Von Ansgar Neuhof.
Als die AfD im vergangenen Jahr mit ihrem Gold-Shop erfolgreich Gelder einsammelte und dieses für die staatliche Parteienfinanzierung nutzbar machte, war Bundestagspräsident Norbert Lammert einer der ersten, der diese Praxis öffentlich kritisierte und eine Änderung des Parteiengesetzes anregte. Zusammen mit der CDU/CSU setzte die SPD dann im Dezember 2015 im Bundestag eine Änderung des Parteiengesetzes durch, die den Goldhandel der AfD unattraktiv machte (sog. Lex AfD, Bundestagsdrucksache 18/6879).
Zur Begründung verwies man auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Urteil vom 09.04.1992, BVerGE 85, 264). Demnach ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit, daß der Staat die Parteien nur teilweise finanzieren darf, und zwar maximal in Höhe der von ihnen selbst erwirtschafteten Einnahmen. Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich auf die Unterstützung der Bürger angewiesen sein und sich um die finanzielle Unterstützung ihrer Aktivitäten durch ihre Mitglieder und ihnen nahestehenden Bürger bemühen.
Parteien sollen im Land gesellschaftlich verwurzelt sein
Die Parteien erhalten also staatliche Gelder nur insoweit, als sie eigene Einnahmen, sei es durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden, sei es durch Gewinne parteieigener Unternehmen, erzielen. Grundgedanke dieser hälftigen Selbstfinanzierung ist also, daß sich durch die finanzielle Unterstützung von Mitgliedern und Bürgern eine hinreichende gesellschaftliche Verwurzelung zeigen muß. Selbstredend meinte das Bundesverfassungsgericht damit eine Verwurzelung in Deutschland und nicht in Asien oder sonstwo.
Jetzt hat die SPD bekanntlich mindestens zwei Auslandsfirmen in Asien, die Cavete Global Ltd. in Hongkong, die ihr über ihre Wirtschaftsholding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (ddvg) zu 100 Prozent gehört und die Cavete Beijing Consulting Co. Ltd., an der die Cavete Hongkong zu 50 Prozent beteiligt ist. Und dazu noch zu 70 Prozent die DDVG China GmbH mit dem Zweck des digitalen Verlagsgeschäfts insbesondere in China. Auch die ebenfalls zur SPD/ddvg gehörende Öko-Test Verlag GmbH hat Verbindungen nach China.
Über diese Auslandsaktivitäten will die SPD naturgemäß viel Geld verdienen. Und die der SPD daraus zufließenden Gewinne erhöhen nach dem reinen Wortlaut des Parteiengesetzes die Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung. Die SPD verdient also gleich doppelt, wenn ihre Auslandsgeschäfte gut laufen. Doch was haben solche Partei-Aktivitäten durch Auslandsunternehmen oder durch Unternehmen, die im Ausland Geschäfte machen, überhaupt mit der nach dem Parteiengesetz und dem Bundesverfassungsgericht geforderten gesellschaftlichen Verwurzelung in Deutschland zu tun?
Wider das Parteiengesetz: Chinesische Kunden sind keine deutschen Wähler
Rein gar nichts. Die SPD wird hier nicht durch Mitglieder oder ihr nahestehende Bürger finanziell unterstützt, sondern durch chinesische Kunden in China, die in China Leistungen in Anspruch nehmen. Und so mag es ja durchaus wirtschaftlich sinnvoll und lukrativ sein, was die SPD in Asien macht. Aber Ausdruck gesellschaftlicher Verwurzelung in Deutschland ist es gewiß nicht.
Die Berücksichtigung von Einnahmen/Gewinnen aus solchen reinen Auslandsaktivitäten bei der Parteienfinanzierung widerspricht dem im Parteiengesetz festgelegten Erfordernis einer gesellschaftlichen Verwurzelung in Deutschland. Bundestagspräsident Lammert und die Bundestagsparteien sollte sich des Themas schnell und konsequent annehmen. Gewinne aus reinen Auslandsaktivitäten sind bei sachgerechter Auslegung des Parteiengesetzes nach Sinn und Zweck nicht bei der Ermittlung des staatlichen Finanzierungsanteils einzubeziehen. Gegebenenfalls muß eine klarstellende Gesetzesänderung erfolgen.
Ansgar Neuhof (46) ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin