Stefan Frank / 25.03.2020 / 06:25 / Foto: S.Frank / 20 / Seite ausdrucken

Der Fall Sascha Lemanski (1)

Vor dem Landgericht Oldenburg fand vom 24. Januar bis zum 20. Februar 2020 der Prozess gegen einen 29-jährigen deutschen Dschihadisten, ehemaligen Neonazi und selbsterklärten Kämpfer des Islamischen Staates (IS) statt. Anfang 2019 hatte der bereits wegen eines von ihm geplanten – aber nicht zur Durchführung gelangten – Sprengstoffanschlags auf Bundeswehrsoldaten verurteilte Sascha Lemanski als Häftling in der JVA Oldenburg einen Justizvollzugsbeamten mit zwei metallenen Speisegabeln angegriffen.

Der Angeklagte hatte sich am Abend des 13. Februar 2019 mit einer aus einem T-Shirt hergestellten Gesichtshaube mit Sehschlitzen maskiert und im Innenraum seines Haftraumes den Justizvollzugsbeamten Herrn B. erwartet. Es war etwa 19.30 Uhr. Herr B., der zu diesem Zeitpunkt der einzige JVA-Bedienstete auf dem Gang war, machte den üblichen abendlichen Rundgang zwecks „Lebendkontrolle“ und „Nachteinschluss“, wie das im Gefängnis heißt: Die Zellentür wird einen Spaltbreit geöffnet, um zu prüfen, ob der Gefangene noch lebt. Dann wird sie für die Nacht abgeschlossen.

Als B. an diesem Abend die Tür öffnete, brüllte Lemanski „Allahu Akbar!“ und trat die Tür weiter auf. Dann griff er B. mit den Gabeln an und tätigte wuchtige Stichbewegungen in Richtung von dessen Hals. Als B. aus der Zelle floh, folgte Lemanski ihm und führte weitere Stichbewegungen in Richtung von dessen Oberkörper und Hals aus. Beide fielen hin. Dem beherzten Eingreifen eines Mitgefangenen, der Lemanski überwältigte, verdankt B. wahrscheinlich sein Leben. Verhandelt wurde am Landgericht Oldenburg an vier Verhandlungstagen unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann (im Folgenden der Einfachheit halber „der Richter“ genannt). Ihm zur Seite standen zwei weitere Richter und zwei Schöffen.  

Erster Verhandlungstag, 24. Januar 2020

Sascha Manfred Lemanski, so sein voller Name, wird in den ersten Verhandlungssaal des Oldenburger Landgerichts geführt, dort werden ihm die Handschellen abgenommen. An allen Verhandlungstagen trägt Lemanski dieselbe Kleidung: einen schwarzen Adidas-Trainingsanzug, schwarze Turnschuhe der Marke Fila, eine schwarze islamische Gebetsmütze. Er ist etwa 1,75 Meter groß, trägt eine Brille und einen Bart, der, nach salafistischer Art, Wangen und Kinn umschließt, während die Partie um den Mund rasiert ist. Der Prozess beginnt mit der Verlesung der Anklage durch den Oberstaatsanwalt. Dem Angeklagten wird die Verletzung eines Amtsträgers in Tateinheit mit einer versuchten heimtückischen Tötung mittels eines gefährlichen Werkzeugs zur Last gelegt. Das Opfer erlitt Verletzungen an Knie, Hals und Oberkörper. Der Tathergang wird skizziert. Zu dem Mitgefangenen, der ihn an der Vollendung seiner Tat hinderte, habe Lemanski gesagt: „Wir müssen die Kuffar [die Ungläubigen; S.F.] töten.“

Die Personalien des Angeklagten werden festgestellt. Er ist 29 Jahre alt und wurde in Berlin geboren. Er ist nicht verheiratet, ob er Kinder hat, will er nicht sagen (später erfahren wir, dass er eine Tochter hat, zu der aber kein Kontakt mehr besteht). Dann werden die Schwarz-Weiß-Aufzeichnungen von zwei Überwachungskameras in Augenschein genommen. Die Kameras sind an der Decke des Ganges der JVA angebracht und zeigen den Tathergang aus jeweils entgegengesetzten Blickwinkeln. Zunächst sind noch etliche Häftlinge auf dem Gang zu sehen, einige unterhalten sich. Nach und nach leert sich der Gang, die Insassen verschwinden in ihren Zellen.

