Achgut.com / 07.02.2018 / 06:29 / Foto: U.S. D.D. / 35 / Seite ausdrucken

Der Koalitions-Vertrag zur Zuwanderung im Wortlaut

Entwurf KoaV Stand: 5.2., 11:30 Uhr

VIII. Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen

1. Flüchtlingspolitik

Deutschland bekennt sich zu seinen bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen. Wir werden das Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wir sind stolz auf die Integrationsleistung unseres Landes, insbesondere auf das viel fältige ehrenamtliche Engagement in den Städten und Gemeinden. Wir sind uns darüber einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert werden darf. Integrationsfähigkeit bemisst sich dabei nicht nur daran, wie die Aufnahme und Integration zugewanderter Menschen in die Gesellschaft gelingt, vielmehr beinhaltet sie auch unseren Anspruch, die Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen gerade angesichts der zu bewältigenden Zuwanderung zu berücksichtigen (Versorgung mit Kita-Plätzen, Schulen, Wohnungen etc.).

Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen, damit sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt.

Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmit telbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.

Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechenden Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet. Wir stärken die Migrations- und Integrationsforschung.

  • Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge. Entwicklungszusammenarbeit verbessern
  • Ausbau humanitären Engagements; UNHCR und World Food Programme (WFP) angemessen ausstatten und für eine kontinuierliche Finanzierung sorgen
  • Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u.a. Stärkung internationaler Polizeimissionen)
  • Faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen)
  • Verstärkter Klimaschutz
  • Restriktive Rüstungsexportpolitik

Wir werden eine Kommission Fluchtursachen im Deutschen Bundestag einrichten, die der Bundesregierung und dem Bundestag konkrete Vorschläge unterbreiten soll.

Wir treten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem ein und beteiligen uns da her aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens. Ein fairer Verteilmechanis mus für Schutzbedürftige, die Frage der Menschenrechte in Drittstaaten sowie das Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreiselandes für Asylbewerber müssen hierbei eine übergeordnete Rolle spielen. Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. Bei der Ausgestaltung des Selbsteintrittsrechts wird die Frage der Herstellung der Einheit der Kernfamilie zuberücksichtigen sein.

Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedsstaat gewährt werden. In diesem Sinne wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf EU-Ebene abgestimmt positionieren. Dies gilt auch für eine gemeinsame Durchführung von Asylverfahren überwiegend an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort. Dabei werden europäische Menschenrechtsstandards eingehalten.

Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt. Wir wollen Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.

Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und Transitstaaten weiter ausbauen. Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb Europas gehört ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen. Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.

Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen.

Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.

Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1.8.2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes ob liegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.

1. Dieser Familiennachzug wird nur gewährt,

  • wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind,
  • keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden,
  • es sich nicht um Gefährder handelt,
  • eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.

2. Mit der gesetzlichen Neuregelung wollen wir Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.

3. Mit der gefundenen Lösung zum Familiennachzug werden fortan subsidiär Geschützte im Rahmen des Kontingents eine ungefährliche Möglichkeit auf Familiennachzug ihrer Kernfamilie haben. Die Einstufung gemäß der GFK soll sachgerecht erfolgen

2. Erwerbsmigration

Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Den Fachkräftezuzug nach Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren bereits erheblich verbessert und vereinfacht. Dieser Bedarf wird voraussichtlich in den nächsten Jahren aufgrund unserer guten wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der rückläufigen Zahl junger Menschen, die neu ins Erwerbsleben eintreten, weiter steigen.

Deshalb werden wir ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein solches Gesetz wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen, transparenter machen und, wo nötig, effizienter gestalten.

Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Unter Fachkräften verstehen wir sowohl Hochschulabsolventen als auch Einwandererinnen und Einwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen. Eine Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen der Fachkräfte soll möglichst ohne lange Wartezeiten erfolgen. Auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet, soweit die Landesregierungen nicht in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit an der Vorrangprüfung festhalten wollen. Unberührt hiervon bleibt die Prüfung der Arbeitsbedingungen auf Gleichwertigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit.

Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivitätvon illegaler und ungesteuerter Einwanderung.

Um angemessen auf Entwicklungen unseres Arbeitsmarktes reagieren zu können, achten wir darauf, nationale Regelungsmöglichkeiten für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu erhalten.

3. Gelingende Integration

Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu unserer Gesellschaft und prägen sie mit. Ihre Repräsentanz auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst gilt es weiterhin zu verbessern.

