Gerd Buurmann / 23.06.2023 / 06:25 / Foto: Imago / 141 / Seite ausdrucken

Der Böhmi, die Maischberger und der Nazi

Im Strafgesetzbuch von Deutschland gibt es §130 StGB, der auch als Volksverhetzungparagraph bezeichnet wird. Jan Böhmermann sollte sich den mal zu Gemüte führen. Oder erst denken und dann schießen. Aber das kann er wohl nicht.

„Sandra Maischberger lädt Nazis in ihre Talkshow ein, damit Nazis nach der Machtergreifung Sandra Maischberger auch ihre Talkshow einladen.“

Das schrieb Jan Böhmermann am Vormittag, des 21. Juni 2023 auf Twitter. In dem Satz fehlt eine Präposition, nämlich die Dativpräposition „in“ zwischen „auch“ und „ihre“. Das ist allerdings nicht das einzige, was in diesem Satz fehlt. Es fehlt auch eine konkrete Erklärung, wen der ZDF-Hofnarr denn in der letzten Folge von Maischberger als Nazi ausgemacht hat. 

Folgende Gäste waren am 21. Juni 2023 bei Sandra Maischberger zu Gast und kommen daher in Betracht, für Jan Böhmermann ein Nazi zu sein: der Journalist Giovanni di Lorenzo, die Moderatorin Pinar Atalay, der Verleger Wolfram Weimer, der Politiker Tino Chrupalla und der Politiker Christian Dürr. Mindestens eine von diesen Personen ist laut Jan Böhmermann ein Nazi. Wer ist der Nazi?

Es ist nicht das erste Mal, dass Jan Böhmermann Nazis sieht und darüber auf Twitter schreibt. Am 3. September 2017 schrieb er zum Beispiel dies auf Twitter: „Nur noch 3 Wochen, 21 Tage, bis zum ersten Mal seit Kriegsende wieder die Nazis im deutschen Parlament sitzen. Eine unverzeihliche Schande.“

Es fällt bei dieser Behauptung auf, dass er nicht erklärte, es würden Menschen ins Parlament einziehen, die so seien wie Nazis, nein, er sprach ganz konkret davon, dass „die Nazis“ in das Parlament einziehen würden. So konkret er grammatisch war, so schwammig war er semantisch, denn wieder erklärte er nicht, wen er meinte.

Zwischen 1949 und 2017 keine Nazis im Deutschen Bundestag?

Dafür erklärte Jan Böhmermann im Jahr 2017 deutlich und unmissverständlich, dass zwischen 1949 und 2017 keine Nazis im Deutschen Bundestag gesessen hätten, denn er sprach von den ersten Nazis seit Kriegsende. Das stimmt jedoch nicht!

Von 1949 bis 1960 war die Deutsche Partei (DP) an der Bundesregierung beteiligt, und viele Mitglieder der DP waren vorher Mitglieder der NSDAP gewesen, zum Beispiel Richard Langeheine und Hans-Christoph Seebohm. Letzterer war von 1949 bis 1966 Bundesminister für Verkehr. Bis 1960 war er Mitglied der DP, dann wechselte er zur CDU. Im Jahr 1941 wurde er Vorsitzender des von ihm mitgegründeten Aufsichtsrats Egerländer Bergbau AG, die als „Auffanggesellschaft“ eigens zur Übernahme „arisierten“ Eigentums gegründet wurde und sich bis zu deren Verkauf in Reichsbesitz befand. Ab 1949 erklärte er, das Grundgesetz sei den Deutschen von den Alliierten aufgezwungen worden. Er sprach zudem von einer Sozialdemokratie mit „asiatischen Wurzeln“, die nicht zum Deutschtum führen könnten.