Der Gefängniswärter geht von Zelle zu Zelle, erst auf der einen, dann auf der anderen Seite des Gangs, und schließt sie ab. Irgendwann kommt er zur Zelle des Angeklagten. Die Tür geht auf, in der Schwelle steht eine vermummte Person – der Angeklagte Lemanski. Zwei Gabeln hält er in den hoch erhobenen Fäusten, mit den Zinken nach unten. Sofort fängt er an, auf den Wärter B. einzustechen. B. löst hektisch seinen Alarm aus; dazu muss er allerdings mit der rechten Hand an seine linke Hüfte greifen, wo der Alarm an seinem Gürtel befestigt ist. Während des Augenblicks, den B. zum Auslösen des Alarms benötigt, ist er den Gabelstichen völlig schutzlos ausgesetzt, kann nicht einmal reflexhafte Abwehrbewegungen machen.

50 Sekunden können eine lange Zeit sein

Dann flieht er in Panik durch den Gang, auf eine verschlossene Tür zu. Lemanski rennt ihm hinterher und sticht weiter auf ihn ein. Im Video sieht das aus wie Norman Bates mit seinem Messer in dem Hitchcock-Thriller Psycho (für die, die den Film nicht gesehen haben sollten: hier die Szene ab Minute 1:08) – nur dass Lemanski statt einer Frauenperücke eine islamische Gebetsmütze trägt und die Stiche statt mit einem langen Messer mit zwei Gabeln ausführt.

Nachdem B. einige Meter gerannt ist, dreht er jäh um und rennt in die andere Richtung. Lemanski wechselt ebenfalls die Laufrichtung, weiter hinter ihm her. Dann fallen Angreifer und Opfer fast gleichzeitig zu Boden. In diesem Moment kommt ein Mitgefangener aus seiner Zelle gerannt. Er reißt Lemanski von seinem Opfer weg und drückt ihn zu Boden. Dann nimmt er ihm die Gabeln aus den Händen, erst die eine, dann die andere, und übergibt sie dem Wärter B., der inzwischen wieder auf den Beinen ist, aber orientierungslos umhertaumelt.

Etliche Mitgefangene sind unterdessen aus ihren Zellen gekommen und haben sich dem Geschehen genähert: zuerst schnell, weil sie sehen wollen, was passiert; dann werden sie abrupt langsamer und bleiben schließlich stehen, in sicherer Entfernung, als Zuschauer. Dann erscheint eine JVA-Bedienstete, 50 Sekunden nach dem Auslösen des Alarms. Eine lange Zeit, wenn man hilflos auf dem Boden liegt und ein Berserker mit Gabeln auf einen einsticht. Nach und nach kommen immer mehr Uniformierte. Sie schieben die Häftlinge in ihre Zellen zurück und schließen ab. Dann ist der Film zu Ende.

Er habe sich „verarscht gefühlt“

Der Angeklagte hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Anders als viele andere Angeklagte in Mordprozessen zeigt sich Lemanski den gesamten Prozess über sehr gesprächig. Er beantwortet Fragen, stellt selbst – im Stil eines Anwalts – Fragen an die Zeugen und hält immer wieder Vorträge in freier Rede. Den ersten beginnt er damit, dass er sich dafür entschuldigt, dass seine Rede „nicht strukturiert“ sei. Im ersten Jahr seiner Haftzeit, erzählt er dann, sei er in wechselnden Gefängnissen gewesen. Er habe „schlechte Erfahrungen mit Bediensteten“ gemacht und sei auf „Gefängnisse und die Justiz generell schlecht zu sprechen gewesen“.

Das habe sich geändert, als er in die JVA Oldenburg  gekommen sei. Dort seien die Bediensteten, „richtig, richtig nett“ gewesen. Schließlich habe er dort, auf der Station D3, im November 2018 einen Posten als Hausarbeiter bekommen. Das sei ein „Vertrauensposten“, „eine Art Klassensprecher“, eine „verantwortungsvolle Aufgabe“. Der Hausarbeiter kümmere sich etwa um die Einkäufe, die Essensausgabe und das Reinigen der Büros der Beamten, auch in deren Abwesenheit. Dieser Posten sei „genau das Richtige“ für ihn gewesen. Am Tag der Tat sei ihm eröffnet worden, dass er von der Station D3 auf A3 verlegt werde und den Posten als Hausarbeiter verliere. Er habe gewusst, dass es auf A3 „keine Arbeitstherapie“ gebe. Reguläre Arbeit in der Werkstatt komme für ihn aus „religiösen Gründen“ nicht infrage. Die Arbeit als Hausarbeiter sei relativ gut bezahlt gewesen: 150 Euro habe er pro Monat verdient; das Geld benötige er für Einkäufe im Gefängnisladen, aber auch etwa zum Telefonieren.

