Peter Hemmelrath / 14.01.2025 / 16:00 / Foto: Peter Hemmelrath / 13 / Seite ausdrucken

Der konzeptlose Umgang mit Tarik S.

Der Umgang mit Tarik S. nach seiner Rückkehr vom IS im Jahr 2016, den dieser Prozess offenbart hat, führt unweigerlich zu der Frage, ob die Beteiligten das Schutzinteresse der Bevölkerung im Blick haben.

Der entscheidende Satz fiel am späten Montagnachmittag, fast sieben Stunden nach Beginn der Sitzung: „Die Kammer erwägt nicht, einen Hinweis nach 66 zu setzen.“ Damit teilte der Kammervorsitzende Mario Plein den Prozessbeteiligten mit, dass es nicht beabsichtigt sei, im Falle einer Verurteilung von Tarik S. eine anschließende Sicherungsverwahrung gemäß Paragraph 66 des Strafgesetzbuches anzuordnen.

Vorausgegangen war ein mehrstündiges Spektakel, in dem eine psychiatrische Gutachterin eindringlich davor gewarnt hat, dass ein Scheitern des 31-Jährigen in der bürgerlichen Welt mit dem Risiko eines Rückfalls in die gewaltaffine Ideologie der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) verbunden sein könnte - gleichzeitig aber auf Nachfragen mehrfach betont hat, dies nicht mit der juristisch erforderlichen abschließenden Sicherheit sagen zu können. 

Tarik S. war bereits vor mehr als zehn Jahren in der Bielefelder Salafisten-Szene und auch bei der Koran-Verteilungskampagne „Lies!“ aktiv. Zuvor fiel er bereits in der Schule durch Gewalt gegen Mitschüler auf. Sein Vater war Vorstandsmitglied einer in Bielefeld einschlägig bekannten Moschee. 2013 ging er nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen, und nannte sich „Osama, der Deutsche“.

Beim IS trat er 2014 in einem Propagandavideo auf, in dem er sich zusammen mit anderen Terroristen über einem am Boden liegenden und enthaupteten Toten lustig machte. Einer der Männer fragte: „Akhi, was ist da passiert?“. Tarik S. blickte daraufhin lachend in die Kamera, bückte sich und tat so, als fühle er den Puls des Leichnams. Dann sagte er: „Der sieht mir ziemlich kopflos aus.“ Bevor sich die Gruppe singend und lachend wieder von dem Leichnam entfernte, sagte einer der Männer: „Lass doch nicht den Kopf hängen, Mann, du bist beim IS.“ 2016 kehrte Tarik S. nach Deutschland zurück und wurde sofort verhaftet. Im Jahr darauf wurde der Deutsch-Ägypter vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen IS-Mitgliedschaft zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt.

Nach seiner Haftentlassung im März 2021 nahm er am Aussteigerprogramm Islamismus (API) des nordrhein-westfälischen Innenministeriums teil. Nach Hinweisen des marokkanischen Geheimdienstes sowie des Bundeskriminalamts, er könne wieder Anschläge begehen, wurde er im Oktober 2023 erneut verhaftet. Als mögliche Anschlagsziele wurden unter anderem die LGBTQ-Szene, die Islam-Kritiker Michael Stürzenberger und Irfan Peci sowie pro-israelische Kundgebungen genannt.

„Exit-Strategie“ aus dem bürgerlichen Scheitern

Der Prozess gegen ihn begann am 25. Juli in Duisburg. Obwohl sich dabei schnell ein deutlicher Widerspruch zwischen seiner empathielosen IS-Bewunderung sowie Zeugenaussagen, die ihn als freundlichen und empathischen Mitmenschen geschildert hatten, abzeichnete, die den Verdacht einer von den Behörden übersehenen Persönlichkeitsstörung nahelegten, wurde die forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh erst spät als Sachverständige hinzugezogen.

Am 10. Dezember sollte nach der Verlesung des psychiatrischen Gutachtens sowie den Schlussvorträgen das Urteil des Landgerichts gegen ihn verkündet werden. Der Inhalt des erst am Abend des 9. Dezember vorgelegten psychiatrischen Gutachtens löste aber beim Gericht Unruhe aus, womit die Verlesung desselben wie auch das Urteil ins neue Jahr verschoben wurden. „Damit muss ich mich erstmal näher befassen“, sagte Mario Plein zur Begründung.

