Gastautor / 14.01.2025 / 16:00 / Foto: Peter Hemmelrath / 13 / Seite ausdrucken

Der konzeptlose Umgang mit Tarik S.

Von Peter Hemmelrath.

Der Umgang mit Tarik S. nach seiner Rückkehr vom IS im Jahr 2016, den dieser Prozess offenbart hat, führt unweigerlich zu der Frage, ob die Beteiligten das Schutzinteresse der Bevölkerung im Blick haben.

Der entscheidende Satz fiel am späten Montagnachmittag, fast sieben Stunden nach Beginn der Sitzung: „Die Kammer erwägt nicht, einen Hinweis nach 66 zu setzen.“ Damit teilte der Kammervorsitzende Mario Plein den Prozessbeteiligten mit, dass es nicht beabsichtigt sei, im Falle einer Verurteilung von Tarik S. eine anschließende Sicherungsverwahrung gemäß Paragraph 66 des Strafgesetzbuches anzuordnen.

Vorausgegangen war ein mehrstündiges Spektakel, in dem eine psychiatrische Gutachterin eindringlich davor gewarnt hat, dass ein Scheitern des 31-Jährigen in der bürgerlichen Welt mit dem Risiko eines Rückfalls in die gewaltaffine Ideologie der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) verbunden sein könnte - gleichzeitig aber auf Nachfragen mehrfach betont hat, dies nicht mit der juristisch erforderlichen abschließenden Sicherheit sagen zu können. 

Tarik S. war bereits vor mehr als zehn Jahren in der Bielefelder Salafisten-Szene und auch bei der Koran-Verteilungskampagne „Lies!“ aktiv. Zuvor fiel er bereits in der Schule durch Gewalt gegen Mitschüler auf. Sein Vater war Vorstandsmitglied einer in Bielefeld einschlägig bekannten Moschee. 2013 ging er nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen, und nannte sich „Osama, der Deutsche“.

Beim IS trat er 2014 in einem Propagandavideo auf, in dem er sich zusammen mit anderen Terroristen über einem am Boden liegenden und enthaupteten Toten lustig machte. Einer der Männer fragte: „Akhi, was ist da passiert?“. Tarik S. blickte daraufhin lachend in die Kamera, bückte sich und tat so, als fühle er den Puls des Leichnams. Dann sagte er: „Der sieht mir ziemlich kopflos aus.“ Bevor sich die Gruppe singend und lachend wieder von dem Leichnam entfernte, sagte einer der Männer: „Lass doch nicht den Kopf hängen, Mann, du bist beim IS.“ 2016 kehrte Tarik S. nach Deutschland zurück und wurde sofort verhaftet. Im Jahr darauf wurde der Deutsch-Ägypter vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen IS-Mitgliedschaft zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt.

Nach seiner Haftentlassung im März 2021 nahm er am Aussteigerprogramm Islamismus (API) des nordrhein-westfälischen Innenministeriums teil. Nach Hinweisen des marokkanischen Geheimdienstes sowie des Bundeskriminalamts, er könne wieder Anschläge begehen, wurde er im Oktober 2023 erneut verhaftet. Als mögliche Anschlagsziele wurden unter anderem die LGBTQ-Szene, die Islam-Kritiker Michael Stürzenberger und Irfan Peci sowie pro-israelische Kundgebungen genannt.

„Exit-Strategie“ aus dem bürgerlichen Scheitern

Der Prozess gegen ihn begann am 25. Juli in Duisburg. Obwohl sich dabei schnell ein deutlicher Widerspruch zwischen seiner empathielosen IS-Bewunderung sowie Zeugenaussagen, die ihn als freundlichen und empathischen Mitmenschen geschildert hatten, abzeichnete, die den Verdacht einer von den Behörden übersehenen Persönlichkeitsstörung nahelegten, wurde die forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh erst spät als Sachverständige hinzugezogen.

Am 10. Dezember sollte nach der Verlesung des psychiatrischen Gutachtens sowie den Schlussvorträgen das Urteil des Landgerichts gegen ihn verkündet werden. Der Inhalt des erst am Abend des 9. Dezember vorgelegten psychiatrischen Gutachtens löste aber beim Gericht Unruhe aus, womit die Verlesung desselben wie auch das Urteil ins neue Jahr verschoben wurden. „Damit muss ich mich erstmal näher befassen“, sagte Mario Plein zur Begründung.