Er habe sich „verarscht gefühlt“, zumal er ja immer „alles richtig gemacht“ habe. Auf D3 habe eine „familiäre, freundschaftliche“ Atmosphäre geherrscht, er habe mit den Bediensteten zusammen „Videos“ geguckt. Als Hausarbeiter habe er eine „feste Struktur“ gehabt, aus der habe man ihn „herausgerissen“. Er habe sich auf eine „neue Situation“ einstellen müssen, was ihn in eine „psychische Krise“ gestürzt habe. Man müsse wissen, dass er eine „soziale Phobie“ habe und schon immer Probleme damit gehabt habe, sich auf „neue Gruppen“ einzustellen, sei es in der Schule, bei der Arbeit oder im Gefängnis. Seine Gefühle angesichts der Verlegung und der Kündigung als Hausarbeiter beschreibt er mit den Worten „Kränkung“, „Trauer“, „Enttäuschung“, „Hilflosigkeit“.

„Erleichterung“ darüber, eine „Lösung“ gefunden zu haben

„Ich muss hier weg“, sei sein Gedanke gewesen. Er habe überlegt, wie er das anstellen könne. Er sei dann auf die „dumme Idee“ gekommen, einen Beamten anzugreifen, um auf die alte Station zurückverlegt zu werden – oder auf die Sicherheitsstation, die aus seiner Sicht den Vorteil gehabt habe, dass er sie schon kenne. Ein solcher Angriff sei der einzige Weg gewesen, um noch am „selben Tag“ verlegt zu werden. Dann müsse er nicht einmal auf der neuen Station schlafen, sei es ihm durch den Kopf gegangen. Im Nachhinein sei ihm klar, dass das „Schwachsinn“ gewesen sei. Doch an dem Tag habe er in einem „Gefühlschaos“ gesteckt, sei „wütend“ gewesen. Er habe dann einen Brief geschrieben, an Herrn Er vom VPN (Violence Prevention Network; ein Programm zur „Deradikalisierung“ islamistischer Häftlinge in Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Justizministerium; S.F.). Darauf habe er sich ein „bisschen besser“ gefühlt.

Gegen 18 Uhr habe er das Sonnenuntergangsgebet der Muslime verrichtet und sei danach noch einige Minuten „im Gebetszustand“ verblieben. Dann habe er sich ein T-Shirt vor Mund und Nase gebunden und die Gabeln ergriffen. Die zweite Gabel habe er besessen, weil einige Monate zuvor „Pizza gebacken“ worden sei. Eigentlich sei das mit der zweiten Gabel aber ohnehin „Quatsch“ gewesen, da er als Rechtshänder nur mit rechts habe zustechen können. Er habe dann den Vorsatz gefasst: „Wenn der aufschließt, greife ich an.“ Es sei nicht sein Ziel gewesen, B. zu töten. Er habe nur „in den Oberarm“ stechen wollen und habe gedacht: „Da passiert nicht viel.“ Er habe dann, als B. die Tür öffnete, gegen die Tür getreten und Allahu Akbar gerufen. Seinem eigenen Eindruck nach habe er „nur einmal zugestochen“. Er gibt jedoch zu: „Auf dem Video sieht es so aus, als ob ich die ganze Zeit zugestochen hätte. Das verstehe ich selbst nicht.“ Wie erklärt er sich, dass B. eine Wunde am Hals erlitt? Vielleicht, so Lemanski in fragendem Tonfall, habe er sich mit seinem Schlüssel verletzt? Er selbst habe sich nach dem Angriff „wegziehen lassen“, meint Lemanski sich zu erinnern.