Damit war es nicht weiter verwunderlich, dass die für Montag angesetzte Verlesung des Gutachtens mit großer Spannung erwartet wurde. Nahlah Saimeh wies jedoch gleich zu Beginn darauf hin, dass ihr Gutachten nur beschränkte Aussagekraft habe, da Tarik S. nicht bereit war, mit ihr zu sprechen. Dann erläuterte sie den „intra-psychischen Nutzen“ einer extremistischen Ideologie für Menschen, die im bürgerlichen Leben gescheitert sind. Die Ideologie biete die Möglichkeit, seine Wut nach außen zu richten, etwa in Form eines Anschlags, ohne sich mit seinem eigenen Scheitern zu befassen. „Das ist das Schöne, das jede extremistische Ideologie mit etwas aufwartet, das zerstört werden muss“, sagte sie. Die Begehung eines Anschlags bezeichnete Saimeh als „Exit-Strategie“ aus dem bürgerlichen Scheitern.

Ein „hoher Psychopathie-Wert“

Damit spielte sie aber auch schnell auf die Krise an, die Tarik S. offenbar durchlitt, als er 2023 von seiner Frau, die er beim IS kennengelernt hatte, verlassen wurde und kurz darauf seinen Job in einem Fitness-Center aufgegeben hatte. Als Saimeh von der „emotionalen Verwahrlosung“ in seiner Kindheit sprach, schmunzelte der 31-Jährige auf der Anklagebank. Das Schmunzeln war jedoch nicht mehr zu sehen, als die Sachverständige von seiner „religiösen Inbrunst“ und seinem ihrer Einschätzung nach „hohen Psychopathie-Wert“ sprach.

Ebenso wie bereits einzelne Zeugen vor ihr, sprach auch Nahlah Saimeh davon, dass eine tatsächliche Distanzierung von der IS-Ideologie bei Tarik S. nicht zu erkennen sei. Einerseits betonte sie mehrfach, dass dies durch entsprechende „kriminaltherapeutische Behandlung“ bei ihm grundsätzlich erreichbar sei. Andererseits deutete sie mit einer Bemerkung darüber, dass Tarik S. „nach 80 Stunden beim API“ wieder „auf die Idee von Anschlägen“ zurückgegriffen habe, die Möglichkeit an, dass dies bislang so nicht geschehen sei.

Damit warf auch Saimeh indirekt die Frage nach einem möglichen Versagen des API auf. Zuvor hatten verschiedene Zeugenaussagen sowie ein Beschluss, mit dem das Amtsgericht Essen 2021 das Tragen einer Fußfessel angeordnet hat, in der Summe ein Bild ergeben, nach dem das von der Landesregierung hochgelobte Programm Tarik S. nach dessen Haft trotz schlechter Prognose betreut, zusammen mit der Diakonie auch eine Wohnung für ihn gefunden und ihn daraufhin als deradikalisiert eingestuft hat - aber passiv reagiert hat, als im Sommer 2023 anhand der auf seiner Stirn sichtbaren „Gebetsbeule“ seine erneute Radikalisierung zu erkennen war. Hier dürfte Aufklärung aber nicht mehr zu erwarten sein, da das von Herbert Reul (CDU) geführte Landesinnenministerium den für ihn zuständigen API-Mitarbeitern die Aussagegenehmigung verweigert hat.

„Ich sage ja nicht, dass er noch was macht“

Vor allem aber zeichnete Saimeh das Bild eines jungen Mannes, der zwar „gut sein will“ und auch keine klassische psychische Erkrankung aufweise, aber bei dem aufgrund seiner Persönlichkeitsschwäche jedes erneute Scheitern zu neuen Überlegungen eines Anschlags führen könne. Damit machte die Psychiaterin nicht weniger, als mit eindringlichen Worten vor einer tickenden Zeitbombe zu warnen, die dringend therapeutisch behandelt werden müsse. Indirekt bestätigte sie damit aber auch die Einschätzung der polizeilichen Staatsschützer, deren Misstrauen ihm gegenüber offenbar so weit ging, dass sie ihm und seiner nicht-muslimischen Freundin bei der Observierung sogar in die textilfreie Sauna gefolgt sind.

Aber immer wenn sie mit den Konsequenzen einer solchen Einordnung konfrontiert wurde, ruderte sie sofort zurück. „Ich sage ja nicht, dass er noch was macht“, sagte Saimeh etwa auf eine Nachfrage von Mutlu Günal, dem Verteidiger von Tarik S. Sie habe nur sagen wollen, dass bei dessen Mandanten keine entsprechende innere Abkehr zu erkennen sei.

Gleichzeitig versuchte Mario Plein mit gezielten Fragen zu ergründen, ob Tarik S. eine „Hangtäterschaft“ attestiert werden könne. Damit ist gemeint, ob eine Person einen auffälligen Hang zu den immer selben Straftaten hat. Was der Richter damit zu ergründen versuchte, war offensichtlich: Hätte die Psychiaterin dies als sichere Erkenntnis bejaht, so wäre eine der Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung nach Paragraph 66 erfüllt gewesen.

