Stefan Frank / 27.03.2020 / 10:00 / Foto: S.Frank / 13 / Seite ausdrucken

Der Fall Sascha Lemanski (3)

Dritter Verhandlungstag, 7. Februar 2020

Der Rechtsmediziner Dr. Benedikt Vennemann sagt aus. Er beschreibt die Verletzungen des Opfers und drückt dabei sein Bedauern darüber aus, dass man ihn erst „eine Woche“ nach der Tat hinzugezogen habe. B. habe Verletzungen an der Rückseite der linken Schulter aufgewiesen, am linken Unterarm und am Hals hinter der linken Ohrmuschel. Diese könnten von einer Gabel stammen. B. habe „mehrere Schichten“ Kleidung angehabt, durch die die Stiche durchgegangen seien. Er habe Hämatome am rechten Knie aufgewiesen, an Schultern und Unterarmen. Diese rührten wohl vom Sturz her. Keine dieser Verletzungen sei lebensgefährlich gewesen, man könne von „Bagatellverletzungen“ sprechen.

Anders sehe es mit der „potenziellen Gefahr“ aus. Auf dem Video könne man sehen, dass der Angreifer „sehr wuchtige“, „ausholende“ Stiche ausgeführt habe, „mit Anlauf, fast aus dem Sprung heraus“. Diese seien „unkonkret“ gegen den Kopf und den Oberkörper des Opfers gerichtet gewesen. Der Angreifer habe unter diesen Umständen nicht vorhersehen können, welches Körperteil er trifft, zumal das Opfer ja „Ausweichbewegungen“ gemacht habe. Es habe die Gefahr bestanden, dass es durch die „Verletzung großer Blutgefäße“ zu einem „raschen Blutaustritt“ kommt. Insbesondere eine Verletzung des Halses hätte zum Tod führen können. Dr. Vennemann erklärt, dass es neben der Halsschlagader eine große Vene gibt, in der Unterdruck herrscht. Ab einer Eindringtiefe von „einem Zentimeter“ hätte diese verletzt werden können. Sie hätte dann Luft angesaugt, wodurch es zu einer Luftembolie des Herzens gekommen wäre, so Dr. Vennemann. Diese hätte „innerhalb von Minuten“ zum Tod geführt. Lemanski möchte wissen, wie viele Minuten das dauere, „zwei, drei?“ „Das kann man nicht sagen. Minuten“, antwortet Dr. Vennemann knapp.

Der JVA-Beamte Herr K. sagt aus. Herr K. war es, der Lemanski die Nachricht von der Beendigung seiner Tätigkeit als Hausarbeiter überbrachte. Herr K. sagt, dass er Lemanski zur Begründung gesagt habe, dass es üblich sei, dass der Posten alle paar Monate neu besetzt werde, damit sich keine Günstlings- und Abhängigkeitsverhältnisse unter den Gefangenen entwickeln. Diese Begründung hat sich K. selbst einfallen lassen. Er verneint die Frage des Richters, ob er von seinen Vorgesetzten gesagt bekommen hat, was er Lemanski als Grund für die Entscheidung nennen soll.

Ein Brief, den Lemanski an die Gefängnispsychologin, Frau G. schrieb, wird verlesen. Darin lehnt er die von ihr dringend empfohlene Sozialtherapie („Sota“) mit der Begründung ab, dass er mit seinem geplanten Bombenanschlag auf die Bundeswehr nur seiner „Pflicht“ als „muslimischer Mann“ nachgekommen sei. Der Islamische Staat sei im „Recht“, wenn er gegen Assad Krieg führe. Die Terroristen seien die Bundeswehrsoldaten, die gegen den IS kämpften. Die müssten dann „ja auch Sota machen“, argumentiert Lemanski. Weiter schreibt er, dass man aus „den Medien“ „niemals die Wahrheit erfahren“ werde. So habe er seine „direkten Kontakte zum IS“ vor Gericht verschwiegen, „um eine geringere Strafe zu bekommen“. Die Medien hätten ihn dann als „Einzeltäter“ dargestellt. Das zeige, dass sie die Wahrheit nicht einmal dann schreiben könnten, wenn sie wollten. Er, Lemanski, habe „nichts Falsches getan“ und er sei es „leid, so zu tun, als wäre ich gegen den IS“.

