Der Fall Böhmermann ist mausetot, bevor er geboren wird

Am Freitag vergangener Woche trat Bundeskanzlerin Merkel (CDU) vor die Öffentlichkeit und gab ihre viel diskutierte Entscheidung in der Causa Böhmermann bekannt. Ganz zum Schluss wies Merkel darauf hin, dass "die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Paragraf 103 des Strafgesetzbuches als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten."

Ein Gesetzgebungsverfahren, das die simple Aufhebung einer Vorschrift (hier: Paragraf 103 StGB, vulgo: Majestätsbeleidigung) zum Gegenstand hat, dauert bei normalem Verfahrensgang sechs bis neun Monate. Spätestens Anfang 2017 wäre die Vorschrift also verschwunden. Und nicht erst 2018, wie Frau Merkel unerklärlicherweise bemerkt. Dies hat - erst recht, weil öffentlich bekannt gemacht - erhebliche Rechtsfolgen. Denn nach der Strafprozessordnung (Paragraf 206b StPO) gilt: Wenn ein Strafgesetz, das zur Tatzeit gilt, vor der Entscheidung des Gerichts aufgehoben wird, stellt das Gericht das Verfahren durch Beschluss ein. Mit anderen Worten: Ist der Fall Böhmermann vor Wegfall der "Majestätsbeleidigungsvorschrift" nicht rechtskräftig geworden, gibt es keine Verurteilung und keine Strafe.

Öffentlichkeit und Justiz sollen für dumm verkauft werden

Natürlich weiß Böhmermanns Anwalt dies. Er wird daher alles tun, um das Verfahren zu verzögern: Verfahrensrügen, Verlegungsanträge, Befangenheitsanträge, Rechtsmittel. Natürlich weiß dies auch die Staatsanwaltschaft und das mit der Sache befasste Gericht. Ersichtlich ist es völlig idiotisch, auch nur die geringste Energie in dieses Verfahren zu investieren, wenn schon an dessen Beginn mit Sicherheit feststeht, dass es früher oder später eingestellt werden muss. Die Justiz weiß ihre Ressourcen in der Regel sinnvoller und für wichtigere Strafverfahren einzusetzen.

Und: Warum sollte sich eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht, egal wie jeweils entschieden wird (Wird durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben? Wird die Anklage vom Gericht zugelassen? Wird vom Gericht verurteilt oder freigesprochen?), ohne Not zum Gegenstand der sich schon jetzt überschlagenden öffentlichen Debatte machen?Die Akte Böhmermann wird alles andere erleben als einen beschleunigten Verfahrensgang. Der Fall ist mausetot, bevor er geboren wird.

Womit wir wieder bei der Bundeskanzlerin wären, die jetzt, nach Rechts- und Verfassungsbrüchen in Serie (Energiewende, "Euro-Rettung", Flüchtlingskrise), den Rechtsstaat wieder entdeckt zu haben vorgibt. Auch sie weiß natürlich, wie das Verfahren gegen Böhmermann enden wird. Ist es doch ihre Regierung, die die "entbehrliche" Strafnorm durch das Parlament aufheben lassen möchte.

Merkel ist nicht die Retterin des Rechtsstaates, als die sie hier und da, wenn auch nur von einer Minderheit, gefeiert wird. Sie ist die Protagonistin eines schamlosen Possenspiels, mit dem die bundesdeutsche Bevölkerung, die deutsche Justiz und letztlich auch der türkische Staatspräsident für dumm verkauft werden sollen.

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Leserpost

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Steffen Wasmund / 19.04.2016

Joachim Nikolaus Steinhöfel: “Womit wir wieder bei der Bundeskanzlerin wären, die jetzt, nach Rechts- und Verfassungsbrüchen in Serie (Energiewende, „Euro-Rettung“, Flüchtlingskrise)...” Sie haben leider den wichtigsten Verfassungsbruch der Bundeskanzlerin vergessen: Die Beauftragung des verfassungswidrigen § 1631d BGB zur Legalisierung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes. Könnte sie deshalb nicht wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach § 7 VStGB Abs. 1 Nr. 10 zur Verantwortung gezogen werden? Wiki: “Zur Definition von Absatz 1: (a) Angriff gegen die Zivilbevölkerung bedeutet: Eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in (§ 1) genannten Handlungen gegen eine Zivilbevölkerung verbunden ist, in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat.” [https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit) Der identifizierbaren Gruppe männliches Kind werden mit § 1631d BGB aus Gründen des Geschlechtes und aus religiösen Gründen “grundlegende Menschenrechte [entzogen oder] wesentlich einschränkt”.

Wolfgang Schlage / 18.04.2016

Es ist ein erneuter Vorfall, in dem Frau Merkel und ihre Regierung sich willkürlich am Recht vergreifen, so wie es ihnen gerade passt. Diese Regierung geht mit dem Recht um, als gehöre es ihr: Frau Merkel zeigt DDR-Rechtsverständnis - mit dem Einverständnis vieler in der politischen Klasse. So etwas höhlt schleichend die Rechtssicherheit, das Vertrauen der Bürger in die Rechtlichkeit ihres Staatswesens und am Ende in die Verfassung aus. Wir sind auf keinem guten Weg.

Lutz Herzer / 18.04.2016

“Spätestens Anfang 2017 wäre die Vorschrift also verschwunden. Und nicht erst 2018, wie Frau Merkel unerklärlicherweise bemerkt.” Unerklärlicherweise? Warten wir doch erstmal ab, ob die Vorschrift überhaupt verschwindet. Selten hab ick Frau Merkel so laut trapsen jehört.

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