründung überzeugte die Kläger, aber auch große Teile der Öffentlichkeit aufgrund der empfundenen Widersprüchlichkeit des Urteils nicht. Einerseits wurde zwar eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht gerichtlich bestätigt, diese aber andererseits nicht zum Anlass einer Revision des Erlasses genommen. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt weitgehend das vorinstanzliche Urteil aus München bestätigt, es aber um einen wichtigen Erkenntnisgewinn bereichert: Das Urteil leistet nämlich einen relevanten Beitrag zur Definition der staatlichen Neutralitätspflicht und der Religionsfreiheit. Religionsfreiheit nach bundesrepublikanischer Lesart bedeutet keine sterile „Freiheit von Religion“, garantiert also nicht, von allen Zeugnissen und Traditionen religiöser Gemeinschaften, die in Deutschland bodenständig sind, „verschont“ zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht verneint insbesondere, dass die sog. negative Religionsfreiheit einen „Konfrontationsschutz“ für Individuen beinhalte. Die FAZ titelte noch am selben Tag: „Eine flüchtige Konfrontation, die jeder Bürger aushalten muss.“

Diese Klarstellung dürfte bei aller Kontroversität des Kreuzeserlasses und der mutmaßlich populistischen Motive des bayerischen Ministerpräsidenten wegweisend sein. Während sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass nicht die Scharia, wohl aber die in Deutschland lebenden, sich zu unseren Werten bekennenden Muslime „zu Deutschland gehören“, wird in diesem Urteil in unmissverständlicher Deutlichkeit akzentuiert, welche Symbole und Traditionen unser Land tatsächlich maßgeblich und bleibend bestimmen. Das Kreuz gehört offenbar dazu. 

Seit jeher höchst kontroverses Symbol

Im Niedersächsischen Schulgesetz, also dem für meine Arbeit als Lehrer an einem öffentlichen Gymnasium maßgeblichen Gesetzestext, wird der schulische Bildungsauftrag in § 2 ausdrücklich so formuliert: „Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln.“

Als Symbol ist das Kreuz übrigens seit jeher höchst kontrovers: Schon der Apostel Paulus bemerkt entsprechend, die Botschaft vom Kreuz sei „für die Juden ein Ärgernis, für die Heiden eine Torheit“ (1. Kor 1,23). Der im Neuen Testament verwendete griechische Begriff lautet „skandalon“ (σκάνδαλον). Das Kreuz wurde also von Anfang an „skandalös“ wahrgenommen. 

Was genau verstört nun eigentlich am Kreuz so sehr? Friedrich Nietzsche sah im Kreuz ausgerechnet ein „Symbol der Macht“, Bert Brecht eines der „Unterdrückung“. In der Tat steht das Kreuz für einen Machterweis des antiken Imperium Romanum und für die jahrtausendealte Unterdrückung des jüdischen Volkes schon um die Zeitenwende, als dessen Anführer und Aufrührer die römischen Besatzer Jesus von Nazareth offensichtlich missverstanden wurde. 

Eine nicht nur intellektuelle Herausforderung

Im Kern verärgert aber wohl über die Zeiten hinweg die Tatsache, dass in der Botschaft des „gekreuzigten Gottes“ (Jürgen Moltmann) unsere menschlichen Vorstellungen einer allmächtigen Entität, die alles im Griff hat und unsere Wünsche zu erfüllen vermag, „durchkreuzt“ wird. Die von Ludwig Feuerbach einst aller Religion nachgesagten „menschlichen Projektionen“ verfangen nicht mehr, oder wer würde sich einen echten Gott schon gerne leidend und sterbend vorstellen wollen? 

