Mit einer speziellen Masche erschleichen sich türkische Asylbewerber dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Achgut veröffentlicht exklusiv ein Warnschreiben des Berliner Landesamtes für Einwanderung.
Es ist längst kein Geheimnis mehr: Das deutsche Asylsystem ist umfassend dysfunktional. Auch wer keinen Schutzgrund geltend machen kann, hat vielfältige Möglichkeiten, nach einem illegalen Grenzübertritt ein Bleiberecht zu erwirken. Aktuell warnt das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) vor einer speziellen Masche, mit der sich vor allem türkische Asylbewerber dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erschleichen.
Die trickreiche Vorgehensweise erläutert das LEA in einem Schreiben an die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein guter Bekannter, der bei der Berliner Justiz arbeitet, ließ mir das Informationsschreiben zukommen. Den Wortlaut finden Sie im Anschluss an diesen Text. Vorab einige Erläuterungen zum besseren Verständnis.
Die Zahl der Asylbewerber mit türkischer Staatsbürgerschaft steigt seit Jahren beständig an. Im vergangenen Jahr lagen Türken mit 31.056 Asylanträgen knapp hinter Afghanen (36.156) bundesweit auf dem dritten Platz der größten Zuwanderergruppen. Die Spitzenposition in der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halten weiterhin vorgebliche oder tatsächliche Syrer mit 79.433 Anträgen.
Nur neun Prozent schutzberechtigt
Entschieden wurde 2024 über 45.206 Asylanträge türkischer Staatsbürger. Die Zahl ist höher als die der gestellten Anträge, da es Überhänge aus den Vorjahren gibt. 219 Personen wurden vom BAMF als Asylberechtigte anerkannt, 3.720 als Flüchtlinge gemäß § 3 Asylgesetz. 246 Antragsteller erhielten sogenannten subsidiären Schutz nach § 4 Asylgesetz. Von 45.206 Antragstellern erhielten bundesweit also nur rund neun Prozent eine Schutzgewährung.
Berlin ist vom Anstieg türkischer Asylanträge besonders betroffen, was sich unter anderem an der Zahl der Asylgerichtsverfahren zeigt. 2018 gab es beim Berliner Verwaltungsgericht nur zwei Kammern, die Prozesse türkischer Antragsteller bearbeiteten. Mittlerweile sind es zwölf Kammern, wie mein Bekannter berichtet. Jede dieser Kammern hat einen Vorsitzenden und mindestens zwei weitere Richter.
Die Fälle, um die es hier geht, gehören zur Kategorie „Referenzpersonen“, so die amtlich vornehme Bezeichnung. Intern nennt man sie in Justiz und Verwaltung „Ankerpersonen“. Aus der Verbindung mit einer solchen Ankerperson, die in Deutschland oder einem anderen EU-Land lebt, können sich Ansprüche mannigfaltiger Art ergeben.
Geschäftsmodell Scheinvaterschaft
Ein Beispiel sind Scheinvaterschaften. Der Ablauf ist einfach und risikolos: Ein mittelloser Deutscher erkennt die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an. Der Antragsteller muss dabei weder leiblicher noch sozialer Vater sein, der sich um das Kind kümmert. Ist das Kind einmal anerkannt, ist daran nicht mehr zu rütteln. Es wird deutscher Staatsbürger, seine Mutter erlangt ein legales Aufenthaltsrecht, und der Familiennachzug aus dem Herkunftsland wird problemlos möglich. Anschließend fließen Sozialleistungen, die zum Großteil der frischgebackene Vater und geschäftstüchtige „Vermittler“ abgreifen. Der Fun Fact: Die Übernahme einer Scheinvaterschaft ist nicht strafbar.