Damit war es nicht weiter verwunderlich, dass die für Montag angesetzte Verlesung des Gutachtens mit großer Spannung erwartet wurde. Nahlah Saimeh wies jedoch gleich zu Beginn darauf hin, dass ihr Gutachten nur beschränkte Aussagekraft habe, da Tarik S. nicht bereit war, mit ihr zu sprechen. Dann erläuterte sie den „intra-psychischen Nutzen“ einer extremistischen Ideologie für Menschen, die im bürgerlichen Leben gescheitert sind. Die Ideologie biete die Möglichkeit, seine Wut nach außen zu richten, etwa in Form eines Anschlags, ohne sich mit seinem eigenen Scheitern zu befassen. „Das ist das Schöne, das jede extremistische Ideologie mit etwas aufwartet, das zerstört werden muss“, sagte sie. Die Begehung eines Anschlags bezeichnete Saimeh als „Exit-Strategie“ aus dem bürgerlichen Scheitern.

Ein „hoher Psychopathie-Wert“

Damit spielte sie aber auch schnell auf die Krise an, die Tarik S. offenbar durchlitt, als er 2023 von seiner Frau, die er beim IS kennengelernt hatte, verlassen wurde und kurz darauf seinen Job in einem Fitness-Center aufgegeben hatte. Als Saimeh von der „emotionalen Verwahrlosung“ in seiner Kindheit sprach, schmunzelte der 31-Jährige auf der Anklagebank. Das Schmunzeln war jedoch nicht mehr zu sehen, als die Sachverständige von seiner „religiösen Inbrunst“ und seinem ihrer Einschätzung nach „hohen Psychopathie-Wert“ sprach.

Ebenso wie bereits einzelne Zeugen vor ihr, sprach auch Nahlah Saimeh davon, dass eine tatsächliche Distanzierung von der IS-Ideologie bei Tarik S. nicht zu erkennen sei. Einerseits betonte sie mehrfach, dass dies durch entsprechende „kriminaltherapeutische Behandlung“ bei ihm grundsätzlich erreichbar sei. Andererseits deutete sie mit einer Bemerkung darüber, dass Tarik S. „nach 80 Stunden beim API“ wieder „auf die Idee von Anschlägen“ zurückgegriffen habe, die Möglichkeit an, dass dies bislang so nicht geschehen sei.

Damit warf auch Saimeh indirekt die Frage nach einem möglichen Versagen des API auf. Zuvor hatten verschiedene Zeugenaussagen sowie ein Beschluss, mit dem das Amtsgericht Essen 2021 das Tragen einer Fußfessel angeordnet hat, in der Summe ein Bild ergeben, nach dem das von der Landesregierung hochgelobte Programm Tarik S. nach dessen Haft trotz schlechter Prognose betreut, zusammen mit der Diakonie auch eine Wohnung für ihn gefunden und ihn daraufhin als deradikalisiert eingestuft hat - aber passiv reagiert hat, als im Sommer 2023 anhand der auf seiner Stirn sichtbaren „Gebetsbeule“ seine erneute Radikalisierung zu erkennen war. Hier dürfte Aufklärung aber nicht mehr zu erwarten sein, da das von Herbert Reul (CDU) geführte Landesinnenministerium den für ihn zuständigen API-Mitarbeitern die Aussagegenehmigung verweigert hat.

„Ich sage ja nicht, dass er noch was macht“

Vor allem aber zeichnete Saimeh das Bild eines jungen Mannes, der zwar „gut sein will“ und auch keine klassische psychische Erkrankung aufweise, aber bei dem aufgrund seiner Persönlichkeitsschwäche jedes erneute Scheitern zu neuen Überlegungen eines Anschlags führen könne. Damit machte die Psychiaterin nicht weniger, als mit eindringlichen Worten vor einer tickenden Zeitbombe zu warnen, die dringend therapeutisch behandelt werden müsse. Indirekt bestätigte sie damit aber auch die Einschätzung der polizeilichen Staatsschützer, deren Misstrauen ihm gegenüber offenbar so weit ging, dass sie ihm und seiner nicht-muslimischen Freundin bei der Observierung sogar in die textilfreie Sauna gefolgt sind.

Aber immer wenn sie mit den Konsequenzen einer solchen Einordnung konfrontiert wurde, ruderte sie sofort zurück. „Ich sage ja nicht, dass er noch was macht“, sagte Saimeh etwa auf eine Nachfrage von Mutlu Günal, dem Verteidiger von Tarik S. Sie habe nur sagen wollen, dass bei dessen Mandanten keine entsprechende innere Abkehr zu erkennen sei.

