Wie kann es nur sein, dass ein etwa 25-Jähriger – so ganz genau weiß man es nicht – in einem Hamburger U-Bahnhof vor den gerade einfahrenden Zug springt und dabei, ganz gezielt, eine ihm bis dato völlig unbekannte junge Frau in voller Absicht mit sich in den Tod reißt. Die bisherigen Erklärungsversuche für diese Tat bleiben dürr: Sie thematisieren als begünstigenden Faktor zu Recht eine systematische behördliche Gleichgültigkeit im bisherigen Umgang mit dem Täter und spekulieren überwiegend, nahezu reflexhaft, dass ursächlich letztlich wohl eine Traumatisierung war. Der Täter beziehungsweise Suizidant stammte aus dem Süd-Sudan und lebte, nachdem er durch die dortigen kriegerischen Auseinandersetzungen Vollwaise geworden war, bis zu seiner Umsiedelung nach Deutschland über etwa zehn Jahre in einem riesigen UNHCR-Flüchtlingscamp in Kenia, das er nach einer langen Flucht erreicht hatte.
Nach Deutschland gelangte er Mitte 2024 nicht auf einer der gängigen Flucht- oder Migrationsrouten. Er reiste – wie im Übrigen weitere 4.700 Personen in dem Jahr – ganz legal über das soenannte UNHCR-Resettlement-Programm ein, nach gezielter Auswahl vor Ort in Kenia durch ein mehrstündiges Gespräch, offenbar mit einen hiesigen spezialisierten Beamten. Dass der eigentlich im Rahmen dieses Programms obligatorische Sicherheitscheck bei ihm „vergessen“ wurde, geschenkt. Ein bisschen Schwund ist eben immer, es kann ja nicht immer alles perfekt laufen. Aber der wesentlich größere Irrsinn ist doch wohl, überhaupt ernsthaft auf die Idee zu kommen, dem Land neben den vielen ungelösten Problemen durch die unkontrollierte Asyl-und Fluchtmigration der letzten elf Jahre auch noch Resettlement-Flüchtlinge – außer vielleicht in wirklich homöopathischen Dosierungen – aufzuladen respektive diese hier abzuladen. Und anders kann man den behördlichen Umgang mit dem späteren Täter Ariop Moses A. in Hamburg ja wohl kaum bezeichnen.
Hinter einer solchen Vorgehensweise verbirgt sich ein schon sehr optimistisches Menschenbild, vielleicht aber auch nur eines, das sich von Inkompetenz und Gleichgültigkeit nährt. Eine Schule dürfte der Vollwaise angesichts der Kriegswirren im Südsudan doch wohl erst im kenianischen Flüchtlingslager besucht haben und das auch wohl kaum länger als vielleicht vier Jahre. Sein IQ dürfte sich nach einer einschlägigen Studie am ehesten in einem Bereich wie bei dem Solinger Attentäter bewegt haben, also so um die 70. Irgendeine Ausbildung in dem Flüchtlingslager hat er ganz offensichtlich nicht absolviert. Nach Recherchen von Nius solle er aber eine Art Lizenz zum Fahren eines privaten Minibusses, also wahrscheinlich eines sogenannten Tuk-Tuk, besessen haben. Insgesamt also nur sehr dünne Voraussetzungen dafür, hier irgendwann einmal ein selbstständiges Leben führen zu können.
Tristesse in der Container-Siedlung
Nach Erledigung der anfänglichen Einreiseformalitäten wurde ihm ein Zimmer in einer Hamburger Containersiedlung zugewiesen, und das war es im Wesentlichen dann auch. Ob er überhaupt jemals einen Deutschkurs – und wenn ja, wie oft – besucht hat, muss offen bleiben. Auch hier mauert die zuständige Hamburger Behörde, das Amt für Migration. Eine möglicherweise begonnene Tätigkeit als Hilfsarbeiter brach er anscheinend nach kurzer oder auch kürzester Zeit wieder ab. Soziale Kontakte fand er nicht und suchte sie wohl auch nicht. Stattdessen sprach er im Übermaß dem Alkohol zu, geriet häufig mit Mitbewohnern aneinander, randalierte und musste deshalb im Mai 2025 in eine andere staatliche Unterkunft umziehen, um, nach einem sehr kurzen Intermezzo als Obdachloser, dort dann das Gleiche zu veranstalten, bis man ihn am 21.1.2026 ebenfalls rauswarf. Die Anschlussunterkunft suchte er dann allerdings bis zur Tat nur einmal auf.