Die vielfältigen Integrationsmaßnahmen werden wir in einer bundesweiten Strategie nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ bündeln, größere Transparenz in das Geflecht der bestehenden Integrationsmaßnahmen bringen, die 4498 Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern und dadurch eine effizientere Wahrnehmung der bestehenden Zuständigkeiten erreichen. Wir wollen mehr Erfolgskontrolle und werden dazu Integrationsforschung und -messung im Sinne eines echten Integrationsmonitorings intensivieren, um die Erfolge der Integrationspolitik sichtbar zu machen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren.

So wollen wir zum Beispiel die Teilhabe an den Angeboten der Gesundheitsversorgung (insbesondere in der Pflege) gerade für die erste Generation der Arbeitsmigranten der 50er und 60er Jahre unabhängig von kultureller Herkunft und Status verbessern. Mit Blick auf Vorsorge- und Früherkennungsangebote sowie Rehabilitation sollen die Akteure im Gesundheitswesen verstärkt mehrsprachige gesundheitsfördernde Angebote unterbreiten, die die Betroffenen auch wirklich erreichen.

Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erforderlich, effizienter neu aus. Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligem Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit.

Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive.

Dazu gehören Sprache und Arbeit. Die im Jahr 2005 eingeführten Integrationskurse sind der zentrale Ausgangspunkt für alle weiteren Integrationsschritte. Qualität und Effizienz dieser Kurse wollen wir weiter verbessern, insbesondere mit Blick auf eine bessere Zielgruppenorientierung. Erforderlich ist eine stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen. Die Mitwirkung beim Spracherwerb werden wir stärker einfordern. Wir wollen für den Spracherwerb zusätzliche Anreize setzen, Hilfestellungen ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Zudem wollen wir auch in der Integrationspolitik die Chancen der Digitalisierung nutzen und digitale Angebote bei Orientierungs- und Integrationskursen ermöglichen. Schließlich wollen wir die Regelungen des Integrationsgesetzes entfristen und die Wohnsitzregelung zeitnah evaluieren.

Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen wollen wir vereinheitlichen und für die Gruppe der Geduldeten mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang harmonisieren. Gleichzeitig sollen insbesondere diejenigen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekommen. Dazu soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie für diese Gruppe der Zugang zu Sprachkursen und Beschäftigung gewährt werden kann, ohne dass es zu einer Verfestigung von Aufenthaltsrechten und einer Gleichstellung mit denjenigen führt, die eine rechtliche Bleibeperspektive haben.

Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen im Sinne des §25 a und b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen, wollen wir Verbesserungen und Vereinfachungen für den Aufenthalt und bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration erarbeiten.

Damit wollen wir auch Klarheit für die Betroffenen hinsichtlich ihrer Zukunft in Deutschland schaffen.

Die 3plus2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden.

Diese Regelung zielt auf die Ermöglichung eines Zugangs zu einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Duldung. Dieses Ziel darf nicht durch eine zu enge Anwendung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden. Diese Regelung wollen wir auch auf staatlich anerkannte Helferausbildungen anwenden, soweit daran eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschlussfähig ist. Eine Ausbildungszusage muss dabei vorliegen. Bei alledem wollen wir zusätzliche Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme vermeiden.

4. Effizientere Verfahren

Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den ANkER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung stattfinden. Eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung ist zu gewährleisten. Über die Frage von Zuständigkeit und Trägerschaft wird eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren in einzigartiger Weise humanitär engagiert. Menschen, die von Krieg und Verfolgung betroffen sind, bieten wir Schutz. Wir haben das Recht zu wissen, wer in unserem Land leben will; dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die Ankommenden. Das betrifft zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerabdruck. Bei ungeklärter Identität wollen wir die behördlichen Möglichkeiten zu deren Feststellungen erweitern und Identitätstäuschungen wirksamer begegnen.

Die umfassende Identitätsfeststellung findet in den AnKER-Einrichtungen statt.

Nach der Altersfeststellung werden unbegleitete Minderjährige durch Jugendbehörden in Obhut genommen, Erwachsene verbleiben in den Anker-Einrichtungen. Steht in Zweifel, ob es sich um Jugendliche oder um Erwachsene handelt, erfolgt die Altersfeststellung durch das zuständige Anker-Einrichtungen.

Um die Chance auf eine erfolgreiche Integration zu wahren und europarechtliche Vorgaben zu erfüllen, ist die Bleibeverpflichtung in den AnKER-Einrichtungen zeitlich und sachlich zu begrenzen. Sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht über schreiten (§47 Absatz 1a und 1b Asylgesetz bleibt davon unberührt), bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel 6 Monate. Insgesamt ist eine geschlechter- und jugendgerechte Unterbringung zu gewährleisten.

Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.

Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich. Für dieses Prüfverfahren werden verbindliche Mitwirkungspflichten der Betroffenen gelten. Dazu sollen Belehrungen stattfinden.

Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Freiwillige Rückkehr und konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang. Bestehende Hindernisse (z.B. Identitätsfeststellung, Aufnahmewillen der Herkunftsländer, Passersatzbeschaffung, Arbeit der Potsdamer Clearingstelle, ZUR) wollen wir weiter verringern. Wir starten eine Qualitätsoffensive für die Arbeit des BAMF.

Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung muss auch Konsequenzen haben. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.

Das BAMF ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Absatz 1a des Asylgesetzes ändern.

Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen. Das gilt auch bei Fällen von Sozialleistungsbetrug und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, soweit diese zu einer Verurteilung von mindestens einem Jahr geführt haben.

Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu
erhöhen.

Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt unberührt. Gleichzeitig wird durch eine spezielle Rechtsberatung für besondere vulnerable Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt.

Wir werden das Ausländerzentralregister (AZR) ertüchtigen, um belastbarere Auskünfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise einsetzen zu können. Wir werden es in Zusammenarbeit mit den Ländern zu einem insgesamt den zeitgemäßen Anforderungen entsprechenden zentralen Ausländerdateisystem weiterentwickeln. Im Rahmen dieser Ertüchtigung werden wir auch den Bestand der tatsächlich zur Rückführung anstehenden Personen besser abbilden.

Zum Zeitpunkt 5.2.11.30 Uhr noch strittig (Anmerkung der Achse-Redaktion): 

Im Rahmen von Länderaufnahmekontingenten gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes haben Bürger für Asylsuchende Verpflichtungserklärungen gegenüber den Ausländerbehörden abgegeben. Die Verpflichtungen, die vor dem 6.8.2016 abgegeben wurden, sollen mit einer Schutzzuerkennung durch das BAMF enden.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

K. Pape / 07.02.2018

Den sprachlichen Stil kenne ich noch aus meiner deutsch demokratischen Jugendzeit. Es ist so furchtbar, dass dies nun wieder Alles über uns kommt ! Nichtssagend bis verschwurbelt geschrieben muss man sich doch durchringen Alles zu lesen und versuchen zu verstehen, wofür man als Steuerzahler arbeitet ( “Akteure des Gesundheistwesens” sollen den ersten Einwanderern aus den 50er/60er Jahren mehrsprachige Angebote unterbreiten, damit diese “teilhaben” können, hat ja offenbar toll geklappt mit der Integration) Inhaltlich orientiert sich die Asylpolitik an den neuen Dublin Plänen der EU und wie man hört auch der restliche Koalitionsvertrag zuvorderst das Wohl der EU im Herzen trägt. Vier Jahre bis zur nächsten Wahl !

Sabine Schönfelder / 07.02.2018

Willibald Limbrunner, hätte ich viel Geld ginge Ihr Brief als Wurfsendung in alle Haushalte Deutschlands und würde in jeder Zeitung als Megaannonce gedruckt.

Martin Landvoigt / 07.02.2018

Vor allem Willibald Limbrunner hat hier handfeste Argumente geliefert, warum das weiter so in die Katastrophe führt. Konkret fällt am Text auf, dass hier an keiner Stelle gezeigt wird, wie eine weitere Zuwanderung gestoppt werden kann. Der Satz: ‘Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmit telbar steuerbaren Teil der Zuwanderung ... stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen ... die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden.’  ... ist verschwurbelt. Zum einen ließt er sich weder als Obergrenze, sondern als Feststellung zu einer erwarteten Zukunft. Nun kann man über die Zukunft keine sicheren Aussagen machen. Es handelt sich also nicht - entgegen der behauptung - um eine Feststellung, sondern eine Erwartung oder Prophetie. Deren Eintritt bleibt möglich, aber auch, dass diese Zahlen völlig unverbindlich bleiben. Weiterhin wäre ein Grenzwert eine genaue Zahl. eine Spanne ist aber keine Grenze. Was würde es denn bedeuten, wenn 180 000 überschritten werden? Eigentlich nichts. Warum wird dann diese Zahl überhaupt genannt? Vernebelungstaktik! Weiter ‘... und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet.’ Zum Einen steht in §§ 22 und 23 nichts über Härtefälle und deren Definition, zum Anderen stellt sich die Frage, welche Fälle des Familiennachzugs keine angeblichen Härtefälle sind.