Aber auch hier ruderte Nahlah Saimeh zurück. Mehrfach antwortete sie auf Pleins direkt gestellte Fragen, dass sie dies „nicht ausschließen“, aber gleichzeitig auch „nicht mit Sicherheit sagen“ könne. Als der Kammervorsitzende sie danach fragte, was sie denn zu einer sicheren Beurteilung brauche, antwortete sie wie aus der Pistole geschossen: „Das direkte Gespräch mit Herrn S.“ Dabei könnte sie anhand seiner Gestik, seiner Mimik und seines Verhaltens auch jene Antworten bekommen, die sie „in den Akten nicht finden konnte“.

Ob das die Bevölkerung beruhigt, darf bezweifelt werden

Warum Tarik S. nicht zu einem Gespräch mit der Psychiaterin bereit war, wurde jedoch nicht erörtert. Damit blieb im Dunkeln, ob dies prozesstaktischen Erwägungen geschuldet oder darin begründet war, dass es sich bei der Psychiaterin um eine Frau handelt. Stattdessen blieb dem Vorsitzenden Richter nach Saimehs wiederholtem Zurückrudern nichts anderes mehr übrig, als mit dem Hinweis an die Prozessbeteiligten einzuräumen, von dem Gedanken an eine Sicherungsverwahrung wieder Abstand genommen zu haben. 

Die Plädoyers sollen nun am 22. Januar gehalten werden. Das Urteil soll noch am selben Tag oder spätestens am 30. Januar verkündet werden. Ob Tarik S. eine Verurteilung droht oder ob er sich über einen Freispruch freuen kann, dürfte unklarer denn je sein. Denn die Anklage dürfte zwar genug Beweise dafür vorgelegt haben, dass es sich bei dem 31-Jährigen noch immer um einen IS-Anhänger handelt - aber eben nur wenig dafür, dass er im Oktober 2023 tatsächlich zur Begehung eines Anschlags bereit war.

Aber zumindest die für die nordrhein-westfälischen Behörden zutiefst peinliche Konstellation, bei der ein Angeklagter, bei dem das API nichts bewirkt hat und für den eine psychiatrische Gutachterin Sicherungsverwahrung empfohlen hat, aus Mangel an Beweisen wieder auf freien Fuß gesetzt werden muss, dürfte nach dem mehrfachen Zurückrudern von Nahlah Saimeh nunmehr ausgeschlossen sein. Damit dürfte ihr wie ein „sowohl als auch“ wirkendes Gutachten zumindest im Landesinnenministerium für das eine oder andere Aufatmen gesorgt haben.

Ob das aber auch die Bevölkerung beruhigt, darf bezweifelt werden. Der konzeptlose Umgang mit Tarik S. nach seiner Rückkehr vom IS im Jahr 2016, den dieser Prozess offenbart hat, führt unweigerlich auch zu der Frage, welche Beteiligten hier das Schutzinteresse der Bevölkerung über ihre eigene Absicherung gestellt haben. Und welche nicht.

Lesen Sie auch :

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Tarik S.: Verhandlungs-Störung und verschobene Urteilsverkündung

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Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

Foto: Peter Hemmelrath

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Emil.Meins / 14.01.2025

Wenn man liest, daß eine Frau als Gutachterin auftritt, und deren Namen (Nahlah Saimeh ) liest, braucht es keine große Fantasie mehr, sich den Inhalt des Gutachtens vorstellen zu können. Justiz und die sie umgebenden Institutionen sind schon derart mit Muslimen durchsetzt, daß niemand zu glauben braucht, dort würde jemals ernsthaft gegen einen Glaubensbruder vorgegangen. Belegbar durch die vielen Einzelfälle, die auf der “Psycho-Schiene” abgehandelt wurden, und nie zu nennenswerten Haftstrafen geführt haben! Wenn “eindringlich davor gewarnt hat, dass ein Scheitern des 31-Jährigen in der bürgerlichen Welt mit dem Risiko eines Rückfalls (...)verbunden sein könnte, dann weiß man, mit welcher Infamie hier bereits genau das vorbereitet wird, um dann dem Gericht, und “den Deutschen” die Schuld zuschieben zu können. Der Täter hat m.E. genau NULL Interesse an einem Leben in einer bürgerlichen Welt, sondern lebt in einem völlig anderen Universum, nömlich dem des gewalttätigen Islam/IS. Wer etwas anderes glaubt, ist ein Schaf, das anschließend zur Schächtung geführt wird. Und man muss eines ganz klar feststellen, die Krankheit “Islam”, auch als religiöse Tollwut bekannt, ist nicht heilbar, auch wenn die Gutachterin das glauben machen möchte (“dass dies durch entsprechende „kriminaltherapeutische Behandlung“ bei ihm grundsätzlich erreichbar sei”). Vermutlich kann sie auch einen Löwen zum Vegetarier machen. Und die Frage im Artikel, “ob die Beteiligten das Schutzinteresse der Bevölkerung im Blick haben.”, kann man wohl verneinen, was schon an der Verneinung von Sicherungsverwahrung erkennbar ist.