Zur Planung der Tat gibt Lemanski an, zwischen 14 Uhr und 14.30 Uhr von dem Verlust des Hausarbeiterpostens und der Verlegung erfahren zu haben. In seiner neuen Zelle habe er auf die „dünne Matratze“ geblickt und gedacht: „Jetzt fehlt nur noch der Regen.“ Zwischen 15.30 Uhr und 19.30 Uhr habe er „überlegt“; den Plan für den Angriff habe er aber „vor dem Abendgebet“ gefasst, gibt Lemanski auf Nachfrage des Richters an. Gegen 19.20 Uhr wohl sei er aus der Gebetshaltung aufgestanden. Genau könne er es nicht sagen, denn eine Uhr habe er nicht gehabt. Er habe dann den Gebetsteppich zusammengerollt, die Schuhe angezogen und sich – wie oben beschrieben – auf die Tat vorbereitet. Wie fühlte er sich, nachdem er den Plan gefasst hatte? Lemanski spricht von einer „Erleichterung“ darüber, eine „Lösung“ gefunden zu haben.

„Das ist haram.“

Er habe auch andere Waffen in Betracht gezogen, sagt Lemanski von sich aus. So hätte er ja auch „Rasierklingen“ nehmen oder die „Kaffeemaschine zerschlagen“ und den Wärter mit Scherben angreifen können. Das habe er aber als „zu heftig“ empfunden. Er habe B. ja nicht töten oder schwer verletzen wollen. Die Gabeln habe er als einen „Mittelweg“ empfunden. Warum die Maskierung? Damit, so Lemanski, „kommt das ein bisschen krasser rüber“. Er habe „auf Nummer sicher gehen“ wollen, dass die JVA-Leitung sagt: „Oh, der muss auf jeden Fall auf die Sicherheitsstation.“

Der Richter fragt, ob man ihn nicht auch wegen seiner religiösen Einstellung für gefährlich halten könne und warum er eigentlich „Allahu Akbar“ gerufen habe. Das rufe er „auch bei einem Sprung im Freibad“, sagt Lemanski. „Das hat keine religiöse Bedeutung.“ – „Ja, das haben wir schon verschiedentlich gehört“, sagt der Richter.

Wie erinnert sich Lemanski an die Interaktion mit dem Mithäftling Herrn Fakhro, der ihn überwältigte? Fakhro sei „hysterisch“ und „panisch“ gewesen, so Lemanski, und habe wiederholt – auf Deutsch – zu ihm gesagt: „Das ist haram.“ Der Richter fragt nach, ob es richtig sei, dass haram im Islam etwas Verbotenes bezeichne, in etwa „das, was wir Christen Sünde nennen.“ Lemanski bestätigt das und erklärt, dass es im Islam „schwere“ und „kleine“ Sünden gebe; die schweren seien die, für die im Koran „eine Strafe ausgesprochen“ sei. Als Beispiel für eine kleine Sünde nennt er das Essen von Schweinefleisch. Eine schwere Sünde sei beispielsweise Götzendienst, das sei schirk und die schwerste Sünde überhaupt.

„Ich bin ein empathischer Mensch“

Lemanski gibt weiter an, er habe – auf Arabisch – zu Fakhro gesprochen, „ruhig“, „nicht aufgeregt“. Der Richter sagt: „Kürzlich haben wir hier einen Fall verhandelt, wo es um einen Mann ging, der mit dem Auto einen Radfahrer überfahren wollte, um ins Gefängnis zu kommen.“ Der Angeklagte habe ausgesagt, dass er bei der Planung der Tat „ruhig“ gewesen sei, bei der Durchführung aber schon aufgeregt. „Waren Sie während der Tat selbst auch ganz ruhig?“, fragt er. Ja, bestätigt Lemanski. Er sei nur „außer Puste“ gewesen – „ein bisschen Adrenalin“. „Generell“ sei er ein „ruhiger Mensch“. Er sei in Neukölln aufgewachsen, „im Dschungel“, wie er sagt, er habe „viel Schlimmeres erlebt. Ich werde nicht hysterisch“.

Was sagt er zu Fakhros Aussage, wonach Lemanski gesagt habe „Wir müssen die Kuffar töten“? Das, so Lemanski, „hat Herr Fakhro vielleicht falsch verstanden“. Vielleicht habe er ihn gehört, als er „Allahu Akbar“ gerufen habe. „Herr Fakhro spricht Arabisch“, insistiert der Richter, und zitiert, dass Fakhro ausgesagt habe, Lemanski sei „wie von Sinnen“ gewesen und habe auf Arabisch geschrien „Wir müssen die Kuffar töten“. Lemanski kann sich das nur so erklären, dass Fakhro ihm „schaden“ wolle. Warum sollte er das wollen, fragt der Richter. Sie hätten sich nur ein einziges Mal im Besucherraum getroffen, sagt Lemanski. Dabei hätten sie aber religiöse Differenzen festgestellt; Fakhro gehöre zu einer „libanesischen Sekte“. Das wohl müsse der Grund sein.

An die Tat erinnert sich Lemanski so, dass er dem Wärter mit der Gabel „in die Schulter gestochen“ habe. Der sei dann weggerannt und habe plötzlich die Richtung gewechselt, „wie beim Fangenspielen“. Von Fakhro habe er sich dann „widerstandslos“ entwaffnen lassen. „Das sieht auf dem Video anders aus“, widerspricht der Richter. „Ich bin ein empathischer Mensch, aber ich kann mich nicht an alles erinnern“, erklärt Lemanski.

Der Richter zitiert: „Wie von Sinnen“ sei Lemanski gewesen, habe Fakhro gesagt. „Keinen Ton“ habe er gesagt, widerspricht Lemanski. „Warum hätte ich rumreden sollen?“ Er habe sich „nicht berufen gefühlt“, Fakhro „zu beruhigen“. Mehrmals beklagt Lemanski, wie bedauerlich es sei, dass das Videoband „keinen Ton“ habe. Sonst würde es gewiss die Richtigkeit seiner Angaben belegen, glaubt er. Der Richter zitiert zwei Zettelnotizen, die die Polizei unmittelbar nach der Tat auf Lemanskis Tisch in der Zelle gefunden hat:

„Möge Allah den Sieg bringen!“

Und :

„Lang herrsche Abu Al-Baghdadi!“

„Um Krieg geht es auch in anderen Suren“

Lemanski sagt, das habe „nichts mit Islam zu tun“, sondern sei lediglich Ausdruck der „Wut und Enttäuschung“ gewesen, die er in jenem Augenblick empfunden habe. Er habe darüber „nicht nachgedacht“. Auch die Maskierung habe „keinen islamischen Hintergrund“.

„Außenstehende könnten auf die Idee kommen“, sagt der Richter.

Der Staatsanwalt stellt einige Fragen zum Umgang der JVA mit Gabeln und Messern. Dann fragt er, welche Sure Lemanski denn an jenem Abend gelesen habe. „Die achte und einen Teil der neunten.“ Ob er die bewusst ausgewählt habe, will der Staatsanwalt wissen. Es sei Zufall gewesen, sagt Lemanski, und fügt hinzu:

„Um Krieg geht es auch in anderen Suren.“

Seit wann er die Wände seiner Zelle „mit religiösen Dingen“ geschmückt habe, fragt der Staatsanwalt. Das habe er von Anfang an gemacht, sagt Lemanski. Im Gefängnis müsse man versuchen, „seine Individualität zu bewahren“ und sich seine Zelle „individuell“ einrichten. Das habe er auch Mitgefangenen empfohlen. Er verkleide die Wände mit islamischen Postern, „wie andere sich Fotos von nackten Frauen an die Wand hängen“.

Julius Raders, der Islamsachverständige, der während des Prozesses anwesend ist, hat eine Frage. Herr Raders spricht Arabisch, hat islamische Theologie studiert und ist Sachbereichsleiter Extremismus bei der Polizeidirektion Oldenburg. Wie es denn zusammenpasse, dass Lemanski seit Jahren Kontakt zum Aussteigerprogramm VPN habe, Herrn Er vom VPN am Tag der Tat noch einen Brief geschrieben habe, und dann „Lang herrsche Abu Al-Baghdadi!“ schreibt. Lemanski sagt, dass Herr Er nur einmal im Monat für eine Stunde komme. Da müsse der Staat sich schon fragen, was das bringen solle. Das könne ja durchaus so sein, sagt Raders. Trotzdem bleibe die Frage, wie beides zusammenpasse:

„Das ist so, wie wenn ein Rechtsradikaler beim Aussteigerprogramm ‚Rechts raus’ mitmacht und dann ‚Heil Hitler!’ schreibt.“

Lemanski beteuert, den Zettel nur aus „Wut“ geschrieben zu haben.

