Ben Krischke, Gastautor / 24.08.2018 / 06:20 / Foto: Pixabay / 80 / Seite ausdrucken

Den Sachsen von oben kommen…

Der aktuelle Aufschrei um ein ZDF-Fernsehteam und einen Pegida-Anhänger, der für das Landeskriminalamt tätig ist, offenbart einmal mehr die Scheinheiligkeit der einschlägigen Medien und Politik im Kampf gegen angebliche rechte Umtriebe. Nicht nur, dass dem Pegida-Anhänger meines Erachtens trotz seines unhöflichen Auftretens zu Unrecht unterstellt wird, er habe das Fernsehteam gleich "verbal angegriffen", wie es unter anderem der „Stern" und das „ZDF" behaupten. Auch das Gebaren der direkt und indirekt beteiligten Journalisten in Kombination mit dem Geltungsdrang einschlägiger Politiker zeigen, dass Demokratie und freie Meinungsäußerung in Deutschland gerne mal selektiv begriffen werden.

Anders lässt sich nicht erklären, dass zum Beispiel Cem Özdemir glaubt, ein LKA-Mitarbeiter dürfe nur dann ein LKA-Mitarbeiter sein, wenn er die richtige, die grüne Perspektive auf Themen wie Integration, Islam und Massenzuwanderung vertritt. Wörtlich sagte der Grünen-Politiker, zum Beispiel zitiert von der Welt:

"Wer für den Schutz unseres Grundgesetzes zuständig ist, hat bei Organisationen und Parteien, die gegen unsere Verfassung kämpfen, nichts verloren, auch nicht in der Freizeit".

Mit so einer Aussage stellt sich Özdemir – auch wenn ihm daran eigentlich nicht gelegen sein dürfte – zumindest verbal in eine Reihe mit jenen, die in Sachsen vor nicht allzu langer Zeit noch im Namen des Kampfes gegen den Faschismus abgehört, denunziert und Denkverbote verteilt haben. Im Vergleich dazu ist die Einmischung von Katarina Barley, die in Sachsen „besorgniserregende Vorgänge" wittert, also quasi eine Verschwörung von rechts, geradezu harmlos, aber nicht weniger fragwürdig. Katarina Barley ist schließlich nicht irgendeine SPD-Politikerin im Wahlkampf, sondern die amtierende Bundesjustizministerin, von der man zu recht erwartet, dass sie sich nicht naiv, aber wenigstens schützend vor Polizei und Landeskriminalamt stellt und für eine faire Aufklärung des Sachverhalts eintritt.

Einfach weiter drauf halten

Es ist aber nicht nur die Politik, die in der Causa Frontal21 den demokratischen Verstand endgültig zu verlieren scheint. Auch die Journalisten selbst spielen in diesem Theater eine unschöne Rolle. Zum einen jene, die dabei waren.

Wer sich das von der Frontal21-Redaktion mit viel Pathos auf Facebook veröffentlichte Videomaterial ansieht, sieht nämlich zweierlei: Einen Kameramann, der trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Gefilmten – ganz egal, ob erlaubt oder nicht – einfach weiter drauf hält, und ihn damit offenkundig provoziert. Und einen Reporter, der eingeschnappt gegen die anschließende polizeiliche Maßnahme mit der Begründung protestiert, er sei doch Journalist.

Ein Reporter allerdings, der auf die irre Idee kommt, die Pressefreiheit verschaffe ihm – ähnlich einem Diplomaten – eine Immunität vor Polizei und Gesetz und stelle ihn obendrein über die Menschen, über die er berichtet, der gehört vielleicht nicht als Journalist auf die Straße, denn er leidet offenbar unter Größenwahn.

Zum anderen wären da noch jene Journalisten, die nicht dabei waren, aber sich dennoch in der Lage sehen, die Situationen allumfassend zu umreißen. Ein SWR3-Redakteur zum Beispiel fragt auf der Homepage des Senders ganz unverblümt:

"Sehen sich die Beamten eher als Beschützer der Demokratie – oder als Helfer von Pegida, AfD & Co?".

Dass sich beides nicht nur nicht ausschließt, sondern in bestimmten Situationen sogar gegenseitig bedingt, kommt ihm dabei nicht in den Sinn. Deshalb an dieser Stelle eine kleine Erinnerung: Demokratische Grundrechte gelten für Pegida-Anhänger und AfD-Wähler genauso wie für Cem Özdemir.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ben Krischkes Blog.