Mit dieser Methode werden Frauen vor allem aus Afrika und Asien ins deutsche Sozialsystem geschleust. Bereits 2017 gab es nach Behördenschätzungen tausende von Fällen. Den jährlichen Schaden für den deutschen Staat bezifferte man damals auf über 150 Millionen Euro. Eine gewisse Berühmtheit erlangte letztes Jahr ein „Mr. Cash Money“, der bei Besuchen in Afrika mit Geldscheinen um sich wirft und einen stattlichen Fuhrpark unterhält. Der ursprünglich aus Nigeria stammende Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft hatte die Vaterschaft von 24 Kindern übernommen und damit insgesamt 96 Personen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschafft. Über 22.000 Euro im Monat soll „Mr. Cash Money“ von den Sozialkassen für die engere „Verwandtschaft“ erhalten. Die Kosten für die gesamte „Großfamilie“ belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr.
Im Juni 2024 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, um den massenhaften Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung einzudämmen. Zu einem Beschluss im Bundestag kam es unter der Ampelregierung nicht mehr. Das Geschäftsmodell Scheinvaterschaft funktioniert daher weiter wie gewohnt.
Scheinehen mit Bulgarinnen
Bei der Masche, mit der ein Teil der türkischen Zuwanderer ein Bleiberecht erwirkt, ist es umgekehrt: Die Ankerperson ist kein Mann, sondern eine Frau. Und diese Frau ist keine Deutsche, sondern Bulgarin. Es ist davon auszugehen, dass sie für ihre Dienstleistung Geld erhält, genau wie entsprechende Vermittler.
Der Ablauf ist wie folgt: Ein Türke reist – üblicherweise mit Hilfe von Schleppern – illegal ein und stellt einen Asylantrag. Der Antrag hat kaum Aussicht auf Erfolg, weil die Zuwanderung ganz überwiegend aus wirtschaftlichen Gründen stattfindet. Das weiß der Antragsteller auch, aber der Beginn des Asylverfahrens beim BAMF verschafft ihm erst einmal Zeit. Der Antragsteller erhält eine Aufenthaltsgestattung – ein Titel, den ihm das Landesamt für Einwanderung erteilt.
Anschließend lernt der Türke auf wundersame Weise eine bulgarische Frau kennen, die er umgehend heiratet, und zwar angeblich in Bulgarien. Da Bulgarien EU-Mitglied ist, greift § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU. Der Türke wird zum „freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen“ und erhält vom LEA eine Aufenthaltskarte für Deutschland. In diesem Zuge prüft das Landesamt, ob eine Scheinehe vorliegt. Zitat LEA: „Regelmäßig befragen wir die Betroffenen dann, wie die Einreise des türkischen Staatsangehörigen nach Nordmazedonien erfolgte. Daraufhin folgen die wildesten und absurdesten Erklärungen.“
Aber obwohl „in den meisten Fällen erhebliche Zweifel am Vorliegen einer tatsächlich schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft“ bestehen, reichen diese Zweifel „jedoch oft nicht aus, um die Erteilung der Aufenthaltskarte zu versagen“ (siehe Originaltext unten).
Der Weg zum Daueraufenthalt
Der Türke vollzieht also auf den ersten Blick einen „Spurwechsel“ vom Asylrecht ins EU-Freizügigkeitsrecht. Tatsächlich fährt er jedoch zweigleisig, denn das Asylverfahren läuft parallel weiter. Entsprechend erhält der Antragsteller Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach drei Jahren Ehe kann der Türke ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Aufenthaltsgesetz erlangen. Dieses bleibt bestehen, selbst wenn die Ehe plötzlich „scheitert“, also geschieden wird.
Außerdem gilt, wie das LEA schreibt: „Scheitert die Ehe jedoch (wie so oft und zu erwarten) vorzeitig, machen die türkischen Antragsteller die Rechte aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) geltend, da sie regelmäßig durchweg gearbeitet haben.“ Sie können also auch aufgrund dieses EU-Türkei-Abkommens in Deutschland bleiben und arbeiten.