Rolf Mainz / 14.01.2025

Sämtliche Zeichen können nur so gedeutet werden, dass die indigene Bevölkerung nachrangig behandelt wird: ihre Sicherheit, ihr Wohlstand, ihre sämtlichen Interessen. Von der eigenen Regierung, von den eigenen Gerichten, von den eigenen Medien, von der eigenen Industrie. Aus welchen Gründen auch immer, aber die Tatsache muss unweigerlich konstatiert werden.

L. Luhmann / 14.01.2025

Auch dieser extrem gewalttätige Typ tat genau das, was der Islam von ihm verlangt: Nämlich “Ungläubige” zu schlachten. Und wann immer es einem Halalen gelingt, seinem ungläubigen Opfer den Kopf abzuschneiden, bekommt der/die Köpfende:In eine Belohnung im Himmel in Form des Opfers als ewigem Sklaven. - So langsam sollte es den echten Deutschen bewusst werden, dass Weiße generell weltweit beseitigt werden sollen, indem sie laut Coudenhove-Kalergie durch eine sog. “braune Zukunftsrasse” ersetzt werden. - Hinzu kommt der offensichtliche Wille unserer Politiker:Innen, uns Deutsche den Muselmanen zum Fraß vorzwerfen. Das passt zur uns aufgezwungenen Holocaustneurose, an der sich jeder bedient, der gerne sehr viel besser als alle anderen erscheinen möchte. - In England werden weiße Autochthone ebenfalls seitens ihres Staates wie der letzte Dreck behandelt. Besonders der weiße WEFler Keir Starmer tut sich beim Hass auf Weiße besonders hasserfüllt hervor.

Jochen Lindt / 14.01.2025

Das Aussteigerprogramm Islamismus (API) ist auf jeden Fall Humbug, bewirkt eher das Gegenteil.  Und was soll die Psychaterin schon sagen? “Juristisch erforderliche abschließende Sicherheit ” hat sie nicht, kann sie nicht haben.  Das ist ein klassischer Freizeit-Dschihadist, Deutschland ist sein sicherer Hafen (wir zahlen für seinen Lebensunterhalt), und im Ausland schneidet er Köpfe ab und begeht andere Scheusslichkeiten.  Von der Sorte gibt es D eine ganze Menge.

Thomin Weller / 14.01.2025

Vater und Sohn? Wann wird der Koran als jugendgefährdend und der Islam als Psychosekte eingestuft? Man erinnere sich dass das Kinderbuch “Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel (auch kurz: Ferkelbuch)” einen riesen Alarm ausgelöst hat oder wie Merkel den Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis (VPM) als Psychosekte verbieten wollte. Filbinger und Konsorten waren erbost und haben in der FAZ eine ganze Seite Werbung geschaltet. Dieser Club und Götterkult ist unerträglich. Humanistischer Pressedienst 19. Feb 2020—>>“Islamischer “Papst” findet Atheismus: eine größere Bedrohung als der Islam. Am 22. Oktober 2019 fand im feinen Berliner “Hotel Adlon” eine Veranstaltung der islamischen Gemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat statt. Nach Grußworten von Bundestagsabgeordneten und einem Staatsminister bezeichnete deren “Papst” den Atheismus als größte Bedrohung für die westliche Kultur…“Wenn in den westlichen Ländern Statistiken erhoben werden, wird deutlich, dass die Menschen der Religion oder dem Glauben an Gott immer weniger zugeneigt sind. Angesichts dessen glaube ich, dass der enorme Zuwachs an Atheismus eine weitaus größere Bedrohung für die westliche Kultur darstellt als der Islam”, verkündete Kalif Hadhrat Mirza Masroor Ahmad, Vorsitzender der weltweiten Gemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat,..”<<—Und nun liegen Politiker, Justiz, MSM mit legalen-illegalen Kopfabschneidern im Bett. P.S. Die arabische Geldwäsche ist in vielen Straßen sichtbar.

Uwe Heinz / 14.01.2025

Müssen wir solche Menschen in unserer Gemeinschaft aushalten? Dieser Mensch gefährdet deutsche Einwohner, macht nur Scherereien kostet Unsummen Geld für Polizei, Gutachter, Gerichtsverfahren, Psychologen, Gefängnis. Nehmt ihm endlich den deutschen Pass weg, schickt ihn zurück nach Ägypten, informiert die dortigen Behörden und verhängt eine lebenslange Einreisesperre. Sollen sich doch andere an ihm erfreuen!

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