Rainer Grell / 26.09.2020 / 06:15 / Foto: Wolfgang Sauber / 97 / Seite ausdrucken

Demokratie auf Tauchstation?

Die Corona-Pandemie war die Stunde der Exekutive. Niemand hat das deutlicher zum Ausdruck gebracht als die Stuttgarter CDU-Abgeordnete Karin Maag, als sie in der Bundestags-Debatte am 25. März 2020 verkündete (Seite 19167 r. Sp.): „Die Botschaft heißt: Wir sind in der Krise handlungsfähig.“ Darum ging es also: Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.

In der gesamten Berichterstattung ging dabei unter (falls ich nicht doch das eine oder andere übersehen habe), dass das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)“ in seinem § 5 Absatz 1 Satz 1 bestimmt: „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest.“ Diese Feststellung hat der Bundestag am 25. März 2020 auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen vom 24. März 2020 (Drucksache 19/18111) laut Plenarprotokoll (Seite 19169 r. Sp.) getroffen:

„Der Deutsche Bundestag stellt mit Inkrafttreten des § 5 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. – Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Beschlussempfehlung bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und Die Linke mit den Stimmen des übrigen Hauses angenommen.“ (kursiv von mir)

Maßgebend für diese Entscheidung, war die Überlegung, die der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, in der Debatte des Bundestages am 25. März so formuliert hat: „Der Schutz von Gesundheit, der Schutz des Lebens hat absolute Priorität in dieser Krise.“  

Erübrigt sich eine Abwägung?

Demgegenüber erklärte der Jurist und Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble später in einem Interview mit dem Tagesspiegel vom 26.04.2020: „Wir dürfen nicht alleine den Virologen die Entscheidungen (sic!) überlassen, sondern müssen auch die gewaltigen ökonomischen, sozialen, psychologischen und sonstigen Auswirkungen abwägen." Wenn es einen höchsten Wert gäbe, dann sei dies nicht das Leben, sondern die Würde des Menschen (Artikel 1 Absatz 1 GG). Er spricht damit an, was die Bundesregierung, allen voran die sie führende Physikerin und die Länderchefs, von Anfang an außer Acht gelassen haben: die Abwägung der durch den Shutdown betroffenen Rechtsgüter nach dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes. Bei angenommener absoluter Priorität von Leben und Gesundheit erübrigt sich eine Abwägung.

Leider verhallten Schäubles wahrhaft historische Worte ungehört; denn genau das passierte, obwohl alle Medien dieser Aussage die höchste Aufmerksamkeit zollten: Es folgten, um es in Anlehnung an den Wortschatz der Kanzlerin zu sagen, veritable Verbots- und Regelungs-Orgien der 16 Bundesländer, die nach Artikel 83 GG die Bundesgesetze, in diesem Fall also das Infektionsschutzgesetz, „als eigene Angelegenheit“ ausführen (vgl. dazu hier).

Mittlerweile sind deren Folgen wenigstens in Umrissen für alle erkennbar: Gefährdung ganzer Wirtschaftszweige, Vernichtung von Existenzen, unabsehbaren Folgen im Bildungsbereich. Insoweit lag Kanzlerin Merkel nicht falsch, als sie die „Coronakrise als größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg“ bezeichnete. Kein Wunder also, dass sich Widerstand gegen die verschiedenen Maßnahmen regt, der auch auf der Straße sichtbar wird.

Während aber Politik und Medien die mutigen Menschen in Belarus loben, die jeden Tag ihren Unmut mit Europas letztem Diktator Alexander Lukaschenko Ausdruck verleihen, werden diejenigen, die ihn Deutschland von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen und gegen die Corona-Politik der Bundesregierung und der 16 Bundesländer protestieren, als „Corona-Leugner“ (neben Holocaust-Leugnern und Klimaleugnern) und „Covidioten“, Verschwörungstheoretiker oder gar Nazis verunglimpft.

„Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz“

Demgemäß hat auch kaum jemand davon Notiz genommen, als eine seltene Allianz von Liberalen und Rechten forderte, was in § 5 Absatz 1, Sätze 2 und 3 des Infektionsschutzgesetzes so formuliert ist: „Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.“ Siehe: 

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Immerhin: Am 17. September 2020 wurde im Bundestag in einer verbundenen Beratung über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz“ und die Beschlussempfehlung zum Antrag „Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden …“ und die Anträge der AfD-Fraktion „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ und „Ständige Epidemiekommission“ debattiert.

Vorangegangen war der parlamentarischen Debatte eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages „ohne Publikum“ am 9. September 2020, in der sich unter anderen. „Star“-Virologe Christian Dorsten dagegen aussprach, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufzuheben. Weitere Stellungnahmen von geladenen Sachverständigen zum Antrag der FDP-Fraktion findet man hier.

