Stefan Frank / 29.09.2022 / 06:00 / Foto: Pixabay / 95 / Seite ausdrucken

Der Blogger, das Massaker und der Hamburger Filz

Viereinhalb Jahre nach der Wohnungsdurchsuchung bei dem Hamburger Blogger Heinrich Kordewiner – der Informationen über den Doppelmord am Jungfernstieg an die Öffentlichkeit gebracht hatte, die Politik und Justiz der Hansestadt hatten geheimhalten wollen – fand nun der Prozess gegen ihn statt. Zur Empörung vieler Zuschauer stellte der Staatsanwalt nach Verhandlungsende in einer Pressekonferenz die These auf, ein Blogger habe nicht das gleiche Recht, etwas zu veröffentlichen, das „ein Journalist“ habe.

Am 12. April 2018 erstach der aus dem Niger stammende Mourtala Madou an der Hamburger S-Bahnstation Jungfernstieg seine Exfrau Sandra P. und ihr gemeinsames Baby. Anschließend schnitt er dem Baby den Kopf ab. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn 2019 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Die Tat sorgte weltweit für Entsetzen. Einen Tag vor dem Doppelmord war Madou das Sorgerecht entzogen worden. Damit war auch die Aufenthaltserlaubnis des illegal nach Deutschland eingereisten 33-Jährigen hinfällig. Bevor er diese erhalten hatte, hatte er nur eine Duldung, die immer wieder verlängert worden war.

Wie bald bekannt wurde, hatte Sandra P. vergeblich Schutz bei der Polizei gesucht, Morddrohungen Madous zur Anzeige gebracht. Unter der Schlagzeile „Das Opfer vom Jungfernstieg: Der Mörder kündigte ihren Tod an“ berichtete die Hamburger Boulevardzeitung MoPo, dass Madou Sandra P. gedroht hatte:

„Ich werde unsere Tochter töten – und danach dich!

Warum wurden Sandra P. und ihr Baby nicht geschützt, warum wurde Mourtala Madou nicht verhaftet?

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, Oberstaatsanwältin Nana Frombach sagte dem NDR damals:

„Es hat Anfang des Jahres eine Strafanzeige der jetzigen Geschädigten [gemeint ist die ermordete Frau; S.F.] gegen den Beschuldigten gegeben. Sie hat ihm vorgeworfen, sie und das gemeinsame Kind bedroht zu haben. Aufgrund dieser Anzeigen wurden auch Ermittlungen eingeleitet, es wurde eine Gefährderansprache mit dem Beschuldigten geführt, in deren Verlauf er aber gesagt hat, dass er eine solche Bedrohung nicht ernst gemeint habe.

Mittlerweile wurden sowohl der MoPo-Artikel als auch der NDR-Bericht (mit dem Titel „Messerstecher hatte Frau zuvor bedroht“) aus dem Internet gelöscht.

Sie haben dem Baby den Kopf abgeschnitten.“ 

Zu einer weltweit beachteten Informationsquelle über die Tat wurde ein verwackeltes Handyvideo. Daniel A., ein ghanaischer Christ, der in Hamburg in einem Gospelchor singt, war kurz nach der Tat an der S-Bahnstation. Sein Video zeigte die Station, den S-Bahn-Zug, der nach dem Mord nicht mehr weiterfuhr, man vernahm das Schluchzen einer Frau. Daniel A. war hörbar schockiert und den Tränen nahe, sagte auf Englisch etwas, das außer ihm bis dahin nur Insider wussten:

„Oh mein Gott. Es ist unglaublich. O Jesus. Sie haben dem Baby den Kopf abgeschnitten.“ 

Daniel A. stellte sein Video auf Facebook, von dort lud der Hamburger Blogger Heinrich Kordewiner es auf seinen privaten YouTube-Kanal „Heinrich Kordewiner“.

Dann das nächste unfassbare Ereignis: Wenige Tage (!) später lässt die Hamburger Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen bei Daniel A. und Heinrich Kordewiner durchführen. Die Begründung: Angeblich verletze das Video den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ der sterbenden Frau. Es kommt also der umstrittene „Paparazzi-Paragraf“ zum Einsatz, gegen den Journalistenverbände und der Deutsche Presserat schon vor seiner Einführung im Jahr 2014 heftig protestiert hatten, weil sie fürchteten, dass es sich um ein Zensurgesetz handelt. Völlig zu Recht, wie sich nun zeigte.

Nana Frombach, die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, wollte seinerzeit meine Frage, ob es stimme, dass das Baby enthauptet wurde, „nicht kommentieren“. Lediglich, dass es „schwere Verletzungen am Hals“ erlitten habe, gab sie zu.

Die MoPo behauptete später in der Berichterstattung über die Wohnungsdurchsuchungen („Wie Rechte den Messermord vom Jungfernstieg missbrauchen“), dieses „monströse Detail“ sei der Redaktion bekannt gewesen, sie habe es aber „aus Pietätsgründen“ verschwiegen. Auch dieser MoPo-Artikel ist übrigens nicht mehr im Internet abrufbar.

