Heimlich, still und leise beziehen die ehemalige SED-Genossen Schlüsselpositionen in den Gremien, die der Aufarbeitung der Geschichte der DDR dienen sollen. So wurde von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt in Sachsen-Anhalt eine ehemalige Inoffizielle Mitarbeiterin der Staatssicherheit und für die Verurteilung von „Republikflüchtlingen“ zuständige Staatsanwältin vom Landtag einstimmig zum Mitglied des sachsen-anhaltinischen Gedenkstättenrates, dem auch das berüchtigte Stasigefängnis „Roter Ochse“ in Halle unterstellt ist, gewählt. Es dauerte über ein halbes Jahr, ehe die Opferverbände den Landtag aufforderten, diesem „beschämenden Zustand ein Ende“ zu machen. Bislang ohne Erfolg. Gudrun Tiedge, Landtagsabgeordnete der Linken, sieht keinen Grund, ihren Posten zu räumen. Schließlich verkörpere ihre Biografie den „Erfahrungshintergrund“ vieler DDR-Bürger.
Die CDU-Fraktion sieht zwar inzwischen, dass sie einen Fehler gemacht hat, als sie für Frau Tiedge votierte, sieht aber keine Möglichkeit, diesen Fehler zu korrigieren. Dabei hatte selbst der heutige Ministerpräsident Böhmer vor zehn Jahren Frau Tiedge als Vorsitzende des Verfassungs-, und Rechtsausschusses untragbar gefunden und für ihre Abwahl mit gesorgt.
Wieso dieselbe Frau, die sich ganz nach dem filbingerschen Motto: “Was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein, immer noch als „gute Staatsanwältin“ empfindet, die „ihre Funktion mit Leidenschaft“ ausgefüllt habe, heute den Verfolgten der SED-Regimes als Hüterin der Gedenkstätten der zweiten Diktatur auf deutschem Boden zumutbar ist, dazu bezieht der Ministerpräsident bisher keine Stellung.
Es bleibt abzuwarten, ob sich wenigstens acht aufrechte Landtagsabgeordnete finden, die bereit sind, nach der Sommerpause einen Abwahlantrag gegen Frau Tiedge zu stellen und somit wenigstens den Versuch unternehmen, diesen Skandal zu beenden.
Dank an Achse-Leser Urs Schmidlin für den Hinweis