Ich befürchte, die Exekutive hat sich so an ihre Machtfülle gewöhnt, dass sie vergessen könnte, was „Normalität“ in einer parlamentarischen Demokratie bedeutet.  

 

Zum Hintergrund siehe auch die achgut.com-Serie: Corona.Noch Fragen?

Teil 1 finden Sie hier.

Teil 2 finden Sie hier.

Teil 3 finden Sie hier.

Teil 4 finden Sie hier.

Teil 5 finden Sie hier.

Foto: Wolfgang Sauber Xenophon) via Wikimedia Commons

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Volker Kleinophorst / 26.09.2020

@ S. Malliot “Ich schätze das Virus-Narrativ als zu schwach ein, um die Notstandslage wirklich zu “verstetigen”.” Sie hoffnungsloser Optimist. Das rotzverlogene “Flüchtlings,- Schutzsuchenden-, “Holt die Kinder da raus”- Narrativ für eine verdeckte Invasion des globalisierten Pöbels, in der Regel Deutschen-/Weißenhasser, funktioniert seit 5 Jahren (Eigentlich schon viel länger). Wenn ich die Maskenschafe in meinem Umfeld so erlebe, klappt auch das Virus-Narrativ ziemlich gut. Denn der Mensch ist in der Regel nicht nur Rückgratlos, er ist auch blöd. Und häufig ziemlich stolz drauf. Dummenstolz nannte das Orwell. Eine Kommunistin wird als Kanzler nicht zur Demokratin, die Demokratie wird zur Diktatur, zum Kommunismus. Gestern die letzte Folge von Deutschland 89 gesehen. Wirklich gut, spannend, platzt nicht vor Haltung aus allen Nähten. Bis zum Schluß, denn im Abspann endet der Schnelldurchlauf bei, man ahnt es: Trump. Denn der will ja jetzt wieder Mauern bauen. Was dabei unter den Tisch fällt bei dieser fiesen Scheinanalogie. Die DDR-Mauer galt nach innen, hinderte die eigenen Bürger daran, das Land zu verlassen. Die “neuen Mauern” gelten nach außen so wie es schon die Stadtmauern in früheren Zeiten wie Schutzwälle um den Afro-Afrikaner-Kral, um die Bürger, das Innen vor Eindringlingen, dem Außen zu schützen. Zu behaupten, das wäre ein und das selbe ist falsch und verlogen. PS.: Außerhalb der westlichen Welt sind alle Grenzen noch intakt und sie abzuschaffen ist noch nicht einmal diskutabel.  Um hier dann noch mal zum Virus zu kommen. Widerspruch soll in der Hygiene-Diktatur als krank geframt werden.

B. Oelsnitz / 26.09.2020

Nachtrag (Nr. 1): Zum Thema war vor ganz wenigen Minuten (zu ca. 11.30 Uhr) ein SEHR INTERESSANTES Hörfunk-Interview auf MDR Sachsen mit einem Landarzt (mglw. aus Österreich) zu hören. TENOR: Er hat in seiner Praxis auch einige Besucher, die positiv getestet worden waren, jedoch nichts wahrlich Ernsthaftes. Ein komplizierter Fall sei ihm überhaupt noch nicht untergekommen. Gravierend seien allerdings die Nebenwirkungen aus der ganzen Hysterie!!! Die Menschen, u. a. Ältere und Kinder, kämen mit erheblichen Angstzuständen (aus vielerlei Hinsicht bis Arbeitsplatzverlust) zu ihm. Der Arzt selbst sagte, daß er in der Anfangsphase des Aufkommens des Virus die Maßnahmen im Frühjahr für einigermaßen angemessen gehalten habe. Heute, fast ein Dreivierteljahr später, habe man dazu gelernt und wisse, wie man mit der Sache umgehen könne. Die heutige Hysterie und die getroffenen Maßnahmen hält er heute in Anbetracht der Kollateralschäden und den Auswirkungen einer Virusträgerschaft an sich für nicht angemessen.

Dirk Jungnickel / 26.09.2020

Anfrage an den Sender Jerewan: Wenn in Absurdistan der Regierungs - Virologe Dorsten einmal erkrankt - z. B. an einer Grippe - oder GOTT verhüte ! - durch einen Unfall außer Gefecht gesetzt würde, was hätte das für Auswirkungen in Absurdistan ? Antwort des Senders Jerewan:  Das gesamte Gesundheitswesen - wahrscheinlich der Staat an sich - würde zusammen brechen und seine Weiterexistenz wäre höchst zweifelhaft.