Der weitere Weg: Nach insgesamt fünf Jahren kann der geschiedene Türke eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz beantragen, falls die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem muss der Lebensunterhalt gesichert sein und der Antragsteller über ausreichenden Wohnraum verfügen. Eine Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet und ist damit der „Mercedes unter den Aufenthaltstiteln“, wie es mein Bekannter formuliert. Danach kommt nur noch die Einbürgerung.
Für die Verwaltungsgerichte sind die Hinweise des LEA im Hinblick auf eine Abschiebung von Bedeutung. Im Verwaltungsgerichtsverfahren beantragt der Kläger die Aufhebung eines abgelehnten Asylgesuches. Bei ihrer Entscheidung prüfen die Richter gleichzeitig das Vorliegen eines Abschiebehindernisses. Die wirksame Ehe mit einer EU-Bürgerin wäre ein solches Hindernis. Wenn die Kammer erkennt, dass eine Scheinehe vorliegt, kann der Antragsteller abgeschoben werden. Ob dies tatsächlich geschieht, ist eine andere Frage.
Das LEA-Schreiben im Wortlaut
Hier das Informationsschreiben des Landesamtes für Einwanderung an das Berliner Verwaltungsgericht im Wortlaut (Orthografie wie im Original):
Ich bin [Funktion gelöscht, die Red.] des Landesamtes für Einwanderung. In der Tat hat die Zahl der Eheschließungen türkischer männlicher Staatsangehöriger und bulgarischer Frauen überhandgenommen.
Ich/wir beurteilen diese Entwicklung wie folgt: Die türkischen männlichen Staatsangehörigen stellen in der Mehrheit der Fälle (wissentlich) einen von vornherein nicht erfolgversprechenden Asylantrag. Bis das BAMF über diesen entscheidet findet die Eheschließung mit einer bulgarischen Frau statt.
Leider bestehen in den meisten Fällen erhebliche Zweifel am Vorliegen einer tatsächlich schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft. Diese reichen jedoch oft nicht aus, um die Erteilung der Aufenthaltskarte zu versagen. Scheitert die Ehe jedoch (wie so oft und zu erwarten) vorzeitig, machen die türkischen Antragsteller die Rechte aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrets vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) geltend, da sie regelmäßig durchweg gearbeitet haben.
Demzufolge sehe ich das Asylverfahren nur als Mittel zum Zweck, als sog. „Trojanisches Pferd“, um zunächst im Bundegebiet Fuß zu fassen und Zeit zu gewinnen.
In diesem Zusammenhang möchte gerne noch auf folgendes Phänomen hinweisen: Die Eheschließungen finden in der Mehrzahl der Fälle in Nordmazedonien, genauer gesagt, fast ausschließlich in dem Dorf/in der Kleinstadt Slupchane vor nur einem Standesbeamten, Ibraim Zumberi, statt.
Wir haben erhebliche Zweifel an dem Vorliegen „echter“ schützenswerter Lebensgemeinschaften, da regelmäßig keine Reisebewegungen (zumindest zum Zeitpunkt der Eheschließung) nach und aus Nordmazedonien aus den Pässen der Drittstaatsangehörigen hervorgehen. Teilweise befinden sich die Pässe zum Zeitpunkt der Eheschließung sogar in meiner Behörde (vordergründig in der Abteilung A, da in der Mehrheit der Fälle wie oben bereits erwähnt -, die türkischen Staatsangehörigen zuvor (wissentlich) einen - in 99 % der Fälle nicht erfolgversprechenden Asylantrag gestellt haben).
Regelmäßig befragen wir die Betroffenen dann, wie die Einreise des türkischen Staatsangehörigen nach Nordmazedonien erfolgte. Daraufhin folgen die wildesten und absurdesten Erklärungen. Mal sei man nur mit der türkischen ID-Karte eingereist (türkische Staatsangehörige dürfen nur mit einem Nationalpass nach Nordmazedonien einreisen), dann heißt es wieder die Einreise erfolgte illegal usw. Die Antragsteller können häufig nicht einmal wiedergeben, welche Personaldokumente bei der „vermeintlichen“ Eheschließung vorgelegt werden mussten. Wir gehen eher davon aus, dass die Eheleute bei der Eheschließung eben nicht persönlich anwesend waren.
Diese Fälle werden derzeit seitens meines Referates bzw. seitens Behörde genau geprüft und die Erteilung einer Aufenthaltskarte erfolgt ausdrücklich nicht.
Aus Sicht eines objektiven Betrachters sprechen u.E. gewichtige und belastbare Anhaltspunkte für ein kollusives Zusammenwirken des nordmazedonischen Standesbeamten mit den betreffenden Antragstellern.
Es wird anheimgestellt, die vorgenannten Erkenntnisse auch anderen Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin zur allgemeinen Information weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Name gelöscht, die Red.]
Robert von Loewenstern ist Jurist und Unternehmer. Von 1991 bis 1993 war er TV-Korrespondent in Washington, zunächst für ProSieben, später für n-tv. Er lebt in Bonn und Berlin.

@Andreas Zöller J. Hass ist schon 2002 vaterschaftsaktiv gewesen. Es gibt da eine weitaus größere Dimension. Auzug wikimannia dot org. Ob es immer noch stimmt, muss geprüft werden -->>„ ..Immerhin lande das Geld “direkt in bedürftigen Familien„. Ihn selbst kostet das so gut wie nichts. Er braucht keinen Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Seine Frührente, rund 1000 Euro, ist nicht pfändbar. ..Seine Vaterschaftsanerkennungen wurden bislang durch den Berliner Senat nach einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin – 34. Kammer – nicht angefochten. Noch nicht entschieden ist sein Anspruch auf Kindererziehungszeiten für die Rente. Er hätte dann offiziell rund 6.000 Jahre in Deutschland “gearbeitet„. Das würde seine Rentenansprüche spürbar nach oben korrigieren.“<<-- Siehe auch Der Speigel 2006 „SOZIALSTAAT Der Rächer“ Und den Arbeitnehmer in Deutschland wurde über 1 Billionen Euro aus der Rentenkasse sachfremd gestohlen.
Klingbeil: 1. Das Mega-„Sondervermögenspaket“ war Vorbedingung für „Sondierung“ mit der CDU. 2. Mit der SPD wird es keine Asylwende geben. 3. (kommt demnächst): den Aufnahmeantrag der CDU in unsere Partei werden wir wohlwollend prüfen. Die 16 %- Partei regiert mit absoluter Mehrheit.
Und der Koalitionsfreund von Herrn Merz mag keine Zurückweisungen an Deutschlands Außengrenzen. Und die wird es auch nicht geben, denn Herr
Dr. Merz will ja Kanzler werden
Schon vor langer Zeit hat mir eine Kollegin gesteckt, dass die überwiegende Anzahl derartiger (Schein)ehen zwischen (indigenen) deutschen Frauen und ausländischen Männern erfolgt. Sie selber hatte eine solche hinter sich, übrigens angeblich unentgeltlich, nachprüfen konnte ich das aber nicht.
Das umgekehrte (deutscher Mann und ausländische Frau) kommt nicht nur selten vor, sondern wird auch gesellschaftlich geächtet. Es sollen halt nur Männer einwandern.
Der deutsche Unstaat hat darauf bereits die passende Antwort gefunden! Die weit über jeden Anstand hinaus staatlich ausgeplünderten Arbeitnehmer der Privatwirtschaft werden noch viel gründlicher gerupft. Das große Ziel lautet, wirklich jeden davon zu überzeugen, dass es idiotisch ist, früh morgens aufzustehen um für dieses dysfunktionale Gebilde von Ausbeuterstaat auch nur einen Finger krumm zu machen.
