Johannes Eisleben / 20.04.2021 / 06:15 / Foto: 663highland / 129 / Seite ausdrucken

Der Anfang vom Ende des Rechtsstaats

Die Berliner Republik war die demokratisch legitime, rechtsstaatliche Nachfolgerin des Deutschen Reichs. Diesen Rechtsstaat wird es bald nicht mehr geben. Schon am 18. November 2020 wurde er aus den Angeln gehoben, nun steht uns eine weitere Erosion der Rechtsstaatlichkeit bevor, denn die Unversehrtheit der Person wird uns genommen. Doch fangen wir von vorne an.

An jenem schicksalhaften Tag im letzten November verabschiedete der Bundestag das “Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”. Damit wurden die Landesregierungen dazu ermächtigt, Rechtsverordnungen zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten” zu erlassen, durch die die Grundrechte der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief- und Postgeheimnisses eingeschränkt werden können.

Die Einschränkung von Grundrechten zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten” wegen SARS-CoV-2 war ein Verfassungsbruch und ein Schritt hinaus aus der Rechtsstaatlichkeit, denn das Virus gefährdet weder den Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland noch erzeugt es einen Notstand, der eine Aufhebung zahlreicher Grundrechte rechtfertigen würde: Auch unter Wahrung der Grundrechte ist es möglich, alle medizinisch geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zum Umgang mit der Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung durchzuführen; insbesondere könnte sie alle auf freiwilliger Basis empfohlen werden: Das wäre medizinisch vollkommen ausreichend.

Unversehrtheit der Person aufgehoben

Allerdings blieb der Erlass von Rechtsverordnungen im Rahmen unserer föderalen Ordnung bisher Ländersache. Das nun dem Bundestag zu Abstimmung vorliegende „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” hebt den Föderalismus beim Infektionsschutz auf und “ermächtigt” die Bundesregierung direkt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten”. Der neue § 28b des Infektionsschutzgesetzes erlaubt bei einer Überschreitung der sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz Verordnungen. Problematisch daran ist, dass diese sogenannte Inzidenz als Kriterium zur Berechtigung des Bundes medizinisch sinnlos ist und durch eine Erhöhung der Testfrequenz bei einem endemischen Virus wie SARS-CoV-2 jederzeit willkürlich erreicht werden kann. Damit wird die Aufhebung von Grundrechten an politische Willkür gekoppelt – das ist der Einstieg in den Willkürstaat.

Bei Überschreitung des Wertes sind in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bundesweit einheitlich Verbote privater Zusammenkünfte, Ausgangssperren sowie die Schließung von Freizeiteinrichtungen, Läden und Märkten, und Kultureinrichtungen möglich. Das Gesetz ermöglicht das Verbot der Ausübung von Gruppensport, der Öffnung von Gaststätten, der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit wenigen Ausnahmen), der Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten für Touristen und ordnet das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den Zwang zur Testung von Schüler und Lehrern auf SARS-CoV-2 zweimal pro Woche an.

Da das Gesetz dem Bund die Kompetenz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten gibt, wird auch die Nutzung des Rechtswegs eingeschränkt, doch ist nicht ganz klar auf welche Weise, denn die Frage des Rechtsschutzes gegen Bundesverordnungen ist hochkomplex. Die Reaktion der Judikative auf die neue Rechtslage ist nicht ohne weiteres absehbar. Wahrscheinlich wird aber die Nutzung der Judikative zum Schutz vor Verordnungen der Exekutive erschwert. Insgesamt ist klar, dass die Einschränkung des Föderalismus und daraus folgende Abwandlung des Rechtsschutzes gegen die künftigen Verordnungen des Bundes mit dem Grundgedanken unserer Verfassung zur Teilung der Gewalt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nicht vereinbar ist.