Stattdessen verbrachte Ariop A. die Nacht vom 26. auf den 27.1. 2026 – mit immerhin 400 Euro in der Tasche – in einem Puff auf St. Pauli, wo er in den frühen Morgenstunden von der dortigen „Security“ hinauskomplimentiert werden sollte, was aber an seinem Widerstand scheiterte. Das wundert den Autor etwas, aber offensichtlich sind auch die einschlägigen Jungs von St. Pauli nicht mehr das, was sie mal waren. Auch die hinzugerufenen Polizisten griff er an und „donnerte“ - wie es die Zeit formulierte - einem der Beamten ein Festnetztelefon vom Pufftresen auf den Kopf.
Die beiden Beamten entschieden sich dann für den einfacheren Dienstweg und veranlassten für den auch alkoholisierten Täter den Transport in das nicht allzu ferne Krankenhaus St. Georg. Nach Ausnüchterung wurde er dort nach wenigen Stunden wieder entlassen, offensichtlich ohne dass dort eine psychiatrische Vorstellung erfolgte. Dazu sollte man allerdings wissen, dass zum einen dieses Krankenhaus nicht über eine psychiatrische Abteilung verfügt und zum anderen die einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe dort notgedrungen eher hoch hängen, denn im Einzugsbereich der Klinik liegen der Hamburger Hauptbahnhof und der „Problemstadtteil“ St. Georg. Wie und wo Ariop A. die beiden Tage bis zur Tat am Abend des 29.1. 2026 zubrachte, ist bisher nicht bekannt.
Behördliches Desinteresse
Was im Fall des Ariop A. – neben dem nahezu kompletten Schweigen der zuständigen Hamburger Behörde – besonders verstört, ist Folgendes: Dieser handverlesene UNHCR-Flüchtling, körperlich unversehrt und im besten Erwerbsalter, zudem mit einem zunächst auf drei Jahre befristeten Aufenthaltsstatus samt vollem Krankenversicherungsschutz und einem auch nach Ablauf dieser drei Jahre nahezu unüberwindlichen Abschiebeschutz ausgestattet, läuft ganz offensichtlich über einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren – vom Zeitpunkt bereits bald nach seiner Ankunft bis zu seiner Mordtat – beständig aus dem Ruder, und es passiert so gut wie nichts. Nach dem was bekannt ist, kam es in der ganzen Zeit wohl nur einmal zu einem persönlichen sozialpädagogischen Kontakt, mit dem Ergebnis, dass eine Vorstellung beim (öffentlichen) Sozialpsychiatrischen Dienst nicht erforderlich sei – eine folgenschwere Unterlassung. Offensichtlich gilt es mittlerweile auch bei dieser ganz speziellen Flüchtlingsgruppe als weitgehend normal oder zumindest nicht unüblich, chronisch Randale zu machen und weder die deutsche Sprache ernsthaft zu lernen noch zu arbeiten. Hinzu kommen bei Ariop A. aber noch eine offenbar durchgehende dysphorische Gereiztheit, eine hochgradige soziale Isolation sowie ein regelmäßiger, zumindest missbräuchlicher Alkoholkonsum.