Karla Kuhn / 07.02.2018

“Wir treten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem ein und beteiligen uns da her aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens.”  Ich habe nicht aber auch gar nichts von diesen Politikern erwartet aber dieser Vertrag ist das Papier nicht wert, worauf er geschrieben ist.  Für misch nur wischi-waschi, nichts verbindliches und daß die Akteure sich “aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens” beteiligen wollen, sagt mir, Deutschland wird in Zukunft für Asylanten, zum Teil wahrscheinlich ungebildet, nur noch die MELKKUH sein, natürlich auf Kosten der STEUERZAHLER. Trump sagt Amerika first und Merkel möchte Europa an erster Stelle sehen. Wir, das DEUTSCHE VOLK und die Bevölkerung von denjengen, die hier schon länger leben, scheinen dieser Frau völlig egal zu sein. Jetzt sind Wir an der Reihe, wer weiterschläft und den lieben Gott einen guten Tag sein läßt, hat es nicht anders verdient. Gestern habe ich gelesen, daß sich Frauen zusammenschließen wollen, um gegen Übergriffe von den “Bereicherungen” öffentlich zu demonstrieren. Sehr gut ! Wir sind doch der Souverän, wir haben doch die Macht, wenn wir wollen !! etwas zu verändern. Ich möchte nicht, daß Politiker, die erstens schon seit Jahren am Ruder sind und zweitens schon oder fast das Rentenalter erreicht haben, über die ZUKUNFT Deutschlands entscheiden. Und wenn ich lese, daß Schulz eventuell Außenminister und Seehofer Innenminister werden sollen (heute auf t-onlone) dreht sich mir der Magen um. Deutschland benötigt unverbrauchte Politiker mit hoher SACHKOMPETENZ uns sehr viel diplomatischem Fingerspitzengefühl.  Ich nehme lieber eine Minderheitsregierung in Kauf, solange diese Politiker nicht gefunden werden, als diese -für mich- furchtbare neue Groko !!

Reinhold Schmidt / 07.02.2018

“....So wollen wir zum Beispiel die Teilhabe an den Angeboten der Gesundheitsversorgung (insbesondere in der Pflege) gerade für die erste Generation der Arbeitsmigranten der 50er und 60er Jahre unabhängig von kultureller Herkunft und Status verbessern. Mit Blick auf Vorsorge- und Früherkennungsangebote sowie Rehabilitation sollen die Akteure im Gesundheitswesen verstärkt mehrsprachige gesundheitsfördernde Angebote unterbreiten, die die Betroffenen auch wirklich erreichen…” Und weiter: “...Dazu gehören Sprache…” Also wer in den 50er und 60er Jahren eingewandert ist und immer noch kein Deutsch spricht, dem werden wohl auch noch so viele Sprach-, Integrationskurse mehr helfen.

Ottwin Moksar / 07.02.2018

Da ist es wieder; Zitat: “...beinhaltet sie auch unseren Anspruch, die Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen gerade angesichts der zu bewältigenden Zuwanderung zu berücksichtigen…” Wie großherzig von unserem Feudaladel - sogar die Knechte sollen berücksichtigt werden. Von Bürgern und demzufolge Bürgerrechten wie immer keine Rede, wohl nicht zufällig! Mögen die 87% selig weiter träumen vom guten Ende des Märchens.

Jürgen Althoff / 07.02.2018

Fazit: Die GroKo-Verhandler haben nichts, aber auch gar nichts verstanden.