Lutz Herzer / 26.09.2020

Mit dem neuen § 5 (Absatz 1 Satz 1) des Infektionsschutzgesetzes wurden die Grenzen der Gesetzgebung überschritten. Gesetze sind nicht dazu da, Feststellungen, die von außen vorgegeben werden, lediglich zu verkünden, sondern es müssen zuerst die gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt sein, unter denen Feststellungen wie eine “epidemische Lage von nationaler Tragweite” getroffen werden können. An der Aufstellung solcher Bedingungen hat man sich aus illegitimen Gründen vorbeigeschlichen und einfach eine Feststellung prima facie ins Gesetz hineingeschrieben. Auf diese Weise hält man sich die Dauer der epidemischen Lage innerhalb eines Jahres offen und erweckt den Anschein, die Devise des Lehrmeisters Walter Ulbricht zu übernehmen: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Besonderes Augenmerk ist auf die Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit in Absatz 5 des § 5 IfSG zu legen. Für diese Einschränkung fehlt die erforderliche Bestimmtheit und sie müsste selbst beschränkt sein (Schranken-Schranken-Regel, Verhältnismäßigkeitsgebot). Wenn Spahn versucht, den Rubikon endgültig zu überschreiten (Impfzwang, wenn auch nur durch Ausschluss von Impfverweigerern vom Zugang zu lebensnotwendigen Versorgungen), muss ihm in Karlsruhe rechtzeitig Einhalt geboten werden. Sollte dann dort nichts zu erreichen sein, wäre die Möglichkeit anderer Abhilfe erschöpft und so würde das Recht auf Widerstand aus Art. 20 Abs. 4 GG zur Verfügung stehen.

T. Schneegaß / 26.09.2020

Wen es interessiert: es tut sich etwas bei dem “Phänomen”, warum die ganze Welt praktisch aufgrund der Meinung einer einzelnen Person und dessen “Erfindung” eines Tests zur Feststellung von Infiziertenzahlen, die NICHTS über eine Krankheitslage aussagen und zudem dafür auch nicht mal zugelassen sind, an den Abgrund gefahren wird. Ich empfehle, die Informationen des RA Fuellmich zur Vorbereitung einer Sammelklage in den USA auf der Seite clubderklarenworte zu hören oder zu lesen. Man erfährt dort auch einiges über sehr interessante Zusammenhänge.

T. Schneegaß / 26.09.2020

@Albert Pflüger: Sie sagen es: ohne Druck der Sraße werden wir das Merkel-Regime nicht mehr los. Dafür hat die Dame ihr ganzes Wissen angewendet und eine National Front a la DDR erfolgreich aufgebaut. Indem außer der AfD (oder auch einer beliebigen anderen Nicht-Schein-Opposition) ALLE anderen einen Block bilden und im Bedarfsfall miteinander koalieren, ist das System genau so wenig durch Wahlen zu ändern, wie einst das DDR-System. Eine absolute Mehrheit einer Partei jenseits des Merkel-Blocks ist illusorisch. Die Illusion, durch Wahlen die DDR-Diktatur zu beseitigen, hatten die DDR-Bürger berechtigterweise nicht und beseitigten das System friedlich auf der Straße. Die Betonung liegt auf friedlich, was für beide Seiten gilt. 89 hatte das zum Glück die Gegenseite verstanden. Heute wäre ich mir da nicht so sicher.

Markus Rüschenschmidt / 26.09.2020

Die Demokratie ist bereits seit MERKELs einsamer Entscheidung von 2015 auf Dauer-Tauchstation. Es ist kaum anzunehmen, dass sie in alter Form und Blüte in absehbarer Zeit wieder auftaucht.

Stephan Maillot / 26.09.2020

Ich schätze das Virus-Narrativ als zu schwach ein, um die Notstandslage wirklich zu “verstetigen”. Auch im nächsten Frühjahr 2021 wird es ja so sein, dass persönlich kaum jemand einen kennt, der an Corona gestorben ist. Zudem haben die Demos auch den Teilen des Bürgertums gezeigt, die sich den Notstand im Moment noch problemlos finanziell leisten können, dass auf Dauer der “soziale Friede” so nicht zu halten ist. Da herrscht halt vielfach noch die Meinung vor, dass man selbst zwar auch die Maßnahmen für übertrieben hält, aber demonstrieren sollen mal die anderen, man ist ja keiner von “denen”. Umgekehrt lässt sich eine moderne Demokratie wie Deutschland aber auf Dauer auch nicht regieren, wenn auch nur 20% der Leute substanziell gegen einen solchen Ausnahmezustand sind. Die Merkel-Regierung agiert da mit ihrer Meinungsmache zwar nicht mehr ganz demokratisch, ist aber eben auch für eine Halbdiktatur ersichtlich in jeder denkbaren Hinsicht zu schwach. Wahrscheinlich muss tatsächlich das Land erst noch ein Stück weiter kaputt gehen, politisch, psychologisch und wirtschaftlich, aber ewig wird sich die Story vom gefährlichen Virus nicht mehr aufrecht erhalten lassen.

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