Den Behördenmitarbeitern, vor allem dem ja zumindest wohl einmal hinzugezogenen sozialpädagogischen Dienst, hätte sich doch förmlich aufdrängen müssen, dass hier nicht nur etwas ganz erheblich aus dem Ruder läuft, sondern die Ursache dafür möglicherweise in einer Wesensänderung von Ariop A. zu suchen ist. Denn wie oben geschildert, gehörte er ja nicht zu der großen Mehrheit der Asyl- und Fluchtmigranten, die nun halt mal da sind, sondern wurde, sozusagen handverlesen, von einem einschlägigen Spezialisten ausgewählt und bald danach auf Staatskosten hier eingeflogen. Wäre der zuständige sozialpädagogische Dienst in Hamburg einschlägig und unideologisch aus- oder fortgebildet, dann hätte ihm oder dem entsprechenden Mitarbeiter doch wohl zwingend zumindest eine Idee kommen müssen: Liegt bei Ariop A. möglicherweise das vor, was in der Psychiatrie als Wesensänderung bezeichnet wird? Denn so, wie er sich an seinem neuen Wohnort Hamburg durchgehend präsentierte, hätte man ihn doch wohl kaum aus dem Heer von Zehntausenden Mitflüchtlingen in dem Lager ausgewählt.
Außerdem kommt hinzu, dass sich Ariop A. mitten in der Alterskohorte befand, in der sich deutlich am häufigsten eine Schizophrenie manifestiert, nämlich im Alter von 20 bis 29 Jahren. Ein auch nur durchschnittlich vorgebildeter, in diesem speziellen Milieu tätiger Sozialarbeiter hätte sich doch wohl fragen müssen, ob man es hier nicht möglicherweise mit den Vorboten einer sich entwickelnden schizophrenen Erkrankung zu tun hat. Schließlich beginnt diese psychische Störung typischerweise mit ausgesprochen unspezifischen Symptomen, wie sozialem Rückzug, Interessenverlust und Reizbarkeit, aber auch Alkohol- und Drogenmissbrauch, bevor sich dann der eigentliche psychotische Schub entwickelt. Wenn in einem persönlichen Kontakt dieser Verdacht nicht überzeugend entkräftet werden kann, dann hätte dieser Südsudanese unbedingt und zügig dem Sozialpsychiatrischen Dienst vorgestellt werden müssen – zur weiteren Abklärung des Verdachts auf eine sich hier entwickelnde Schizophrenie. Und das umso dringlicher, als bei migrierten oder geflüchteten Personen aus Subsahara-Afrika das Risiko, an Schizophrenie zu erkranken gut fünfmal so hoch ist wie bei den schon länger hier Lebenden. Mit den in Frage kommenden und gerne beschwiegenen Ursachen dafür habe ich mich hier näher beschäftigt.
Das ewige Thema: Die sind doch alle traumatisiert!
Aber wir befinden uns in Deutschland im Jahre 2026, wo Rationalität, berufliche Qualifikation und Verantwortungsbewusstsein erheblich an Relevanz verloren haben. Und darüber hinaus befinden wir uns in einem Bereich, in dem es ganz besonders wichtig ist, bloß nicht auch nur den Anschein von Diskriminierung, zum Beispiel. durch die Stigmatisierung mit einer solchen Diagnose wie Schizophrenie, zu erwecken. Was natürlich immer geht, ist, die Traumtisierungskarte zu ziehen. So wie es auch die WamS (hinter der Bezahlschranke) in ihrem Hamburger Lokalteil vom 8. Februar als Fazit eines langen und zumindest nicht durchgängig schlechten Beitrages macht, natürlich unter Berufung auf den in solchen Fällen gerne herangezogenen Konstanzer Psychologieprofessor Thomas Elbert. Wie hier bereits von mir näher analysiert, agiert dieser sogenannte Experte bereits seit Jahren auf einer ausgesprochen dünnen wissenschaftlichen Grundlage, auf der er zu der hanebüchenen Einschätzung gekommen ist, dass bei etwa einem Drittel der aus dem arabischen und afrikanischen Raum stammenden Flüchtlinge oder Asylmigranten eine relevante Traumatisierung vorliege.