Auch in anderen Parteien gab es ehemalige Mitglieder der NSDAP. Der bekannteste unter ihnen ist der CDU-Politiker Kurt Georg Kiesinger. Er wurde im Jahr 1966 von der CDU und der SPD zum dritten Bundeskanzler der Bundesrepublik gewählt. Im Jahr 1933 trat er der NSDAP bei und arbeitete ab 1940 als Angestellter im Auswärtigen Amt der Nazis. In dieser Funktion war er für das Reichspropagandaministerium direkt für die Beeinflussung des ausländischen Rundfunks verantwortlich. Um auf diese nationalsozialistische Vergangenheit hinzuweisen, initiierte die Journalistin Beate Klarsfeld damals eine Kampagne mit verschiedenen öffentlichen Aktionen. Am 2. April 1968 rief sie im Bonner Bundestag von der Besuchertribüne „Nazi, tritt zurück!“ Während des CDU-Parteitags in Berlin am 7. November 1968 bestieg Klarsfeld das Podium der Berliner Kongresshalle, ohrfeigte Kiesinger und rief: „Nazi, Nazi, Nazi!“

Böhmermann leugnet die Nazivergangenheit der Bundesrepublik

Indem Jan Böhmermann im Jahr 2017 behauptete, in der Zeit, wo Kiesinger Kanzler war, aber auch in den Jahren darauf, hätte es keinen Nazi im deutschen Parlament gegeben, leugnete er den Fakt, dass es sehr wohl Nazis im Parlament der Bundesrepublik gab. 

Es gab zum Beispiel Hasso Eccard von Manteuffel. Er war ein Mitglied des Deutschen Bundestages und gehörte ab 1949 erst der FDP an und später der DP. Beim Ausbruch des Zweiten Weltkrieges war er Oberstleutnant und wurde noch vor dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion Bataillonskommandeur in der 7. Panzer-Division. Am 31. Dezember 1941 wurde er mit dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet. Nach Angaben des britischen Geheimdienstes nahm er 1950 Kontakte zu einer Vereinigung von Altnazis rund um den ehemaligen Gauleiter Karl Kaufmann auf, die die Bundesrepublik Deutschland unterwandern wollte.

Als die Grünen im Jahr 1983 in den Bundestag einzogen, wurde Werner Vogel über die Landesliste Nordrhein-Westfalen gewählt. In der Zeit des Nationalsozialismus war er bereits sehr früh ein aktives Mitglied der SA und wurde 1938 auch Mitglied der NSDAP, deren Mitgliedschaft er 1933 beantragt hatte. 1938 kam er als Beamter ins Berliner Reichsministerium des Inneren.

Hans Georg Schachtschabel wiederum war ein deutscher Politiker der SPD. Er gehörte von 1969 bis 1983 dem Deutschen Bundestag an. Im Jahr 1933 trat er der SA bei, 1935 der SS und 1937 der NSDAP. Der SPD-Politiker Karl August Fritz Schiller war von 1966 bis 1972 Bundesminister für Wirtschaft und von 1971 bis 1972 zusätzlich Bundesminister der Finanzen. Von 1933 bis 1938 war er Mitglied der SA. Am 1. Mai 1937 trat er in die NSDAP ein. Im Rahmen seines Studiums und seiner Lehrtätigkeit war Schiller zusätzlich Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbunds, des NS-Rechtswahrerbunds und des NS-Dozentenbunds. Einer der letzten ehemaligen Mitglieder der NSDAP, der ebenfalls Mitglied des Bundestags war, war Friedrich Zimmermann, der bis 1991 für die CSU Bundesminister für Verkehr war.

Dies sind nur ein paar Beispiele der vielen, vielen (ehemaligen) Nazis, die nach 1949 im Bundestag saßen. Der erste Bundestag, dem nachweislich kein ehemaliges Mitglied der NSDAP mehr angehört, war der 14. Deutsche Bundestag, der sich durch die Bundestagswahl an 27. September 1998 konstituierte.

Volksverhetzung?

Obwohl seit 25 Jahren keine Nazis mehr im deutschen Parlament sitzen, sieht der Jan vom ZDF sie heute im deutschen Parlament und in Talkshows sitzen. Man fragt sich, ob die Nazis, die er sieht, auch Andere sehen können und wenn ja, um wen es sich bei diesen Nazis handeln soll.

Ich habe mir alle Mitglieder des aktuellen deutschen Bundestags und alle Gäste bei Maischberger vom 21. Juni 2023 angeschaut. Ich habe ein paar mehr oder weniger unappetitliche Personen gefunden, ich habe jedoch niemanden entdeckt, den ich als Nazi bezeichnen würde. Ich möchte sogar so weit gehen, dass die Behauptung, irgendeine dieser Personen sei ein Nazi, die barbarischen Taten der Nazis verharmlost und relativiert. 