Gleichzeitig versuchte Mario Plein mit gezielten Fragen zu ergründen, ob Tarik S. eine „Hangtäterschaft“ attestiert werden könne. Damit ist gemeint, ob eine Person einen auffälligen Hang zu den immer selben Straftaten hat. Was der Richter damit zu ergründen versuchte, war offensichtlich: Hätte die Psychiaterin dies als sichere Erkenntnis bejaht, so wäre eine der Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung nach Paragraph 66 erfüllt gewesen.

Aber auch hier ruderte Nahlah Saimeh zurück. Mehrfach antwortete sie auf Pleins direkt gestellte Fragen, dass sie dies „nicht ausschließen“, aber gleichzeitig auch „nicht mit Sicherheit sagen“ könne. Als der Kammervorsitzende sie danach fragte, was sie denn zu einer sicheren Beurteilung brauche, antwortete sie wie aus der Pistole geschossen: „Das direkte Gespräch mit Herrn S.“ Dabei könnte sie anhand seiner Gestik, seiner Mimik und seines Verhaltens auch jene Antworten bekommen, die sie „in den Akten nicht finden konnte“.

Ob das die Bevölkerung beruhigt, darf bezweifelt werden

Warum Tarik S. nicht zu einem Gespräch mit der Psychiaterin bereit war, wurde jedoch nicht erörtert. Damit blieb im Dunkeln, ob dies prozesstaktischen Erwägungen geschuldet oder darin begründet war, dass es sich bei der Psychiaterin um eine Frau handelt. Stattdessen blieb dem Vorsitzenden Richter nach Saimehs wiederholtem Zurückrudern nichts anderes mehr übrig, als mit dem Hinweis an die Prozessbeteiligten einzuräumen, von dem Gedanken an eine Sicherungsverwahrung wieder Abstand genommen zu haben. 

Die Plädoyers sollen nun am 22. Januar gehalten werden. Das Urteil soll noch am selben Tag oder spätestens am 30. Januar verkündet werden. Ob Tarik S. eine Verurteilung droht oder ob er sich über einen Freispruch freuen kann, dürfte unklarer denn je sein. Denn die Anklage dürfte zwar genug Beweise dafür vorgelegt haben, dass es sich bei dem 31-Jährigen noch immer um einen IS-Anhänger handelt - aber eben nur wenig dafür, dass er im Oktober 2023 tatsächlich zur Begehung eines Anschlags bereit war.

Aber zumindest die für die nordrhein-westfälischen Behörden zutiefst peinliche Konstellation, bei der ein Angeklagter, bei dem das API nichts bewirkt hat und für den eine psychiatrische Gutachterin Sicherungsverwahrung empfohlen hat, aus Mangel an Beweisen wieder auf freien Fuß gesetzt werden muss, dürfte nach dem mehrfachen Zurückrudern von Nahlah Saimeh nunmehr ausgeschlossen sein. Damit dürfte ihr wie ein „sowohl als auch“ wirkendes Gutachten zumindest im Landesinnenministerium für das eine oder andere Aufatmen gesorgt haben.

Ob das aber auch die Bevölkerung beruhigt, darf bezweifelt werden. Der konzeptlose Umgang mit Tarik S. nach seiner Rückkehr vom IS im Jahr 2016, den dieser Prozess offenbart hat, führt unweigerlich auch zu der Frage, welche Beteiligten hier das Schutzinteresse der Bevölkerung über ihre eigene Absicherung gestellt haben. Und welche nicht.

Lesen Sie auch :

Vertuschung der Behörden im Fall Tarik S.?

Tarik S.: Verhandlungs-Störung und verschobene Urteilsverkündung

„Osama, der Deutsche” – Warten auf das Urteil

 

Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

Foto: Peter Hemmelrath

Achgut.com ist auch für Sie unerlässlich?
Spenden Sie Ihre Wertschätzung hier!