Zu den Grundrechtseinschränkungen des “Dritten Gesetzes” kommt interessanterweise neu noch die Einschränkung der Unversehrtheit der Person per Rechtsverordnung. Dieses Grundrecht dient dem Schutz des Menschen vor Eingriffen des Staates in seinen Körper gegen seinen Willen. Die Aufhebung dieses Grundrechts bedeutet, die Verordnungen gelten auch dann, wenn ein Eingriff in den Körper der Bürger vorgeschrieben wird: so beispielsweise bei der Vorschrift zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Raum, was bereits als ein solcher Eingriff bewertet werden kann, da es dabei zu einem Anstieg der Kohlendioxidkonzentration im Blut (Hyperkapnie) kommen kann, die ohne Maske nicht auftreten würde.

Selbst wenn die Einschränkungen der Grundrechte in der Praxis noch nicht zum Äußersten gehen, wie etwa bei einer mit physischer Gewalt durchgeführten Zwangsimpfung, sind sie doch schon recht weitgehend – wenn man beispielsweise an die Einschränkung der Freizügigkeit durch Ausgangssperren oder Reiseverbote und der Versammlungsfreiheit, die für die demokratische Öffentlichkeit essentiell sind, denkt. Damit werden wir Zeugen des Anfangs vom Ende des Rechtsstaats; weitere Gesetze, die noch tiefer in die Grundrechte eingreifen, könnten folgen.

Das Ende des Rechtsstaats

Warum Ende des Rechtsstaats? Sind die Grundrechte denn so wichtig? Zweifelsohne, denn in ihnen kommt die Menschenwürde zum Ausdruck. Wenn der Mensch, wie Immanuel Kant es fordert, nie als Mittel, sondern stets als Zweck behandelt werden muss, dann muss die Würde des Menschen immer vorrangig sein. Die Quelle dieser Würde ist die Autonomie des Menschen, seine Fähigkeit, sich selbstgegebenen und dennoch allgemeinen Gesetzen zu unterwerfen, wie Kant sagt. Die Grundrechte unserer Verfassung garantieren uns diese Autonomie. Indem der Staat sie durch Versammlungsverbote, Reiseverbote, Ausgangssperren oder Zwangstests flächendeckend und ohne echten Anlass wegnimmt, nimmt er uns unsere Autonomie und damit die Quelle unserer unantastbaren Menschenwürde. Das ist das Ende des Rechtsstaats. Wir werden diese Woche erleben, wie unsere Volksvertreter uns ohne zu zögern unsere Grundrechte nehmen und uns, dem Souverän der Bundesrepublik, die Autonomie absprechen.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Klaus Alfs / 20.04.2021

Kant fordert nicht, dass der Mensch nie als Mittel, sondern stets als Zweck behandelt wird. Kant formuliert einen Kategorischen Imperativ als Bedingung der Möglichkeit von Moral, in dem Menschen andere Menschen niemals NUR als Mittel, sondern immer AUCH als Zweck an sich behandeln sollen. Menschen behandeln andere Menschen ständig als Mittel. Das ist unvermeidbar und als solches moralisch unproblematisch. Problematisch wird es, wenn sie dabei deren Würde außer Acht lassen, die darin besteht, dass Menschen die Gesetze ihres Handelns selber wählen und sich vorschreiben können (Autonomie). Das nur als kleine Korrektur. Ansonsten: d‘accord.