Fadenscheiniger Vorwand, um gegen ein Video vorzugehen

Die Hamburger Staatsanwaltschaft, die Sandra P. zu ihren Lebzeiten nicht vor ihrem Mörder hatte schützen können oder wollen, machte sich nun angeblich Sorgen um den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ der Ermordeten. Dies war ein fadenscheiniger Vorwand, um gegen ein Video vorzugehen, das unliebsame Informationen enthielt – nämlich die über die Enthauptung des Babys. In dem Handyvideo waren das Opfer und die Ersthelfer nur sehr kurz, angeschnitten und aus der Entfernung zu sehen.

Ganz im Gegenteil zu diesem Film auf der Website von Welt online, der von einem professionellen Kamerateam gedreht wurde, das dicht neben dem Opfer stand. Die Rettungsversuche sieht man elf lange Sekunden (von Minute 0:04 bis 0:15). Dann ging der Kameramann den Aufgang einige Stufen hoch, um die Rettungssanitäter mit ihrer Bahre auch noch auf der Treppe abzupassen. Ab Minute 0:15 filmte er die Retter und die auf der Bahre liegende, am Oberkörper unbekleidete Frau.

Meine Einschätzung dazu habe ich damals auf Achgut geäußert: Es ging bei den Hausdurchsuchungen nicht um die, wie das Hamburger Abendblatt es ausdrückte, „verwackelten Bilder, die aus einiger Entfernung aufgenommen wurden und keine Identifizierung der Personen zulassen“. Es ging um den gesprochenen Kommentar. Von der Kindesenthauptung sollte niemand wissen. Im Gegensatz zur MoPo, die sich als Sprachrohr der Staatsanwaltschaft gerierte, äußerte sich das Hamburger Abendblatt damals sehr kritisch, schrieb:

„Die Staatsanwaltschaft Hamburg geht rabiat gegen einen Blogger vor, der Aufnahmen von der Tragödie am Jungfernstieg veröffentlichte.“

Dann erklärte sie, die Grundlage für die Durchsuchung sei der Paragraf 201a, „den der Presserat und Journalistenverbände in langen Stellungnahmen als problematisch einstuften im Blick auf eine freie Berichterstattung, die von der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit gedeckt ist“. Problematisch seien auch „die schwammige Formulierung und die noch schwammigere Auslegung der Hamburger Justiz“:

„Denn der Paragraf sagt aus, dass Bildnisse von Personen nicht hergestellt werden dürfen, die hilflos sind. Allerdings sind auf den Aufnahmen des Handyfilmers keine solchen Menschen zu sehen oder zu identifizieren. Das betrifft auch Aufnahmen, die in Zeitungen veröffentlicht wurden und die die Szene aus anderen Blickwinkeln zeigen. Dort wurde bislang nicht durchsucht.

Gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen

Im Sicherheitsapparat sei die Aktion auf „Verwunderung“ gestoßen, berichtete das Abendblatt weiter:

„‚Die waren ganz heiß auf den Fall, hieß es da über die Staatsanwaltschaft. Oder: ‚Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.' Zudem wunderte man sich, wie schnell es einen Durchsuchungsbeschluss gab, während man im Alltag selbst bei Verbrechenstatbeständen mit manchmal hohen Hürden zu kämpfen hat.“ 

Während es bei Hausdurchsuchungen zu Verbrechenstatbeständen also nach Aussage von Justizinsidern „hohe Hürden“ gibt, war das sofortige Beschaffen des Durchsuchungsbeschlusses – also dessen Unterzeichnung durch Richterin Kütterer-Lang – gegen Heinrich Kordewiner und Daniel A. ein Klacks. „Für die Hamburger Justiz ist der Doppelmord vom Jungfernstieg eine Beziehungstat, für die kein öffentliches Interesse zu bestehen hat“, schrieb das Hamburger Abendblatt. Gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen.

Ihren Höhepunkt erlebte die Hamburger Posse, als der rot-grüne Senat im Versuch, die Nachrichten über den Mord zu zensieren, sogar Teile einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann und Alexander Wolf schwärzte. Schon in der Frage geschwärzt wurde etwa jeglicher Hinweis auf die (Beinahe-)Enthauptung des Kindes. „Ungewöhnlich“, nannte dies die Tageszeitung „Die Welt“: „Dass die Texte in Anfragen und die Fragen ohne Rücksprache geschwärzt werden“, sei „ein so gut wie nie vorkommender Vorgang“. Geschwärzt wurde sogar die Zeile, in der auf den Achgut-Artikel verwiesen wurde.

Viereinhalb Jahre nach der Wohnungsdurchsuchung bei Heinrich Kordewiner fand nun der Prozess gegen ihn statt. Am 21. September um 9.15 Uhr vor einer Einzelrichterin des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek. Gleich zu Beginn bot die Staatsanwaltschaft Heinrich Kordewiner die Einstellung des Verfahrens an. Unter der Bedingung, dass dieser sich verpflichte, keine Ansprüche auf Schadensersatz zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen. Achgut gab er ein Interview.

