Mit einer speziellen Masche erschleichen sich türkische Asylbewerber dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Achgut veröffentlicht exklusiv ein Warnschreiben des Berliner Landesamtes für Einwanderung.
Es ist längst kein Geheimnis mehr: Das deutsche Asylsystem ist umfassend dysfunktional. Auch wer keinen Schutzgrund geltend machen kann, hat vielfältige Möglichkeiten, nach einem illegalen Grenzübertritt ein Bleiberecht zu erwirken. Aktuell warnt das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) vor einer speziellen Masche, mit der sich vor allem türkische Asylbewerber dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erschleichen.
Die trickreiche Vorgehensweise erläutert das LEA in einem Schreiben an die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein guter Bekannter, der bei der Berliner Justiz arbeitet, ließ mir das Informationsschreiben zukommen. Den Wortlaut finden Sie im Anschluss an diesen Text. Vorab einige Erläuterungen zum besseren Verständnis.
Die Zahl der Asylbewerber mit türkischer Staatsbürgerschaft steigt seit Jahren beständig an. Im vergangenen Jahr lagen Türken mit 31.056 Asylanträgen knapp hinter Afghanen (36.156) bundesweit auf dem dritten Platz der größten Zuwanderergruppen. Die Spitzenposition in der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halten weiterhin vorgebliche oder tatsächliche Syrer mit 79.433 Anträgen.
Nur neun Prozent schutzberechtigt
Entschieden wurde 2024 über 45.206 Asylanträge türkischer Staatsbürger. Die Zahl ist höher als die der gestellten Anträge, da es Überhänge aus den Vorjahren gibt. 219 Personen wurden vom BAMF als Asylberechtigte anerkannt, 3.720 als Flüchtlinge gemäß § 3 Asylgesetz. 246 Antragsteller erhielten sogenannten subsidiären Schutz nach § 4 Asylgesetz. Von 45.206 Antragstellern erhielten bundesweit also nur rund neun Prozent eine Schutzgewährung.
Berlin ist vom Anstieg türkischer Asylanträge besonders betroffen, was sich unter anderem an der Zahl der Asylgerichtsverfahren zeigt. 2018 gab es beim Berliner Verwaltungsgericht nur zwei Kammern, die Prozesse türkischer Antragsteller bearbeiteten. Mittlerweile sind es zwölf Kammern, wie mein Bekannter berichtet. Jede dieser Kammern hat einen Vorsitzenden und mindestens zwei weitere Richter.
Die Fälle, um die es hier geht, gehören zur Kategorie „Referenzpersonen“, so die amtlich vornehme Bezeichnung. Intern nennt man sie in Justiz und Verwaltung „Ankerpersonen“. Aus der Verbindung mit einer solchen Ankerperson, die in Deutschland oder einem anderen EU-Land lebt, können sich Ansprüche mannigfaltiger Art ergeben.
Geschäftsmodell Scheinvaterschaft
Ein Beispiel sind Scheinvaterschaften. Der Ablauf ist einfach und risikolos: Ein mittelloser Deutscher erkennt die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an. Der Antragsteller muss dabei weder leiblicher noch sozialer Vater sein, der sich um das Kind kümmert. Ist das Kind einmal anerkannt, ist daran nicht mehr zu rütteln. Es wird deutscher Staatsbürger, seine Mutter erlangt ein legales Aufenthaltsrecht, und der Familiennachzug aus dem Herkunftsland wird problemlos möglich. Anschließend fließen Sozialleistungen, die zum Großteil der frischgebackene Vater und geschäftstüchtige „Vermittler“ abgreifen. Der Fun Fact: Die Übernahme einer Scheinvaterschaft ist nicht strafbar.
Mit dieser Methode werden Frauen vor allem aus Afrika und Asien ins deutsche Sozialsystem geschleust. Bereits 2017 gab es nach Behördenschätzungen tausende von Fällen. Den jährlichen Schaden für den deutschen Staat bezifferte man damals auf über 150 Millionen Euro. Eine gewisse Berühmtheit erlangte letztes Jahr ein „Mr. Cash Money“, der bei Besuchen in Afrika mit Geldscheinen um sich wirft und einen stattlichen Fuhrpark unterhält. Der ursprünglich aus Nigeria stammende Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft hatte die Vaterschaft von 24 Kindern übernommen und damit insgesamt 96 Personen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschafft. Über 22.000 Euro im Monat soll „Mr. Cash Money“ von den Sozialkassen für die engere „Verwandtschaft“ erhalten. Die Kosten für die gesamte „Großfamilie“ belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr.