Volker Voegele / 20.04.2021

Das sogenannte Vierte Gesetz zum bestehenden IfSG (Infektionsschutzgesetz) ist im Kern ein notdürftig getarntes Ermächtigungsgesetz der Bundeskanzlerin. Die Gesundheitsschäden von SARS-CoV-2 bzw. Covid-19 in Deutschland verhalten sich bisher ähnlich wie bei mittelschweren Grippewellen und es gibt keine belastbaren Anzeichen, dass sich diese künftig verschlimmern werden. Diese Situation kann also ein neues IfSG schwerlich begründen. Auf einen Aspekt sei an dieser Stelle aber näher eingegangen, denn es wurde tatsächlich versäumt einen längst bekannten, beträchtlichen Infektionspfad zu sperren. Pseudo-Asylanten und Pseudo-Flüchtlinge werden seit Jahr und Tag in Sonderzahl nach Deutschland geschleust. Im täglichen Schnitt sind es aktuell zwischen 500 und 1000 Menschen und, oh Wunder, die Schleusungen erfolgen ohne Corona-Tests. Die Unterkünfte der Migranten sind deshalb primäre Corona-Hotspots und in den Krankenhäusern ist der migrantische, mohammedanische Anteil der Covid-19-Patienten weit überproportional. Was macht die Bundesregierung daraus? Einerseits vertuscht man die unhaltbaren Zustände, andererseits wird die unkontrollierte Einwanderung weiter gefördert. Fazit: Gerade solche Missstände müssten umgehend mit einem modifizierten IfSG beseitigt werden. Das scheint allerdings fernab des Interesses des Merkel-Regimes zu sein. Das kümmert sich weder um die Gesundheit und das Wohlergehen der Einheimischen, noch um die notwendige Qualität des Gesundheitssystems. Nicht genug mit diesen Zumutungen, die bisherigen (unsinnigen) Ausgangs- und Kontaktverbote werden zwar bei den Einheimischen mit Gewalt durchgesetzt, meist jedoch nicht bei den Mohammedanern (- es gibt sogar Sonderbewilligungen für nächtliche Moscheebesuche). Die irrwitzigen Gesetzesdiktate werden im neuen IfSG noch ausgeweitet und bekräftigen die grundsätzlichen Bösartigkeiten des neuen IFSG.

Stephan Jankowiak / 20.04.2021

Diese Woche, in der der 20. April liegt - passt doch. Wer mit dem Datum gar nichts anfangen kann, einfach ‘mal googeln. Die endgültige Metamorphose zum Sozialfaschismus und vielleicht sogar eine Wiedergängerin, AM genannt? Aber die D(ummbeutel)‘s wollen es ja überwiegend so.

Albert Pflüger / 20.04.2021

Freiheit ist offenbar nicht besonders populär in Deutschland. Es wird immer nur über Krankheit geredet. Aus einem alten Werbespruch (“bleib schön gesund, trink Alma Hoppe!”) hat man eine Abschiedsformel extrahiert, man begrüßt sich, indem man die geballte Faust aneinander schlägt, statt sich die Hand zu geben. Das Gesicht verbirgt man weitgehend hinter einer Lage Filz. Kontakte zu anderen Menschen sind verpönt, solange sie nicht kontrollierbar über Datenleitungen stattfinden. Nirgends findet man eine Herberge, Reisen kann man kaum noch. Die Beschulung der Kinder hat man auf das Nötigste beschränkt, gemeinsames Spiel ist verboten. Wer sich beklagt, wird verfemt, ausgestoßen und als Feind der Ordnung behandelt.

Heiko Stadler / 20.04.2021

Das Paragraph zur Aufhebung der Unversehrtheit der Wohnung und Person ist sehr allgemein formuliert. Ich stelle mir gerade vor, dass die “Inzidenz” in der vierten oder fünften Welle mal wieder auf 300 steigt. Das Volk macht sich darauf hin Sorgen um die Gesundheit unserer hoch verehrten Bundeskanzlerin und dringt ganz vorschriftsmäßig in ihr Haus ein, um sie dann auf die Insel St. Helena in Sicherheit vor dem bösen Querdenker-Volk zu bringen.  . . . Wann ist es soweit? Ich melde mich freiwillig für diese vorschriftsmäßige Aktion zum Schutz der Bevölkerung. Dürfen die übrigen Regierungsmitglieder auch in Sicherheit vor dem bösen Virus gebracht werden?

giesemann gerhard / 20.04.2021

Der Goldstandard Schweden wird also immer mehr verlassen. Verständnis für Testpflicht im Bildungsbereich ginge nur, wenn der Staat konsequenterweise auf die Schulpflicht verzichtet. Dann könnten Eltern ihre Kinder dorthin schicken, wohin sie wollen - koste es was es wolle. So blieben auch ihre Kinder unter ihresgleichen und könnten nicht indoktriniert werden in einer bestimmten Richtung. GEM - good education matters. Eine Renaissance des Hauslehrers? Privatschulen sind ohnehin schon länger sehr gefragt. Internationale Schulen dito. Usw.

