Man könnte es als übliches Ritual der neuen deutschen Politik abtun: Wann immer die AfD einen markanten Erfolg verbucht, folgen spätestens am Wochenende darauf Demonstrationen gegen rechts. So konnte ein Medienkonsument an diesem Wochenende Nachrichten wie dieser kaum entgehen:
„In Deutschland haben am Samstag Zehntausende Menschen gegen Rechtsextremismus und die AfD demonstriert. Besonders große Kundgebungen gab es in Düsseldorf, Hamburg, Berlin und München. Auch etwa in Leipzig, Magdeburg, Mainz und Saarbrücken gingen Menschen auf die Straße. Anlass waren vor allem das jüngste Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt und die Debatte über den Umgang mit der AfD.“
Es ist gut, wenn friedlich demonstriert wird. In einem freien Land soll jeder mit seinem Anliegen auf die Straße gehen können und auch diejenigen mit seiner Meinung konfrontieren, die sie eigentlich gar nicht hören möchten. So kann jeder sehen, wie in den verschiedenen Weltanschauungssektoren dieses Landes so gedacht wird. Und wenn nun Zehntausende wirklich ernsthaft fürchten, der Amtsantritt eines AfD-Ministerpräsidenten könnte ähnliche Folgen haben wie die „Machtergreifung“ der NSDAP im Jahre 1933, dann ist es gut, wenn sie das laut kundtun.
Dass es ein gewisses Geschmäckle hat, wenn dieser deutschlandweit wohlorganisierte Protest gegen die größte Oppositionspartei von einem Netzwerk vieler Gruppierungen und Vereinigungen getragen wird, von denen etliche Regierungsparteien nahestehen und staatliche Fördergelder empfangen, ist unbestreitbar. Bei manchen Akteuren sind Zweifel am uneigennützigen Motiv ihres Engagements nahezu zwingend. Aber das sollte nicht zu dem Umkehrschluss führen, es würde sich bei all diesen Demonstranten lediglich um bestellte Claqueure handeln.
Nur „Pech beim Nachdenken“?
Doch jene, die dort im Glauben demonstrieren, sie täten damit etwas für die Demokratie, sollten vielleicht doch etwas genauer hinschauen, mit welchen Forderungen sie sich gemein machen. Ich meine damit nicht Teilnehmer, die mit idiotischen oder üblen Slogans und Transparenten auftauchen. Grundsätzlich gilt zunächst von links nach rechts und zurück: Bei öffentlichen Versammlungen kann niemand verhindern, dass die auch von einigen unerwünschten Irren gekapert werden. Aber dies großzügige Hinwegsehen über geistigen Unrat ist selbstverständlich dort vollkommen inakzeptabel, wenn er mit Wissen und Unterstützung der Veranstalter präsentiert wird. Aber hier soll es auch nicht um Unrat im eigentlichen Sinne gehen. Wiewohl man als liberaler Zeitgenosse schon etwas Ekel empfindet, wenn Demonstranten mehr Bevormundung fordern und dann auch noch vom Inlandsgeheimdienst, also dem Verfassungsschutz.
Glauben Sie nicht? Hätte ich auch nicht geglaubt. Oder nehme ich manche Forderungen einfach nur zu ernst, bei deren Formulierung jemand nur etwas „Pech beim Nachdenken“ hatte? Am besten Sie urteilen selbst.
Einer der Veranstalter des samstäglichen Demonstrationsgeschehens war der Verein PRÜF. Der vermeldete, statt der „Zehntausenden“ bei dpa, zunächst eine etwas beeindruckendere Teilnehmerzahl:
„An diesem Samstag, den 12. September, haben in mehr als 20 Städten insgesamt rund 130.000 Menschen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus protestiert. Allein in den Landeshauptstädten sind rund 90.000 Menschen dem monatlichen Aufruf der Bürgerinitiative PRÜF gefolgt – in einigen Städten gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Bündnispartnern.“
Aber PRÜF geht es um mehr, als nur „für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ zu demonstrieren. Der Verein besteht nach Selbstauskunft quasi aus nur einer einzigen Forderung:
„PRÜF steht für ‚Prüfung Rettet Übrigens Freiheit!‘ und wir haben nur eine Forderung:
‚Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.‘
Dafür demonstrieren wir jeden Monat am zweiten Samstag in den Hauptstädten der Bundesländer.“
Mehr Wahlkampf mit Verfassungsschutz?