Im Juni 2024 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, um den massenhaften Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung einzudämmen. Zu einem Beschluss im Bundestag kam es unter der Ampelregierung nicht mehr. Das Geschäftsmodell Scheinvaterschaft funktioniert daher weiter wie gewohnt.
Scheinehen mit Bulgarinnen
Bei der Masche, mit der ein Teil der türkischen Zuwanderer ein Bleiberecht erwirkt, ist es umgekehrt: Die Ankerperson ist kein Mann, sondern eine Frau. Und diese Frau ist keine Deutsche, sondern Bulgarin. Es ist davon auszugehen, dass sie für ihre Dienstleistung Geld erhält, genau wie entsprechende Vermittler.
Der Ablauf ist wie folgt: Ein Türke reist – üblicherweise mit Hilfe von Schleppern – illegal ein und stellt einen Asylantrag. Der Antrag hat kaum Aussicht auf Erfolg, weil die Zuwanderung ganz überwiegend aus wirtschaftlichen Gründen stattfindet. Das weiß der Antragsteller auch, aber der Beginn des Asylverfahrens beim BAMF verschafft ihm erst einmal Zeit. Der Antragsteller erhält eine Aufenthaltsgestattung – ein Titel, den ihm das Landesamt für Einwanderung erteilt.
Anschließend lernt der Türke auf wundersame Weise eine bulgarische Frau kennen, die er umgehend heiratet, und zwar angeblich in Bulgarien. Da Bulgarien EU-Mitglied ist, greift § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU. Der Türke wird zum „freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen“ und erhält vom LEA eine Aufenthaltskarte für Deutschland. In diesem Zuge prüft das Landesamt, ob eine Scheinehe vorliegt. Zitat LEA: „Regelmäßig befragen wir die Betroffenen dann, wie die Einreise des türkischen Staatsangehörigen nach Nordmazedonien erfolgte. Daraufhin folgen die wildesten und absurdesten Erklärungen.“
Aber obwohl „in den meisten Fällen erhebliche Zweifel am Vorliegen einer tatsächlich schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft“ bestehen, reichen diese Zweifel „jedoch oft nicht aus, um die Erteilung der Aufenthaltskarte zu versagen“ (siehe Originaltext unten).
Der Weg zum Daueraufenthalt
Der Türke vollzieht also auf den ersten Blick einen „Spurwechsel“ vom Asylrecht ins EU-Freizügigkeitsrecht. Tatsächlich fährt er jedoch zweigleisig, denn das Asylverfahren läuft parallel weiter. Entsprechend erhält der Antragsteller Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach drei Jahren Ehe kann der Türke ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Aufenthaltsgesetz erlangen. Dieses bleibt bestehen, selbst wenn die Ehe plötzlich „scheitert“, also geschieden wird.
Außerdem gilt, wie das LEA schreibt: „Scheitert die Ehe jedoch (wie so oft und zu erwarten) vorzeitig, machen die türkischen Antragsteller die Rechte aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) geltend, da sie regelmäßig durchweg gearbeitet haben.“ Sie können also auch aufgrund dieses EU-Türkei-Abkommens in Deutschland bleiben und arbeiten.
Der weitere Weg: Nach insgesamt fünf Jahren kann der geschiedene Türke eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz beantragen, falls die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem muss der Lebensunterhalt gesichert sein und der Antragsteller über ausreichenden Wohnraum verfügen. Eine Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet und ist damit der „Mercedes unter den Aufenthaltstiteln“, wie es mein Bekannter formuliert. Danach kommt nur noch die Einbürgerung.
Für die Verwaltungsgerichte sind die Hinweise des LEA im Hinblick auf eine Abschiebung von Bedeutung. Im Verwaltungsgerichtsverfahren beantragt der Kläger die Aufhebung eines abgelehnten Asylgesuches. Bei ihrer Entscheidung prüfen die Richter gleichzeitig das Vorliegen eines Abschiebehindernisses. Die wirksame Ehe mit einer EU-Bürgerin wäre ein solches Hindernis. Wenn die Kammer erkennt, dass eine Scheinehe vorliegt, kann der Antragsteller abgeschoben werden. Ob dies tatsächlich geschieht, ist eine andere Frage.
