Für deutsche Behörden ist der Bürger grundsätzlich schuldig. Er muss, auf welchem Feld auch immer, ständig beweisen, dass er nichts ausgefressen hat. Doch es gibt eine gesellschaftliche Gruppe, die noch schuldiger als schuldig ist. Es sind die sogenannten Legalwaffenbesitzer – eine Vokabel, die schon impliziert, dass es sich um eine Art Kollegen der Illegalwaffenbesitzer handelt. Der Unterschied zwischen beiden besteht in den Augen der allermeisten deutschen Politiker und Journalisten bloss darin, dass von den Erstgenannten die Anzahl bekannt ist.
Die Schuldhaftigkeit von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern (die in den Medien grundsätzlich als "Waffennarren" tituliert werden) ist tief in der bundesrepublikanischen Nachkriegsmentalität verankert. Schiessen steht dem überweltlichen Harmlosigkeitsgebot, mit dem sich die Deutschen aus ihrer Geschichte gerettet haben, diametral entgegen. Nur deshalb ist es auch möglich, dass die Soldaten der Bundeswehr von der eigenen Regierung nicht nur völlig unzureichend ausgestattet, sondern immer wieder desavouiert werden.
Daher erstaunt es nicht, dass Deutschland mit seiner renommierten Waffenindustrie und seinen 1,5 Millionen ordnungsgemäss registrierten Waffenbesitzern schon lange das "schärfste" Waffenrecht in der westlichen Welt hat. Gleichwohl sah man sich veranlasst, es via EU weiter zu verschärfen.
Für ein "Bedürfnis" besteht Vereinspflicht
Wer in Deutschland eine Feuerwaffe erwerben möchte, hat schon nach bisherigem Recht einen langen Parcours vor sich. Zunächst muss er (oder sie – es interessieren sich nämlich immer mehr Frauen fürs Schiessen) einen Lehrgang absolvieren und eine Sachkundeprüfung bestehen, bei der es nicht nur um technische Waffenkenntnisse, sondern auch um auswendig gelernte Gesetzestexte geht. Man muss zum Beispiel wissen, dass das "Erwerben" im Sinne des deutschen Waffengesetzes "das Erlangen der tatsächlichen Gewalt" bedeutet (also etwa auch durch Diebstahl) und dass Notwehr diejenige Verteidigung ist, "die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Wenn man diesen Wortlaut nicht im Schlaf herunterbeten kann, ist es um die Sachkundebescheinigung geschehen. Das schriftliche Examen mit Multiple-Choice-Fragen dauert eine Stunde, ausserdem gibt es einen praktischen Teil auf dem Schiessstand, in dem es um die Handhabung von Pistole, Revolver und Büchse geht. Mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um die im Rahmen der jüngsten Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie viel gestritten wurde, hat das noch gar nichts zu tun. Mit der bestandenen Sachkundeprüfung ist aber nur eine von zahlreichen Voraussetzungen erfüllt, um eine Waffe kaufen zu dürfen. Eine weitere Bedingung ist das "Bedürfnis". Dass ein "Bedürfnis" besteht, können nur die staatlich anerkannten Schiessverbände ihren Mitgliedern bestätigen. Es besteht also Vereinspflicht.
Die staatliche Aufsicht über die Schützenverbände geht dabei so weit, dass selbst die jeweiligen Sportordnungen amtlich genehmigt werden müssen, das heisst, eine Behörde entscheidet, welche Disziplinen die Sportschützen überhaupt ausüben dürfen. Deutschland nimmt damit unter allen freiheitlichen Rechtsstaaten eine Sonderstellung ein, denn überall sonst gilt: Der Sport ist autonom. Es werden ja auch nicht die Regeln für Weitsprung oder Kugelstossen von Amts wegen festgelegt.
