Die aktuelle Politik der EU offenbart einen tiefgreifenden Widerspruch zwischen ihrem rhetorischen Bekenntnis zur Meinungsfreiheit und ihrer tatsächlichen Sanktionierungspraxis: Während das Bundesverfassungsgericht betont, dass auch „beunruhigende“ oder „offenkundig falsche“ Meinungen vom Schutz der Freiheit gedeckt sind, umgeht die EU diesen Schutz. Sie deklariert missliebige Stimmen (wie im Fall Baud) kurzerhand als „hybride Bedrohung“ oder „Desinformation“, um sie juristisch angreifbar und mundtot zu machen.
Der „Industrielle Zensur-Komplex“: Durch die massive staatliche Finanzierung von Organisationen wie HateAid betreiben die BRD und die EU eine funktionale Privatisierung der Zensur. Diese NGOs agieren als verlängerter Arm des Staates, um die Grenzen der Meinungsfreiheit ohne direkte demokratische Kontrolle zu verschieben – ein Eingriff, den die USA nun folgerichtig als politisch motivierte Einflussnahme sanktionieren.
Dabei sollte es nicht enden, „Hessen gegen Hetze“ wäre ein gutes nächstes Ziel. Die EU rechtfertigt beispielsweise ihre Sanktionierung von Alischer Usmanow unter anderem damit, dass er als Eigentümer des Kommersant für einen Gastbeitrag von Dmitri Medwedew haftbar sei. Im europäischen Medienrecht wird die Trennung von Eigentum und Redaktion als heiliger Gral der Pressefreiheit verteidigt. Ein Eigentümer darf nicht in redaktionelle Inhalte eingreifen. Hier wird eine „faktische Kontrolle“ unterstellt. Damit macht die EU den Eigentümer zum Zensor: Um Sanktionen zu entgehen, müsste ein Eigentümer aktiv verhindern, dass politisch missliebige Texte erscheinen.
Dies ist genau die „Beschneidung der Freiheit des Redaktionsstabs“, die die EU Usmanow in ihrer Sanktionsbegründung vorwirft – ein klassischer Zirkelschluss. Selektive Souveränität: Die EU-Kommission pocht auf ihre „regulatorische Autonomie“ (z.B. beim DSA), verweigert den USA jedoch das gleiche souveräne Recht, wenn diese Einreisebeschränkungen gegen EU-Funktionäre wie Thierry Breton verhängen, die sie als Bedrohung für ihre eigenen Verfassungswerte (Free Speech) ansehen.
Während die EU gegen russische Medienbesitzer drakonische wirtschaftliche Sanktionen verhängt, stellt sie sich bei Kritik an ihren eigenen Beamten (Thierry Breton) als Opfer „ungerechtfertigter Maßnahmen“ dar. Dies entlarvt ein System, in dem Meinungsfreiheit nur für jene gilt, die den herrschenden Konsens stützen. Ich applaudiere den USA zu diesem Schritt und hoffe, dass weitere folgen. Am D-Day-Feiertag stand ich in der Normandie neben dem damaligen Oberkommandierenden der 82nd Airborne Division und sagte zu ihm in puncto (Meinungs-)Freiheit: „Vielleicht müsst Ihr Amerikaner uns ein zweites Mal befreien.“
Redaktioneller Hinweis: Aufschlussreich zu diesem Thema ist auch ein aktueller X-Post des stellvertretenden US-Außenministers Christopher Landau. Er schreibt:
„Ich erinnere mich, dass ich letztes Jahr dachte, dies sei einer der beängstigendsten Briefe, die ich je gelesen habe. Er behandelt die Meinungsfreiheit lediglich als einen Faktor, der gegen ‚nachteilige Auswirkungen auf den bürgerlichen Diskurs und die öffentliche Sicherheit‘ abgewogen werden muss. Und der Brief richtete sich gezielt gegen eine Unterhaltung auf eben dieser Plattform zwischen Elon Musk, einem Amerikaner, und Donald Trump , ebenfalls ein Amerikaner, der zu diesem Zeitpunkt für die US-Präsidentschaft kandidierte. Wenn der Brief in diesem Zusammenhang von ‚Inhalten spricht, die zu Gewalt, Hass und Rassismus in Verbindung mit bedeutenden politischen – oder gesellschaftlichen – Ereignissen weltweit