Politiker und Staat gehen von der reichlich dümmlichen Annahme aus, das man den Massen die hier eindringen nur ein wenig Wohlstand vor die Nase halten muss und die werden sich für die Peanuts die der Staat denen lässt die Finger blutig schuften. Das ist derart grundfalsch, dass alle Entscheidungsträger beim Staat und der Politik mental retardiert sein müssen! Wenn die Menschen alles zum Leben notwendige vom Umverteilungsmonster Staat geschenkt bekommen, dann ist das für einen Großteil davon völlig ausreichend. Die pfeifen auf ein wenig mehr Wohlstand, wenn sie sich dafür jede Woche 40 Stunden lang die Finger schmutzig machen müssen, der allerbeste Beweis dafür die die Ukrainer, von denen man sich geradezu Fantastisches erhofft hatte, die sich nun zu 80% als hemmungslose und anstandslose Schnorrer erweisen.
Der einzige Weg ist, denen jede Geldzuweisung zu verweigern, ohne Arbeit gibt es weder eine eigene Wohnung, geschweige denn ein Kfz! Wer konsumieren will muss dafür arbeiten, ohne Gegenleistung gibt es nur Notversorgung und Schlafsäle.
Da das für den Staat ums Verrecken nicht infrage kommt, der Staat lieber den Weg geht, diejenigen, die so dumm sind für dieses selektiv zutiefst menschenverachtende Ausbeuterregime zu arbeiten, restlos auszuplündern, siehe das Monsterschuldenpaket, ist der Weg in den Untergang fest vorprogrammiert.
Rolf Mainz: Sie möchten gerne wissen, wer die ‚Verdächtigen’, besser Profiteure ‘juristisch derart profund berät’. Unter unsern von den neuen/alten Regierungsparteien so gehätschelten NGO’s finden sich sicher mehrere, vielleicht gibt es auch direkt einige Parteibüros der Grünen, die da gerne behilflich sind, so, wie sie die Bezahlkarten von ‚Flüchtlingen‘ in Bargeld tauschen und damit die Regelungen ihrer eigenen Regierung unterlaufen.
@Thomin Weller
habe dazu diesen Artikel in „20 minutos“ gefunden. Schon etwas älter, aber der zeigt, wie’s richtig geht.
In der automatischen Übersetzung:
„Verurteilt wegen der Annahme der Vaterschaft von mehr als dreißig Kindern in Paraguay
Ein Deutscher, der die von seinem Land gewährten Hilfen eintreiben wollte.
Der Angeklagte konnte nicht nachweisen, dass er der wahre Vater ist.
Er nutzte ihn als Vorwand, um Müttern, meist Analphabeten und Mittellosen, zu helfen, die dazu verleitet wurden, die Vaterschaft aufzugeben.
Condenado por asumir la paternidad de más de treinta niños en ParaguayJürgen Ernst Hass, der Deutsche, der die Vaterschaft von 35 Kindern annahm.EFE
Ein paraguayisches Gericht hat einen Deutschen, der Dokumente gefälscht hat, zum Amtsantritt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt Die Vaterschaft von mehr als 30 Kindern Paraguayer und kassieren so die Hilfe, die sie in ihrem Land für die Vaterschaft gewähren.
Das Gericht verurteilte Jürgen Ernst Hass, 58, wegen des Verbrechens der Herstellung Unterlagen mit falschem Inhalt“Die Staatsanwältin in diesem Fall, Teresa Martínez, hat dies bestätigt.
Martínez erklärte, dass Hass, der 2006 verhaftet wurde, mehr als dreißig einkommensschwache Kinder aus dem Landesinneren als seine eigenen im Standesamt eingetragen habe, um davon zu profitieren einer deutschen Regelung Womit Sie für jeden Minderjährigen einen Zuschuss von 179 Euro kassieren können.
Der Staatsanwalt, der eine dreijährige Haftstrafe für den nun verurteilten Mann beantragt hatte, die für diese Art von Verbrechen im Land festgelegte Höchststrafe, gab an, dass Hass Er wird in Hausarrest bleiben bis der Satz rechtskräftig wird.„