Willibald Limbrunner / 07.02.2018

Seit den zweiten Quartal 2016 kommen pro Quartal ca. 50.000 Flüchtlinge, also ca. 200.000 ins Land (140.000 von Januar bis September 2017) BKA Bericht KRIMINALITÄT IM KONTEXT VON ZUWANDERUNG, Das macht hochgerechnet 187.000 in 2017. Rechnet man 1,5 % Familiennachzug (Fertikität Syrien 3,0 + Mutter = 4,0), so kommen wir auf rund 193.000. Das dürfte eine Untergrenze sein. Das Verbot einer Zurückweisung besteht noch immer, d.h. ob mit oder ohne Pass, egal woher, wer es bis nach Deutschland geschafft hat, der hat Anspruch auf lebenslange Versorgung, denn nur ca. 1 - 3 % der Asylanträge werden positiv beschieden. Insofern ist diese Obergrenze für die Katz. Es läuft weiter wie bisher. Jeder der kommt, schröpft den Sozialstaat und das kostete in 2017 rund 22 Milliarden (Die Welt vom 27.01.2017) und es wird binnen fünf bis sechs Jahren, dann nämlich ist die nächste Million im Land, 44 Milliarden kosten, denn seit 2015 sind etwa 7000 Flüchtlinge in sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Eine Entlastung durch Flüchtlinge ist also kaum zu erwarten. “So was wie 2015 soll sich nicht wiederholen”? Wir sind grade dabei es zu wiederholen! Es dauert nur etwas länger, nämlich ca. 5 - 6 Jahre. Die Kriminalität ist exorbitant. Es gibt beinahe täglich in den lokalen Zeitungen Berichte über Angriffe durch Asylbewerber. Ich weiß von 10 Vergewaltigungen auf offener Straße im Zeitraum 1.1.17 - 7.2.17 durch Asylbewerber, die ich aus der Lokalpresse nachweisen kann und Hunderte Attacken aller Art durch Asylbewerber. Im Jahr 2016 gab es zwar 3500 Angriffe auf Asylbewerberheime und es wurden ca. 500 Asylwerber verletzt. Dagegen stehen ca. 210.000 Körperverletzungen durch Asylbewerber in 2016 (BKA Bericht KRIMINALITÄT IM KONTEXT VON ZUWANDERUNG). Kurzum, diese Art der Kriminalität kannten wir vor 2015 noch nicht und sie wird zunehmen, weil die Grenzen offen sind. Wir haben zwischen 556.000 abgelehte Asylbewerber im Land (Die Welt vom 11.3.2017). Es würde zu je 50 Personen 11.120 Flüge, 10 Jahre, a drei Flüge täglich, erfordern, die alle zurückzubringen. Es sind ca. 220.000 Asylklagen anhängig, in denen Asylbewerber ihr Recht auf Asyl durch zwei Instanzen durchklagen können. Und es kostet sie keinen Cent. Von 1. Januar bis 21. November 2017 gab das Bundesamt 19 Milliarden für Gerichtskosten aus (NDR vom 04.12.2017), hochgerechnet geben wir also nochmals 21 Milliarden jährlich für Asylklagen aus. Der Wahnsinn, wenn er epidemisch wird, heißt Vernunft. Gute Reise Deutschland!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Achgut.com / 21.09.2023 / 09:00 / 22

„Die Menschen lechzen nach Orientierung“

Weil es die Achse gibt, wissen viele Menschen, dass sie mit ihrer Meinung und ihren Ansichten nicht alleine sind. Peter Hahne erinnert daran, wie wichtig…/ mehr

Achgut.com / 25.05.2023 / 12:47 / 18

Claudias Reise durch das Universum

Die Grünen-Politikerin Claudia Roth geht auf eine große musikalische Reise durch die Demokratie, bei der sie sehr viel lernt. Oben in Bild das Video anklicken. Zum…/ mehr

Achgut.com / 30.03.2023 / 11:15 / 16

„Das Staatsverbrechen“ kurzfristig ausverkauft

Gunter Franks in der Achgut-Edition erschienenes Buch „Das Staatsverbrechen“ ist ein gewaltiger Erfolg und schlägt Wellen. Dass das Buch für kurze Zeit nicht geliefert werden…/ mehr

Achgut.com / 04.10.2022 / 15:00 / 17

Gute Nachrichten zu Taboola

Der Werbevermarkter Taboola schaltet wieder Anzeigen auf Achgut.com. Seit Mitte des Jahres läuft eine Kampagne anonymer Denunzianten, die Werbekunden von Achgut.com mit verleumderischen Tweeds auf Twitter dazu veranlassen sollen,…/ mehr

Achgut.com / 29.06.2022 / 06:05 / 300

Und vom Anfang einer üblen Affäre

Von Henryk M. Broder, Dirk Maxeiner und Fabian Nicolay. Der Volkswagenkonzern will Achgut.com plattmachen. Und bedient sich gegenüber Herausgeber Henryk M. Broder dabei auch noch eines einschlägig…/ mehr

Achgut.com / 24.12.2020 / 16:00 / 22

Achgut.com wünscht Frohe Weihnachten!

Die Achse des Guten wünscht allen Lesern ein frohes Fest! Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns noch einmal für die großartige Unterstützung bedanken, die uns…/ mehr

Achgut.com / 02.10.2020 / 11:00 / 1

Morgen: Indubio zum Tag der Deutschen Einheit

Indubio, unser Podcast für Kopfhörer, wird aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit einen Tag früher gesendet, also schon am morgigen Samstag, 3. Oktober, statt wie…/ mehr

Achgut.com / 11.05.2020 / 17:36 / 40

Das Corona-Papier: Wissenschaftler korrigieren Seehofer

Die an der Erstellung des Corona-Papiers beteiligten Ärzte und Wissenschaftler nahmen die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 10. Mai verwundert zur Kenntnis. Dort…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com