Bitte schildern Sie noch einmal, wie die Wohnungsdurchsuchung am 20. April 2018 ablief.

Heinrich Kordewiner: Frühmorgens klingelte es an der Wohnungstür. Allein schon wegen der Uhrzeit habe ich nicht geöffnet. Dann begann ein aggressives Schlagen gegen die Tür. Ich nahm an, dass es sich um einen der Gerichtsvollzieher handele, die häufiger bei mir vorbeischauen, und habe es weiter schlagen lassen. Das hörte aber gar nicht auf. Es ging über eine Dreiviertelstunde, dauernd wurde an die Tür geklopft. Gesagt oder gerufen wurde nichts. Ich habe nicht reagiert. Dann hörte ich auf einmal das Geräusch einer Bohrmaschine. Mit ihr wurde das Zylinderschloss aufgebohrt. Ich fand es unerhört, dass ein Gerichtsvollzieher ein Zylinderschloss aufbohrt und holte deshalb einen Fotoapparat, um den – vermeintlichen – Gerichtsvollzieher zu fotografieren, wenn er die Tür geöffnet hat. Das habe ich dann gemacht. Als die Tür geöffnet war, habe ich sie noch weiter geöffnet und sah erstaunlich viele Leute. Vor meiner Wohnungstür steht ein großer Blumentopf, in dem seit 9/11 eine kleine amerikanische Flagge steckt. Rund um diesen Blumentopf standen sechs Personen.

Wer war das?

Wie ich nachher erfuhr, waren es drei Leute vom Landeskriminalamt, zwei Staatsanwälte und der Schlüsseldienst, der gerufen worden war und so lange gebraucht hatte, bis er da war. Der Wortführer war ein Staatsanwalt namens Bornemann. Die andere Staatsanwältin verhielt sich eher wie seine Assistentin. Viel später erst kam jene Staatsanwältin hinzu, die das Verfahren führte. Sie war vorher offenbar bei der anderen Hausdurchsuchung.

Bei welcher anderen Hausdurchsuchung?

Parallel fand eine zweite Hausdurchsuchung statt und zwar bei Daniel A. Daniel A. wurde vorgeworfen, das Video gedreht zu haben. 

„Daniel A.“ Ist der, über den laut Internet bekannt ist, dass er ein Christ aus Ghana ist und in einem Hamburger Gospel-Chor singt, richtig?

Ich weiß nicht, was er alles macht – aber ja, genau der, der das Video gedreht hat. Bei ihm war die Staatsanwältin, die das Verfahren geleitet hat. Später verstand ich, dass die ganze Truppe so lange bei mir in der Wohnung bleiben musste, um auf diese Dame zu warten. Sie musste irgendwas unterschreiben. Über sie haben ihre Kollegen viel geschimpft, weil sie sich wohl Zeit gelassen hat. Diese Leute standen also alle gedrängt neben dem riesengroßen Blumentopf mit der US-Flagge. Herr Bornemann war ziemlich erstaunt, dass ich da mit einem Fotoapparat stand und meinte: „Sie haben uns erwartet? Sie wissen, warum wir hier sind?“ Er sagte, dass er einen Durchsuchungsbeschluss habe. Es gehe um ein Video, das ich ins Internet hochgeladen hätte.

Bitte beschreiben Sie dieses Video.

Das Video ist 140,33 Sekunden lang und in 30 Frames pro Sekunde gedreht. Es ist 720 Pixel breit, also ein Hochkant-Handyvideo. Wie ich in der Gerichtsverhandlung erläutert habe, besteht ein Video aus einzelnen Bildern. In diesem Fall sind es 4.210 Bilder. Darin geht Daniel A., der das Video ja wohl gedreht hat, über die S-Bahn-Haltestelle Jungfernstieg.

S-Bahn oder U-Bahn?

S-Bahn. Auch das Gericht ist sich nicht einig, in der Akte steht manchmal „S-Bahn“, manchmal „U-Bahn“. Es ist der Untergrundbahnhof unter der Binnenalster. Daniel A. kam auf den S-Bahnsteig aus der Richtung des Thalia-Theaters. Dabei müssen ihm der Täter und der Begleiter der Ermordeten entgegengekommen sein. Daniel A. geht an diesem vollendeten Massaker vorbei. Er hat die Handykamera an und filmt, bis er das Video ausschaltet nach diesen 140,3 Sekunden.

Was ist in diesem Video zu sehen? Eine „sterbende Frau“, wie Journalisten immer wieder behaupten, oder in erster Linie Fußboden, Wandpaneele und Gleisbett?