Zeugenaussage des Opfers

Das Opfer, Herr B., sagt aus. B., Anfang dreißig, schildert, wie er an jenem Abend wie jeden Abend den Rundgang gemacht habe. Er beschreibt detailliert, wie das vor sich geht. Der Richter fragt, ob die JVA-Beamten bewaffnet seien. „Nein.“ B. erklärt den Alarm, den jeder Wärter an seiner linken Hüfte trage. Man müsse einen Knopf drücken und ein Band ziehen. Ist es normal, dass die Zelle nur von einer Person geöffnet wird? B. erklärt, dass die Tür bei als gefährlich geltenden Häftlingen auch von „zwei, drei oder vier“ Beamten geöffnet werden könne. Lemanski habe aber nicht als gefährlich gegolten. Er, B., habe sich darum auch keiner Gefahr versehen. Ein solcher oder ähnlicher Vorfall sei auch „noch nie“ vorgekommen, weder vorher noch hinterher.

An die Tat erinnert sich B wie folgt: Als er die Tür öffnete und Lemanski vermummt und mit zwei emporgehobenen Gabeln sah, habe er das zunächst „für einen Scherz“ gehalten. Dann habe Lemanski mit den Gabeln auf seinen Oberkörper eingestochen. Er habe sofort den Alarm betätigt, sagt B. Dann sei er weggerannt. An das, was danach geschah, könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe einen „Filmriss“. Das sei bei Menschen, denen so etwas widerfahren ist, nicht ungewöhnlich, sagt der Richter. Der Richter erkundigt sich, wie B. nach der Tat versorgt wurde und wie es ihm nun geht.

Er sei zunächst in stationärer psychotherapeutischer Behandlung gewesen, inzwischen in ambulanter. Er habe Schlafstörungen und Alpträume, so B. Er meide „Menschenansammlungen und Feierlichkeiten“. Wie sieht es jetzt mit seinem Beruf aus? Er sei arbeitsunfähig, antwortet B. Er habe mit dem Therapeuten darüber gesprochen, dass er vielleicht irgendwann in einer anderen Behörde arbeiten werde. Aber nicht mehr im Strafvollzug. Der Richter bittet B., zu beschreiben, wie es sich für ihn anfühlt, wenn er daran denkt, dass er nie wieder im Strafvollzug arbeiten wird. „Beruhigend“, so B.

Lemanski entschuldigt sich bei B. Die Tat habe sich nicht gegen ihn „persönlich“ gerichtet. „Ich wollte einfach nur da raus.“ Er habe gehört, dass B. in der JVA Oldenburg als „einer der besten“ Beamten gelte und bei den Gefangenen „sehr beliebt“ sei, sagt Lemanski. Darum erkläre er ihm seine Beweggründe, „damit Sie sich nicht fragen, ob Sie etwas falsch gemacht haben“. B. schaut zu Lemanski, während dieser spricht, und hört ihm schweigend zu. Auf B.s Gesicht ist keine Regung ablesbar. Der Richter beschließt eine halbstündige Prozesspause, dann wird der Zeuge vernommen, der Lemanski stoppte.

Zeugenaussage Herr Fakhro

Herr Fakhro kommt in den Zeugenstand. Er trägt eine grüne Winterjacke mit einer mit hellgrauem Fell besetzten Kapuze. Sein Gesicht ist frisch rasiert, die ergrauten Haare zur Glatze geschoren. Er gibt an, 45 Jahre alt und Rentner zu sein. Er ist im Libanon geboren, spricht Deutsch mit nur leichtem Akzent. Wie erinnert er die Situation? Es sei kurz vor Einschluss gewesen, 19.30 Uhr. Er habe sich auf das Zubettgehen vorbereitet. Seine Tür war noch einen Spalt geöffnet. Er habe auf dem Flur „Rennerei“ und „Schreie“ gehört. Jemand habe auf Arabisch „Ungläubige“ geschrien. Er habe dann gesehen, wie Lemanski den Wärter „abgestochen“ habe und habe sofort gedacht: „Da muss ich helfen.“

Als er zu dem Geschehen rannte, habe er „überall Blut“ gesehen. „Ich habe getan, was man tun musste“, sagt Fakhro. Wenn er nicht eingegriffen hätte, wäre B. jetzt tot, ist er sich sicher. Fakhro werden die Videoaufnahmen der Tat gezeigt. Er sagt, dass er die anderen Häftlinge in seinem Rücken gar nicht wahrgenommen habe: „Ich habe gedacht, ich wäre allein.“ Mehrmals sagt er die Sätze: „Das sehe ich zum ersten Mal“ und: „Keiner hat mir geholfen.“ Was wusste Fakhro über den Mitgefangenen Lemanski? Er habe gewusst, dass Lemanski an dem Tag „richtig wütend“ gewesen sei und geäußert habe: „Die Psychologin hat mich abgeschossen“, so Fakhro. Lemanski sei anhand seiner Kleidung als Salafist zu erkennen gewesen. Salafisten würden den Islam „falsch repräsentieren“, sagt er.

