Die aktuelle Politik der EU offenbart einen tiefgreifenden Widerspruch zwischen ihrem rhetorischen Bekenntnis zur Meinungsfreiheit und ihrer tatsächlichen Sanktionierungspraxis: Während das Bundesverfassungsgericht betont, dass auch „beunruhigende“ oder „offenkundig falsche“ Meinungen vom Schutz der Freiheit gedeckt sind, umgeht die EU diesen Schutz. Sie deklariert missliebige Stimmen (wie im Fall Baud) kurzerhand als „hybride Bedrohung“ oder „Desinformation“, um sie juristisch angreifbar und mundtot zu machen.
Der „Industrielle Zensur-Komplex“: Durch die massive staatliche Finanzierung von Organisationen wie HateAid betreiben die BRD und die EU eine funktionale Privatisierung der Zensur. Diese NGOs agieren als verlängerter Arm des Staates, um die Grenzen der Meinungsfreiheit ohne direkte demokratische Kontrolle zu verschieben – ein Eingriff, den die USA nun folgerichtig als politisch motivierte Einflussnahme sanktionieren.
Dabei sollte es nicht enden, „Hessen gegen Hetze“ wäre ein gutes nächstes Ziel. Die EU rechtfertigt beispielsweise ihre Sanktionierung von Alischer Usmanow unter anderem damit, dass er als Eigentümer des Kommersant für einen Gastbeitrag von Dmitri Medwedew haftbar sei. Im europäischen Medienrecht wird die Trennung von Eigentum und Redaktion als heiliger Gral der Pressefreiheit verteidigt. Ein Eigentümer darf nicht in redaktionelle Inhalte eingreifen. Hier wird eine „faktische Kontrolle“ unterstellt. Damit macht die EU den Eigentümer zum Zensor: Um Sanktionen zu entgehen, müsste ein Eigentümer aktiv verhindern, dass politisch missliebige Texte erscheinen.
Dies ist genau die „Beschneidung der Freiheit des Redaktionsstabs“, die die EU Usmanow in ihrer Sanktionsbegründung vorwirft – ein klassischer Zirkelschluss. Selektive Souveränität: Die EU-Kommission pocht auf ihre „regulatorische Autonomie“ (z.B. beim DSA), verweigert den USA jedoch das gleiche souveräne Recht, wenn diese Einreisebeschränkungen gegen EU-Funktionäre wie Thierry Breton verhängen, die sie als Bedrohung für ihre eigenen Verfassungswerte (Free Speech) ansehen.
Während die EU gegen russische Medienbesitzer drakonische wirtschaftliche Sanktionen verhängt, stellt sie sich bei Kritik an ihren eigenen Beamten (Thierry Breton) als Opfer „ungerechtfertigter Maßnahmen“ dar. Dies entlarvt ein System, in dem Meinungsfreiheit nur für jene gilt, die den herrschenden Konsens stützen. Ich applaudiere den USA zu diesem Schritt und hoffe, dass weitere folgen. Am D-Day-Feiertag stand ich in der Normandie neben dem damaligen Oberkommandierenden der 82nd Airborne Division und sagte zu ihm in puncto (Meinungs-)Freiheit: „Vielleicht müsst Ihr Amerikaner uns ein zweites Mal befreien.“
Redaktioneller Hinweis: Aufschlussreich zu diesem Thema ist auch ein aktueller X-Post des stellvertretenden US-Außenministers Christopher Landau. Er schreibt:
„Ich erinnere mich, dass ich letztes Jahr dachte, dies sei einer der beängstigendsten Briefe, die ich je gelesen habe. Er behandelt die Meinungsfreiheit lediglich als einen Faktor, der gegen ‚nachteilige Auswirkungen auf den bürgerlichen Diskurs und die öffentliche Sicherheit‘ abgewogen werden muss. Und der Brief richtete sich gezielt gegen eine Unterhaltung auf eben dieser Plattform zwischen Elon Musk, einem Amerikaner, und Donald Trump , ebenfalls ein Amerikaner, der zu diesem Zeitpunkt für die US-Präsidentschaft kandidierte. Wenn der Brief in diesem Zusammenhang von ‚Inhalten spricht, die zu Gewalt, Hass und Rassismus in Verbindung mit bedeutenden politischen – oder gesellschaftlichen – Ereignissen weltweit aufstacheln könnten‘, dann ist damit der Kernbereich politischer Rede gemeint. Mehr als jedes andere Dokument, das ich je gelesen habe, zeigt dieser Brief die Zähne des globalen Zensur-Industrie-Komplexes und unterstreicht, dass ungewählte Bürokraten in der EU bereit, gewillt und in der Lage sind, ihre regulatorische Reichweite zu nutzen, um zu versuchen, Wahlen zu beeinflussen und den ersten Verfassungszusatz (First Amendment) in den USA auszuhebeln. Als ich Anfang des Monats über den eklatanten Widerspruch zwischen den Beziehungen der USA zur EU und zur NATO schrieb, war es genau das, was ich im Sinn hatte. Wenn die souveränen Nationen Europas zulassen, dass die EU Grundfreiheiten in den USA angreift, können dieselben Nationen nicht erwarten, dass die USA Grundfreiheiten in Europa verteidigen.“
Hier der Brief auf den er sich bezieht:


„Die EU hat ein Zensur-System aufgebaut, in dem Meinungsfreiheit nur für jene gilt, die den herrschenden Konsens stützen.“ Was heisst das für diesen Blog? Stützt er den herrschenden Konsens oder wird er verboten?
Alles was hier läuft, geschieht nach dem klassischen Vorbild von Orwell: Unfreiheit ist Freiheit, Zensur ist Meinungsfreiheit, Doppelmoral ist Moral. Als hätte Orwell mit seinem Buch 1984 exakt die EU im Kopf gehabt. Sozialisten waren immer schon Meister darin Begriffe in pervertierter Form neu zu deuten. Je übler die Realität, desto schöner werden die Begriffe. Ein Meisterwerk war der „antifaschistische Schutzwall“ der besten DDR, die wir je hatten. Ich hoffe die USA treten der EU und dem Zensurkomplex richtig in den A….
Herr RA Steinhöfel, historisch einwandfrei, aber politisch inkorrekt wäre, „das I. Mal befreien“. Denn das Deutsche Volk hatte diesen Weltkrieg nicht angefangen & auch keine Amis gerufen. Das ist diesmal anders. Ein Nürnberg 2.0 wäre nett mit anschließender Entgrünifizierung der Deutschen Zivilgesellschaft. Was wäre das Leben ohne Wünsche & Träume. Unsere Christen auf dem Forum könnten ja schon mal anfangen, dafür zu beten.