Das heißt, automatisch wenn der Verfassungsschutz einen Verdachtsfall hat, soll ein Verbotsantrag in Karlsruhe gestellt werden? Eine andere Verfahrensgrundlage dafür, dass das Bundesverfassungsgericht eine Partei überprüfen darf, kenne ich nicht. Oder soll die auch noch geschaffen werden, so dass aus dem Bundesverfassungsgericht so eine Art Wächterrat gemacht wird, der entscheidet, welche Partei existieren und um Wählerstimmen werben darf und welche nicht?
Ich denke, das ist zu kleinkrämerisch. Den Initiatoren geht es schon ums Verbot. Aber sollte es den geforderten Automatismus von der Verfassungsschutzeinstufung hin zum Verbotsantrag tatsächlich geben, wieviel Macht würde das einer weisungsgebundenen Behörde geben, die zudem als Inlandsgeheimdienst logischerweise äußerst intransparent arbeitet?
Schon jetzt ist es mehr als zweifelhaft, wie weitreichend der Verfassungsschutz Einfluss auf die demokratische Willensbildung nimmt, indem die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ in verschiedenen Bundesländern Gegenstand des Wahlkampfs wird, ohne dass die Bürger erfahren, wie die AfD denn konkret die verfassungsmäßige Ordnung extremistisch bedroht. Beispielsweise in Sachsen hatte das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD ein Dreivierteljahr vor den letzten Landtagswahlen als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Achgut-Autor Stephan Kloss schrieb darüber:
„Presse und Öffentlichkeit wurden im Dezember 2023 mit einer 2,5-seitigen Pressemitteilung abgespeist. Darin wurde nur äußerst dürftig begründet, warum der AfD-Landesverband in Sachsen als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ eingestuft wird. Es würde alles im Gutachten stehen, hieß es. Nur leider hat es der Verfassungsschutz auf Nimmerwiedersehen im Panzerschrank verschwinden lassen. Auch auf Pressenachfragen mochte das Landesamt keine weiteren Details über dessen Inhalt verraten. Ich hatte über den Vorgang auf Achgut unter dem zusammenfassenden Titel ‚Sachsen: Verfassungsschutz will AfD-Gutachten geheimhalten‘ ausführlich berichtet.“
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen gestand dem Verfassungsschutz die Geheimhaltung der Begründung für eine öffentlich verbreitete Einstufung zu. Wenn aber eine solche Einstufung, deren Begründung geheimgehalten wird, automatisch das Tor zum Verbotsantrag öffnet, wie es die PRÜF-Demonstranten fordern, dann bekommt der Inlandsgeheimdienst eine Rolle zugeschrieben, die er in einer Demokratie niemals haben sollte. Haben die Autoren der PRÜF-Forderung wirklich darüber nachgedacht, was sie da wollen?
„Kondome werden besser geprüft“
Immerhin konnte die Öffentlichkeit im letzten Jahr einen Blick in das erst auch geheimgehaltene „Gutachten“ werfen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung der Bundespartei als „gesichert rechtsextrem“ erreichen wollte. Da gab es nach dem Regierungswechsel bekanntlich ein Zurückrudern. Denn in allen Fällen, in denen Begründungen für ein solches Urteil angeführt werden, sind sie vergleichsweise dürftig. Schließlich soll mit ihnen ein offensiv verfassungsfeindliches Treiben nachgewiesen werden, da genügen einzelne inhaltlich anrüchige und/oder unflätig formulierte Kommentare in sozialen Medien nicht.