Im Koran, der wesentlich mehr von Jesus berichtet, als radikalen Muslimen und modernen Verächtern des Christentums bewusst ist, wird der Tod Jesu denn auch in einen Scheintod umgedeutet: „Und weil sie sprachen: ‚Wir haben Christus Jesus, den Sohn Marias, den Gesandten Gottes getötet!‘ – Aber sie haben ihn nicht getötet und haben ihn auch nicht gekreuzigt […] vielmehr hat Gott ihn zu sich erhoben.“ (Sure 4, 157-158). Diese Vorstellung eines nur scheinbar eingetretenen Todes Jesu ist eine bereits in der frühen Kirchengeschichte entstandene Vorstellung, die in der Theologie als Doketismus bezeichnet wird. 

Während Weihnachten als Fest von Harmonie und Frieden auch von einer postmodernen Wellness-Gesellschaft als weitgehend anschlussfähig empfunden und auch von Nicht-Christen in der Regel bislang weitgehend kritiklos angenommen wurde, stellt die Botschaft vom Kreuz eine nicht nur intellektuelle Herausforderung dar. Das Kreuz ist insofern auch weit mehr als ein „Zeichen“ oder auch nur ein „kulturelles Symbol“, wie nicht nur die deutschen Gerichte, sondern auch Repräsentanten der Kirchen in Deutschland mehrfach betont haben. Das Kreuz ist Grundlage und Mitte des christlichen Glaubens. 

Nicht ohne theologische Finesse

In seinem epochalen Werk „Der Gekreuzigte Gott“ von 1972 schrieb der Tübinger Theologe Jürgen Moltmann, übrigens völlig unverdächtig ein Weggefährte des CSU-Mannes Markus Söder zu sein, über die Kreuzesbotschaft: „Das Kreuz wird nicht geliebt und kann nicht geliebt werden. Und doch verschafft nur der Gekreuzigte jene Freiheit, die die Welt verändert, weil sie den Tod nicht mehr fürchtet. Der Gekreuzigte galt in seiner Zeit als Ärgernis und Torheit. Es ist auch heute unzeitgemäß, ihn in den Mittelpunkt des christlichen Glaubens und der Theologie zu stellen. Und doch befreit nur die unzeitgemäße Erinnerung an ihn Menschen von der Macht gegenwärtiger Fakten und den Gesetzen und Zwängen der Geschichte und öffnet sie für eine Zukunft, die nicht wieder dunkel wird. Es kommt heute darauf an, daß sich Kirche und Theologie auf den gekreuzigten Christus besinnen, um der Welt seine Freiheit zu zeigen, wenn anders sie werden wollen, was sie zu sein behaupten: nämlich die Kirche Christi und christliche Theologie.“

Die Tatsache, dass ein Gerichtsurteil zum Kreuzeserlass ausgerechnet wenige Tage vor Weihnachten verkündet wurde, ist am Ende nicht ohne theologische Finesse. Wir werden abseits von glühweingeschwängerter Adventsseligkeit daran erinnert, dass der von einer Mehrheit der Deutschen als Gottes Sohn geglaubte jüdische Rabbi Jesus von Nazareth nicht nur ein niedliches Kindlein, sondern auch ein beeindruckender Leidensmann gewesen ist. Einer, der bereit war, sich erniedrigen und foltern zu lassen, ohne die Menschen zu hassen. Schon die ärmliche Krippe zu Bethlehem lässt die Botschaft vom Kreuz wie ein filmisches Foreshadowing erscheinen. 

Für viele Menschen ist diese Botschaft weiterhin die Grundlage ihrer Hoffnung in unsicheren Zeiten, dass nicht Reichtum, Macht und Gewalt, sondern Barmherzigkeit, Liebe und Versöhnung das letzte Wort haben werden. Wenn die bayerischen Kreuze in öffentlichen Gebäuden an diese Hoffnung erinnern, freue ich mich über das gefällte Urteil. 

Der Autor ist Lehrer an einem niedersächsischen Gymnasium und schreibt hier unter einem Pseudonym. 