Hier via Paypal spenden Hier via Direktüberweisung spenden
Leserpost

netiquette:

Ralf Pöhling / 14.01.2025

2/2 Bei militärischen Sonderoperationen “über drei Ecken” ist es nicht unüblich, gezielt Schwerkriminelle, Grenzdebile und Menschen mit psychopathischem Verhalten bzw. unüblicher emotionaler Kälte vor den Karren der echten Militärs im Hintergrund zu spannen, damit diese den “Auftrag” auch wie gewünscht ausführen und nicht aus emotionaler Befangenheit bzw. Mitleid heraus kneifen. Im Falle des IS ist das strategisch bedingt von Anfang an der Fall gewesen. Man google “wir kommen und hacken euch in Stücke”. Da taucht ein interessanter Artikel des Manager Magazins zu auf. Es gibt diesbezüglich Aussagen irakischer Militärs (ich habe das damals auch an anderen Stellen gehört/gelesen), dass dies gezielt die Strategie beim IS war den Gegner in Stücke zu hacken, um sich so den nötigen Respekt zu verschaffen und alles und jeden in Angst und Schrecken zu versetzen. Und dass das genauso umgesetzt worden ist, ist anhand des Großteils des IS Propagandamaterials weitgehend bewiesen. Es ist also überaus wahrscheinlich, dass Tarik S. ganz gezielt angeworben worden ist, weil er bereits im Vorfeld psychisch auffällig war oder am anderen Ende der Welt bereits ähnlich straffällig geworden ist. Normale Soldaten verrohen selbst im Kriegseinsatz nicht unbedingt derart, wie das beim IS zu sehen war/ist. Wer das Material in der Breite kennt, der weiß was ich hier meine. Das war schon außergewöhnlich unmenschlich und brutal und lässt eben auf psychische Vorbelastung schließen. Ich gehe wirklich davon aus, dass ein erheblicher Teil der IS Leute ganz gezielt entsprechend der gewünschten Propagandawirkung “nach Dachschaden” ausgewählt worden ist. Die Versorgung mit Captagon hat das dann noch forciert, da der Dauerkonsum über längeren Zeitraum emotional komplett auskühlt und der Schlafmangel infolge der aufputschenden Wirkung den letzten Rest an Verstand rauben kann. Allein die Tatsache beim IS dabei zu sein, sollte wegen seiner unmenschlichen Ausrichtung also bereits strafverschärfend wirken.

Ralf Pöhling / 14.01.2025

1/2 So präzise wie möglich: Es gibt zwei entscheidende Punkte: Das Video des Täters mit der enthaupteten Leiche und das Vorgehen der Psychiaterin. 1. Was das Video betrifft: Zu klären wäre als erstes, ob es sich wirklich um eine echte Leiche handelt und nicht um einen Spezialeffekt. Denkbar ist im Reich der Propaganda beides. Ein Gerichtsmediziner nebst Experte für (digitale/analoge) Spezialeffekte könnten die Leiche im Video auf Authentizität prüfen, sofern die Videoqualität und die Perspektive der Kamera das hergibt. 2. Die gewünschte Vorgehensweise der Psychiaterin ist richtig. Ob jemand bekloppt ist, nur spielt oder sich eventuell von seinem Verhalten Auge in Auge von dem Verhalten im Videomaterial (Stichwort: Captagon während des Kriegseinsatzes) unterscheidet, kann man nur durch direkte Frage-Antwort Situationen gegenprüfen. Am besten mit Lügendetektor oder zumindest Blutdruck-/Pulsmessung. Dem geschulten Auge dürfte aber in der Tat der Blick auf Mimik/Gestik/Körperhaltung/Bewegung/Ruhe/Erregung/Wut reichen, je nachdem, welche Frage da wie kommt. Interessant wäre auch die Reaktion des Täters auf das Video, wenn man es ihm vorführt. Direkt ausgedrückt: Ist die Leiche im Video echt und der Täter im direkten Schlagabtausch mit der Psychiaterin genauso auffällig, ich gehe davon aus dass er in Haft nicht unter Drogen steht, so wäre von einer echten Gefährdung und damit einer Sicherungsverwahrung auszugehen. Ich frage mich, ob der Richter das Gespräch nicht zwingend anordnen kann und die Verweigerung automatisch zum angenommenen “Worst Case” führen sollte. Wobei man darauf vielleicht verzichten kann, wenn das Videomaterial wirklich authentisch ist. Kein normaler Mensch ist derart gleichgültig, wenn er so etwas direkt vor Ort sieht und vor allem riecht(!), wenn es wirklich echt ist. Unabhängig davon ob er wegen oder bereits ohne Drogen nicht ganz dicht ist, wäre der Täter dann aus dem Verkehr zu ziehen, da Captagon o.Ä. ja einfach zu besorgen ist.

Sam Lowry / 14.01.2025

7-järiges Kind an Silvester durch Kugelbombe lebensgefährlich verletzt und bereits achtmal operiert, ABER: “Es gebe keinen Grund für eine Festnahme oder einen Haftbefehl und eine Untersuchungshaft für den Verdächtigen.”