Vielleicht hatten die Demonstrations-Organisatoren in Schwerin unfreiwillig recht mit ihrem gewollt originell formulierten Aufruf, über den die Welt so berichtet:
„Dutzende Menschen haben in Schwerin für eine Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht demonstriert. Unter dem Titel ‚Kondome werden besser geprüft als rechtsextreme Verdachtsfälle - Lieber prüfen, bevor es in die Hose geht!‘ riefen die Veranstalter zur ‚Prüf-Demonstration‘ auf.
Natürlich dürfte jetzt der eine oder andere Verbotsverfahrens-Freund argumentieren, dass selbiges selbst ja ein rechtsstaatliches ist. Ja, aber eben nicht, wenn es automatisch durch eine geheimdienstliche Einstufung ausgelöst wird, sondern erst wenn die Klagebefugten, also Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat dies entscheiden.
Mit der Verfassungsschutz-Einstufung wird ohnehin schon genug Schindluder getrieben. Bei den gerade laufenden niedersächsischen Kommunalwahlen wurden bekanntlich einige AfD-Bürgermeister bzw. Landratskandidaten im Vorfeld ihres passiven Wahlrechts beraubt, unter mit einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich unvereinbaren Bedingungen. Weil die AfD vom niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde, empfahl das niedersächsische Innenministerium den Wahlausschüssen die Überprüfung in einer Weise, die die Adressaten sicher als Aufforderung zum Wahlausschluss verstehen sollten und in einigen Fällen auch so verstanden haben. Die verhinderten Kandidaten wurden mit dem passiven Wahlrecht eines Grundrechts beraubt, ohne dass es ein rechtsstaatliches Verfahren gegeben hätte, in dem sie sich hätten wehren können. Ihre Klagen vor Gericht wurden abgewiesen, weil sie gegen die Rechtmäßigkeit einer Wahl, von der sie ausgeschlossen wurden, erst nach dieser Wahl klagen könnten.
Ist es dieser Umgang, den sich die PRÜF-Aktivisten mit der größten und erstarkenden Oppositionspartei wünschen, weil die bisherigen Regierungsparteien in der politischen Auseinandersetzung versagen? Und wünschen sich die Demonstranten, die den Demo-Aufrufen folgten, das auch? Oder ist ihnen nicht bewusst, dass einige Akteure im Namen „Unserer Demokratie“ gern die Axt an Demokratie und Rechtsstaat legen würden? Vielleicht sollte man denen, die wirklich Angst um die deutsche Demokratie haben, einen geschärften Blick empfehlen, wo überall die potentiellen Demokratie-Zerstörer lauern. Es gibt derer leider mehr, als man glaubt und zu wenige, die dagegen ohne weltanschauliche Scheuklappen aufbegehren.

Die KI sagt, „den exakten Begriff “Verfassungsschutz„ in dieser spezifischen Behördenstruktur und Benennung gibt es in dieser Form fast nur in Deutschland (mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern)“ Dann folgt der Verweis auf Inlands- und Auslandsgeheimdienste, welche mehr oder weniger alle Staaten dieser Welt haben und Deutschland noch obendrauf. Ich frage mich, wie gut ist eine Verfassung, welche man vor dem eigenen Volk schützen muss?
Ja, Herr Grimm, der Aufmarsch der Hoftruppen hat schon was vom Reichssportfeld & der Führer hat immer Recht. Was ist, wenn der Verfassungsschmutz Sachsen-Anhalts bald die Einheitsfront als gesichert rechtsextrem einstuft?
@ Leo Hohensee – „Da werden Leute eingeschleust, die sagen dann was rechtsradikales und dann wird man hergehen und sagen, ja der ist bei der AfD und der hat was rechtsradikales gesagt. “ – So läufts auch anderweitig, bis es gar zu einem Strafverfahren mit längerer U-Haft etc führt, wie gegen die sog. „Sächsischen Separatisten“. Im NPD-Verbotsverfahren sind „sie“ dfdamit noch gescheitert, aber möglicherweise wurden als Lehre daraus die „Modalitäten“ geändert. Eine heißt zB „Geheimhaltung wg. ansonsten irgendwas mit Staatsgefährdung“. Die sog. NSU-Prozesse sind auch so ein Beispiel, wo die Rolle der „Verfassungsschützer“ ausgeblendet wurde.