Es ist ein fürchterlich verwackeltes Video. An dem Bild sieht man, dass er das Handy wohl gerade erst aus der Tasche gezogen hat. Er filmt zum Teil an die Decke, auf den Fußboden, die Kamera wackelt hin und her. An einer Stelle läuft das Bild vorbei an einer größeren Blutlache in mehreren Metern Entfernung. Guckt man sich Standbilder an, sieht man, dass es vielleicht sogar zwei Blutlachen sind; eine ganz winzige und eine große. An der kleineren Blutlache – in einem Abstand von sechs oder acht Metern von der Kamera – liegt etwas, das rosafarben ist und ein Strampelanzug sein könnte.

Der gehörte offenbar dem Baby, dem der Täter den Kopf abgeschnitten hat.

Etwa zwei Meter rechts davon liegt eine zweite Person, an der man eine grüne Hose erkennen kann und bei der möglicherweise der Bauch teilweise entblößt ist. Den Oberkörper oder den Kopf einer Person sieht man nicht. Man sieht auch keinen abgeschnittenen Kopf eines Babys. Was man aber sieht, ist, dass mit der erwachsenen Person etwas gemacht wird.

Sie sprechen von Maßnahmen der Rettungssanitäter?

Ja, es sieht aus wie eine Herzdruckmassage, Wiederbelebungsversuche. Genau kann man das alles nicht sehen. Es ist halt ein 720p-Video mit 30 Frames pro Sekunde, da sind Details sowieso nicht zu erkennen, schon gar nicht das, was verdeckt im Hintergrund geschieht. Im Vordergrund stehen ja etliche Personen, darunter Polizisten, direkt am Tatort, die offenbar kein Problem damit haben, zwei Meter neben einem sterbenden Menschen Zeugenbefragungen durchzuführen. Man erhält einen groben Überblick über die Tatszenerie. Aber Details kann man nicht sehen.

Was war Ihnen an dem Video wichtig?

Als ich das Video auf Facebook sah, interessierte es mich nur deshalb, weil Daniel A. dazugeschrieben hatte, dass hier in Hamburg „zwei Terroristen“ wahllos Menschen umbrächten und ein Baby und eine Frau auf dem Bahnsteig lägen. Diese „beiden Terroristen“, „Männer mit schwarzer Hautfarbe“, seien in die Innenstadt geflüchtet. Das schrieb er zu diesem Video. Das war sachlich natürlich falsch: Es gab keine „zwei“ Terroristen, sondern es war wieder dieser „Einzeltäter“, der ja überall immer wieder zuschlägt. Dennoch gab es eine zweite Person: Es war der Freund der Ermordeten, der wegrannte, weil er um sein eigenes Leben fürchtete. Er konnte entkommen, weil er Vorsprung vor dem Mörder hatte, der ja dann erst das Kind und die Frau umgebracht hat. Daniel A. warnte in seinem Text vor einem Massaker in der Hamburger Innenstadt. Er glaubte, dass die beiden Terroristen, die er meinte, wahrgenommen zu haben, weiter Menschen töten würden. Konkret schrieb er, er sei an der S-Bahn-Station Jungfernstieg, dort habe es gerade einen Messerangriff gegeben, ein Baby und eine Mutter seien erstochen worden. Er fügte hinzu: „Bitte seid vorsichtig, wenn ihr in diese Gegend geht!“

Daniel A. wollte also die Öffentlichkeit warnen, vor einem Amoklauf bzw. etwas, das in seinen Augen ein im Gange befindlicher Terroranschlag war?

Er hat die Öffentlichkeit gewarnt. Später, als ihm klar wurde, dass er sich über die Situation geirrt hatte, hat er den Text geändert und die Änderung vermerkt: „Post edited according to current news update. Video was a few seconds after horrific incident.“

Er hatte zu diesem Zeitpunkt offenbar von der Festnahme des Täters erfahren. Dann schrieb er: „Möge Gott die Stadt Hamburg schützen.“

Dafür veranstaltete die Hamburger Staatsanwaltschaft auch bei Daniel A. eine Wohnungsdurchsuchung. Auch gegen ihn wurde ein Strafprozess geführt, er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ja.

Zurück zu der Durchsuchung bei Ihnen. Wie ging die weiter?

Mir wurde eröffnet, dass es um das Hochladen des Videos gehe. Mir war dann sofort klar, um welches Video es sich handelte. Herr Bornemann fragte mich, ob ich das getan hätte. Ich sagte: Selbstverständlich – selbstverständlich habe ich ein Video, das ich auf Facebook gefunden habe, auf YouTube hochgeladen. Herr Bornemann sagte, dass ich eine „Verletzung eines höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ begangen hätte.

Der berüchtigte „Paparazzi-Paragraph“, den die große Koalition 2014 eingeführt hat.

Ja, und an dem dauernd herumgeschrieben wird. Allein im letzten Jahr wurde er zweimal verändert. Nachdem ich gesagt hatte, dass ich das Video hochgeladen hatte, sagten sie, sie müssten meinen Computer einziehen, weil der ein „Tatmittel“ sei.