W. Renner / 14.01.2025

Dabei würde sich das Konzept der Sharia ja durchaus anbieten.

Horst Jungsbluth / 14.01.2025

Ich denke, es wäre wesentlich vorteilhafter, wenn wir Bürger uns endlich mit unseren Politikern und dem befassen würden, was diese schon wieder!!! mit den willigen Ämtern und der Justiz in unserem einst funktionierenden Staat angerichtet haben, wobei auffällig ist, dass wie in einer Diktatur Medien und Interessenverbände ganz offensichtlich “gleichgeschaltet” sind, denn dieser gefährliche Irrsinn kann niemanden verborgen bleiben. Ich denke auch nach meinen schier unglaublichen Erfahrungen mit dem Berliner SPD/Al-Senat, der 1989 sofort nach dem Start das Verbrechen begünstigte, aber dafür unbescholtene Bürger mit gefälschten!!! Vorschriften und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsgesetze wie Verbrecher!!! verfolgte, dass alles einem teuflischen Plan folgt und wenn man aktuell diese furchtbare Regierung ertragen muss und das,  was insbesondere Scholz und Habeck (lassen wir mal Esken, Roth und all die anderen beiseite) an wirren Stuss von sich geben, dann kann einem nur Angst und Bange werden. Wenn wir nicht endlich aufwachen, dann bestimmen die Verbrecher die Agenda in unserem Staat, vielleicht tun sie es bereits jetzt.

Sam Lowry / 14.01.2025

Pessimistisch geschätzt: In 4 bis 5 Jahren läuft dieser Typ Amok und bringt Doitsche um. Eher früher…

Burkhard Mundt / 14.01.2025

Einmal IS. Immer IS. Glaubensfanatiker ändern sich nicht. Glaube ist keine Meinung, sondern Höheres.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Gastautor / 11.02.2025 / 14:00 / 80

Habeck und die Eule der Erkenntnis

Von Christian Zeller. Der grüne Vizekanzler Robert Habeck inszeniert sich als Intellektueller mit dem großen Durchblick. In einer Rede maßt er sich Erkenntnis an, die…/ mehr

Gastautor / 08.02.2025 / 10:00 / 111

Migrantengewalt: Was bei fortgesetztem Staatsversagen droht

Von Christian Zeller. Wenn die Bürger dem Staat nicht den Herrschaftsvertrag kündigen sollen, muss der Staat dem Schutz ihres Lebens die höchste Priorität einräumen. Die…/ mehr

Gastautor / 06.02.2025 / 12:00 / 86

Die Bewohner von Gaza vertreiben?

Von Daniel Pipes. Donald Trump droht mit Zöllen, sollten Ägypten und Jordanien nicht zur Aufnahme der Palästinenser bereit sein. Diese Art der Außenpolitik mit der Brechstange…/ mehr

Gastautor / 06.02.2025 / 09:43 / 38

Der Richter und sein Mönch

Von Peter Hemmelrath. Der "Mönch von Lützerath" stand u.a. wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten bei einer Demonstration gegen den Braunkohletagebau vor Gericht, heraus kam eine Geldstrafe.…/ mehr

Gastautor / 05.02.2025 / 09:00 / 25

Urteil gegen den Möchtegern-IS-Terroristen Mohammad A.

Von Peter Hemmelrath. Weil er einen Anschlag für den IS begehen wollte, wurde Mohammad A. in Düsseldorf zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn…/ mehr

Gastautor / 02.02.2025 / 15:00 / 33

Warum ist das Shitbürgertum shit?

Von Ulf Poschardt Das Buch „Shitbürgertum“ hat passenderweise einen so genannten Shitstorm und eine Debatte über Zensur und Feigheit in der Verlagswelt erzeugt. Worum geht…/ mehr

Gastautor / 01.02.2025 / 16:00 / 16

Migrationsdebatte: Wie macht es Trump? (2)

Von Todd Bensman. Studenten, die mit der Hamas sympathisieren und sich gegen Israel engagieren, laufen Gefahr, bereits gewährte Visa für die USA wieder zu verlieren.…/ mehr

Gastautor / 31.01.2025 / 09:00 / 8

Fall Tarik S.: Urteil erneut verschoben

Von Peter Hemmelrath. Beim Terror-Prozess gegen Tarik S. wurde das für Donnerstag vorgesehene Urteil erneut verschoben. Nach der Verschiebung kam es zu einem kurzen Schlagabtausch…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com