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Leserpost

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Hartmut Laun / 24.08.2018

Das ZDF hat richtig nach der geltenden Rechtslage gehandelt. Diese ist:    Staatsfeindliche Hetze (§ 106) In der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (§ 106 StGB, ursprünglich „Boykotthetze“), das in weit gefassten Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte. Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte. Der Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs von 1986 bestraft „staatsfeindliche Hetze“ mit einem Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren.

Sulzer Siegmar / 24.08.2018

Der Polizei-Vorfall in Sachsen muss strengstens untersucht werden…Nicht der von Dresdener Pegida-Demo, sondern der von Plauen, wo die beiden Streifenpolizisten von goldwertigen Neubuergern angegriffen wurden, als sie einen Kriminellen Lybier verhaften wollten. Das ist der Skandal, Cemi & CO….nicht der Pegida-Polizist

U. L. Kramer / 24.08.2018

1. Die Berichterstattung über den Vorfall ist in meinen Augen tendenziös und zeigt, dass (nicht nur) das ZDF überhaupt nicht weiß, was einen Rechtsstaat ausmacht. Seriöse Berichterstattung sieht für mich anders aus. Hier hat ein Mensch sein Recht wahrgenommen und sich rechtsstaatlicher Mittel bedient, indem er eine Anzeige bei der Polizei erstattet hat, nachdem er mehrfach den Kameramann aufgefordert hat, ihn nicht zu filmen und ihn darauf hingewiesen hat, dass dies strafbar sei. Mir fehlt hier der Hinweis auf die §§ 22 und 33 UrhG und § 201a StGB. Als juristischer Laie sehe ich durchaus die Möglichkeit, dass hier ein Straftatbestand im Raume steht. Stattdessen wird vom ZDF angeprangert, dass die Polizei die Anzeige eines Pegida-Anhängers aufgenommen und die damit verbundenen Personalienfeststellungen getätigt hat, wodurch das Team gehindert wurde, wie gewünscht weiter zu filmen. Daß die Polizei zur Aufnahme der Anzeige verpflichtet ist, auch dann, wenn das ZDF Filmmaterial hat, welches angeblich belegt, dass hier die falsche Person beschuldigt wird (wie bei der Anzeige durch den zweiten Demonstranten), scheint dem ZDF ebenfalls nicht bekannt zu sein. In D entscheidet immer noch die Justiz und nicht die Polizei oder das ZDF, ob eine Straftat vorliegt oder ob ein Film als Beweis zugelassen wird. Dass hier offenbar technische Probleme seitens der Polizei bestanden, die Datenabfrage zu machen, wird im Film deutlich. Ebenfalls hört man, dass offenbar nicht alle Ausweise vorgelegt wurden, was mit Sicherheit auch eine Verzögerung bedingte. Das wird aber nicht thematisiert weil es nicht ins Bild passt was hier gezeichnet werden soll, nämlich: Polizei behindert Presse. Stattdessen bemüht man einen Anwalt, der seine MEINUNG kundtut. Sicher gibt es auch Anwälte die anderer Meinung sind. Was sagt eigentlich Herr Steinhöfel zu dem Thema?

Martin Lederer / 24.08.2018

Aber man sieht wieder mal, die Medien haben bei uns die größte Macht. Sie können Existenzen vernichten. Vor ihnen knickt fast jeder ein, ob staatliche Behörde oder privates Unternehmen. Die mediale Empörungswelle funktioniert fast immer.

Bernhard Maxara / 24.08.2018

Parteien, deren Repräsentanten Hüter der öffentlichen Ordnung des Rechtsstaats als “Bullen” bezeichnen und auf linksextremistischen Demonstrationen in Erscheinung treten, bei denen Deutschland - also die Bewohner des Landes pauschal - rassistisch beleidigt werden, gehören unter Dauerbeobachtung des Verfassungschutzes.