„Das Diesseits hat keinen großen Wert“

Und warum überhaupt solle er ein Interesse an einer Therapie haben? „Ihr müsst mich in zwei Jahren eh rauslassen. Vielleicht war es ein Fehler, mich einzusperren.“ Er gehorche „dem Anführer“ und „opfere“ sich „nur für Allah“. „Das Diesseits hat keinen großen Wert.“ „Sie lieben das Leben, ich liebe den Tod.“ Weiter beschimpft er Frau G. als „Schlampe“ und „Nutte“. Sie habe es „hart verbockt“, es sei eine „heftige Entschuldigung fällig“. Er übe sich in sabu [Geduld], bestehe aber auf seinem haq [Gerechtigkeit, Recht, Anspruch].

Lemanski bekommt Gelegenheit, den Brief zu kommentieren. Er erklärt, dass er wütend gewesen sei, als er ihn geschrieben habe. Die Psychologin habe ihn zur „Sota“ drängen wollen und für den Fall, dass er nicht daran teilnimmt, mit Sanktionen für „Therapieverweigerer“ gedroht. Zudem sei sie immer „ohne Termin“ zu ihm gekommen, das habe ihm nicht gepasst: „Ich hasse Spontaneität.“ Einmal habe sie ihn auf dem Gang der JVA nicht gegrüßt, obwohl sie ihn gesehen habe. Im Übrigen habe er gedacht, die Psychologin hätte eine „Schweigepflicht“, fügt er hinzu (so dass niemand sonst den Brief lesen werde, meinte er damit). Am selben Tag, als er den Brief schrieb, schickte er Frau G. auch noch einen zweiten Brief, sagt der Richter, einen freundlichen. Der erste voller Hass, der zweite freundlich – es gebe da offenbar „zwei Lemanskis“, so der Richter. Auch hier vor Gericht sei Lemanski ja „zugänglich“ und „reflektiert“, sagt er zum Angeklagten gewandt, „Sie können sich auch gut ausdrücken.“ Lemanski nickt, wie er es immer tut, wenn jemand etwas Lobendes über ihn sagt. Der Richter weiter: „Beinahe wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde.“

Lemanski geht darauf ein und sagt: „Ja, ich habe Hass im Herzen. Ich lasse den aber nur raus, wo es angebracht ist, etwa bei Onlinespielen, wo ich gern der Böse, Unfaire, Gemeine bin. Im realen Leben nicht.“ Der Richter widerspricht. In Lemanskis Strafakte stehe unter anderem eine „eingetretene Tür“. Offenbar würden bei ihm manchmal „Sicherungen durchknallen“. Von Psychologen, die oft hier vor Gericht aussagten, wisse er, dass die ein solches Verhalten als „raptusartig“ bezeichnen.

Der Staatsanwalt will noch einmal darüber sprechen, dass Lemanski am letzten Verhandlungstag gesagt hatte, Baghdadi hätte über den Angriff auf B. „keine Träne geweint“. Er, Lemanski, gehorche ja „dem Anführer“. War der JVA-Beamte B. nun nach Lemanskis Ermessen unschuldig oder verdiente er den Tod? Lemanski erklärt, der IS richte sich nur gegen die, die ihm „den Krieg erklärt“ hätten. „Darum gibt es auch keine Anschläge in der Schweiz.“ Was B. betreffe, so sei dieser ja „kein Soldat“, somit auch kein Angriffsziel. Warum aber hätte Baghdadi dann „keine Träne“ geweint, will der Staatsanwalt wissen. „Differenziert Baghdadi nicht so gut wie Sie?“ – „Ich gehe davon aus“, so Lemanski.

Herr A. vom Staatsschutz sagt aus. Er hatte Lemanski am Tag nach der Tat verhört. Dieser habe aber kein Interesse an einem Gespräch gehabt: Die Tat sei „am Mittwoch“ gewesen, habe Lemanski zu ihm gesagt. „Heute ist Donnerstag, das ist Vergangenheit.“

Vom Neonazi zum Dschihadisten

Der Richter verliest Akten des Prozesses vor dem Landgericht Braunschweig, das Lemanski 2017 wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ verurteilt hatte. Lemanski hatte zusammen mit afghanischen Komplizen einen Bombenanschlag auf Bundeswehrsoldaten durchführen wollen und war deshalb zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. In den Prozessakten geht es auch um Lemanskis Lebensgeschichte. Vater Alkoholiker und gewalttätig, frühe Trennung der Eltern, Mutter Krankenschwester und selten zu Hause, „Schlüsselkind“. Zeitweise gutes Verhältnis zum Stiefvater. In den Ferien oft in Griechenland bei den Großeltern, die keine Griechen sind, aber ein Haus auf Rhodos haben. In der Grundschule und den ersten Realschuljahren „relativ gute Noten“, die Mittelstufe dann weitgehend geschwänzt. Jugendstrafen unter anderem wegen Drogen und Körperverletzung. Nach der Schule Gelegenheitsjobs, Wohnen in einer Obdachlosenunterkunft.

In den Jahren zwischen 2010 und 2014 gehörte Lemanski einer Berliner Neonazigruppe an, in der er den Namen „Peter Unsterblich“ trug. Ende 2013 äußerte er dort, dass sich „Nationalsozialismus und Islam“ „sehr nahe“ ständen und stieß damit bei seinen Kameraden auf „heftigen Widerspruch“. 2014 fing er an, im Internet islamische Kriegsgesänge zu hören. Um den Text zu verstehen, brachte er sich mithilfe von YouTube-Kursen und dem Koran Arabisch bei, „was ihm in kurzer Zeit gelang“, so der Eintrag der Akte. Er nannte sich nun „Ibrahim al-Almani“. Wegen eines von ihm produzierten und über Facebook verbreiteten arabischen Propagandavideos für den IS, bei dem oben rechts die damals schon verbotene IS-Flagge eingeblendet war, wurde er zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Bei einem islamischen Verein erkundigte er sich 2016, wie er am besten nach Syrien ausreisen könne. Der Verein meldete ihn daraufhin bei der Polizei, die dann bei ihm eine Wohnungsdurchsuchung durchführte. Der „Verrat“ und die Wohnungsdurchsuchung empörten ihn so sehr, dass er einen konkreten Anschlagsplan ersann. Zuerst wollte er einen Drohnenanschlag auf den US-Luftwaffenstützpunkt Rammstein verüben. Der scheiterte aber an den Kosten für die Drohne. Dann beschaffte er sich in Baumärkten die Zutaten zum Bau einer Bombe: Aceton, Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure. Im Internet hatte er in einem arabischen IS-Video mit dem Titel „Greift sie an!“ die Anleitung zum Bau eines „unkonventionellen Sprengsatzes“ gefunden, der er folgte. Der Sprengsatz sollte mit Bolzen und Metallkugeln versehen sein, um eine tödliche Wirkung zu entfalten. Erklärtes Ziel war es, „mehr als zehn“ Menschen zu töten.

Über das Internet bestellte Lemanski bei einer Firma für den Preis von 18,24 Euro den Bausatz für eine Fernbedienung. Er erklärte der Firma, dass er diese „für ein Garagentor“ benötige. Zudem bestellte er eine LED-Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum. Indem er die Sicherung manipulierte und Isolierungen abschnitt, wollte er daraus einen Zünder basteln. Aufgrund der „handwerklich mangelhaften“ Ausführung wäre dieser allerdings nach Einschätzung des Gerichts nicht funktionstüchtig gewesen. Er bestellte noch ein zweites Mal eine LED-Beleuchtung, holte das Paket aber aus ungeklärtem Grund nicht bei der Post ab.

„Wie ein Kind, das sich auf Weihnachten freut“

Über WhatsApp und Telegram kommunizierte Lemanski damals mit einem Komplizen, den er mit „Aki“ (Bruder) anredete. „Aki, wir sind schon dabei, Sachen zu kaufen“, schrieb er. „Flagge ist auch schon beauftragt.“ Den offenbar nervösen Komplizen beruhigte er mit den Worten: „Ahmadu und ich machen die krassen Sachen, du kannst filmen oder das Auto fahren.“ Dann geht es sehr ausführlich um die Kleidung, der Lemanski große Bedeutung beizumessen schien: So einen Anschlag für den IS könne man „nicht einfach in Jeans“ ausführen. Man benötige Kampfstiefel, Westen, Magazingürtel und eine Vermummung. „Das hat Style und ist ganz cool.“ Zudem würden die Leute dann gleich sehen: „Da kommt ein Mudschaheddin angerannt“.

Als mögliches Ziel des Anschlags neben der Bundeswehr nannte Lemanski eine Demonstration. Davon versprach er sich, dass dieser Polizisten so große Angst machen werde, dass sie in Zukunft bei Demonstrationen nicht zum Dienst erschienen, sondern sich krank melden würden. „Ich bin voll aufgeregt, wie ein Kind, das sich auf Weihnachten freut“, schrieb er.
 
Dann geht es noch um Geld: Der Komplize überweist 45 Euro für den Kauf der für den Anschlag nötigen Mittel. Bei einer Frage ist Lemanski unsicher: Sind Selbstmordanschläge im Islam erlaubt? Er schreibt, er habe gehört, dass sie erlaubt seien, doch „ich will es noch mal nachlesen, um nichts Falsches zu tun.“ Man verabredet sich im Februar 2017 zu einer Sprengstoffzündung im Wald, die auch gefilmt wird. Nach der Probesprengung durchsuchte die Polizei, die Lemanski überwacht hatte, erneut seine Wohnung und verhaftete ihn. Sie fand Fernzünder und Chinaböller, aus denen das Schwarzpulver entnommen worden war. Die Schwefelsäure und die IS-Flagge fand sie allerdings, wie aus den Gerichtsakten hervorgeht, erst, nachdem Lemanski sie darauf aufmerksam gemacht und die Verstecke verraten hatte. Das rechnete das Landgericht Braunschweig Lemanski damals strafmildernd an – wie auch die Tatsache, dass er Aussagen und ein Geständnis gemacht hatte und dass der Zünder nicht funktioniert hätte.

„Nicht lebenswürdig“

Die JVA-Beamtin Frau G. sagt aus. Sie war diejenige, die zusammen mit dem JVA-Beamten Herrn W. Ende 2018 das oben erwähnte Gespräch mit Lemanski geführt hatte, bei dem dieser geäußert hatte, „Soldaten und Polizisten sind selbst schuld, wenn sie getötet werden…“ Frau G. berichtet, Lemanski habe gesagt, er wolle „so viele Soldaten wie möglich“ töten. Sie seien „nicht lebenswürdig“. Auf die Frage der Beamtin, ob auch JVA-Beamte „nicht lebenswürdig“ seien, da sie ja auch ein staatliches Hoheitszeichen am Ärmel hätten, habe Lemanski zustimmend genickt. Frau G. gibt an, sich sehr gut an das Gespräch zu erinnern – „es kommt nicht jeden Tag vor, dass einem jemand sagt, man sei ‚nicht lebenswürdig’.“ Ferner habe Lemanski in dem Gespräch geäußert:

„Wenn ich Herrscher wäre, würde ich in dem von mir eroberten Gebiet Regeln durchsetzen. Die Merkel ist doch ein Witz, die schaut doch allem nur zu, etwa, wie die Afrikaner in Berlin-Neukölln, wo ich herkomme, Drogen verticken. Die würde ich alle umbringen.“

Lemanskis Äußerungen habe sie gleich nach dem Gespräch aus der Erinnerung aufgeschrieben. Zudem habe Lemanski gesagt: „Für euch hört das Leben mit dem Tod auf, für mich fängt es damit an.“ Und: „Ich liebe den Tod, so wie ihr das Leben liebt.“ Wenn die deutsche Polizei ihn nicht an der Ausreise gehindert hätte, dann wäre er nach Syrien gereist, habe Lemanski gesagt, „und wäre jetzt vielleicht schon im Paradies“. Zur Gesprächssituation sagt Frau G.: Sie habe gesessen, Lemanski und der Beamte Herr W. hätten gestanden. Lemanski sei „sehr redefreudig“ gewesen und dabei „sehr ernst“. Sie habe gedacht: „Der meint das, was er sagt.“ Lemanski erinnert sich an die Konversation auf seine Art: Es sei ein „Gespräch über eine anständigere Gesellschaft, ohne Alkohol und Drogen“ gewesen.

Dem „extremen und gewalttätigen Salafismus“ zugeneigt

Herr G. sagt aus, wie er das oben erwähnte Gespräch mit Lemanskis Mutter erinnert und was danach passierte. Die Mutter habe ihm auch von dem Einfluss berichtet, den der Terrorist Bernhard Falk auf Lemanski habe. [Der Physiker und Salafist Bernhard Falk ist ein früherer Linksextremist, der Anfang der 1990er Jahre Terroranschläge im Namen der „Antiimperialistischen Zellen“ (AIZ) verübte. Später konvertierte er zum Islam und gründete den Verein „Muslime helfen“, der sich um inhaftierte Dschihadisten kümmert. Er spielt in diesem Verfahren keine Rolle, sein Name wird aber zwei- oder dreimal erwähnt]. Lemanski fragt G., wie er seine Arbeit als Hausarbeiter gemacht habe. „Sehr, sehr, sehr gut“, das sei „auffällig“ gewesen, antwortet Herr G. Lemanski ist zufrieden. Dieselbe Frage stellt er allen als Zeugen geladenen JVA-Beamten – so, als würde er glauben, er sei angeklagt, ein schlechter Arbeiter gewesen zu sein, und nicht wegen versuchten Mordes.

Zeugenaussage Samet Er

Samet Er ist öffentlich bekannt als islamischer Theologe, der in Gefängnisse geht, um Dschihadisten zu „deradikalisieren“. Er schildert, wie die Gespräche zur „Deradikalisierung“ von Gefangenen ablaufen. „95 Prozent“ der inhaftierten Dschihadisten stünden ihm erst einmal feindselig gegenüber, so Er. Das sei verständlich, schließlich sei er ja vom Staat geschickt worden, der ihnen verhasst sei. Er habe die Regel, die Täter nicht auf ihre Tat anzusprechen, für die sie verurteilt sind, sondern zu warten, bis sie das von sich aus tun. Das dauere aber oft lange, bei Lemanski hätte das sicherlich „noch Jahre“ gedauert. Er beschreibt Lemanski als einen „sehr intelligenten Menschen“. Das könne man ja schon daran sehen, dass er sich „in sechs Monaten“ Arabisch beigebracht habe; dafür habe er selbst „sechs Jahre“ benötigt. Lemanski habe „theologisch fundierte Kenntnisse“. „Ich als Theologe war da manchmal überfordert.“

Lemanski habe sich die Themen, über die er mit Herrn Er sprechen wollte, selbst ausgesucht. Diskussionen und Kritik habe er „akzeptiert“, was er als „positiv empfunden“ habe. Der Richter bestätigt, dass sich Lemanski ja auch hier vor Gericht „im Gespräch sehr offen“ zeige. Die Gespräche, zu denen Er einmal im Monat aus Hannover in die JVA Oldenburg reiste, hätten meist etwa jeweils eine bis eineinhalb Stunden gedauert, so Er. Der Richter fragt, ob Er an ihm „Hass oder eine salafistische Geisteshaltung“ wahrgenommen habe. Herr Er antwortet, dass Lemanskis Lektüre „einseitig“ sei. Man könne ja alles lesen, doch müsse man auch andere Ansichten zur Kenntnis nehmen. Einseitige Lektüre ohne Austausch führe zu Radikalisierung. Das gelte auch dann, wenn „jemand nur Goethe liest“. Lemanski lebe „allein“ in einer „Blase“ und sei dem „extremen und gewalttätigen Salafismus“ zugeneigt.

Das Kalifat sei das „einzig Richtige“

Leider sei ihm auch seine Mutter als Bezugsperson abhanden gekommen. Ein Kind möchte von seiner Mutter „angenommen“ werden, so Er. Lemanskis Mutter aber akzeptiere ihn nicht, sondern vergleiche ihn mit anderen. Sie frage ihn immer wieder: „Es gibt doch auch Muslime, die liberal sind, warum bist du nicht so wie die?“ Das sei ein Fehler der Mutter, meint Er – „kein Kind mag es, mit anderen verglichen zu werden“. Herr Er habe es als seinen „Auftrag“ angesehen, Lemanski zu „beruhigen“, sagt er. Er habe ihm erklärt, dass es bei Christen üblich sei, die Religion darauf zu beschränken, „einmal in der Woche in die Kirche zu gehen“.

Deshalb glaubten Christen fälschlicherweise, dass ein Muslim radikal sei, wenn er fünfmal am Tag bete, wie es ihm vorgeschrieben sei. Der Richter lenkt das Gespräch auf Lemanskis Zettel mit der Notiz „Lang lebe Abu al-Baghdadi!“. Ja, das sei „klar diese Schiene“. Er habe versucht, Lemanski klarzumachen, dass ein Muslim „keinen Kalifen“ benötige. Einmal habe Lemanski in einem Gespräch gesagt, dass ihm klar sei, dass er aus Deutschland „keinen islamischen Staat“ machen könne, darum wolle er nach „Saudi-Arabien oder Malaysia“ auswandern. Diese „Einsicht“ habe er für einen „Erfolg“ gehalten, so Er.

Der Richter beschreibt Lemanskis Angriff auf den Beamten. Sieht Herr Er einen Bezug zur Religion? Herr Er sagt, er sei „überrascht“ gewesen, als er das gehört habe; damit habe er nicht gerechnet. Er erklärt sich das so, dass Lemanski sich gesagt habe, „nichts zu verlieren zu haben“ und aus dem Gefühl „Jetzt reicht’s mir“ gehandelt habe. Auf der Sicherheitsstation fühle sich Lemanski ja auch „am wohlsten“. „Er ist gern allein und vertieft sich in seine Bücher.“ Er lese „zehn Stunden am Tag“.

Samet Er erwähnt, dass der Islamische Staat seinen Anhängern erklärt habe, sie brauchten nicht nach Syrien zu reisen, sondern sollten dort, wo sie leben, Anschläge verüben, etwa mit einem LKW. Der Staatsanwalt fragt, ob Lemanski jemals im Gespräch mit ihm Kritik an Baghdadi geäußert habe. – Nein, für Lemanski sei das Kalifat das „einzig Richtige“.

Was der IS für Lemanski bedeutet

Als der Islamsachverständige Herr Raders gerade mit dem Vortrag seines Gutachtens beginnen will, bittet Lemanski überraschend um das Wort und hält dann einen freien Vortrag. „Sie haben mich letztes Mal gefragt, was der Islamische Staat für mich bedeutet“, sagt er, an Herrn Raders gewandt: „Freiheit, Selbstbestimmung und Verwirklichung von Lebensträumen.“

Ja, der Islamische Staat bedeute „Freiheit“ – wenn „Tausende in den Islamischen Staat fliehen“, dann müsse sich eine Regierung doch mal fragen, „was hier falsch läuft“. Ihn selbst habe man ja an dieser „Flucht“ gehindert, das sei „wie in der DDR mit der Republikflucht“. Viele würden sich aus „romantischen“ Gründen für den Islamischen Staat entscheiden: Sie könnten in Deutschland „nicht heiraten“. Er kenne eine Frau, die ist „31 und noch Jungfrau, das ist doch nicht normal“. Erst später wird klar, dass Lemanski von muslimischen Familien spricht, wo ein Vater eine Eheschließung mit einer ihm unerwünschten Person ablehnt. Wer in Deutschland nicht heiraten könne, der gehe in den Islamischen Staat, da könne er es, behauptet Lemanski.

Als nächstes kommt er auf häusliche Gewalt zu sprechen; es gebe Frauen, die von ihren Männern verprügelt würden, die auch die Kinder verprügelten. Ein Frauenhaus sei keine Lösung, da „der Clan“ die Frau dorthin verfolgen würde (auch hier geht es offenbar wieder um eine muslimische Familie). Würde es der prügelnde Ehemann im Islamischen Staat wagen, die Frau „noch einmal anzufassen, würde man ihm den Kopf abschneiden“. Kopf ab – das ist Lemanskis Lösung für alles.

„Es ist unfair, dass man uns dafür abstempelt.“

Er ist mit seinem Vortrag noch lange nicht fertig. Muslimische Frauen hätten in Europa keine Freiheit. Sie dürften sich nicht so verschleiern, wie sie wollten. In Frankreich sei der Burkini verboten, man zwinge muslimische Frauen also dazu, sich zu entblößen. In den Islamischen Staat zu gehen, das sei wie die Flucht von Mekka nach Medina, die der Prophet Mohammed einst habe antreten müssen, als er in Mekka nicht so habe leben können, wie er gewollt habe. „Es ist unfair, dass man uns dafür abstempelt.“

Der Staatsanwalt fragt, ob man im Islamischen Staat auch eine „katholische Ehe“ schließen könne. „Ja“, sagt Lemanski, und lobt, wie tolerant der Islamische Staat gegenüber „Juden und Christen“ sei. Sie hätten dort eine „Parallelgesellschaft“ und müssten lediglich die jiziyah zahlen, die Steuer für Ungläubige. Die sei aber gar nicht hoch: „Ein Dinar, das sind 4,25 Gramm Gold, das entsprach 2014 etwa 180 Euro. Und da ist alles drin, man braucht keine Einkommenssteuer zu zahlen, keine KFZ-Steuer, keine GEZ.“

Herr Raders fragt, was mit einer „jesidischen oder schiitischen Ehe“ sei. Lemanski antwortet, dafür fehlten wohl die „Präzedenzfälle“, weil es diese Gruppen (die Jesiden bezeichnet er als „Satanisten“) zur Zeit Mohammeds nicht gegeben habe; vielleicht könne man aber die Regeln für Juden und Christen auf sie übertragen. Der Staatsanwalt erinnert daran, dass Jesiden im Islamischen Staat „abgeschlachtet“ wurden. „Ich befürworte nicht die Abschlachtung von Jesiden“, erwidert Lemanski.