Foto: Fabian Nicolay

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Matthias Böhnki / 24.12.2023

In einem funktionierenden Gemeinwesen hätte man die geneigte wahlberechtigte Einwohnerschaft per Volksabstimmung gefragt, ohne Briefwahl, und hätte ein in jedem Fall verbindliches Votum bekommen. Nun hat man am Ende doch wieder nur Probleme, wenn die ganze deutsche Zukunft mal bis zum Ende durchdekliniert wird. Der Blick auf die Gegenwart öffnet dan Blick auf die Zukunft, der Blick in die Vergangenheit bringt da wenig. Auf Dauer werden sich Stückzahlen von kopftuchtragenden Frauen in öffentlichen Diensten nicht vermeiden lassen. Kann ich denen verbieten ein Kopftuch zu tragen, bspw. in Schulen und Kitas, während dort das Kreuz herumhängt, mit dem allerdings 80% der Insassen solcher Einrichtungen rein gar nichts anfangen können? Oder nehme ich dann nur zur Kenntnis, daß ebenjene Kopftuchträgerinnen im Angesicht des Kreuzes dann doch lieber sagen: nö, wenn ich mein Kopftuch nicht tragen darf, dann will ich hier auch nicht arbeiten; und stattdessen weiterhin im Bürgergeld verweilen ? Am Ende werden die Kreuze wohl abgehängt werden und die Frauen werden ihre Kopftücher ablegen müssen - und dann geht das Leben auch weiter. Nur Kreuze abhängen und Kopftuch weiter tragen - das geht nicht!

Thomas Kurt / 24.12.2023

Aufgewachsen in einem atheistischem Umfeld begann ich erst spät, mich mit dem Christentum zu beschäftigen. Dank meines einst besten Freundes, einem Ungar, von den Kommunisten verfolgt, eingesperrt, in die USA emigriert und nach der Wende nach Ungarn zurückgekehrt, fühle ich mich heute dem christlichen Glaube verbunden, ohne jemals (zum Glück) Mitglied einer der antichristlichen Amtskirchen gewesen zu sein. Meine Bibelfestigkeit kann mit der einiger Achse-Kommentatoren leider nicht mithalten, ich konnte den Nachholebedarf bis heute nicht abarbeiten. Aber ich bin entsetzt, wie und in welchem Ton auch hier auf der Achse die Auseinandersetzung mit überzeugten Christen geführt wird. Es ist ein Ton, wie ihn ausschließlich die führenden Antichristen der beiden Amtskirchen verdient haben, die ihren Glauben nur heucheln, wie wir alle wissen. Dieser Ton gehört sich auf keinen Fall gegenüber ehrlichen, überzeugten Christen, wie z.B mein Freund einer war. Durch ihn (und natürlich auch durch andere) ist mir erst klar geworden, dass die Basis all unserer Kultur, unserer Traditionen, alldessen, was wir leben und lieben, aber auch verachten, das Christentum ist. Diese Kultur wissen auch die meisten Atheisten durchaus zu schätzen, wie man täglich mit Freude erleben kann. Abschließend schließe ich mich den Worten von Peter Hahne an, die heute auf JF zu lesen sind: “Daß wir heute, mitten im einst christlich-abendländischen Europa, oft von Idioten (Nicht-Fachleuten) regiert werden, hat auch darin seine Ursache: Wo Glaube und Kultur versiegen, verschwinden Verstand und Vernunft, Maß und Mitte.” Allen Christen und Atheisten ein Frohes Weihnachten.