Wie lange dauerte die Wohnungsdurchsuchung?

Zweieinhalb Stunden waren die sicherlich hier. Die meiste Zeit wurde gewartet. Hier in der Wohnung waren zu diesem Zeitpunkt zwei weitere Personen, meine Freundin und ein gemeinsamer Freund von uns. Sie durften den Raum nicht verlassen, in dem sie waren. Sie wurden von den beiden jüngeren LKA-Leuten in einem Zimmer bewacht und mussten ihre Personalien abgeben. Die Beamten haben sich ziemlich Zeit gelassen, ich wusste irgendwann gar nicht mehr, warum sie immer noch da waren. Meine vielen anderen Computer, die auf dem Schreibtisch und unter dem Bett standen, haben sie sich übrigens nicht angesehen. Mit dem Durchsuchungsbeschluss hätten sie die ganze Wohnung und auch ein Auto durchsuchen können, falls hier eines gestanden hätte, aber das hat sie alles nicht interessiert.

Wussten die Beamten denn, von welchem Gerät aus Sie das Video von Facebook zu YouTube umgeladen haben? 

Das glaube ich nicht. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt selbst nicht mehr, an welchem meiner Computer ich das gemacht hatte.

Sind die Beamten überall in der Wohnung herumgelaufen?

Sie waren sehr zivilisiert. Ich habe mich zwar ganz böse mit dem Wortführer gestritten, und auch meine Freundin und unser Freund haben sich mit den LKA-Leuten um den Sachverhalt gestritten; aber da ist nichts aus dem Ruder gelaufen, gegenüber mir jedenfalls nicht. Während ich in der Küche war, hat sich der ältere und übergewichtige LKA-Beamte, der vermutlich von der Abteilung Cybercrime war, an meinen Schreibtisch gesetzt, hat meinen Computer heruntergefahren und von dessen tausend Kabeln befreit.

Was für ein Computer war das?

Eine Art Museumsstück: der erste ALDI-PC, der je verkauft wurde. Das einzig Wertvolle an dem Computer ist die Festplatte, 1 Terabyte. Das ist eine ziemlich große Festplatte, mit einem Haufen Backups. Ich hoffe jedenfalls, dass diese immer noch drauf sind. Die sind auch nicht verschlüsselt, aber selbst wenn sie es wären, wäre das für ein Landeskriminalamt natürlich kein Problem, an diese Daten ranzukommen. 

Wie haben Sie reagiert?

Dass sie den Computer mitgenommen haben, hat mir überhaupt nicht gefallen. Ich habe ihnen gesagt, dass das keinen Sinn ergibt, weil ich die Tat ja zugebe. Sie haben weiter davon geredet, dass der Computer ein „Tatmittel“ sei und darum beschlagnahmt werden müsse.

Ich habe den Beamten gesagt, dass man zum Hochladen eines Videos keinen Computer benötige, dass das problemlos mit einem Handy gehe. Daraufhin beschlagnahmten sie mein Handy ebenfalls. Ferner sagten sie, dass sich bei meinem Foto an der Wohnungstür um die Dokumentation einer Polizeimaßnahme – an die genaue Vokabel erinnere ich mich nicht – handele und man die Polizei nicht bei jeder Handlung fotografieren dürfe. Dabei war ja nicht das Aufbohren des Schlosses zu sehen, sondern nur die Personen. Jedenfalls beschlagnahmten sie den Fotoapparat auch noch. Ich erhielt ein Beschlagnahmeprotokoll, auf dem diese drei Geräte standen. Ich weigerte mich, das Protokoll zu unterschreiben, weil die Beamten nicht bereit waren, die von ihnen beschlagnahmten Geräte zu versiegeln. Auf allen drei Geräten waren private Daten, auch auf der elektronischen Kamera. Ich wollte nicht, dass jemand an meine Privatsachen geht.

Kommen wir zur Verhandlung. Was erwartete Sie im Amtsgericht Hamburg-Wandsbek?

Obwohl ich im Vorhinein einen hervorragenden Rechtsanwalt gehabt hatte, schrieb dieser mir vor einigen Monaten, dass er nur dann eine Chance sehe, wenn ich von einem hochklassigen Strafrechtler vertreten würde (der er selbst nicht ist). Denn er gehe davon aus, dass man mich verurteilen wolle. Ich teilte diese Einschätzung zwar, engagierte aber dennoch keinen der mir von meinem Anwalt empfohlenen Hamburger Strafrechtler, sondern ging allein vor Gericht. Ich war überrascht, dort drei Fernsehteams anzutreffen. RTL fragte mich vorab, ob ich ihnen irgendwas in die Kamera sagen wolle. Ich sagte, das könne ich tun, aber erst nach der Verhandlung. Insgesamt waren da gezählte 16 Journalisten, inklusive der Kameraleute. Als ich mich auf den Angeklagtenstuhl setzte, fragte mich ein Journalist, ob ich der Rechtsanwalt sei. Als ich sagte, dass ich der Angeklagte sei, sagte der Journalist, er habe gedacht, der Angeklagte sei noch älter als ich. Dann kam eine Journalistin mit FFP2-Maske, die beinahe eine Schlägerei anzettelte, indem sie von den anderen Journalisten verlangte, sie sollten zwischen sich und dem Sitznachbarn immer jeweils einen Stuhl freilassen. Um mich herum war ein Fotograf, der tausende Fotos aus allen möglichen Perspektiven von mir machte, und Kamerateams, die mich unentwegt filmten, als wenn ich jemanden umgebracht hätte. Dann betrat eine zweite Person mit FFP2-Maske den Saal, das war die Richterin. Die Anklageschrift wurde verlesen. Diese hatte sich seit dem Jahr 2018 nicht verändert.

