Es war am Tag des „Sommerinterviews“ der Kanzlerin im ZDF, als sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer in einer facebook-Debatte zu der Bemerkung hinreißen ließ, die Bundeskanzlerin habe mit ihrer „Flüchtlingspolitik“ „alles richtig gemacht“, er sei „stolz auf sie“, auch wenn so „manche Wildsau sich an ihr reibe“.
Ein Kommentator sah das anders:
„Zu dem Thema Einwanderung und Integration macht sie rein alles(!) falsch. Auch der Täter in Reutlingen hätte längst abgeschoben gehört. Der Täter in Brüssel bzw. seine Mitstreiter kamen durchaus durch den Rechtsbruch herein. So wie unzählige weitere Menschen, die beteiligt sind an verschiedensten Übergriffen in diesem Land. Es werden Asylanträge grundsätzlich zu langsam bearbeitet, abgelehnte Asylbewerber werden nicht aktiv und konsequent abgeschoben. Dafür und für eine verfehlte Zuwanderungspolitik ist unerheblich wann genau die Menschen hier angekommen sind. Ganz abgesehen davon, dass integrationspolitisch schon viel länger nichts richtig gemacht wird…Darüber hinaus ist es lächerlich so zu tun, als könne man ihr nur aktive Verfehlungen anlasten. Als wäre es völlig unmöglich gegen die dramatischen Vorgänge, mit denen dieses Land sich abschafft, etwas zu tun und ihre diesbezügliche jahrelange Untätigkeit ‚alternativlos’. Merkel hat gerade auf der PK selber zugegeben, dass ihre Willkommenskultur Terroristen mit hereingeschwemmt hat…Wir haben dieses Land mit Fundamentalisten, Frauenhassern, Demokratiefeinden, Rassisten, Faschisten und Antisemiten überschwemmt. Übergriffe sexueller und gewalttätiger Art sind an der Tagesordnung. Eine riesige Parallelgesellschaft bildet sich seit Jahren heraus und wurde nun noch gemästet.“
Die vollständigen Kommentare von Herrn Sensebusch, der mit seiner skeptischen Einschätzung der Kanzlerin aktuell weißgott nicht allein ist, sind hier zu finden (Siehe die Antworten auf Matthias Zimmer auf dessen Kommentar vom 28. Juli 10:13 Uhr.) Sie bewegen sich sämtlich im Rahmen der verfassungsrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit und verletzen weder Persönlichkeitsrechte noch Strafvorschriften.
Der Professor aus Frankfurt, offenbar Widerspruch nicht gewohnt, ließ sich trotzdem zu Drohungen hinreißen, die eine strafrechtliche Prüfung der Tatbestände von Nötigung und Beleidigung als erfolgversprechend erscheinen lassen. Zunächst kündigte er an:
„Ja, dann werde ich ihren Arbeitgeber mal fragen, ob das denn betriebstypisch ist was Sie da absondern.“
Und fragte kurz später, am 28. Juli um 15:28 Uhr, auf seinem eigenen Profil:
„Eine Frage zur FB-Etikette: Wenn jemand in seinem Profil seinen Arbeitgeber angegeben hat und dann in Kommentaren gegen Ausländer hetzt: Ist er dann eine reine Privatperson oder muss sich sein Arbeitgeber diese Kommentare zurechnen lassen?“
Es ist lediglich den hohen akademischen Weihen des Professors aus Frankfurt und dem Respekt vor einem Bundestagsabgeordneten geschuldet, diese Frage und auch die Auswahl des Forums nur als überaus töricht und nicht als peinlich und juristisch gänzlich inkompetent zu bezeichnen.
Das Bundesarbeitsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend ist. Es gewährleistet eine der wesentlichen Äußerungsformen der menschlichen Persönlichkeit. Mit der überragenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit wäre es unvereinbar, wenn das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Grundsetz in der betrieblichen Arbeitswelt, die für die Lebensgrundlage des überwiegenden Teils der Bürger wesentlich bestimmend ist, gar nicht oder nur eingeschränkt anwendbar wäre, vgl. Bundesarbeitsgericht, Urt. vom 24.11.2005, 2 AZR 584/04. Dies gilt natürlich erst Recht, wenn, wie hier, die Äußerungen außerhalb der betrieblichen Arbeitswelt und ohne jeden Bezug zu dieser erfolgt sind.
Ich habe den Professor aus Frankfurt angeschrieben und um Antwort auf einige Fragen gebeten:
Meinen Sie, in den Kommentaren von Herrn Sensebusch justiziablen Inhalt lokalisiert zu haben? Wenn ja, welche Äußerung genau hat dann welche Rechtsvorschrift verletzt?
Halten Sie es grundsätzlich für richtig, einem Bürger, der sein in Art. 5 GG verbrieftes Recht in Einklang mit den deutschen Gesetzen wahrnimmt, „Hetze“ vorzuwerfen?
Ihre Ankündigung, den Arbeitgeber von Herrn Sensebusch auf dessen Äußerungen aufmerksam machen zu wollen, drängt den Eindruck auf, sie wollten jemandem berufliche Probleme bereiten, weil dieser anderer politischer Auffassung ist, als sie. Halten Sie es für ein zulässiges Instrument im politischen Meinungskampf, jemanden möglicherweise sogar existenziell (denkbare arbeitsrechtliche Folgen) zu bedrohen, wenn Ihnen dessen Meinung nicht gefällt?
Darf ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages Bürger auf diese Art öffentlich einzuschüchtern versuchen?
Wie bewerten Sie ihre Ankündigungen, den Arbeitgeber von Herrn Sensebusch zu „informieren“ vor diesem, Ihnen ganz offensichtlich unbekannten Hintergrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung?
Die Anfrage wurde dem Professor aus Frankfurt unter seiner e-mail-Adresse im Bundestag zugestellt. Sein Büroleiter Hoff erhielt zeitgleich eine Kopie. Eine Antwort ging mir nicht zu. Allerdings fand Professor Dr. Zimmer in dem Zeitraum zwischen Anfrage und Fristablauf Zeit, mehrfach bei facebook zu posten und dort u.a. über seine Fraktionskollegen Bosbach, Ramsauer und Friedrich herzuziehen.
Dieser Beitrag erschien zurst auf Joachim Nikolaus Steinhöfels Blog hier