„Gott sei Dank bin ich selber Moslem. Diese Leute sind für mich keine Muslime.“ Er habe Lemanski gestoppt, indem er ihm einen Faustschlag versetzt habe, erinnert sich Fakhro. Lemanski habe zu ihm gesagt: „Lass mich, Bruder.“ Darauf habe Fakhro erwidert: „Ich bin nicht dein Bruder, du Schwein!“

„Der will töten“

„Hat Lemanski das Wort Kuffar benutzt?“, will der Richter wissen. „Ja, so wie ich mich erinnere.“ War das beim Laufen? „Ich bin froh, das teilweise vergessen zu haben“, antwortet Fakhro. Es sei eine „ganz gefährliche“ Situation gewesen. „Irgendwie“ habe er Lemanski weggedrückt und ihm die Gabeln weggenommen. „Ich musste mich auch selber schützen.“ Der Richter zitiert Fakhros gegenüber der Polizei gemachte Aussage, wonach Lemanski „wie von Sinnen gewesen“ sei und gerufen habe: „Wir müssen die Kuffar töten.“ Waren das die exakten Worte? „Es ging in diese Richtung“, sagt Fakhro, und fügt erklärend hinzu: „Er spricht ja nicht richtig Arabisch.“ Er, Fakhro, habe „das Gefühl gehabt“: „Der will töten.“

Hat Fakhro gehört, dass Lemanski „Allahu Akbar!“ gerufen hat? Ja, das habe er gehört, sagt Fakhro, fügt aber hinzu: „Das sagt man so, wie man in Deutschland ‚Grüß Gott!’ sagt.“ Der Richter spricht Fakhro bei der Verabschiedung seine Anerkennung aus: Er habe ja im Leben sicherlich „nicht immer nur Gutes“ über sich gehört, doch was er getan habe, sei „bewundernswert“. „Das haben Sie wirklich klasse gemacht!“ Herr Fakhro sorgt für den einzigen Moment der Heiterkeit bei diesem Prozess, als er mit ernster Miene sagt: „Mein Schlafanzug ist dabei kaputt gegangen.“

Anmerkung: Der Verfasser hat die Zitate auf der Grundlage von Notizen, die er während der Verhandlung gemacht hat, zu Hause aus dem Gedächtnis aufgeschrieben. Sie können daher in einigen Fällen geringfügig vom tatsächlichen Wortlaut abweichen.

 

Dies ist der erste Teil eines vierteiligen Verhandlungs-Reports. Lesen Sie morgen: Der zweite Verhandlungstag.

Teil 2 finden Sie hier.

Teil 3 finden Sie hier.

Teil 4 finden Sie hier.

Foto: S.Frank

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Leserpost

netiquette:

Thorsten Pallmauer / 25.03.2020

Soso, der Herr durfte also “aus religiösen Gründen” keiner normalen Arbeit nachgehen, sondern MUSSTE besserbezahlt Videos gucken. Manoman. Weiter als bis dahin lesen braucht man nicht. Schickt die Typen geschlossen nach Saudi Arabien. Dort können sie Herrenmensch spielen, so viel sie wollen.

Brigitte Miller / 25.03.2020

Der Täter scheint nicht dumm zu sein und er ist eindeutig “durchpsychologiert”, darauf deutet u.a. hin, dass er dem Beamten sagt, er solle sich nicht fragen, “ob er etwas falsch gemacht habe”. Er weiss genau, was er sagen muss, um den Richter für sich einzunehmen. Nichtsdestotrotz ist er ein gefährlicher muslimischer Täter. Dass der Richter glaubt, haram meine das Gleiche wie Sünde, zeigt, dass er sich wohl nicht viel Ahnung mit dem Islam beschäftigt hat .