Haben Sie eine Erklärung, warum es vier Jahre gedauert hat, ehe die Anklage zur Verhandlung gelangte?

Zwölf Wochen davon kann ich erklären: Einmal wurde ich vom Gericht informiert, dass eine Richterin einen Tennisunfall gehabt habe. Was den Rest der Zeit betrifft, kann ich nur spekulieren, dass die Justiz in Hamburg insgesamt dysfunktional ist.

Wie ging es vor Gericht weiter?

Ich hatte mir vorab ein paar Sätze aufgeschrieben, bin aber nach dem Verlesen der Anklage aus mir rausgeplatzt. Ich habe dem Staatsanwalt gesagt, dass es in dem Video nicht ein einziges Bild gibt, auf dem man den Kopf oder den Oberkörper der auf dem Boden liegenden erwachsenen Person sehen kann. Kein einziges Bild, wo auch nur soviel von der Person zu erkennen wäre, dass man sagen könnte, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt.

Und auch nicht das tote Baby.

Das kam überhaupt nicht zur Sprache, weil es für den Prozess nicht relevant war. Der „Paparazzi-Paragraph“ in der Fassung von 2018 betraf keine Toten, und das Baby war ja sofort tot. Bei dem Prozess ging es also nur um Bilder der Mutter, die in dem Video angeblich zu sehen sein sollen. Heute könnte ich auch wegen des rosafarbenen Stramplers verurteilt werden, aber damals war die Gesetzeslage die, dass das Gesetz nur für lebende Personen galt.

Und die Mutter lebte zu dem fraglichen Zeitpunkt noch.

Ja. Einige Fernsehsender zeigten ja Wiederbelebungsversuche, die oberirdisch bei Tageslicht stattfanden. Es gab mindestens zwei Wiederbelebungen, ehe die Frau starb.

Zurück zu der Verhandlung.

Es gab ein Wortgefecht zwischen dem Staatsanwalt und mir. Ich sagte, das Video sei ein Dokument der Zeitgeschichte, das hunderttausendfach gesehen werde, und dass es eine Lüge sei, zu behaupten, es habe nur „fünf Tage“ im April 2018 im Internet gesehen werden können. Auch jetzt noch kann es sich jeder ansehen. Die Richterin schaltete sich in unseren Streit ein: „Aber doch nicht in Deutschland?“ Selbstverständlich, sagte ich, auch in Deutschland – nur für deutsche IP-Adressen hat YouTube das Video gesperrt. Wenn man eine ausländische IP-Adresse nutze, könne man es nach wie vor sehen, erklärte ich ihr. Der Staatsanwalt wollte mich beschwichtigen und sagte, dass ich ja eigentlich gar nicht gemeint sei. 

Wie bitte?

Man sehe in dem Video zwei „Gaffer“. Ich möge mir das zu Hause noch einmal genau ansehen, da seien zwei Personen, die nichts anderes täten als zu „gaffen“. Außerdem sei ja das gesamte Video von dem Herrn – dann nannte er den vollen Namen von Daniel A. – ein „typisches Gaffervideo“. Der Staatsanwaltschaft verstieg sich dazu zu sagen, auch Daniel A. sei ein „Gaffer“.

Dabei hat Daniel A. ja nicht einmal gezielt gefilmt; wie Sie sagten, wackelte die Kamera wie zufällig in alle möglichen Richtungen.

Wenn man durch die Stadt geht und es passiert zufällig ein Massaker, wie das in Hamburg eben so ist, dann muss man halt die Kamera ausschalten. Jedenfalls nannte der Staatsanwalt Daniel A. einen „typischen Gaffer“. Es gehe, so der Staatsanwalt, gar nicht um mich; ich hätte ja, als ich ein Video von Facebook nach YouTube übertrug, das ehrenvolle Motiv gehabt, informieren zu wollen. Und weil dies so sei, sei die Staatsanwaltschaft dazu bereit, das Verfahren einzustellen. 

Aha.