„Sie legen die Muslime in Ketten“

Gutachten von Julius Raders, Sachbereichsleiter Extremismus bei der Polizeidirektion Oldenburg

Herr Raders hat ein Gutachten darüber erstellt, wie Lemanskis Weltbild aufgrund der ihm bekannten Fakten einzuschätzen ist. Raders erwähnt eine IS-Fahne, die Lemanski in seiner Zelle hatte, salafistische Literatur und Poster. An der Wand seiner Zelle hatte Lemanski etwa Sure 2, 154 aufgehängt:

„Und sagt nicht von denen, die auf Allahs Weg getötet werden, sie seien tot! Nein! Vielmehr sind sie lebendig; aber ihr nehmt es nicht wahr.“

Dieser Spruch sei bei Salafisten sehr beliebt, erklärt Raders, wenngleich er nicht selbst salafistisch sei, sondern ein Zitat aus dem Koran. Ein wiederkehrendes Motiv der Propaganda an Lemanskis Zellenwänden seien „grüne Vögel“. Diese würden auf „Märtyrer“ verweisen, da diese in den „Mägen grüner Vögel“ ins „Paradies“ kämen. Die Medienstelle, von der Lemanski das entnommen habe, sei eine salafistische. Typisch salafistisch sei auch Lemanskis Äußerung, dass für ihn das Leben „mit dem Tod“ beginne. Dann war an Lemanskis Zellenwand ein Poster, das Gefangene im amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo zeigt, dazu der arabische Spruch „Sie legen die Muslime in Ketten.“

„Selbstverständlich“ sei Guantánamo „völkerrechtswidrig“, sagt Raders. Auf dem Plakat aber werde dem gesamten Westen vorgeworfen, alle Muslime in Ketten zu legen. „Das ist salafistisch“, so Raders, und die Medienstelle, der das Poster entnommen ist, sei eine aus der „dschihadistischen Szene“.

„Dschihad ist der größte Lohn“

Raders kommt auf die Sure 9 zu sprechen, die Lemanski vor der Tat gebetet hatte. Vers 5 („… Tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! ...“) und Vers 29 („Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen …“) würden „gern“ von Dschihadisten zitiert, so Raders. Er berichtet, dass Lemanski sich in seinem Koran Sure 9, Vers 14 unterstrichen habe („Allah wird sie durch eure Hände strafen“) und daneben geschrieben habe: „Dschihad ist der größte Lohn.“

Raders nimmt an, dass Lemanski die Sure „verabsolutiert“ und „losgelöst vom zeitlichen Kontext“ verstanden habe. Es gehe in der Sure darum, dass der Prophet Mohammed mit Mekka einen Vertrag geschlossen hatte, der ihn und seine Leute zum Besuch der Kaaba berechtigt habe. Die Mekkaner hätten diesen Vertrag nicht gehalten, weswegen in dieser Sure dazu aufgefordert werde, Krieg gegen diejenigen zu führen, die „vertragsbrüchig“ geworden seien. Raders glaubt, dass Lemanski das auf sich und die JVA Oldenburg bezogen haben könnte, die im Februar 2019 den (erst im November 2018 geschlossenen) Arbeitsvertrag aufkündigte. Allah befehle einen „Feldzug“ gegen die Vertragsbrüchigen, und das habe Lemanski nach eigener Meinung wohl umgesetzt, indem er das tat, was in Sure 9,5 befohlen wird:

„… Tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf!“

Herr Raders hat vom Gericht zudem die Aufgabe gestellt bekommen, die Frage zu beantworten, ob es plausibel sei, dass ein Moslem vor dem Gebet etwas plant, das haram ist und ihm das während des Gebets nicht in den Sinn kommt. Raders beschreibt ausführlich, wie das muslimische Gebet abläuft, inklusive der Waschungen. Die Waschung diene der rituellen Reinigung, aber auch der Sammlung und Vorbereitung auf das Gebet: Man lasse das Weltliche hinter sich. Dann werde stets die erste Sure gebetet, dazu eine andere. In der ersten Sure sei von Allah als dem „Herrscher am Tag des Gerichts“ die Rede. Somit würden sich Muslime bei jedem Gebet daran erinnern, dass sie am jüngsten Tag für ihre Sünden zur Rechenschaft gezogen werden, so Raders. Wegen der „immensen Bedeutung“ des jüngsten Tages könne es während des Gebets nicht unbedacht geblieben sein, ob eine geplante Tat haram sei.