aufstacheln könnten‘, dann ist damit der Kernbereich politischer Rede gemeint. Mehr als jedes andere Dokument, das ich je gelesen habe, zeigt dieser Brief die Zähne des globalen Zensur-Industrie-Komplexes und unterstreicht, dass ungewählte Bürokraten in der EU bereit, gewillt und in der Lage sind, ihre regulatorische Reichweite zu nutzen, um zu versuchen, Wahlen zu beeinflussen und den ersten Verfassungszusatz (First Amendment) in den USA auszuhebeln. Als ich Anfang des Monats über den eklatanten Widerspruch zwischen den Beziehungen der USA zur EU und zur NATO schrieb, war es genau das, was ich im Sinn hatte. Wenn die souveränen Nationen Europas zulassen, dass die EU Grundfreiheiten in den USA angreift, können dieselben Nationen nicht erwarten, dass die USA Grundfreiheiten in Europa verteidigen.“
Hier der Brief auf den er sich bezieht:


@M.Neland: sehe es genau wie Sie. Die Grünen haben von Anfang an (d.h. seit den 70er Jahren) mit ihrem Gramsci unterm Arm zuerst die Vorfeldorganisationen erobert: Sie haben sich zuerst auf die Bildung gestürzt. In den Kitas und Schulen wurde zuerst das Singen abgeschafft (war „Nazi“), ebenso gemeinsame Spiele (Kreisspiele, Stille Post, Ziehe durch usw., überhaupt jede Anregung und Herausforderung, Märchen, Volkslieder, alles Nazi) und mit Montessori und Waldorfschule ersetzt. Dann kam die Gesamtschule, gemeinsame Grundkenntnisse wurden abgeschafft (Abwählen von Fächern, des Leistungsprinzips und des Wettbewerbs im Sport usw.). Die Pädagogischen Institute mit ihrer praxisnahen Ausbildung wurden abgeschafft und die Lehrerausbildung in die Unis verlegt, wo der Kontakt zur Praxis abbrach. Dann kam der Marsch durch die Institutionen. Die noch funktionierende Verwaltung wurde lahmgelegt durch Datenschutz und Einspruchsrecht für jeden Hinz und Kunz, man könnte stundenlang alles aufzählen. Sie haben mit ihrer Destruktion ganze Arbeit geleistet.
@ Joachim Bühler
Genau das habe ich schon zweimal ueber Weihnachten gehoert und fragte nach Beispielen, die aber nicht geliefert wurden, anders als hier jede Woche und heute bei Herrn RA St. Somit hake ich das erstmal ab.
Darueberhinaus geht es um uns. Was Sie veranstalten, nennt man whataboutism.
Der Fall Baud ist ein Skandal.
Warum muß ein Staat Nachrichten und Meinungen zensieren? Weil die Amtsträger etwas tun wollen, von dem sie wissen, daß die Bürger es ablehnen oder sogar etwas illegales. In jedem Fall ist das Verhalten der Politiker kriminell (weil sie ihrem Schwur dem Volke zu dienen nicht nachkommen). Ein wirklich demokratischer Staat sollte einen Mechanismus zur Verfügung stellen kriminelle Politiker abzustrafen.
@Tom Schiller: Der Aussschluss von Associated Press aus der offiziellen Pressekonferenz des Präsidenten hat alles mit dem 1st Amendment zu tun: dadurch wird ihr der Zugang zu einer wichtigen Ressource verwehrt, der ihre Arbeit erschwert. Die Agentur wurde mit derselben Begründung auch von Reisen des Präsidenten ausgeschlossen, bei denen er sich von Pressevertretern begleiten lässt. Sanktionen aus Rache gegenüber der Presse (hier: weil mutmaßlich die Eitelkeit des Präsidenten verletzt wurde) müssen nicht zwangsläufig strafrechtlicher Natur sein. Aber das wissen Sie vermutlich… Hierzulande fällt auf, dass NIUS mehrfach versucht hat, als Presseorgan an Auslandsreisen des Kanzlers teilzunehmen, was jedesmal mit angeblich begrenzten Kapazitäten abgelehnt wurde. Seltsamerweise war stets für NIUS kein Platz mehr, während andere Pressevertreter Plätze erhielten. Tatsächlich spielten jedoch vermutlich eher ideologische Gründe eine Rolle.