Kopp, Harald / 20.04.2021

Mit physischer Gewalt durchgeführte Zwangsimpfungen…. Das ich nicht lache… Das braucht es doch gar nicht mehr! Niemand muss sich hier mehr die Hände schmutzig machen. Das besorgen schon die zahllosen PSYCHISCHEN DRUCKMITTEL/DROHUNGEN/UNTERSTELLUNGEN aus dem unmittelbaren Umfeld des Querulanten.

Frank Dom / 20.04.2021

Es ist nicht nur Ende des Rechtsstaates, sondern auch der Beginn des totalitären Staates mit einem Führer*innenprinzip.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Johannes Eisleben / 28.03.2024 / 10:00 / 59

Wird der Schuldenturm „kontrolliert” gesprengt?

Der globale Schuldenturm wächst und wächst und wächst. Stürzt er zusammen oder wird er gesprengt, könnte die größte Umverteilungsaktion aller Zeiten von unten nach oben…/ mehr

Johannes Eisleben / 24.07.2023 / 06:00 / 57

Wie geht’s dem Schuldenturm?

Wie alle Propheten der Schuldenkrise weiß auch ich nicht, wann und wie der Schuldenturm kippt. Die globale Verschuldung hat Ausmaße angenommen, die in relativen oder absoluten…/ mehr

Johannes Eisleben / 08.04.2023 / 06:00 / 86

Covid-19 und die Massenunterwerfung

COVID war die Gelegenheit für die Etablierung eines globalen Systems der direkten Massenkontrolle. Russland und China entwickelten eigene „Impfstoffe”, um diese Kontrolle unabhängig von westlichen…/ mehr

Johannes Eisleben / 12.04.2021 / 12:00 / 33

Wenn der Staat deinen Körper kontrolliert

Um „Corona zu bekämpfen”, wird unsere Wahrnehmung neu geprägt, unser Verhalten beobachtet, werden unsere Bewegungen überwacht und unsere Körper der staatlichen Kontrolle unterworfen. Dabei wissen…/ mehr

Johannes Eisleben / 09.04.2021 / 06:25 / 54

Sie wissen nicht, was Vollgeld ist? Dann schnallen Sie sich an

Die Bilanzsumme des Eurosytems (Aktiva der EZB und der Nationalbanken) betrug 2019 4.671 Milliarden EUR, Ende 2020 waren es 6.979 Milliarden EUR. Das ist ein Anstieg…/ mehr

Johannes Eisleben / 09.03.2021 / 06:00 / 62

Das Armuts-Beschaffungs-Programm

Die Erosion der Ersparnisse durch reale Negativzinsen währt nun seit mehr als zehn Jahren, deutsche Sparer haben dadurch schon hunderte von Milliarden an Alterssicherung verloren.…/ mehr

Johannes Eisleben / 13.02.2021 / 06:00 / 121

Querdenker-Demos schuld an Infektionen? Analyse einer Schrott-Studie

Von Deutschlandfunk bis Welt, von Ärzteblatt bis FAZ wird – „pünktlich zum Corona-Gipfel“ seit Mitte der Woche eine „Studie“ aufgeblasen, die nachweisen soll, dass „Querdenker“(-Demos) zu einer Verbreitung des Corona-Virus beigetragen haben. “Querdenken-Demos für…/ mehr

Johannes Eisleben / 20.01.2021 / 06:25 / 66

God bless America: Das fünfte Awakening

Die Vereinigten Staaten von Amerika bekommen heute einen neuen Präsidenten – “sleepy” Joe Biden, der als alter Mann mit Gedächtnisproblemen die höchste Zahl an Stimmen…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com