Joachim Nikolaus Steinhöfel: “Womit wir wieder bei der Bundeskanzlerin wären, die jetzt, nach Rechts- und Verfassungsbrüchen in Serie (Energiewende, „Euro-Rettung“, Flüchtlingskrise)...” Sie haben leider den wichtigsten Verfassungsbruch der Bundeskanzlerin vergessen: Die Beauftragung des verfassungswidrigen § 1631d BGB zur Legalisierung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes. Könnte sie deshalb nicht wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach § 7 VStGB Abs. 1 Nr. 10 zur Verantwortung gezogen werden? Wiki: “Zur Definition von Absatz 1: (a) Angriff gegen die Zivilbevölkerung bedeutet: Eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in (§ 1) genannten Handlungen gegen eine Zivilbevölkerung verbunden ist, in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat.” [https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit) Der identifizierbaren Gruppe männliches Kind werden mit § 1631d BGB aus Gründen des Geschlechtes und aus religiösen Gründen “grundlegende Menschenrechte [entzogen oder] wesentlich einschränkt”.
Es ist ein erneuter Vorfall, in dem Frau Merkel und ihre Regierung sich willkürlich am Recht vergreifen, so wie es ihnen gerade passt. Diese Regierung geht mit dem Recht um, als gehöre es ihr: Frau Merkel zeigt DDR-Rechtsverständnis - mit dem Einverständnis vieler in der politischen Klasse. So etwas höhlt schleichend die Rechtssicherheit, das Vertrauen der Bürger in die Rechtlichkeit ihres Staatswesens und am Ende in die Verfassung aus. Wir sind auf keinem guten Weg.
“Spätestens Anfang 2017 wäre die Vorschrift also verschwunden. Und nicht erst 2018, wie Frau Merkel unerklärlicherweise bemerkt.” Unerklärlicherweise? Warten wir doch erstmal ab, ob die Vorschrift überhaupt verschwindet. Selten hab ick Frau Merkel so laut trapsen jehört.
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