Fanny Brömmer / 24.08.2018

“Demokratische Grundrechte gelten für Pegida-Anhänger und AfD-Wähler genauso wie für Cem Özdemir.” Nein, tun sie nicht. Özdemirs Chef hat nämlich verkündet, dass Demokratie nur der Zug sei, auf den der Islam aufspringe, bis er am Ziel sei. Özdemir und Konsorten wähnen sich inzwischen ganz kurz vorm Ziel, weshalb sie folgerichtig schon flächendeckend islamisches Unrechts-Recht durchsetzen. Kehle aufschlitzen ist ein Kavaliersdelikt und bringt den Schlächter nur in die Psychiatrie, bei lebenslangem Aufenthaltsrecht in Deutschistan. Ist das Opfer ein Tier, passiert gar nichts. Gruppenvergewaltigung deutscher Mädchen und Frauen durch Moslems wird nur mit Bewährung “bestraft”, also gar nicht, ebenso Mord durch Kopftreten. Ist nur Körperverletzung mit Todesfolge. Oder war gar Notwehr durch die Mörder, wie in Sachsen-Anhalt. Von dem millionenfachen Unrecht durch illegalen Aufenthalt der Invasoren, deren rechtswidrige Vollversorgung, den rechtswidrigen Familiennachzug, potenziert durch all die Mehrfach - Identitäten, die alle kassieren, will ich gar nicht anfangen. Das ist die Kopfsteuer, die ungläubige Untermenschen an rechtgläubige Herrenmenschen zu zahlen haben. Oder davon, dass ein Moslem - Terrorist absichtlich so lange nicht verhaftet wurde, bis er seinen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt begehen konnte. Natürlich alles auf Anordnung von und mit Unterstützung durch das Merkel - Regime und dessen Unter- und Überbau. Demokratische Rechte existieren nicht im Kalifat, und das hat der LKA- Beamte jetzt gelernt. Obwohl er es wohl schon wusste, sonst hätte er nicht bei Pegida demonstriert.

Martin Landvoigt / 24.08.2018

Dietmar Schubert, Sie schreiben: ‘Warum nutzt der sich provoziert gefühlte Bürger nicht die Situation aus und das Kamerateam als Multiplikator seiner Meinung?’ Es sollte ihnen klar sein, dass eine Berichterstattung heutzutage nicht mehr zu erwarten ist, die sich nach journalistischen Regeln richtet, sondern es geht um Meinungsmache: Es wird ausschließlich das ausgeschlachtet, was der Intention der Meinungsmacher entspricht. Sie schreiben weiter “Ich bin dafür, dass jeden Montag die Pegida-Demo live im ARD und ZDF übertragen wird - als Abschreckung, wozu 40 Jahre Tal der Ahungslosen führen kann.” Das würden sich die Pegida-Teilnehmer auch wünschen - denn sie sind davon überzeugt, dass sie dadurch weit mehr Zustimmung erhalten. Genau darum werden die MSM das meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Werner Arning / 24.08.2018

Diese selbsternannten „Beschützer der Demokratie“ sind in Wirklichkeit ihre Verderber. Sie haben nicht verstanden, dass eine Demokratie für alle gilt. Dass Demokratie Meinungsfreiheit bedeutet. Dass es abweichende Meinungen geben darf. Sie können nicht erklären, warum demokratische Spielregeln etwa für AfD-Mitglieder nicht gelten sollen. Sie können nicht erklären, weshalb die AfD eine antidemokratische Partei sein sollen. Diese Behauptung wird einfach in den Raum gestellt. Aber ist diese Behauptung nicht vergleichbar mit der Behauptung der Nationalsozialisten, SPD-Anhänger seien Volksveräter? Oder bewegen wir uns nicht auf dem Niveau einer katholischen Kirche, die seinerzeit Abweichler als Ketzer titulierte. Handelt es sich nicht um nichts anderes als um eine nicht belegbare Meinung? Reicht es als Beleg für die Richtigkeit dieser Behauptung, einzelne Zitate bestimmter AfD-Abgeordneter anzuführen? Wenn also etwa Politiker oder Medienvertreter öffentlich anderen Politikern, oder Unterstützern einer Partei absprechen, auf dem Boden der demokratischen Grundordnung zu stehen, handelt es sich dann nicht um eine ungeheuerliche Behauptung, deren Schlüssigkeit zunächst einmal bewiesen werden müsste? Und verleiht die Tatsache, dass diese Behauptung den Beifall Gleichgesinnter findet, dieser dadurch mehr Gewichtung? Sollten für die Demokratie nicht objektivere Maßstäbe gelten? Was sagt dieses alles über unser Demokratieverständnis aus, wenn dem nicht so ist? Welche Meinung müssen diese Demokratie-Beschützer von ihren zu beschützenden Bürgern haben? Schätzen sie deren Urteilsfähigkeit nicht all zu gering ein? Oder haben sie, im Gegenteil, gerade vor dieser Urteilsfähigkeit ungeheure Angst? Haben sie Angst davor, der Bürger könne ihre Absichten durchschauen? Diese Frage muss man sich, angesichts des derzeit zu beobachtenden, stellen. Demokratie will gelebt sein. Sie kein totes, zu verwaltendes Ding, auf das man aufpasst wie auf ein Tresor in einer Bank.

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