Stefan Riedel / 24.12.2023

6 Leserbriefe. 50% von… ? “... wenn an die Decke über jeder Schlafstätte ein Bild…” von wem? A….?

Reinmar von Bielau / 24.12.2023

Zum Kreuz kann man stehen, wie man will. Aber mir fehlt hier die Position der sogenannnten Amtskirchen die sich bei der sog. “Seenotrettung” engagieren und Altenheime dicht machen, um islamische Wirtschaftsflüchtlinge unterzubringen. Immer wieder liest man von pädophilen Übergriffen auf Kinder, die regelmäßig ohne Konsequenzen bleiben. Die Kirchen stoßen in das Horn der ewigen deutschen Dauerschuld und fordern uns auf zur Islamisierung unseres Landes “Ja” und “Amen” zu sagen. Sie wollen der Schäfer ihrer Herde sein und lassen den islamistischen Wolf unter ihre Herde.  Jetzt, zu Weihnachten, müssen die Kirchenbesucher sich wegen islamischer Terrorgefahr einer Leibesvisitation unterziehen und diese Kirchen wundern sich über Massenaustritte?! Bigottes Scheißpack!

Franz Klar / 24.12.2023

“Erst wenn in jedem Dienstgebäude auch eine Kippa und ein Palästinensertuch angenagelt sind , werdet ihr merken , daß der Geßlerhut das Original ist , von den Schweizern erfunden ! ” ( Weissagung der Klar-Indianer)

Peter Holschke / 24.12.2023

Was ist daran nicht zu verstehen? “Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm- Halt Du sie dumm, ich halt sie arm.”, sang bereits Reinhard Mey, also die Spatzen von Dächern. Tiefergehende religionstheoretische Unterweisungen und Belehrungen gegen Aufpreis.

Stephan Bujnoch / 24.12.2023

Daß ausgerechnet der „Bund für Geistesfreiheit“ hier geklagt hat, zeigt, daß seine geistige Freiheit offensichtlich auch seine Grenzen hat!

Rainer Niersberger / 24.12.2023

Eines der heute sehr wenigen Urteile eines Bundesgerichtes, das juristisch überzeugt. Und darauf kommt es nun in einem Rechtsstaat an. Letztlich geht es zum einen um die Abgrenzung zum Laizismus, zum anderen um den, inzwischen vom BVerfG vorsaetzlich rechtlich falsch behandelten, Aspekt der negativen und positiven Religionsfreiheit und der Religionsausuebung. Bekanntlich hat sich das Politgericht von der “Kerntheorie” verabschiedet, um die Ausuebung des Islam weit ueber dessen ( relig. kleinen) Kern unter staatlichen Schutz zu stellen. Als eine Art “logischer” Kehrseite wurde die Ausuebung des christlichen Glaubens bzw deren Schutz immer weiter reduziert. Das Gericht ist nicht fuer religiöse Fragen zuständig und hat entsprechend entschieden. Das aendert allerdings nichts den grundsaetzlich religiösen Fragen, die sich mit der Kreuzigung durchaus stellen, von der historischen Problematik abgesehen. Der Rabbi Jesus wurde relativ sicher nicht fuer seine urchristlichen “Umtriebe” verurteilt. Ob er sich fuer die Sünden der Welt, wenn dann wohl der “juedischen Welt” auf Geheiss Jahwes, einen anderen kannte er nicht, opfern wollte und geopfert hat, ist mehr als fraglich. Die roem. Besatzer, als Heiden religiös durchaus tolerant, toleranter als diverse Monotheismen, duerften andere, weltlichere Gruende gehabt haben.  Generell ist es problematisch, sich auf Kernelemente zu stuetzen, die historisch bestenfalls nicht belegt, sehr wahrscheinlich sogar falsch sind. Mit der Heranziehung der Evangelien als historische Dokumente, mangels anderer, ist das so eine Sache.  Der untaugliche Versuch einer rationalen, historisch faktenbasierten Verwissenschaftlichung von Religionen scheint mir generell wenig zielführend zu sein, fuer die Glaeubigen und auch fuer das Ziel, Glaeubige zu gewinnen bzw nicht zu verlieren. Als Agnostiker wuerde ich raten, sich auf den ( guten) Glauben zu beschränken.  Da ist uns allen geholfen. Das Recht, um das es hier ging, natuerlich nicht zu vergessen.

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