@Tom Schiller „@Th. Gerbert
Was hat der Ausschluss der AP von der WH Pressekonferenz mit dem 1st Amendment zu tun? Richtig: NICHTS … Insofern ist Ihr Einwurf ein Zeichen dafür, dass Sie das Thema “Meinungsfreiheit„ nicht verstanden haben.“ Tja, das ist nicht das Einzige, wo Herr Gerbert mit einer bemerkenswerten Form von Verständnis auffällt. Und es kommt immer mit einer Selbstgefälligkeit und Überlegenheit daher, bei der selbst die Grünen neidisch werden könnten. Am 27.11.25 schrieb ich davon, dass es Frauen waren, die die Kritik an Multikulti geschickt in die rechtsradikale Ecke lenkten. Das sahen wir bei Merkel, die davon sprach, dass das nicht mehr ihr Land sei, wenn wir die Flüchtlinge nicht aufnehmen würden. Was so viel heißen sollte, dass nur politisch Herzlose (= Nazis) den armen Flüchtlingen die Einreise verweigern. Das sahen wir vor ein paar Monaten bei der Anzeige Faesers gegen eine Frau wegen Volksverhetzung, die die Aussage machte, dass wir keine Sozialschmarotzer aus anderen Ländern brauchen usw. Herr Gerbert meinte Folgendes dazu: „@Michael Müller: “Für die Sichtweise, dass Kritik an „Multikulti“ rechtsradikal sei, haben Frauen gesorgt!!!„ Joschka Fischer und Daniel Cohn-Bendit waren Frauen….? Erzählen Sie mehr….“ Nun kann man viel Negatives über Fischer und Cohn-Bendit sagen, aber es ist schlicht und einfach eine Wahnvorstellung, zu meinen, diese hätten Äußerungen gemacht, wonach Kritik an Multikulti rechtsradikal sei. Für Herrn Gerbert ist das aber so gegeben wie 2 mal 3 macht 4, widdewiddewitt und …
Diplomatie ist, den Hund solange zu streicheln, bis man ihm den Maulkorb anlegen kann. Mit dem Artikel vom Herrn Steinhöfel kriegen wir das, was wir sowieso schon wissen. Das ist ein gutes Geschäft für die anderen und sieht nur revolutionär aus.
Der Widerstand wird ausgelagert. Das beruhigt den Leser, und die Partei.
ChatGPT ist konsequent in seiner Rationalität. Wenn man stichhaltige Argumente bringt und damit „ihre“ (vielleicht im Sinne der Internetwirklichkeit) Weltsicht widerlegt, dann zeigt sich die KI überraschend „einsichtsfähig“, das heißt, sie beschreibt selbstständig die neue „Wirklicheit“, die sich aus der Konsequenz der Argumente ergibt.
Die fällt nicht zurück, das heißt, wenn es ein größeres Problem gibt, das sich erst in mehreren Etappen aufklären läßt, schließt sie nahtlos an das vorher Besprochen an. Die übernimmt die Einzelteile und im Verlauf des weiteren Gesprächs.
Das funktioniert natürlich nur in einer Sitzung. Morgen muß man wieder bei Null anfangen.
Sind die Argumente nicht stichhaltig, lehnt sie die ab. Problematisch ist, daß man leicht darein verfällt, ein lebendes Wesen darin zu sehen.
Bei Menschen kommen immer Übertragungen ins Spiel, die fühlen sich angegriffen und reagieren affektiv. Dann reagiert man auch affektiv. Und das war’s. Das ist bei der KI nicht.
Um zu erkennen, was falsch läuft, muß man einen Schritt zurück treten. Wer zu nah dran ist am Geschehen, wird blind.
Man kann Jahrtausende in einem falschen Glauben gelebt haben. Und dann kommt der Tag, wo das zum Problem wird.
@ Tomas Poth. Zum Thema DSA. Das „Regelwerk“ hat den Zweck, die Opposition innerhalb der EU zu kontrollieren, einzuschüchtern und klein zu halten. Dazu ist es notwendig, auch IT-Plattformen aus den USA, China, Russland innerhalb(!) der EU zu kontrollieren. Die EU droht den IT-Konzernen der USA mit hohen Bußgeldern, wenn sie Kritik nicht unterbinden. Gegenüber China, Russland ist es natürlich wirkungslos. ++ Welche Macht will denn die EU in der Welt noch ausüben? Über die EU lachen doch die echten Großmächte. Die EU darf noch zahlen, und mehr nicht. ++ Das DSA – satte 102 Seiten – ist weniger als die Hälfte der EU-Realität. Hinzu kommt: DMA (EU-Verordnung), 73 Seiten. „Europäisches Medienfreiheitsgesetz“ zur „Überwachung der Freiheit“: 37 Seiten. EU-Datenschutz-Grundverordnung: 88 Seiten. Und das ist noch nicht alles. ++ Hinzu kommen in Deutschland noch eine ganze Batterie von Zensur Paragraphen: § 130 StGB (Volksverhetzung), § 86 StGB, § 90 StGB, § 90a StGB, § 90b StGB, der berüchtigte § 188 StGB, NetzDG, und so weiter. ++ Das alles geht dem Sozial-Bürger am Allerwertesten vorbei. Hauptsache das Geld kommt vom „Staat“. Aber nicht mehr lang, die Zweiten ändern sich.