„Mord“, so Raders, sei im Islam eine „schwere Sünde“. Jemanden zu verletzen, sei auch eine Sünde, wenn auch keine so schwere. Keine Sünde sei es hingegen für einen Dschihadisten, einen „Götzendiener“ anzugreifen, wie die von Lemanski vor der Tat gebetete Sure 9,5 das fordert. Werde er bei der Tat getötet, komme er nach dschihadistischer Lesart „sofort ins Paradies“, so Raders. Lemanski fragt Raders, ob er ihn wegen der von ihm gelesenen Bücher für einen Salafisten halte und erwähnt, dass er ja auch Bücher „von Dr. Wilfried Hofmann“ lese (und mit vielem übereinstimme), der „nicht Salafist“ sei. Raders erwidert, dass er nicht Lemanski beurteile, sondern lediglich die Literatur; er könne ja nicht in Lemanskis Kopf blicken und sehen, was während der Lektüre darin vor sich gehe: „Wenn ein Historiker und ein Nazi beide 'Mein Kampf' lesen, ist die Motivation eine völlig verschiedene. Auf dem Schreibtisch sieht es aber gleich aus.“

Anmerkung: Der Verfasser hat die Zitate auf der Grundlage von Notizen, die er während der Verhandlung gemacht hat, zu Hause aus dem Gedächtnis aufgeschrieben. Sie können daher in einigen Fällen geringfügig vom tatsächlichen Wortlaut abweichen.

 

Dies ist der dritte Teil einer vierteiligen Gerichts-Reportage.

Lesen Sie morgen: Vierter und letzter Verhandlungstag, 7. Februar 2020.

Teil 1 finden Sie hier.

Teil 2 finden Sie hier.

Teil 4 finden Sie hier.

Foto: S.Frank

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Leserpost

netiquette:

Sabine Lotus / 27.03.2020

Herr Frank, ich liebe Ihre Texte aber diesmal musste ich nach dem ersten Absatz stoppen, sonst wäre ich geplatzt. Alleine schon der Umstand, wie aus diesem Verfahren herauszulesen ist, wie diese Truppe uns mit ihrem BS seit Jahren von den wirklichen Problemen ablenkt und beschäftigt. Jetzt schlägt es zurück. Alle Ressourcen verschwendet. Und wir lassen die Vögel aus dem Knast frei. Könnten ja Corona haben, das ist natürlich ‘draußen’ viel besser aufgehoben. Und kein Virus ist illegal. Aber China ist schuld. Oh, come on. Wie lange wollen wir uns eigentlich noch mit dem Schwachsinn der Djihadies aufhalten?

Wilfried Cremer / 27.03.2020

Es scheint die Vorgabe zu geben, sich bei Terrorismus-Sachen soundso viel Zeit zu nehmen. Peinlich nur, wie diese dann mit völlig überflüssigem Gequatschte aufgefüllt wird.

Volker Kleinophorst / 27.03.2020

Was ist das, eine Gerichtsverhandlung oder eine Therapiegruppe? Was kostet diese Wahrheitsfindung? Kopf ab, als Antwort für Alles. Mordversuch. Was will man da noch wissen? Ob Lemanski intelligent ist, ist dabei doch vollkommen egal. Ich würde das auch eher nicht so sehen. Wer den Dogmatismus des Isalm für jede Lebensfrage ranzieht, hat es doch eher nicht so mit dem selber denken. Aber bei einigen Sachverständigen frage ich mich auch, was geht in deren Kopf vor? Ein Irrsinn wie hier mit dem Herren diskutiert wird über religiöse Spitzfindigkeiten und die Rechtsgrundlage Ungläubige zu töten. Dazu natürlich das übliche Molemgeheule: “Wir können hier nicht leben, wie wir wollen.” DANN BLEIBT WEG. Dazu noch zwei Meldungen und eine Frage: 1. Syrischer Schutzsuchender Sabri H., dessen Alter nie festgestellt wurde und der nach eigenen Angaben 17 Jahre bei der Tat war, kommt für den Totschlag an Marcus Hempel mit einer Bewährungsstrafe davon! 2. Sogenannte “Revolution Chemnitz ” wurde bis zu 5,5 Jahre Freiheitstrafe für erfundene Taten (Besitz eines Luftgewehrs, Propagandadelikte, Drohungen, und eine angebliche Schlägerei, keine Opfer) verurteilt. 3. Die Frage: Wie laufen eigentlich die Ermittlungen zur Tötung eines offenbar verwirrten Mannes sowie seiner Mutter in #Hanau? Und wie sieht es mit der Erschießung von 9 Personen am gleichen Tag aus? Wurden jetzt endlich Bilder von Überwachungskameras veröffentlicht, die Täter und Tat zeigen? Deutschland schafft sich nicht ab, es wird abgeschafft.

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Ein kurzer Blick in die sozialen Medien zeigt, wogegen Facebook vorgehen und was Amnesty International & Co. als freie Meinungsäußerung schützen möchten.  Amnesty International und…/ mehr

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