Das LEA-Schreiben im Wortlaut
Hier das Informationsschreiben des Landesamtes für Einwanderung an das Berliner Verwaltungsgericht im Wortlaut (Orthografie wie im Original):
Ich bin [Funktion gelöscht, die Red.] des Landesamtes für Einwanderung. In der Tat hat die Zahl der Eheschließungen türkischer männlicher Staatsangehöriger und bulgarischer Frauen überhandgenommen.
Ich/wir beurteilen diese Entwicklung wie folgt: Die türkischen männlichen Staatsangehörigen stellen in der Mehrheit der Fälle (wissentlich) einen von vornherein nicht erfolgversprechenden Asylantrag. Bis das BAMF über diesen entscheidet findet die Eheschließung mit einer bulgarischen Frau statt.
Leider bestehen in den meisten Fällen erhebliche Zweifel am Vorliegen einer tatsächlich schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft. Diese reichen jedoch oft nicht aus, um die Erteilung der Aufenthaltskarte zu versagen. Scheitert die Ehe jedoch (wie so oft und zu erwarten) vorzeitig, machen die türkischen Antragsteller die Rechte aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrets vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) geltend, da sie regelmäßig durchweg gearbeitet haben.
Demzufolge sehe ich das Asylverfahren nur als Mittel zum Zweck, als sog. „Trojanisches Pferd“, um zunächst im Bundegebiet Fuß zu fassen und Zeit zu gewinnen.
In diesem Zusammenhang möchte gerne noch auf folgendes Phänomen hinweisen: Die Eheschließungen finden in der Mehrzahl der Fälle in Nordmazedonien, genauer gesagt, fast ausschließlich in dem Dorf/in der Kleinstadt Slupchane vor nur einem Standesbeamten, Ibraim Zumberi, statt.
Wir haben erhebliche Zweifel an dem Vorliegen „echter“ schützenswerter Lebensgemeinschaften, da regelmäßig keine Reisebewegungen (zumindest zum Zeitpunkt der Eheschließung) nach und aus Nordmazedonien aus den Pässen der Drittstaatsangehörigen hervorgehen. Teilweise befinden sich die Pässe zum Zeitpunkt der Eheschließung sogar in meiner Behörde (vordergründig in der Abteilung A, da in der Mehrheit der Fälle wie oben bereits erwähnt -, die türkischen Staatsangehörigen zuvor (wissentlich) einen - in 99 % der Fälle nicht erfolgversprechenden Asylantrag gestellt haben).
Regelmäßig befragen wir die Betroffenen dann, wie die Einreise des türkischen Staatsangehörigen nach Nordmazedonien erfolgte. Daraufhin folgen die wildesten und absurdesten Erklärungen. Mal sei man nur mit der türkischen ID-Karte eingereist (türkische Staatsangehörige dürfen nur mit einem Nationalpass nach Nordmazedonien einreisen), dann heißt es wieder die Einreise erfolgte illegal usw. Die Antragsteller können häufig nicht einmal wiedergeben, welche Personaldokumente bei der „vermeintlichen“ Eheschließung vorgelegt werden mussten. Wir gehen eher davon aus, dass die Eheleute bei der Eheschließung eben nicht persönlich anwesend waren.
Diese Fälle werden derzeit seitens meines Referates bzw. seitens Behörde genau geprüft und die Erteilung einer Aufenthaltskarte erfolgt ausdrücklich nicht.
Aus Sicht eines objektiven Betrachters sprechen u.E. gewichtige und belastbare Anhaltspunkte für ein kollusives Zusammenwirken des nordmazedonischen Standesbeamten mit den betreffenden Antragstellern.
Es wird anheimgestellt, die vorgenannten Erkenntnisse auch anderen Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin zur allgemeinen Information weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Name gelöscht, die Red.]
Robert von Loewenstern ist Jurist und Unternehmer. Von 1991 bis 1993 war er TV-Korrespondent in Washington, zunächst für ProSieben, später für n-tv. Er lebt in Bonn und Berlin.