Stephan Grandke / 25.03.2020

Herzlichen Dank für die ausführliche Reportage! Scheint ja ein fröhlicher Knast zu sein. Eigenschutz unbekannt! Dass man einen Alarm schnell erreichen muss lernte man früher schon beim Cowboy- und Indianerspielen, beim Wachdienst bei der Bw Eigenschutz und Absicherung des Kameraden. Genau wie ABC-Abwehr aller Truppen, also das Verhalten in atomar, biologisch (infektiöse Keime) oder chemisch kontaminierten Umfeld. Aber das ist ja inzwischen alles verpönt. Gender*** sind angesagt. Nun wird uns Corona auf die harte Tour lehren, was wichtig ist und was nicht. Mutter Natur geht nicht liebevoll, sondern grausam und mit tödlicher Konsequenz mit ihren Kindern um.

Frank Holdergrün / 25.03.2020

Danke für diesen Bericht, sehr präzise beschrieben mit klirrend harten, unglaublichen Fakten. Welch ein absurdes Theater! Ruud Koopmans schreibt in seinem Buch “Das verfallene Haus des Islam”, dass jene Islamvertreter, die in unserer Gesellschaft entscheidende Positionen einnehmen, die gefährlicheren Terroristen sind. Ich frage also Julius Raders oder den Mitgefangenen, der den Wärter rettete, was denn der echte Islam sei? Negiert er alle Gewalt- und Kriegsverse? Hat er sie schon eliminiert, reformiert und die Religion des Friedens tatsächlich errichtet? Die Antwort kennt jeder, der den Koran und die Hadith gelesen hat. Traurig, dass wir mit unserem Steuergeld eine derartig intolerante, aggressive Ideologie ausgleichen und vermeintlich befrieden müssen. Religionen schaffen menschliche Roboter, die das verinnerlichen: Sure 2, Vers 216: Euch ist vorgeschrieben, (gegen die Ungläubigen) zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist. Aber vielleicht ist euch etwas zuwider, während es gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr etwas, während es schlecht für euch ist. Allah weiß Bescheid, ihr aber nicht. Sure 3, Vers 10: „Denen, die ungläubig sind, werden ihr Vermögen und ihre Kinder vor Allah nichts helfen. Sie werden (dereinst) Brennstoff des Höllenfeuers sein.“

Dieter Weingardt / 25.03.2020

Soviel zum Oszillieren zwischen Opferrolle und „tötet die Kuffar“, Die Übergänge scheinen keine Schwierigkeiten zu bereiten. Im Gegenteil bedingen und befördern sich das Selbstmitleid der zu kurz Gekommenen und der Zorn auf die „Schuldigen“ (Gesellschaft, Westen, Kuffar) ja gegenseitig. Wenn man Merkels chancenlos ins Land Gerufene bedenkt, dann sitzen wir hier Wo möglich auf einer Zeitbombe.

giesemann gerhard / 25.03.2020

Die Affinität der Nazis zu Moslem ist ja nicht ganz neu (Stichwort “Handschar-Truppen der SS, Besuch des Großmufti von Jerusalem bei Hitler usw.). Hier hat das mal einer in Personalunion gezeigt - gut, man soll sowas nicht übertreiben in seiner Bedeutung: “Islam u al Hal”, der Schrei der Moslembrüder - Islam ist das Heil, die Lösung. Na denn. Sind demnach Leute, die das nicht so sehen, die Islam lieber hier nicht sehen wollen, die meinen, Islam gehöre nicht zu DE, weil zu faschistisch, dann womöglich AntiFa? Man sieht: Es wird sofort kompliziert, nicht wahr? An meine Grünen: Islam is go(o)d for men, but not for ladies. Das müssen auch alle anderen Frauenbewegten begreifen: Islam ist der größte Feind von/der Frauen. Wie Nazis auch. Gemeinsam sehen sie in ihnen lediglich Gebärmaschinen zu bestimmten Eroberungszwecken ... . Porca miseria. Aber mir egal, bin schon lange konverteiert gemäß Suhra 30:30 des Hl. Quran: Wir sind alle Moslems, manche wissen es bloß nicht. Gucksdu “koransuren.de” mit Rabbiagruß.

Wolfgang Nirada / 25.03.2020

Diese “Sascha” ist also einer von WIE VIELEN die jetzt alternativlos zu Deutschland gehören??? Wieder ein teurer und langer Gerichtsprozess bei dem ich jetzt schon das Urteil das in Richtung “psychische Probleme” und daher Unterbringung in einer Luxus-Klappsmühle gehen wird erahne…

Ruedi Tschudi / 25.03.2020

Das passiert nur in unserem liberalen Justizsystem. Schaut mal nach Rußland.

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