Aber weder gibt es methodisch fundierte und damit aussagefähige Studien zur Häufigkeit einer Posttraumatischen Belastungsstörung bei den hiesigen Asyl- und Fluchtmigranten noch stichhaltige Belege für die Annahme, dass solche Personen mit PTBS – oder besser: wegen ihrer PTBS – besonders zu Gewalttaten neigen. Wenn eine Person in Folge ihrer Traumatisierung gewalttätig wird, dann typischerweise deshalb, weil sie sich möglicherweise leichter bedroht fühlt und zu übermäßigen Schreckreaktionen neigt, die dann manchmal eben auch aggressiver Art sein können. Mehr aber auch nicht. Oder, um nur ein (historisches) Beispiel zur nennen: Erinnert sich vielleicht jemand daran, dass die 1945 aus Ostpreußen Geflohenen in den folgenden Jahren eine Schneise von Totschlag, schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung durch ihre neue Heimat gezogen haben?
Der Täter gehörte zu einer besonderen psychiatrischen Risikogruppe
Doch zurück zur Tragödie auf dem Wandsbeker U-Bahnhof: Weder der Tatablauf noch das chronisch aggressiv-gereizte Verhalten des Ariop A. lässt sich aus fachpsychiatrischer Sicht vernünftigerweise als Folge einer Traumatisierung interpretieren. Deutlich plausibler ist dagegen die Annahme, dass das plötzliche An-sich-Reißen des 18-jährigen Opfers und der unmittelbar danach erfolgende tödliche Sprung vor die einfahrende U-Bahn Folge eines wie auch immer genau gearteten wahnhaften Erlebens gewesen sind, möglicherweise in Verbindung mit halluzinierten, vielleicht gar imperativen, also befehlenden Stimmen. Was sich über etwa 1,5 Jahre entwickelt hatte, wäre beim Täter dann umgeschlagen in eine akute Schizophrenie.
Es ist also letztlich der ansonsten kaum oder auch gar nicht zu erklärende Tathergang in Verbindung mit der vorangegangenen Wesensänderung, der für die psychiatrische Einschätzung einer hier ursächlichen Schizophrenie spricht, die auch von den folgenden Überlegungen gestützt, wenngleich natürlich nicht im strengen Sinne bewiesen wird, was nur durch eine posthume Genanalyse möglich gewesen wäre: Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 1 / 10.000 Einwohnern an Schizophrenie. Im Falle des Täters ist aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit, wie bereits erwähnt, von einem fünfmal so hohen Risiko auszugehen. Hinzu kommt, dass diese Neuerkrankungen sich nicht gleichmäßig über das gesamte Lebensalter verteilen, sondern etwa ein Drittel davon, bei einem eher ausgeglichenen Geschlechterverhältnis, allein auf die Altersspanne von 20 bis 29 Jahren entfällt. Allerdings, dass sei hier ausdrücklich festgestellt, geht nur von einer Minderheit der von dieser Krankheit Betroffenen eine Gefahr für Leib und Leben aus. Aber genau diese Gefahr einer drohenden Fremd- oder auch Selbstgefährdung möglichst bereits im Vorfeld festzustellen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Psychiatrie. Und so kommt es nicht von ungefähr, dass die einschlägige Fachgesellschaft DGPPN – außer der Reihe – im März ein Symposium zur „Prävention von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen“ veranstaltet, nachdem sie sich jahrelang zu diesem Thema vornehm zurückgehalten hat. Aber besser spät, als gar nicht.
Beitragsbild: NordNordWest CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons

Die Wahrheit ist natürlich, dass Alle durch den UN-Flüchtlingspakt und die UNHCR Umsiedlungspolitik hierher kommen.
Denn auch die ganzen anderen Routen, die Balkanroute, die Seeschlepperschiffe, die Flugbrücke Kabul sind natürlich UN-Organisationen und von der UN finanzierte Akteure, die Ihre Fracht hier abladen und sich dabei die Rechtslage der Umsiedlungspolitik zu Nutze machen.
@Michael Hufnagel – #…Fakt bleibt, dass wir bes. seit 2015 ein ungeheures Gewaltpotenzial aus archaischen Kulturen unkontrolliert importieren. Und einzig da liegt das Problem.# Ja, aber leider nicht nur dort. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sprachen 77 Prozent der Gesamtbevölkerung zu Hause ausschließlich Deutsch. Insgesamt verständigten sich 15,5 Millionen Menschen in Deutschland zu Hause überwiegend oder ausschließlich in einer anderen Sprache. Das muss natürlich nicht zur Gewalt führen. Aber Segregation ist die Mutter aller Schlachten.