Dies könne aber nur unter Bedingungen erfolgen. Er ging darauf ein, was ich darüber gesagt hatte, dass das Video weiterhin zu sehen ist. Ich müsse das Video löschen, mindestens aber „verpixeln“. Die Richterin schaltete sich ein, das Video enthalte ja keinerlei Informationen. Außer einer Sterbenden – hier verwies sie auf das Bild von dem Bauch der sterbenden Frau – gebe es ja nichts zu sehen.

Welche weiteren Forderungen stellte die Staatsanwaltschaft, um das Verfahren einzustellen?

Sie verlangte, dass ich das Video vernichte und ihr erlaube, die von mir beschlagnahmten Gegenstände zu vernichten. Sie wollte quasi das Verfahren vernichten (lacht). Da sollte…

…tabula rasa gemacht werden.

Es ging darum, Spuren, die noch da waren, endgültig zu beseitigen. Das hat mich nicht beruhigt, sondern noch aufgebrachter gemacht, als ich ohnehin schon war. Ich habe dann erklärt, was 1 Terabyte an Daten sind. Würde man diese Daten auf DIN-A-4-Papier ausdrucken und die Blätter stapeln, entstünde ein Berg, der dreimal so hoch wäre wie der Mount Everest. Wir leben in einer Welt, wo man täglich dutzendfach auf Dialogboxen klickt, um fünf Bytes an Cookies zu verhindern – und mir sollte ein Terabyte an Daten vernichtet werden. Der Staatsanwalt sagte dann, das sei ja kein Problem; die Staatsanwaltschaft sei bereit, die Daten wieder herauszugeben. Wir würden das schon auf die Reihe kriegen, dass die Daten wieder zu mir kämen. Auch das hat mich nicht beruhigt. Ich habe gesagt, dass ohne die Herausgabe der Gegenstände mit mir keine Einigung zu erzielen sei. Daraufhin war dies plötzlich problemlos möglich: dass zu der Einstellungsverfügung gehört, dass die beschlagnahmten Gegenstände zurückgegeben werden. 

Haben Sie sie schon zurückerhalten?

Nein. Ich habe Post vom Landeskriminalamt, Abteilung Cybercrime, bekommen, in der mir angeboten wird, den PC zu einem bestimmten Datum abzuholen. Tue ich das an jenem Datum nicht, würde er vernichtet. Der Fotoapparat und das Handy werden in dem Brief nicht erwähnt.

Eine weitere Vereinbarung: Ich musste zusagen, auf Entschädigung und Rechtsmittel zu verzichten.

Was geschah im Anschluss an die Verhandlung?

Laut meinem Handy war ich bis 14.00 Uhr im Gericht. Das Verfahren selbst nahm nur einen kleinen Teil des Vormittags in Beschlag. Nachdem die Einigung erzielt war und die Richterin den Saal verlassen hatte, war nicht Schluss, sondern ging es erst richtig los. Es entzündete sich eine heftige Debatte zwischen den anwesenden Journalisten auf der einen Seite und dem Staatsanwalt auf der anderen, Oberstaatsanwalt Abel. 

Der von Ihnen eingangs erwähnte Staatsanwalt Bornemann war nicht zugegen?

Nein. In der Anklageschrift stand er zwar unter den Zeugen, aber als ich seinen Namen einmal erwähnte, erklärte Oberstaatsanwalt Abel vor den versammelten Journalisten, dass er völlig irrelevant sei, der Herr Bornemann.

Worum ging es bei dem Disput zwischen Oberstaatsanwalt Abel und den Pressevertretern?

Oberstaatsanwalt Abel wollte mich ja, wie erwähnt, davon überzeugen, dass das Video ein „Gaffervideo“ sei. Das begründete er auch damit, dass es nicht von einem Journalisten stamme. Journalisten dürften andere Sachen veröffentlichen als Normalsterbliche. An den Wortlaut erinnere ich mich nicht; jedenfalls sei ich ja kein Journalist, und als Blogger dürfe ich nicht genauso veröffentlichen, wie Journalisten das dürften. Damit waren die anwesenden Journalisten nicht ganz einverstanden. Da waren einige freie Journalisten, von denen einige nicht einmal einen Vertrag mit den Presseorganen haben, für die sie arbeiten. Die fürchteten nach der Erläuterung von Oberstaatsanwalt Abel, dass sie die Nächsten sein könnten, die auf der Anklagebank landen, weil sie ja nicht klar nachweisen könnten, dass sie Journalisten seien. Einen solchen Rechtsstatus gebe es nicht, sagten sie, jeder könne sich Journalist nennen, da dies auch keine geschützte Berufsbezeichnung sei. Es ging dann auch noch darum, dass einige Mitarbeiter einer Hamburger Lokalzeitung vor einigen Jahren bestraft wurden, weil sie aus Akten eines Prozesses zitiert hatten, in dem es um die Verantwortung des Hamburger Jugendamtes bei dem Tod eines misshandelten Kindes ging. Es gibt ein Gesetz gegen „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverfahren“.