@ Heidelinde Kott – „Die Mitarbeiter*innen vom Verfassungsschutz haben gutachterlich bewiesen,“ – So viel Satire vertrag ich nicht. Das kann zB Böhmermann doch eine Spur besser.
„Glaubt man Veranstaltern, u.a. für eine wichtigere Rolle des Verfassungsschutzes für die Vorauswahl der Parteien, die gewählt werden dürfen.“ – Dann haben selbige entweder „Demokratie“ nicht verstanden (und deren im Grundgesetz verankerten Leitplanken) oder arbeiten bewußt dagegen, was sie zum Beobachtungsfall für den „Verfassungsschutz“ machen sollte.
Es ist schon beängstigend, dass weite Teile der deutschen Bevölkerung dem logischen Zirkel verfallen sind: Die AfD ist rechtsradikal, weil sie rechtsradikal ist!. Ein Verbotsantrag der AfD verlangt deutlich mehr an Begründung. Ein Sammelsurium individueller Äußerungen wie z.B. „er liest das Nibelungenlied“, als Begründung für ein Verbotsverfahren anzuführen, ist eigentlich eine intellektuelle Beleidigung. Das Gericht in Köln hat dies deutlich gemacht und die Klage abgewiesen
Und noch ein Nachsatz der mich betrifft und mich mittlerweile fassungslos zurücklässt: Ich selbst trage eine Kette mit der altgermanischen Weltenesche „Yggdrasil“ als Motiv nebst germanischen Runen im Kreis rundherum und bisweilen auch Hoodies mit ähnlichen Motiven. Das mag nicht jedem gefallen, ist aber KEIN Verstoß gegen StGB §86a, denn germanische Runen sind historischer Teil unserer Jahrtausende alten Geschichte, belegen keine Zugehörigkeit zu einer verbotenen Organisation und sind somit per se nicht verfassungswidrig. Das gilt jedoch explizit nicht für die Symbolik der NSDAP, da die eine verbotenen Partei ist. Dass die NSDAP Symbolik in Teilen auch germanische Runen verwendet, ist irrelevant. Denn diese werden dort in einem speziellen parteipolitischen Kontext dargestellt, wie die nicht verbotenen Buchstaben unseres täglich genutzten Alphabets auch. Das Kürzel NSDAP besteht z.B. aus genau diesen Buchstaben, die dennoch und vollkommen zu recht nicht verboten sind. Die Doppel Sigrune der SS ist verboten, weil die SS eine verbotene Organisation ist und die Doppel Sigrune ihr Logo. Für eine einzelne Sig Rune gilt dies jedoch nicht. In Skandinavien trifft man auf altgermanische Runen noch an allen Ecken und Enden ohne das dort gleich jemand das Vierte Reich aufziehen sieht.
Dennoch meinen so einige Leute im hiesigen „Sicherheits“apparat, sie müssten mich irgendwie politisch umerziehen, weil ich Ketten und Pullis trage, die ihnen nicht gefallen. Zur Umerziehung von Menschen ist der Sicherheitsapparat in Deutschland aber nicht da. Er ist dafür da die Sicherheit zu gewährleisten und die Verfassung zu schützen. Und was genau verfassungswidrig ist und was nicht, ist gesetzlich EINDEUTIG geregelt, lässt sich nachlesen und nachschauen und ist gerade NICHT parteipolitisch induzierter Ermessenspielraum eines Beamten mit Parteibuch oder eines halbgebildeten V-Mannes. „Der sieht so ähnlich aus wie“ reicht in Deutschland weder für eine Dauerüberwachung noch eine Verurteilung.