@Thomas Szabo – erstmal vielen Dank für Ihre interessanten und kurzweiligen Ausführungen! Sicher kennen Sie Wilhelm Reichs Theorie der #emotionellen Pest#. Sie schreiben, „dem Gutmenschen macht es Spaß sich moralisch zu entrüsten. Es bereitet ihm eine sadistische Freude moralische Anklagen zu erheben.“ Wilhelm Reich notiert: „die emotionelle Pest unterscheidet sich von körperlichen Defekten dadurch, daß sie eine Funktion des Charakters ist und als solche scharf verteidigt wird.“ Und weiter „Der emotionell Pestkranke unterscheidet sich vom Gesunden nun dadurch, daß er seine Lebensforderungen nicht nur an sich, sondern >vor allem< an seine Umwelt richtet.“ – Hier denke ich an die Hammerbande und deren Sympathisanten. Das ist die seltenere, zugespitze Form. Sehr häufig mußte ich erleben, daß gerade rigide, fanatische Moralisten egoistisch, ja regelrechte Schmarotzer – mit Vorliebe für Pornografie – sind. Da wurden eherne Ziele hochgehalten und beim Bezahlen erklärt, warum man gerade jetzt der Kellnerin kein Trinkgeld geben könne.
Letztendlich nützt es mir wenig, wenn ich weiß, der Mann, der mir das Messer in den Rücken gestochen hat, ist schizophren.
Solche Vorfälle sollen verhindert werden mit einem Lichtbild im Deutschland-Ticket. Im Parteienapparat hat sich ein bemerkenswerter Zynismus eingenistet. Das Problem sitzt im Apparat, und nicht in der U-Bahn.
Ist er gesprungen, oder wollte er nur die Frau vor den Zug stoßen? – Das ist eine interessante Frage, die da jemand gestellt hat.
Die U-Bahntunnel sind auch mit Überwachungstechnik ausgestattet. Die Datensammelleidenschaft des Apparates macht schon jetzt Profile möglich, die unser aller Leben lückenlos dokumentieren, aber auch Vorhersagen für zukunftiges Verhalten prognostizieren können.
Daß die Datschutzgesetze eingehalten werden, z.B. die Scanner nach der Datenerfassung gelöscht, könnte sich bald als frommes Märchen herausstellen. Bildaufnahmen mit Datenerfassung sind schnell kombiniert. Und mit der KI geht das jetzt noch schneller.
Thomas Szabó / 17.02.2026 „Danke Google KI! Du bist ein besserer Gesprächspartner als die meisten Menschen.“ --- So genau wollte ich es nicht wissen.
@Emil.Meins / 17.02.2026
„Wenn der Täter nicht nur schwarz, sondern auch noch Muslim war (wer weiß das?), dann ist die Frage nach dem Motiv, die junge Frau “mitzunehmen„ einfach beantwortet:
Sie muss ihm im Paradies dann auf ewig “dienen„, nachdem er sie getötet hat.
Was er im Leben nicht bekam, hat er sich im Tod genommen, entsprechend seiner kranken “Religion„ . (…)“ --- Das kann man meinen, aber allerdings kommen weibliche Musels grundsätzlich nie in den Himmel – abgesehen von wenigen Verwandten dieses Mordpropheten. Die halalen kopfabschneidenden Homos bevorzugen Männer , denn Frauen sind ab etwa 10 Jahren Alter „dreckig“ – spätestens aber ab der ersten Periode. Mohammed mochte seine Neunjährige(n) …
die Schizophrenie wird immer gern genommen, insbesondere dann, wenn etwas schiefgelaufen ist. Dabei weiß man, dass von Schizophrenie Kranken nicht mehr Gefährlichkeit ausgeht, wie von anderen Personen.
Es gibt da allerdings auch noch ein anderes Störungsbild, nämlich das Korsakow-Syndrom, dass man hier in Erwägung ziehen könnte. Der Alkohol Missbrauch ist in diesem Fall ja nachgewiesen.
Nur der Vollständigkeit halber!