Kenne ich. Wegen meines Achgut-Artikels im April 2018, in dem ich aus dem Durchsuchungsbeschluss gegen Sie jene Stelle zitiert hatte, in der von der Enthauptung des Babys die Rede war, ließ die Hamburger Staatsanwaltschaft damals auch gegen mich ermitteln. Mein Anwalt hatte mit jenem Gesetz vorher noch nie zu tun gehabt, wie er mir sagte. Ich bin mir nicht sicher, ob er überhaupt wusste, dass es ein solches Gesetz gibt.

Ja, das ist Paragraph 353d StGB. In jenem Prozess spielte es eine Rolle, dass die Angeklagten Journalisten waren. Ich habe mich dann noch länger mit einem Hamburger Journalisten unterhalten, der zur Zeit des Doppelmordes am Jungfernstieg war. Ich habe ihm gesagt, dass ein großer deutscher Fernsehsender in den Nachrichten Aufnahmen zeigte, in denen man das Gesicht der Frau vor den Wiederbelebungsmaßnahmen sehen konnte. Das Video ist immer noch auf YouTube. Er erzählte mir, dass seine Anstalt detaillierte Richtlinien habe, was gezeigt werden dürfe und was nicht. Es sei nicht so, dass kein Blut gezeigt werden dürfe. Doch in „Gaffer-Videos“ gebe es ja „immer Blut“. 

Wurde das Video eigentlich vor Gericht in Augenschein genommen?

Ja, an der Decke hing ein großer Fernseher, auf dem es zu Beginn abgespielt wurde. Es wurden aber keine Standbilder gezeigt. Für den Ausgang der Verhandlung hat das Video ja auch letztlich überhaupt keine Rolle gespielt. Hätte es tatsächlich Streit darum gegeben, was in dem Video zu sehen ist, hätte ich schon verlangt, dass Standbilder der Situation gezeigt werden, in der angeblich die Frau zu sehen ist.

Aber darum ging es gar nicht.

Nein, weil die Staatsanwaltschaft ja sofort die Einstellung des Verfahrens angeboten hat.

Welche Rolle spielte der rot-grüne Senat? Waren der Justiz- oder der Innensenator treibende Kräfte hinter der Hausdurchsuchung?

Das ist Spekulation. Den Justizsenator von damals gibt es nicht mehr; der ist jetzt Bundestagsabgeordneter und macht Ampelkoalition. Den Innensenator nennt man ja inzwischen in Hamburg den „Pimmel-Senator“, weil er Hausdurchsuchungen bei Leuten veranlassen lässt, die sich im Internet abfällig über ihn äußern. Dem Innensenator kann man also auf jeden Fall alles zutrauen, bei dem damaligen Justizsenator kann man es nicht sagen.

Wie bewerten Sie den Ausgang des Falls für sich selbst?

Einige Leute haben mir nach der Einstellung des Verfahrens gratuliert – darunter Freunde, aber auch Journalisten. Sie meinten, dass ich „gewonnen“ hätte. Das sehe ich überhaupt nicht so. Ich habe das Video vier Jahre lang öffentlich zugänglich gehalten. Aber der Preis dafür waren eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von Gerätschaften über vier Jahre. Das ist für mich kein Sieg. Es ist aber auf jeden Fall eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren wieder loswerden, auf eine Art und Weise, bei der sie möglichst viele Spuren vernichtet. Ich glaube nicht, dass ihr das gelingen wird.

Wie Sie sagten, mussten Sie sich verpflichten, auf Entschädigung oder Rechtsmittel zu verzichten.

Ja, das ist die eigentliche Gegenleistung, die ich für die Einstellung des Verfahrens zu erbringen hatte – nicht das Löschen des Videos. Wenn ich also etwa aufgrund der fehlenden Daten Verluste habe, dadurch, dass ich vier Jahre lang etwas nicht machen konnte, habe ich keine Möglichkeit, mich entschädigen zu lassen. Es ist aber eine irrige Annahme, wenn die Staatsanwaltschaft deshalb denkt, es seien alle Spuren vernichtet und niemand werde mehr über diesen Fall reden.

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Leserpost

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Willi Wichtig / 29.09.2022

Und die DDR war ein Unrechtsstaat!

Armin Reichert / 29.09.2022

Und wie in jedem Regime machen Tausende mit, hier Staatsanwälte, Polizisten etc.

Nico Schmidt / 29.09.2022

Sehr geehrter Herr Frank, so lob ich mir unsere Staatgewalt. Rot-Grüner Täterschutz, das Opfer, na ja, eine Beziehungstat und die Polizei hat doch vorher eine Gefährderansprache gehalten! Wenn der Täter ein AFD-Mitglied gewesen wäre, wäre die Sache anders gelaufen. MfG Nico Schmidt

A.Schröder / 29.09.2022

Wer immer noch spricht, Deutschland wäre ein Rechtsstaat, Demokratie herrsche, ist entweder ein Dummschwätzer und geistig behindert.

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