Das bringt mich dann allerdings auf das Strafgesetzbuch von Deutschland, denn dort gibt es §130 StGB, der auch als Volksverhetzungparagraph bezeichnet wird. Dort heißt es unter anderem:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Foto: Imago

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G. Lach / 23.06.2023

tolle Sache - werden in 20 Jahren alle verfolgt, die heute Grün und Rot sind ?

Toni Cher / 23.06.2023

Böhmermann ist die Gallionsfigur der Zwangsgebühren-Eintreiber und wird, sollte sich der Zeitgeist jemals wieder normalisieren, als der neue Karl-Eduard von Schnitzler gebrandmarkt werden. Ich hoffe, er erlebt diese Zeiten noch.

Sebastian Laubinger / 23.06.2023

Herr Böhmermann ist, wie viele Linke, nicht nur ideologisch blind, sondern erklärt Ignoranz zur neuen Religion. Entweder ist seine Allgemeinbildung so dürftig, dass er mit einem Schild herumlaufen müsste, das andere über seinen Zustand informiert, oder er lügt. “Nazi” heißt einfach nur: “Ich lehne deine Ansichten ab. Ich entziehe dir das Recht auf Meinungsfreiheit (und ein paar andere Grundrechte, siehe ‘Hammerbande’), indem ich dich als jemand tituliere, der—direkt oder indirekt—an der Ermordung von Millionen Menschen beteiligt war.” Gegen diese Moralkeule kommt man schwer an, denn viele verfallen ob eines solchen Vorwurfs in Schnappatmung. Ich erinnere mich daran, dass Verdi (!) einmal eine Richtlinie herausgab, wie man AfD-Anhänger am besten beim Arbeitgeber verpetzen könne, um deren Disziplinierung/Entlassung zu erwirken. Ich habe damals eine sehr wütende, überaus unfreundliche Email an die Dame geschickt, die diesen Mist rausgehen ließ, aber nie eine Antwort bekommen. Will damit sagen: Für Linke ist alles salonfähig, was den Widerstand untergräbt.

Hans Meier / 23.06.2023

Der Jan Böhmermann ist ein Ziegen-Spezi. Also eher ein geiler Aufreiter der Langzeitpubertierenden. Da steht er in seiner hysterischen Emotionalität, die weder der CO2-Greta, Luisa und den Straßen-Klebern - gegen den normalen IQ nicht nach. Er ist somit 110% GEZ-konform, erreicht im IQ-Test 0,nix %, hat also mit Bravour seine Neurose auf Platz Eins popositioniert. So ist das eben, wenn Ärsche Reden schwingen. Es gibt ja links von der Y-psilon-Achse den Bereich der immaginären Zahlen, kleiner als 0,nix und rechts die tatsächlichen realen, berechenbaren Zahlen auf dieser X-Achse, des Guten, oder auch dem logisch Denken. Aber versuchen Sie das mal den “Vorgenannten” verständlich zu machen, das lehnen die grundsätzlich ab, die weichen völlig aus, so als ob sie eine schillernde Schutzburka freiwillig als ersönliche Uni-Form verteidigen, und wehe es legt jemand Hand an, dann rasten sie komplett aus.

Christian Müller / 23.06.2023

Sehr geehrter Herr Buurmann, in ein einem Rechtsstaat könnte und würde man ihren Schlüssen folgen. In einem Rechtsstaat! Aber im Buntland des grünen Terrors gilt der Grundsatz: Das Eine ist das Eine und das Andere ist das Andere.

Winston Schmitt / 23.06.2023

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“ - Herr Steinhöfel, bitte übernehmen Sie!

dina weis / 23.06.2023

Wer ist schon Böhmermann, diese “Krawallschachtel” laut Harald Schmidt. Der hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun und deswegen braucht man den auch nicht erwähnen.

Werner Gottschämmer / 23.06.2023

Schöne Arbeit Herr Buurmann, nur wie immer, die Leser hier wissen schon lange von der Unterwanderung, die Leute draußen lesen hier nicht, die die Twitter lesen schon gar nicht, und Un-Typen wie dieser Mensch ist zu doof und zu verblended sein Verhalten zu reflektieren. Kürzlich habe ich den beim zappen bei, heißt sie Ina Müller, gesehen. Passt doch eigentlich auch nicht so ganz.

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