Das "Bedürfnis" setzt regelmässiges Training voraus. Die Vorschrift lautet: einmal jeden Monat oder 18-mal im Jahr. Um dies zu beweisen, wird über jeden Schiessstandbesuch, auch wenn er nur eine halbe Stunde dauert, doppelt Buch geführt: einmal im Schiessbüchlein des Schützen und einmal in der Anwesenheitsliste des Vereins. Die Unterlagen können von der Behörde jederzeit angefordert und geprüft werden.
Wenn man dann, ausgerüstet mit den Bestätigungen der Sachkunde, des Bedürfnisses und der persönlichen Zuverlässigkeit (eintragloser Strafregisterauszug, in Deutschland "polizeiliches Führungszeugnis" genannt), endlich seine WBK (Waffenbesitzkarte – von Journalisten obstinat als "Waffenschein" bezeichnet, der aber die Erlaubnis zum öffentlichen Waffentragen ist), beantragt, taucht eine weitere Hürde auf: die Aufbewahrung.
Die Ehefrau darf nicht wissen, wo der Safeschlüssel ist
Man muss für seine Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) einen Safe anschaffen, der "mindestens der Norm DIN/EN 1143-1Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht". Munition ist getrennt von der Waffe in einem separaten Metallfach mit Schwenkriegelschloss zu verwahren. Die Anschaffung des Safes und eventuell sein fachgerechter Einbau sind der Behörde durch Fotos (unter anderem des Typenschilds) zu dokumentieren.
Die Behörde kann Waffe und Tresor auch jederzeit an Ort und Stelle kontrollieren. Das heisst, die Polizei kann ohne jeden Anlass und Verdacht an der Haustür klingeln und verlangen, dass man ihr die Waffe zeigt. Prekär wird es, wenn der Waffenbesitzer nicht zu Hause ist und die Ehefrau für die Polizisten den Safe öffnet: Dann werden die Waffen konfisziert, die Waffenbesitzerlaubnis für immer widerrufen und der Inhaber der WBK strafrechtlich belangt (bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldbusse bis 10.000 Euro). Denn niemals darf ein Familienmitglied einem anderen verraten, wo der Schlüssel zum Tresor ist – nicht einmal auf dem Sterbebett.
Wer alle diese Vorschriften erfüllt und sich ihnen unterwirft, der ist – so könnte man meinen – ein an Rechtschaffenheit kaum zu überbietender Staatsbürger. Diese Selbsteinschätzung der Legalwaffenbesitzer wird jedoch von der Classe Politique nicht geteilt. Bei den Verhandlungen über die Verschärfung der EU-Waffenrichtlinie in Brüssel wurden diese vielmehr in einem Atemzug mit Terroristen genannt, gegen die man vorzugehen vorgibt.
Insbesondere die deutschen Vertreter (aber nicht nur sie) glauben offenbar, dass man, wenn man den Sumpf nicht trockenlegen kann, mehr Erfolg hat, wenn man es mit der Wüste versucht. Sie glauben in alter deutscher Amtstradition, dass Terrorismus etwas ist, dem man durch Ablehnung von Anträgen beikommt.
Wie immer die von der EU verlangten Änderungen des Waffenrechts in Deutschland konkret aussehen werden (beschliessen wird sie erst die nächste Bundesregierung), sie werden in jedem Fall eine Verschärfung darstellen und nicht hinter den hier geschilderten Bestand der jetzigen Bestimmungen zurückfallen.
Es geht beim Waffenrecht immer nur zum Teil um die öffentliche Sicherheit – angesichts der Kriminalstatistik im Bereich Legalwaffen darf man sagen: zu einem wirklich winzigen Teil. Vielmehr geht es um das vielleicht stärkste Symbol des Vertrauens zwischen Staat und Bürgern. Volksbewaffnung und Demokratie stehen in einem tiefen geschichtlichen Zusammenhang. In der Schweiz weiss man das; in Deutschland hat man es 1849 negativ erfahren – und Vertrauen gibt es bis heute nicht.
Dieser Beitrag erschien zuerst in der Basler-Zeitung.