Ergänzung: Zusätzlich zu den hier aufgelisteten, legalen Möglichkeiten (Vaterschaftsanerkennung und Familienachzug) den Sozialstaat und damit sämtliche arbeitenden und Steuern zahlenden Menschen nachhaltig, mit einem Lächeln, radikal auszunehmen, gibt es noch die kriminellen Möglichkeiten: Es gab in Deutschland wohl eine Ministerin (Baerbock) bzw. deren Ministerium, welches Schlepperei mit Staatsmitteln im grossen Stil durchführte: Unbekannte (z.B. aus Afghanistan) werden per Flugzeug eingeflogen. Aufgrund der mangelnden Rechtsgrundlage müssten längst die Staatsanwälte die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt haben: Nach § 96 Aufenthaltsgesetz ist das stinknormale Schlepperei, welche mit im Vergleich zu den verursachten Kosten läppischen Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis 10 Jahren geahndet werden müssen. Auch der nachfolgende Missbrauch von Steuergeldern für die Finanzierung des jahrelangen Aufenthaltes dieser Unbekannten, teils gar mit Familiennachzug, müsste strafrechtlich verfolgt werden. Die Staatsanwälte scheinen seit mindestens 10 Jahren in eine Art Starre gefallen zu sein. Es müssten längst Gefängnisse gebaut werden, damit es Platz hat für die Delinquenten des jährlichen Missbrauchs von Steuergeldern im hohen zweistelligen Milliardenbereich. Teilweise scheint es das heute immer noch zu geben. Ein Affentheater von Wahnsinnigen vor den Augen der Justiz, die in jahrelanger Schockstarre/Untätigkeit gefallen zu sein scheint. Wenn die Gesetze für den Staat, die Behörden/Beamten nicht mehr verbindlich zu sein scheinen, wozu braucht man dann noch Gesetze, einen Gesetzgeber (Parlament) und Behörden? Die machen sich so doch selbst überflüssig. Warum schickt die niemand nach Hause und stehlt deren Zahlungen ein?
Ich kenne einige, die so humanitär waren, einen armen Flüchtling zu heiraten. Keine hat es umsonst gemacht. In einem mir bekannten Fall wurde die Menschenrechtlerin von ihrem Nigerianer, als sie sich trennen wollte, erschossen. Wie gut das Frau so schlau ist und keine Vorurteile hat.
Wenn Gesetze so gefaßt sind, daß sie, besonders in Zusammenhang mit dadurch erworbenen Geldvorteilen, zum Mißbrauch einladen, sollte man zwar auch den Mißbrauch bestrafen, aber vor allem die Parlamente ändern, die diese Gesetze verabschiedet haben.
Das Berliner Landesamt „für Einwanderung“ – nomen est omen. Es ist kein Versagen, keine Unfähigkeit, nein! Die Zustände sind politisch gewollt. Mit H. Danisch: geliefert wie bestellt.
Es ist naiv zu glauben, aus dem gescheiterten deutschen Einwanderungsmodell sei noch eine Umkehr möglich. Selbst mit sofortiger maximaler Schadensbegrenzung werden kulturfremde Minderleister den Sozialstaat, und damit unser gesamtes Gesellschaftssystem in den Abgrund ziehen. Die Verantwortlichen wollen derweil grenzenlose Verschuldung, um ihr Versagen noch maximal 5 Jahre zu verschleiern.
@L.Bauer – Viele „Besserwessis“ sind schon lange weg , manche seit mehr als 20 Jahren . Schweiz , USA , Kanada , Australien , Neuseeland , Kanaren , UK , Skandinavien , Südostasien oder sonstwohin . Leute wie Sie sind die NACHHUT , deshalb verleihe ich Ihnen den „ Frühaufsteherorden erster Klasse mit Goldrand für Langschläfer mit großer Klugscheißer -Fresse “ . Er ist mein Geschenk aus Höflichkeit für alle , die schon eine Partei haben , aber überhaupt gar keine Ahnung von Emigration und Immigration . Wenn Sie noch Fragen haben : 4711 Uganda , lassen Sie lange klingeln und falls einer abhebt , fragen Sie nach „Joe“ . Bei dem brennt noch Licht . – Allet klar ???
@ L Bauer Wie gut das der Ossi so schlau ist und weiter SED wählt. Die Stimmenzuwächse der AfD sind aus den westlichen Bundesländern. Diese vollkommen unangebrachte OssiArroganz ist übrigens ein Überbleibsel der DDR Gehirnwäsche. Und: Ihr musste nicht beitreten. Da hat euch wohl die D-Mark das Hirn gewaschen. Denn jeder der euch erklärte, ihr kommt vom Regen in die Traufe, weil wenn unsere Regierung das 1:1 Portemonnaie öffnet, ist das sicher nicht aus Nächstenliebe. Da hat mir dummen Wessie natürlich der schlaue Ossi erklärt, wie die der Westen ja Welt läuft. Kannte er ja aus dem TV.